Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ozymandias

ggf. Verzögerungsrüge alle 6 Monate benutzen. Geht aber nur wenn das Gericht schläft, nicht wenn die Beklagte taktisch verzögert.

DeltaR95

Zitat von: PolareuD in Gestern um 16:26Es liegt noch kein Verfahren gegen den Bund beim BVerfG vor. Aktuell gibt es ungefähr ein Dutzend Feststellungsklagen an verschiedenen VGs. Die Beklagte versucht derzeit mit allen Tricks die Verfahren zu verzögern.

Dann wage ich die Prognose, dass beim Bund vorher auch nichts passieren wird  ::)

Kannst du mir evtl. erläutern, wie die Beklagte die Verfahren so verzögert? Das VG hat diverse Hilfsmittel, um solchem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben - dachte ich zumindest bisher.

PolareuD

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 16:34Dann wage ich die Prognose, dass beim Bund vorher auch nichts passieren wird  ::)

Kannst du mir evtl. erläutern, wie die Beklagte die Verfahren so verzögert? Das VG hat diverse Hilfsmittel, um solchem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben - dachte ich zumindest bisher.

Taktisches verzögern durch diverse BVA Dienststellen.

- Fristverlängerungen für die Stellungnahmen
- Anträge auf Ruhen des Verfahren, da man Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen will
- Man ist selber Unfähig nach der neuen Rechtsprechung geforderte Daten zu liefern
- Der Kläger soll erstmal selber liefern nach der neuen Rechtsprechung
- Je nach Besoldungsgruppe fordert man auch die Abweisung der Klage

Ggf. auch Mischungen aus allen Punkten. Für die Kläger zieht sich das Ping Pong Spiel schon seit teilweise über einem Jahr hin.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Zitat von: PolareuD in Gestern um 17:00Taktisches verzögern durch diverse BVA Dienststellen.

- Fristverlängerungen für die Stellungnahmen
- Anträge auf Ruhen des Verfahren, da man Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen will
- Man ist selber Unfähig nach der neuen Rechtsprechung geforderte Daten zu liefern
- Der Kläger soll erstmal selber liefern nach der neuen Rechtsprechung
- Je nach Besoldungsgruppe fordert man auch die Abweisung der Klage

Ggf. auch Mischungen aus allen Punkten. Für die Kläger zieht sich das Ping Pong Spiel schon seit teilweise über einem Jahr hin.

Danke dir. Gerade für die ersten drei Punkte würde mich die Argumentation des jeweiligen VG interessieren, denn diese Art der Anträge müssen durch das VG nicht einfach so akzeptiert werden.

In Deutschland geht ja vieles inzwischen schleppend langsam, aber jenes geht schon in Richtung der Verschleppung.

Zumal ja nun auch das Gesetzgebungsverfahren seit Jahren im Schneckentempo verläuft. Wie soll so der effektive Rechtsschutz der Kläger gewahrt bleiben?

emdy

Zitat von: PolareuD in Gestern um 17:00Taktisches verzögern durch diverse BVA Dienststellen.

- Fristverlängerungen für die Stellungnahmen
- Anträge auf Ruhen des Verfahren, da man Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen will
- [...]

Ergänzend hierzu: In den Verfahren meiner Klägergemeinschaft wurde zuerst das Ruhen des Verfahrens gefordert. Nachdem dies vom Tisch war, hat man dann mit vollkommen wirrer Begründung die Aussetzung nach §94 VwGO gefordert. Dass wir dem Aussetzungsantrag der Beklagten widersprochen haben war der letzte Kontakt mit dem VG. Vor fast einem Jahr!

Auf meine Klageschrift gibt es meines Erachtens auch gar keine Reaktion der Beklagten. Ich habe jedenfalls vom Gericht nichts Entsprechendes erhalten. Sofern das VG am Vorgang arbeitet überlegt man dort vermutlich, ob wir hinsichtlich der neuen Rechtsprechung nachliefern müssen oder ob man die Beschlussvorlage direkt ausfertigt.

Pumpe14

Zitat von: emdy in Gestern um 18:09Ergänzend hierzu: In den Verfahren meiner Klägergemeinschaft wurde zuerst das Ruhen des Verfahrens gefordert. Nachdem dies vom Tisch war, hat man dann mit vollkommen wirrer Begründung die Aussetzung nach §94 VwGO gefordert. Dass wir dem Aussetzungsantrag der Beklagten widersprochen haben war der letzte Kontakt mit dem VG. Vor fast einem Jahr!

Auf meine Klageschrift gibt es meines Erachtens auch gar keine Reaktion der Beklagten. Ich habe jedenfalls vom Gericht nichts Entsprechendes erhalten. Sofern das VG am Vorgang arbeitet überlegt man dort vermutlich, ob wir hinsichtlich der neuen Rechtsprechung nachliefern müssen oder ob man die Beschlussvorlage direkt ausfertigt.

