Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

@Swen
Das BVerfG hat die Mittel dies (zeitnah) zu beenden. Man muss es nur wollen und machen.

Wenn man es nicht macht darf man hinterher nicht zum x-ten Mal bedauern, dass der DH es immer noch nicht verstanden hat.

Ich arbeite in einem Bereich wo man auch zunächst "Hinweise" gibt. Ich habe festgestellt, dass manche es dauernd nicht verstehen. Wenn man dann zu härteren Mitteln greift, wird erst dann das gemacht, was sein muss.

P. S. Immer dann mit dem Unverständnis das man doch nur ein weiteres Mal den Hinweis hätte geben müssen und jetzt die Knute doch unangemessen war.

netzguru

Zitat von: Beamtenhustler in 25.01.2026 10:44Von daher lautet meine Prognose eher: Weiter so, bis es Druck gibt. Druck kommt dann so in 5 Jahren, wenn das Partnereinkommen mal abkassiert wird. Bis dahin hat man sich dann was Neues überlegt.

Ganz einfach es wird wieder Kinderarbeit eingführt.

GoodBye

Zitat von: Rheini in 25.01.2026 13:41@Swen
Das BVerfG hat die Mittel dies (zeitnah) zu beenden. Man muss es nur wollen und machen.

Wenn man es nicht macht darf man hinterher nicht zum x-ten Mal bedauern, dass der DH es immer noch nicht verstanden hat.

Es ist ein Zaudern im Spiel der Gewalten. Wir werden gerade auf die Probe gestellt. In schwierigen Zeiten entscheidet sich, ob man an Grundsätzen festhält und diese verteidigt oder diese aufgibt. M.E. verkennt das BVerfG hier die Erfordernis der Wehrhaftigkeit und verwechselt dies mit Offenheit für Fortentwicklung der Verfassung. Es wirkt, als sei es immer noch überrascht, dass die Legislative sich tatsächlich nicht an die verfassungsmäßige Ordnung halten möchte, um einfache und genehme Wege zu gehen.

Alexander79

Zitat von: DeltaR95 in 25.01.2026 09:25Ich rechne mir gerade mal den "volkswirtschaftlichen Schaden" aus, wenn alle dann nur noch angestellten Lehrer "konzertiert" über alle Bundesländer in den Streik treten und dank des Mehrverdienermodells plötzlich die Hälfte der Angestellten in der freien Wirtschaft daheim bleiben und auf die Kinder aufpassen müssen.

Dieser Aspekt kommt in der Debatte doch immer viel zu kurz: Selbst wenn Beamte mehr kosten würden, als Angestellte, müsste man immer noch den volkswirtschaftlichen Schaden in so einem Streikfall gegen diese Mehrkosten abwägen. Der Beamtenstatus ist doch so gesehen auch eine gewisse Versicherung der Wirtschaft und des Staates dagegen, dass wichtige Teile des für den täglichen "Betrieb der Gesellschaft" notwendigen staatlichen Apparates in so eine übermächtige Verhandlungsposition geraten.
Glaubst du das wirklich ernsthaft?
Wieviele Tote, Verletzte, Stromausfälle etc gibt es jedes Jahr weil im Krankenhaus oder öffentlichen Dienst gestreikt wird?

Selbst wenn Lehrer nur noch Angestellte wären, gibt es auf Jahrzehnte noch genug Beamte die eine Notbetreuung aufrecht erhalten würden und danach müsste es eine Notdienstvereinbarung geben.

InternetistNeuland

Wir brauchen ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, wo die Mindestalimentation zwar eingehalten worden ist, das Gericht aber trotzdem entscheidet, dass es nicht amtsangemessen war. Erst dann hört das "Kante schneiden" auf.

cyrix42

Zitat von: InternetistNeuland in 25.01.2026 15:53Wir brauchen ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, wo die Mindestalimentation zwar eingehalten worden ist, das Gericht aber trotzdem entscheidet, dass es nicht amtsangemessen war. Erst dann hört das "Kante schneiden" auf.

