Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Werden diese ständigen Wiederholungen, Berechnungen und mittlerweile fast schon bemitleidenswerten Hoffnungsbekundungen nicht langweilig? Wir sind ausgeliefert - Ende der Geschichte.

GeBeamter

Zitat von: Knecht in Heute um 09:08Werden diese ständigen Wiederholungen, Berechnungen und mittlerweile fast schon bemitleidenswerten Hoffnungsbekundungen nicht langweilig? Wir sind ausgeliefert - Ende der Geschichte.

Wäre es dann nicht aber auch an der Zeit, dass hier von unseren höchsten Verfassungshütern einmal ein Riegel vorgeschoben wird? Im Prinzip ist der Beamte trotz fehlenden Streikrechts nicht ausgeliefert, da er ja den Rechtsweg beschreiten kann.
Kann er im Bund aber nicht, da er keinen ablehnenden Bescheid erhält, der ihm den Gang vor das VG öffnet.

Das stellt eine massive Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten da. Und da müsste auch Karlsruhe drüber Bescheid wissen, denn die dortigen Referentinnen und Referenten hängen doch in dem Problem mit drin.

HansGeorg

Man kann jederzeit eine Untätigkeitsklage einreichen. Habe ich auch schon gemacht, aber in einem anderen Sachverhalt, dort tat sich auch nichts.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:19Wäre es dann nicht aber auch an der Zeit, dass hier von unseren höchsten Verfassungshütern einmal ein Riegel vorgeschoben wird? Im Prinzip ist der Beamte trotz fehlenden Streikrechts nicht ausgeliefert, da er ja den Rechtsweg beschreiten kann.
Kann er im Bund aber nicht, da er keinen ablehnenden Bescheid erhält, der ihm den Gang vor das VG öffnet.

Das stellt eine massive Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten da. Und da müsste auch Karlsruhe drüber Bescheid wissen, denn die dortigen Referentinnen und Referenten hängen doch in dem Problem mit drin.

Ja, es ist alles lange überfällig. Das immer und immer wieder in ein Forum zu schreiben ändert aber rein gar nichts.

Julianx1

Korrekt. Lasst uns alle erstmal in Oster, Sommer, und Weihnachtsferien gehen. Danach wird sich was tun.

Knecht

Zitat von: Julianx1 in Heute um 10:10Korrekt. Lasst uns alle erstmal in Oster, Sommer, und Weihnachtsferien gehen. Danach wird sich was tun.

Diese Mär lese ich hier auch seit einigen Jahren. Aber seis drum...

Ozymandias

Die 5.000 Euro Streitwert sind ein sog. Auffangwert. Da man ja keine bezifferbare Forderung einklagt, sondern nur eine Feststellung.

Mit massenweisen Untätigkeitsklagen kann man Dienstherr und Gerichte massiv in Bedrängnis drängen. Da benötigt man dann aber schon so ca. 10.000 Stück. Quasi das einzige Druckmittel was die Beamte in der Hand haben. Ob es danach dann aber wirklich schneller voran geht, reine Spekulation.

GeBeamter

Zitat von: Knecht in Heute um 10:14Diese Mär lese ich hier auch seit einigen Jahren. Aber seis drum...

Ich glaube das war sarkastisch gemeint.

GeBeamter

Zitat von: Ozymandias in Heute um 10:15Die 5.000 Euro Streitwert sind ein sog. Auffangwert. Da man ja keine bezifferbare Forderung einklagt, sondern nur eine Feststellung.

Mit massenweisen Untätigkeitsklagen kann man Dienstherr und Gerichte massiv in Bedrängnis drängen. Da benötigt man dann aber schon so ca. 10.000 Stück. Quasi das einzige Druckmittel was die Beamte in der Hand haben. Ob es danach dann aber wirklich schneller voran geht, reine Spekulation.

