Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MOGA

Zitat von: Verwalter in Heute um 09:05Das wird sicherlich noch einige Jahrzehnte so weiter gehen, es sei denn, die Beamten agieren einmal geschlossen ... aber bis der Zeitpunkt erreicht ist ...
Wie koennte das aussehen und wer koennte es organisieren? Irgendwann muss man sich schliesslich damit befassen...
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DeltaR95

Zitat von: Sunflare in Heute um 08:59Ach ja, das mit der Pauschalisierung wegen der Verwaltungsvereinfachung ist zulässig, hatten wir schon bei dem Urteil zur Altersdiskrimierung vorm EuGH erfahren müssen. Tenor: Sie haben schon Recht, aber aufgrund von extremen Verwaltungsaufwand erhalten sie NIX bis GARNIX! Na vielen Dank auch!

Eine Pauschalisierung im Verwaltungshandeln ist grundsätzlich zulässig, das stimmt.

In diesem Fall aber nur, wenn die Pauschale sachgerecht, realitätsnah und nachvollziehbar kalkuliert wurde.
Der Dienstherr könnte z.B. Fallgruppen für bestimmte Typen von Beamtenfamilien bilden.

Im Zweifel kann man sich immer noch gegen die Höhe der Pauschale selbst wenden und Offenlegung der Berechnung verlangen.

Was nicht geht ist, dass der Dienstherr für 10.000 € "Schaden" des Beamten eine Pauschale z.B. i.H.v. 1.000 € festlegt und die Sache damit als abgegolten betrachtet.