Das ist doch eine schräge Vorderung. Entweder die Mindestalimentation reicht aus, oder nicht. Wenn es kein quantifizierbares Kriterium gibt, macht sich jeder seine eigenen Regeln und kann dann aufgrund dieser Beliebigkeit auch immer behaupten, im Recht zu sein...

Ozymandias

Das BVerfG hat sich bei dieser Entscheidung leider mathematisch zu wenig Gedanken gemacht und ist sich selber über die Füße gelaufen. Man hat alles Pi mal Daumen entschieden. 80% MÄE klingt gut nehmen wir, 1996 als Basisjahr passt schon, hat etwas Abstand zur Wende ahhhh Frau Färber bitte alles weitere ausrechnen, muss zum nächsten internationalen Verfassungskongress.  ;D  Alles gewürfelt, statt mit Weitsicht entschieden.

Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, ist nämlich die Mindestalimentation in manchen Jahren und manchen BL nun geringer als die 115%.

Auch mit fiktiven Partnereinkommen ist man nun schnell unterhalb 100% der Grundsicherung. Das wäre ein Fall wie InternetistNeuland sich wünscht. Aber es werden sowieso weitere Urteile kommen müssen. Die Besoldungssystematik ist immer noch kaputt (seit Jahrzehnten und wird es noch weitere Jahrzehnte bleiben) und das BVerfG schafft es leider nicht diese zu reparieren. Die Entscheidungen lassen zu viele Auswege offen und das Gericht benötigt zu lange für seine Entscheidungen.

Klare Mindestalimentation die etwas bessere ist als eine Grundsicherung. Ämterwertigkeit und Abstandsgebot beachten. Erhöhung am 1.1 jeden Jahres unabhängig vom TVL, denn der Beamte muss jeden Monat passend alimentiert werden und nicht irgendwann während des Jahres oder 6 Monate später. Könnte man alles hinbekommen, will man nur nicht.

emdy

Amen. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist mit dem Beschluss jedenfalls nicht größer geworden.

Wo es Grundsatzentscheidungen bräuchte liefert Karlsruhe Kleinklein und damit wieder sehr viel Futter für zahlungsunwillige Dienstherren. Mich stört gar nicht so sehr, dass die tatsächliche Höhe der Alimentation am Ende etwas willkürlich bleibt. Was ist schon "angemessen" für Besoldungsgruppe XY... Mich stört, dass man wesentliche Fragen einfach ungeklärt lässt - "war vorliegend nicht zu entscheiden". Wo sind die obiter dicta?

Na dann auf die nächsten fünf Jahre Untätigkeit von allen Seiten.

DeltaR95

#4673
Zitat von: Alexander79 in 25.01.2026 15:24Glaubst du das wirklich ernsthaft?
Wieviele Tote, Verletzte, Stromausfälle etc gibt es jedes Jahr weil im Krankenhaus oder öffentlichen Dienst gestreikt wird?

Selbst wenn Lehrer nur noch Angestellte wären, gibt es auf Jahrzehnte noch genug Beamte die eine Notbetreuung aufrecht erhalten würden und danach müsste es eine Notdienstvereinbarung geben.

Ich glaube daran, dass sich erst dann etwas ändert, wenn die nicht-verbeamtete Bevölkerung wieder vor Augen geführt bekommt, warum es gut ist eine Berufsgruppe zu haben, die nicht streiken darf. So ist die Gesellschaft nun mal heutzutage. Es wird dann geschrien und was geändert, wenn es sprichwörtlich einem selber weh tut.

Als ich damals noch Beamter war, bin ich zu bestimmten Konditionen eingestiegen, z.B. Zahl der Wochenstunden, Höhe des Weihnachtsgeldes und einer gewissen Kaufkraft der Besoldung (auch genannt "amtsangemessene Besoldung").

