Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: RArnold in Heute um 11:19Das Partnereinkommen kommt aus der "alten" 115%-Regelung, die sich an der Sozialhilfe/Hartz IV/Bürgergeld/Grundsicherung orientiert hat. In diesen Systemen wird die Bedarfsgemeinschaft gebildet.
Da wir jetzt die 80%-Schwelle des Median-Einkommens haben, lässt sich das Partnereinkommen nicht mehr herleiten.

Wie gesagt, nur bei der Herleitung der Mindestalimentation als Grenze gegenüber einem realen Armutsrisiko.

Diederich Heßling

Zitat von: Knarfe1000 in Heute um 10:14Geht´s nicht noch ein bisschen absurder?
jeden Tag ein bischen mehr  ;) das einzige in meinem Beitrag was nicht belegt ist, bzw. nicht durch ökonomische Prinzipien herleiten ließe in seiner logischen Konsequenz, ist der vorletzte Absatz. Nicht jeder ist ein Harald Schmidt, aber auch mir sei Zynismus gegönnt. Hingegen ist der letzte Absatz eine Schlussfolgerung aus den ersten beiden, die absolut zulässig ist. Du kannst mir gerne privat schreiben, wenn dir was nicht passt, meine Meinung und Übertreibubg ggf. hier ins Absurde ziehen szeht dir nicht zu, was weißt du denn was ich nicht weiß!

simon1979

#4322
Solange es kein Urteil des BVerfG zum Thema "fiktives Partnereinkommen" gibt, ist es der Notausgang, den jeder Besoldungsgesetzgeber gehen wird, damit seine zukünftigen Ausgaben möglichst gering sind.

Ob nun 5, 10 oder 20 Tausend Euro fiktiv angerechnet werden, ist mal dahin gestellt. Aber solange es nicht durch ein Urteil als verfassungswidrig ernannt wird, wird es Berlin aufgreifen und auch der Bund.

Was das BVerfG dann in 3 bis 5 Jahren entscheidet, interessiert die Finanzminister von heute doch nicht.

Alexander79

Ja, man kann glaub ich zurecht sagen, das Partnereinkommen hat "uns" das BVerfG eingebrokt.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: simon1979 in Heute um 12:05Solange es kein Urteil des BVerfG zum Thema "fiktives Partnereinkommen" gibt, ist es der Notausgang, den jeder Besoldungsgesetzgeber gehen wird, damit seine zukünftigen Ausgaben möglichst gering sind.

Ob nun 5, 10 oder 20 Tausend Euro fiktiv angerechnet werden, ist mal dahin gestellt. Aber solange es nicht durch ein Urteil als verfassungswidrig ernannt wird, wird es Berlin aufgreifen und auch der Bund.

Was das BVerfG dann in 3 bis 5 Jahren entscheidet, interessiert die Finanzminister von heute doch nicht.

3 Jahre. Klingt ansatzweise wie effektiver Rechtsschutz.

ToniHassla

Und gibt's was Neues seit der Ankündigung von Dobrindt?

LehrerBW

Zitat von: ToniHassla in Heute um 13:13Und gibt's was Neues seit der Ankündigung von Dobrindt?

Ist jetzt ja noch nicht so lange her...
Wär jetzt so ein Punkt an dem (T)rollo83 wieder aus der Versunkung kommen würde um zu behaupten "Es wird nichts passieren....nie wieder...und nie wird jemand irgendwas irgendwann bekommen"  :o

Gruenhorn

Zitat von: LehrerBW in Heute um 13:35Ist jetzt ja noch nicht so lange her...
Wär jetzt so ein Punkt an dem (T)rollo83 wieder aus der Versunkung kommen würde um zu behaupten "Es wird nichts passieren....nie wieder...und nie wird jemand irgendwas irgendwann bekommen"  :o

Phänomenologisch mit einem Betrachtungszeitraum seit 2017, wäre das korrekt beobachtet. Seit da wird nämlich angekündigt, dass eine Regelung für kinderreiche Beamte kommt. Was also sollte zu Optimismus stimmen?

Maximus

Zitat von: LehrerBW in Heute um 13:35Wär jetzt so ein Punkt an dem (T)rollo83 wieder aus der Versunkung kommen würde um zu behaupten "Es wird nichts passieren....nie wieder...und nie wird jemand irgendwas irgendwann bekommen"

Rollo83 wollte sich doch entschuldigen, insbesondere bei Swen. Bisher ist nichts passiert...ich denke, wir werden von Rollo83 nichts mehr hören. Dieser kleine Feigling  ;) hat sich hier bestimmt unter einen anderen Namen angemeldet.

Beamtenhustler

#4329
Auch wenn ich nicht alles unterschreiben kann, warum wird Diederich hier in die Aluhut-Fraktion geschoben? Erheblich Schlimmeres ist mit den Beamten in Griechenland passiert. Auch hier kann das GG geändert werden.

emdy

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:27Eine Abkehr vom Alleinverdienermodell hin zu einem Mehrverdienermodell oder Hinzuverdienermodell kann nur pro futura erfolgen.

Wobei ich mir grundsätzlich wünschen würde, dass die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung ausschließlich von deren Höhe abhinge und nicht von irgendwelchen zweckgetriebenen Vermutungen des BMI.

Das BVerfG allein sollte die gesellschaftlichen Realitäten feststellen und ebenso in den Blick nehmen, dass der öffentliche Dienst attraktiv für überdurchschnittlich qualifizierte bzw. leistungswillige Personen sein sollte.

Vielleicht war das in grauer Vorzeit ja mal der Fall.




Beamtenhustler

Zitat von: Maximus in Heute um 13:52Rollo83 wollte sich doch entschuldigen, insbesondere bei Swen. Bisher ist nichts passiert...ich denke, wir werden von Rollo83 nichts mehr hören. Dieser kleine Feigling  ;) hat sich hier bestimmt unter einen anderen Namen angemeldet.

Rollo meinte, es wird niemals eine aA geben und ja, die kann ich immer noch nicht sehen. Allein das fiktive Partnereinkommen wird den DH doch auf Jahre hinaus jede Menge Geld sparen. Was daran ist amtsangemessen?

MOGA

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 14:36Auch wenn ich nicht alles unterschreiben kann, warum wird Diederich hier in die Aluhut-Fraktion geschoben? Erheblich Schlimmeres ist mit den Beamten in Griechenland passiert. Auch hier kann das GG geändert werden.

Das war ich, vielleicht etwas vorschnell und mit der Aluhutfraktion nicht ganz korrekt, aber es klang fuer mich einfach beim ersten lesen so als sei der liebe Diederich gerade vom Stammtisch gekommen....
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