Danke für den kleinen Einblick in die Praxis

Haftnotiz

Zum 1. Juli 2026 steigen die Diäten der Bundestagsabgeordneten um satte 497 Euro im Monat – das entspricht einem Plus von 4,2 Prozent, schreibt die Bild. Im öffentlichen Dienst hingegen müssen sich Beschäftigte mit 2,8 Prozent zufriedengeben. Ein Vergleich, der viele aufhorchen lässt. Bundestagsabgeordnete bekommen damit monatlich 12.330 Euro brutto – erstmals in der Geschichte wird die 12.000-Euro-Marke geknackt. Bereits im letzten Jahr wurden die Diäten um 600 Euro erhöht.

https://www.merkur.de/verbraucher/im-tvoed-deutlicher-geld-boost-politikergehaelter-steigen-50-prozent-schneller-als-94191412.html

Schon im Vorjahr gab es eine Erhöhung um 600€ und dieses Jahr 497€. Das sind in 2 Jahren ca. 1100€ Erhöhung! Es wirkt paradox: Während für das Personal im Staatsdienst oft "kein Geld da ist", steigen die Bezüge der Abgeordneten fast wie von selbst. Die Schere zwischen Politik und Bürger klafft immer weiter auseinander. Pfuuuiii...

netzguru

Hallo zusammen

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 14 Höhe des Ruhegehalts

(4) Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.

Fällt hier durch nicht dir Rechnerei oder Gedanken ab A% weg?
_________
https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101040.pdf

KAPITEL I
Beamten- und Soldatenversorgung im unmittelbaren Bundes
Achter Versorgungsbericht der Bundesregierung

4.3 Mindestversorgung
Absatz 3
Die Höhe der Mindestversorgung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Sie soll im Hinblick auf das Alimen-
tationsprinzip insbesondere sicherstellen, dass Beamtinnen und Beamte im Ruhestand oder ihre Familien nicht
auf Sozialleistungen, namentlich auf Grundsicherung im Alter, angewiesen sind.

Leider finde ich hierzu keine weiter Infos, drehe mich immer wieder im Rad.



waynetology

Zitat von: amy1987 in 27.02.2026 13:15Es gab im anderen Thread mehrere Beamte, die über ihre Wohngeldanträge diskutiert haben. Auch wenn nicht allzusehr bekannt, ein Beamter der unter der entsprechenden Einkommensgrenze ist, kann Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen und ist damit wieder deutlich besser gestellt als ein Bürgergeldempfänger.

Man befindet sich hier in einem Teufelskreis. Für beide Leistungen muss die erhöhte Miete bereits vorhanden sein. Bei uns ist es so ( A8, verh mit 3 Kindern) das wie zur Zeit sehr günstig in einer viel zu kleinen Wohnung wohnen. Wenn wir uns etwas entsprechendes suchen, sind wir teilweise bei der dreifachen Miete, was wir uns nicht leisten können. Sprich, um die entsprechende Leistung zu erhalten, müssten mir erspartes aufbringen, was wir jedoch nicht haben, woher auch. Also blieb das einzige Geld, das wir nutzen könnten, wäre jahrelang erspartes und angelegten Geld, geplant um die Versorgungslücke zu schließen.

Dunkelbunter

Zitat von: waynetology in Heute um 07:30Man befindet sich hier in einem Teufelskreis. Für beide Leistungen muss die erhöhte Miete bereits vorhanden sein. Bei uns ist es so ( A8, verh mit 3 Kindern) das wie zur Zeit sehr günstig in einer viel zu kleinen Wohnung wohnen. Wenn wir uns etwas entsprechendes suchen, sind wir teilweise bei der dreifachen Miete, was wir uns nicht leisten können. Sprich, um die entsprechende Leistung zu erhalten, müssten mir erspartes aufbringen, was wir jedoch nicht haben, woher auch. Also blieb das einzige Geld, das wir nutzen könnten, wäre jahrelang erspartes und angelegten Geld, geplant um die Versorgungslücke zu schließen.

Alternative ist zu mindestens Kinderzuschlag beantragen. Damit kann noch zusätzlich die KITA-Gebühren + Mittag erstatten lassen. Schulgeld im August und Februar, Vereinsbeiträge usw.

HansGeorg

Das Gebot der amtsangemessenen Alimentation (Art. 33 Abs. 5 GG) fordert einen qualitativen Unterschied zur staatlichen Grundsicherung (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2025 - 2 BvL 5/18 u.a.). Dieser Abstand ist auch im Ruhestand zwingend zu wahren, da die Alimentationspflicht den Beamten und seine Familie lebenslang vor existenziellen Sorgen bewahren muss (BVerfGE 114, 258; BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18).

DrStrange

In der Theorie müssten Beamte also eigentlich keine extra Altersvorsorge betreiben, oder?

RArnold

Zitat von: DrStrange in Heute um 08:29In der Theorie müssten Beamte also eigentlich keine extra Altersvorsorge betreiben, oder?

Hier ist noch zu unterscheiden zwischen gesetzlichem Minimum und dem erwünschten Lebensstandard.

despaired

So viel wie zzt in der Welt los ist, wäre nun ein guter Zeitpunkt einen Entwurf zu veröffentlichen, damit das weniger Aufschrei gibt... Just saying..

HansGeorg

Zitat von: despaired in Heute um 10:16So viel wie zzt in der Welt los ist, wäre nun ein guter Zeitpunkt einen Entwurf zu veröffentlichen, damit das weniger Aufschrei gibt... Just saying..

Mit so etwas wartet man grundsätzlich immer bis zur WM oder der EM im Sommerloch. Das war schon immer so die letzten Jahrzehnte.