Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Werden diese ständigen Wiederholungen, Berechnungen und mittlerweile fast schon bemitleidenswerten Hoffnungsbekundungen nicht langweilig? Wir sind ausgeliefert - Ende der Geschichte.

GeBeamter

Zitat von: Knecht in Heute um 09:08Werden diese ständigen Wiederholungen, Berechnungen und mittlerweile fast schon bemitleidenswerten Hoffnungsbekundungen nicht langweilig? Wir sind ausgeliefert - Ende der Geschichte.

Wäre es dann nicht aber auch an der Zeit, dass hier von unseren höchsten Verfassungshütern einmal ein Riegel vorgeschoben wird? Im Prinzip ist der Beamte trotz fehlenden Streikrechts nicht ausgeliefert, da er ja den Rechtsweg beschreiten kann.
Kann er im Bund aber nicht, da er keinen ablehnenden Bescheid erhält, der ihm den Gang vor das VG öffnet.

Das stellt eine massive Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten da. Und da müsste auch Karlsruhe drüber Bescheid wissen, denn die dortigen Referentinnen und Referenten hängen doch in dem Problem mit drin.

HansGeorg

Man kann jederzeit eine Untätigkeitsklage einreichen. Habe ich auch schon gemacht, aber in einem anderen Sachverhalt, dort tat sich auch nichts.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:19Wäre es dann nicht aber auch an der Zeit, dass hier von unseren höchsten Verfassungshütern einmal ein Riegel vorgeschoben wird? Im Prinzip ist der Beamte trotz fehlenden Streikrechts nicht ausgeliefert, da er ja den Rechtsweg beschreiten kann.
Kann er im Bund aber nicht, da er keinen ablehnenden Bescheid erhält, der ihm den Gang vor das VG öffnet.

Das stellt eine massive Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten da. Und da müsste auch Karlsruhe drüber Bescheid wissen, denn die dortigen Referentinnen und Referenten hängen doch in dem Problem mit drin.

Ja, es ist alles lange überfällig. Das immer und immer wieder in ein Forum zu schreiben ändert aber rein gar nichts.

Julianx1

Korrekt. Lasst uns alle erstmal in Oster, Sommer, und Weihnachtsferien gehen. Danach wird sich was tun.

Knecht

Zitat von: Julianx1 in Heute um 10:10Korrekt. Lasst uns alle erstmal in Oster, Sommer, und Weihnachtsferien gehen. Danach wird sich was tun.

Diese Mär lese ich hier auch seit einigen Jahren. Aber seis drum...

Ozymandias

Die 5.000 Euro Streitwert sind ein sog. Auffangwert. Da man ja keine bezifferbare Forderung einklagt, sondern nur eine Feststellung.

Mit massenweisen Untätigkeitsklagen kann man Dienstherr und Gerichte massiv in Bedrängnis drängen. Da benötigt man dann aber schon so ca. 10.000 Stück. Quasi das einzige Druckmittel was die Beamte in der Hand haben. Ob es danach dann aber wirklich schneller voran geht, reine Spekulation.

GeBeamter

Zitat von: Knecht in Heute um 10:14Diese Mär lese ich hier auch seit einigen Jahren. Aber seis drum...

Ich glaube das war sarkastisch gemeint.

GeBeamter

Zitat von: Ozymandias in Heute um 10:15Die 5.000 Euro Streitwert sind ein sog. Auffangwert. Da man ja keine bezifferbare Forderung einklagt, sondern nur eine Feststellung.

Mit massenweisen Untätigkeitsklagen kann man Dienstherr und Gerichte massiv in Bedrängnis drängen. Da benötigt man dann aber schon so ca. 10.000 Stück. Quasi das einzige Druckmittel was die Beamte in der Hand haben. Ob es danach dann aber wirklich schneller voran geht, reine Spekulation.

Da sind die Gerichte aber auch in einem Dilemma. Am Streitwert bemessen sich die Anwaltshonorare und die Gerichtsgebühren. Setzt man die nun höher an, um für eine Prozessbevollmächtigung attraktiv zu sein, müsste ein Kläger ohne RSV im Falle einer Niederlage diese hohen Kosten selbst tragen. Das werden die Gerichte auch nicht unbedingt wollen. Zumal das BVerfG nun die Begründung aus dem Gesetzgebungsverfahren in den Prozess verlegt hat.

MOGA

Zitat von: Knecht in Heute um 10:14Diese Mär lese ich hier auch seit einigen Jahren. Aber seis drum...
Aber wahr war es bislang trotzdem...
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