Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Ozymandias

ggf. Verzögerungsrüge alle 6 Monate benutzen. Geht aber nur wenn das Gericht schläft, nicht wenn die Beklagte taktisch verzögert.

DeltaR95

Zitat von: PolareuD in Heute um 16:26Es liegt noch kein Verfahren gegen den Bund beim BVerfG vor. Aktuell gibt es ungefähr ein Dutzend Feststellungsklagen an verschiedenen VGs. Die Beklagte versucht derzeit mit allen Tricks die Verfahren zu verzögern.

Dann wage ich die Prognose, dass beim Bund vorher auch nichts passieren wird  ::)

Kannst du mir evtl. erläutern, wie die Beklagte die Verfahren so verzögert? Das VG hat diverse Hilfsmittel, um solchem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben - dachte ich zumindest bisher.

PolareuD

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:34Dann wage ich die Prognose, dass beim Bund vorher auch nichts passieren wird  ::)

Kannst du mir evtl. erläutern, wie die Beklagte die Verfahren so verzögert? Das VG hat diverse Hilfsmittel, um solchem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben - dachte ich zumindest bisher.

Taktisches verzögern durch diverse BVA Dienststellen.

- Fristverlängerungen für die Stellungnahmen
- Anträge auf Ruhen des Verfahren, da man Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen will
- Man ist selber Unfähig nach der neuen Rechtsprechung geforderte Daten zu liefern
- Der Kläger soll erstmal selber liefern nach der neuen Rechtsprechung
- Je nach Besoldungsgruppe fordert man auch die Abweisung der Klage

Ggf. auch Mischungen aus allen Punkten. Für die Kläger zieht sich das Ping Pong Spiel schon seit teilweise über einem Jahr hin.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Zitat von: PolareuD in Heute um 17:00Taktisches verzögern durch diverse BVA Dienststellen.

- Fristverlängerungen für die Stellungnahmen
- Anträge auf Ruhen des Verfahren, da man Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen will
- Man ist selber Unfähig nach der neuen Rechtsprechung geforderte Daten zu liefern
- Der Kläger soll erstmal selber liefern nach der neuen Rechtsprechung
- Je nach Besoldungsgruppe fordert man auch die Abweisung der Klage

Ggf. auch Mischungen aus allen Punkten. Für die Kläger zieht sich das Ping Pong Spiel schon seit teilweise über einem Jahr hin.

Danke dir. Gerade für die ersten drei Punkte würde mich die Argumentation des jeweiligen VG interessieren, denn diese Art der Anträge müssen durch das VG nicht einfach so akzeptiert werden.

In Deutschland geht ja vieles inzwischen schleppend langsam, aber jenes geht schon in Richtung der Verschleppung.

Zumal ja nun auch das Gesetzgebungsverfahren seit Jahren im Schneckentempo verläuft. Wie soll so der effektive Rechtsschutz der Kläger gewahrt bleiben?

emdy

Zitat von: PolareuD in Heute um 17:00Taktisches verzögern durch diverse BVA Dienststellen.

- Fristverlängerungen für die Stellungnahmen
- Anträge auf Ruhen des Verfahren, da man Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen will
- [...]

Ergänzend hierzu: In den Verfahren meiner Klägergemeinschaft wurde zuerst das Ruhen des Verfahrens gefordert. Nachdem dies vom Tisch war, hat man dann mit vollkommen wirrer Begründung die Aussetzung nach §94 VwGO gefordert. Dass wir dem Aussetzungsantrag der Beklagten widersprochen haben war der letzte Kontakt mit dem VG. Vor fast einem Jahr!

Auf meine Klageschrift gibt es meines Erachtens auch gar keine Reaktion der Beklagten. Ich habe jedenfalls vom Gericht nichts Entsprechendes erhalten. Sofern das VG am Vorgang arbeitet überlegt man dort vermutlich, ob wir hinsichtlich der neuen Rechtsprechung nachliefern müssen oder ob man die Beschlussvorlage direkt ausfertigt.

Pumpe14

Zitat von: emdy in Heute um 18:09Ergänzend hierzu: In den Verfahren meiner Klägergemeinschaft wurde zuerst das Ruhen des Verfahrens gefordert. Nachdem dies vom Tisch war, hat man dann mit vollkommen wirrer Begründung die Aussetzung nach §94 VwGO gefordert. Dass wir dem Aussetzungsantrag der Beklagten widersprochen haben war der letzte Kontakt mit dem VG. Vor fast einem Jahr!

Auf meine Klageschrift gibt es meines Erachtens auch gar keine Reaktion der Beklagten. Ich habe jedenfalls vom Gericht nichts Entsprechendes erhalten. Sofern das VG am Vorgang arbeitet überlegt man dort vermutlich, ob wir hinsichtlich der neuen Rechtsprechung nachliefern müssen oder ob man die Beschlussvorlage direkt ausfertigt.

Danke für den kleinen Einblick in di Praxis