Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GeBeamter

Zitat von: RArnold in Heute um 11:19Das Partnereinkommen kommt aus der "alten" 115%-Regelung, die sich an der Sozialhilfe/Hartz IV/Bürgergeld/Grundsicherung orientiert hat. In diesen Systemen wird die Bedarfsgemeinschaft gebildet.
Da wir jetzt die 80%-Schwelle des Median-Einkommens haben, lässt sich das Partnereinkommen nicht mehr herleiten.

Wie gesagt, nur bei der Herleitung der Mindestalimentation als Grenze gegenüber einem realen Armutsrisiko.

Diederich Heßling

Zitat von: Knarfe1000 in Heute um 10:14Geht´s nicht noch ein bisschen absurder?
jeden Tag ein bischen mehr  ;) das einzige in meinem Beitrag was nicht belegt ist, bzw. nicht durch ökonomische Prinzipien herleiten ließe in seiner logischen Konsequenz, ist der vorletzte Absatz. Nicht jeder ist ein Harald Schmidt, aber auch mir sei Zynismus gegönnt. Hingegen ist der letzte Absatz eine Schlussfolgerung aus den ersten beiden, die absolut zulässig ist. Du kannst mir gerne privat schreiben, wenn dir was nicht passt, meine Meinung und Übertreibubg ggf. hier ins Absurde ziehen szeht dir nicht zu, was weißt du denn was ich nicht weiß!

simon1979

#4322
Solange es kein Urteil des BVerfG zum Thema "fiktives Partnereinkommen" gibt, ist es der Notausgang, den jeder Besoldungsgesetzgeber gehen wird, damit seine zukünftigen Ausgaben möglichst gering sind.

Ob nun 5, 10 oder 20 Tausend Euro fiktiv angerechnet werden, ist mal dahin gestellt. Aber solange es nicht durch ein Urteil als verfassungswidrig ernannt wird, wird es Berlin aufgreifen und auch der Bund.

Was das BVerfG dann in 3 bis 5 Jahren entscheidet, interessiert die Finanzminister von heute doch nicht.

Alexander79

Ja, man kann glaub ich zurecht sagen, das Partnereinkommen hat "uns" das BVerfG eingebrokt.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: simon1979 in Heute um 12:05Solange es kein Urteil des BVerfG zum Thema "fiktives Partnereinkommen" gibt, ist es der Notausgang, den jeder Besoldungsgesetzgeber gehen wird, damit seine zukünftigen Ausgaben möglichst gering sind.

Ob nun 5, 10 oder 20 Tausend Euro fiktiv angerechnet werden, ist mal dahin gestellt. Aber solange es nicht durch ein Urteil als verfassungswidrig ernannt wird, wird es Berlin aufgreifen und auch der Bund.

Was das BVerfG dann in 3 bis 5 Jahren entscheidet, interessiert die Finanzminister von heute doch nicht.

3 Jahre. Klingt ansatzweise wie effektiver Rechtsschutz.

ToniHassla

Und gibt's was Neues seit der Ankündigung von Dobrindt?

LehrerBW

Zitat von: ToniHassla in Heute um 13:13Und gibt's was Neues seit der Ankündigung von Dobrindt?

Ist jetzt ja noch nicht so lange her...
Wär jetzt so ein Punkt an dem (T)rollo83 wieder aus der Versunkung kommen würde um zu behaupten "Es wird nichts passieren....nie wieder...und nie wird jemand irgendwas irgendwann bekommen"  :o