Im Laufe der Zeit wurde immer mehr davon einseitig durch den Dienstherrn geändert, ohne, dass ich dafür irgendeine Kompensation erhalten hätte. Irgendwann war es für mich genug und ich bin die Privatwirtschaft gewechselt.

Was mich rückwirkend betrachtet immer gewundert hat, verglichen mit der Privatwirtschaft, wie nonchalant mein damaliger Dienstherr zu seinen Gunsten das Korrelat zwischen meinen Pflichten und seinen Pflichten verändert hat.

Das einzige, was den Beamten vor so etwas schützt, sollte die gemäß Grundgesetz gesicherte amtsangemessene Besoldung und Versorgung nach den hergebrachten Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums sein.

In dieser Diskussion hier geht mir dieser Aspekt völlig unter. Es geht hier um Indexwerte und Mindestbesoldungshöhen. Die aus meiner Sicht viel erheblicheren Probleme sind z.B. dass die Dienstherrn wie angesprochen ihre Seite der Gleichung mit dem Beamten seit Jahrzehnten zu ihren Gunsten verändern, ohne dass diesem durch die Judikative effektiv ein Riegel vorgeschoben wird.

Egal, wie das Bundesverfassungsgericht das sieht und begründet (die Begründung zur Verfahrensdauer letztens fand ich "süß", würde ich die hier bei meinem Chef vorbringen, wäre ich morgen meinen Job los), 20 Jahre und mehr an Verfahrensdauer für derartige Angelegenheiten kann man nicht mehr als effektiven Rechtsschutz verkaufen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn selbst ein im Grundgesetz begründeter Rechtsschutz sowie Besoldungsanspruch mit Mitteln des Rechtsstaates nicht mehr effektiv durchsetzbar ist, ist das Beamtenverhältnis nicht mehr zeitgemäß, weil der Beamte nicht mehr effektiv geschützt ist. Dann sollte man dieses Dienstverhältnis vielleicht endgültig abschaffen. Anders lernen es die typischen "Beamten-Basher" in der Bevölkerung scheinbar einfach nicht. Vielleicht versteht man das Konstrukt des Beamten dann wieder, wenn große Bereiche der öffentlichen Verwaltung durch gewinnorientierte Privatunternehmen ersetzt werden ;)

andreb

Zitat von: Ozymandias in 25.01.2026 16:38Klare Mindestalimentation die etwas bessere ist als eine Grundsicherung. Ämterwertigkeit und Abstandsgebot beachten. Erhöhung am 1.1 jeden Jahres unabhängig vom TVL, denn der Beamte muss jeden Monat passend alimentiert werden und nicht irgendwann während des Jahres oder 6 Monate später. Könnte man alles hinbekommen, will man nur nicht.

Und damit ist eigentlich alles gesagt..

Werte Ministerien für Dienstrechtsangelegenheiten bei Bund und Ländern. Schickt eure klügsten und erfahrensten Referenten zu einem zentralen Workshop und sorgt dafür, dass die vorgenannte Mindestalimentation 1111!!!!einseinself mit einer bundeseinheitlichen Besoldungstabelle über alle Besoldungsgruppen garantiert wird. Meinetwegen kann man über Verordnungen die Gewährung von Ortszuschlägen etc. noch zusätzlich regeln.

Man muss und sollte das Thema über alle Besoldungsrechtskreise offen kommunizieren.

1.) Man hat seit Föderalismusreform den Karren mehr und mehr an die Wand gefahren.
2.) Wiedereinführung einer bundeseinheitlichen Besoldungstabelle A.
3.) Schaffung einer Art "Personalfonds", bei dem die Länder und der Bund verpflichtet werden, jährliche Haushaltsmittel (für laufende Besoldungs-/Entgeltzahlungen sowie Pensionszahlungen) in diesen Fonds verpflichtend einzustellen (ähnlichem dem EU-Haushalt).
4.) Zuweisung dieser Haushaltsmittel (an Bund bzw. Länder) ausschließlich auf der Grundlage eines gültigen Haushaltsgesetzes. Höhere Anforderungen sind zu begründen etc.
5.) Nicht abgeflossene Haushaltsmittel sind dem Personalfonds zurückzuführen.
6.) Jährliche Überschüsse des Personalfonds sind in Rückstellungen zu führen.