Da sind die Gerichte aber auch in einem Dilemma. Am Streitwert bemessen sich die Anwaltshonorare und die Gerichtsgebühren. Setzt man die nun höher an, um für eine Prozessbevollmächtigung attraktiv zu sein, müsste ein Kläger ohne RSV im Falle einer Niederlage diese hohen Kosten selbst tragen. Das werden die Gerichte auch nicht unbedingt wollen. Zumal das BVerfG nun die Begründung aus dem Gesetzgebungsverfahren in den Prozess verlegt hat.

MOGA

Zitat von: Knecht in Heute um 10:14Diese Mär lese ich hier auch seit einigen Jahren. Aber seis drum...
Aber wahr war es bislang trotzdem...
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Lichtstifter

ZitatEine Bescheidung wird vom BVA ignoriert, somit bleibt nur die Bescheidung mit 3-monatiger Fristsetzung übrig. Anschließend kann man Feststellungsklage unter Bezug auf Paragraph 75 VwGO (Untätigkeit) erheben.

ZitatMit massenweisen Untätigkeitsklagen kann man Dienstherr und Gerichte massiv in Bedrängnis drängen. Da benötigt man dann aber schon so ca. 10.000 Stück. Quasi das einzige Druckmittel was die Beamte in der Hand haben. Ob es danach dann aber wirklich schneller voran geht, reine Spekulation.

ZitatUnd hierin liegt auch der Knackpunkt. Dadurch, dass nicht Entschieden wird, wird das Ausmaß der ganzen Angelegenheit verschleiert.

Eine hohe fünfstellige Anzahl von Klagen je Jahr, die dann i.d.R. fast alle bei den VerwG ruhen, würde dazu führen, dass sich der Gesetzgeber nicht mehr entziehen kann.

Ich werde zeitnah zur Bescheidung meiner Widersprüche (seit 2022) auffordern und nach Ablauf der Frist mit meiner RA'in die entsprechende Klage bemühen.

Ich lade dazu ein, es mir gleichzutun.
Prekariatsbeamter

Hans Werner Mangold

Wann veröffentlicht das BVerfG die Jahresvorschau 2026? Mitte März oder?

Dunkelbunter

Zitat von: Hans Werner Mangold in Heute um 12:02Wann veröffentlicht das BVerfG die Jahresvorschau 2026? Mitte März oder?

In einigen Wochen.  ;D

waynetology

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:19Wäre es dann nicht aber auch an der Zeit, dass hier von unseren höchsten Verfassungshütern einmal ein Riegel vorgeschoben wird? Im Prinzip ist der Beamte trotz fehlenden Streikrechts nicht ausgeliefert, da er ja den Rechtsweg beschreiten kann.
Kann er im Bund aber nicht, da er keinen ablehnenden Bescheid erhält, der ihm den Gang vor das VG öffnet.

Das stellt eine massive Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten da. Und da müsste auch Karlsruhe drüber Bescheid wissen, denn die dortigen Referentinnen und Referenten hängen doch in dem Problem mit drin.

Ist doch ein netter Taschenspielertrick oder? Ganz schön Raffiniert. Wird doch häufig so gemacht, habt ihr euch das Dilemma mit den Beförderungen zum Stabsfeldwebel bei den Soldaten mal angehört? Da werden Anträge einfach nicht beschieden.

Und was passiert? Nichts. Also behalten sie mit der Trickserei auch noch recht.

Matze1986

Zitat von: waynetology in Heute um 14:25Ist doch ein netter Taschenspielertrick oder? Ganz schön Raffiniert. Wird doch häufig so gemacht, habt ihr euch das Dilemma mit den Beförderungen zum Stabsfeldwebel bei den Soldaten mal angehört? Da werden Anträge einfach nicht beschieden.

Und was passiert? Nichts. Also behalten sie mit der Trickserei auch noch recht.

Kann man die Beförderung etwa beantragen?

Ich habe noch nichts von dieser Thematik gehört.
Würde mich über einen kurze Zusammenfassung freuen?

Danke