Man will an dem Status Quo weiterhin festhalten und das Thema einfach nicht konsequent genug angehen. 17 Besoldungsrechtskreise wurschteln weiter vor sich hin; enthalten den Beamten weiterhin eine amtsangemessene Alimentation vor. Schaffen lustige Konstrukte, wie das Partnereinkommen und so weiter und so fort. Eine ganze Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Verfassungsgerichtsbarkeit werden mit dieser Unverschämtheit seit fast 20 Jahren beschäftigt... auch das kostet genug Zeit und auch Haushaltsmittel!

Es ist halt politisch nicht gewollt.




Knecht

War nicht die Begründung hier des Öfteren, dass das BVerfG alles so genau abwägen und berechnen muss und daher die lange Zeit absolut angebracht ist...? Angesichts dieses Urteils hallt mir das tatsächlich einmal mehr wie Hohn in den Ohren.

clarion

@DeltaR95,

Alle Punkte, die Du ansprichst, haben bereits zu einem erheblichen Frust bei den Beamten, einschließlich meiner Person geführt.

Ich denke einerseits, Du wirst beschissen und tröste mich, dass andere noch mehr beschissen werden, weil sie härter arbeiten uns weniger Geld verdienen als ich. Ich komme im höheren Dienst natürlich auch jetzt sehr gut über Runden und habe am Ende der allermeisten Monate noch Geld auf dem Konto. Dennoch nagt der Gedanke, dass man eigentlich noch mehr Geld haben müsste um aa besoldet zu werden.

Ich hoffe doch sehr, dass jetzt zügig abgeurteilt wird und v.a. die Fragen Partnereinkommen und Verhältnis Grundbesoldung zu Familienzuschlähgen abgeräumt wird.

Wie das organisatorisch gehandhabt wird, ist mir relativ egal, aber ich hoffe zwar, dass es nicht noch einmal 18 Jahre dauert.

DeltaR95

Zitat von: clarion in 25.01.2026 18:53Ich denke einerseits, Du wirst beschissen und tröste mich, dass andere noch mehr beschissen werden, weil sie härter arbeiten uns weniger Geld verdienen als ich.

Genau diese Wahrnehmung erlaubt es doch den Dienstherrn und gewissen Medien, Beamte und Nicht-Beamte gegeneinander auszuspielen.

Der Beamte erhält nicht "zuviel", sondern die meisten Nicht-Beamten "zu wenig". In Deutschland hat sich nicht nur die Besoldung der Beamten von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten entkoppelt, sondern auch die übrigen Verdienste.

Es gab Jahre, da hat die verhandelte Erhöhung der Besoldung auf den Monat betrachtet noch nicht mal ausgereicht, um die Mehrkosten der Beitragserhöhungen der Versicherungen zu decken.

Ich kann nicht verstehen, warum sich in der deutschen Bevölkerung die Parteien "Beamte" und "Nicht-Beamte" so gegeneinander ausspielen lassen. Muss wohl historisch bedingt sein, aber aus meiner Sicht auch einer der Hauptgründe, warum die Dienstherrn so agieren können, wie sie es tun.

Rheini

Wenn ein Partnereinkommen bei der Besoldung berücksichtigt werden darf nach Meinung der DH, dann doch auch konsequenterweise Einkommen der Kinder?

Z. B. Ausbildungsentgelt usw.

Finanzer

@DeltaR95: volle Zustimmung.  Die bevölkerung rafft die lohnrückhaltung der letzten Jahrzente einfach nicht.