Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MOGA

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PolareuD

Das Einzigste was es heute gesichert geben wird sind "Kamelle", zumindest wenn man sich im Rheinischen herumtreibt. ;D

GeBeamter

Zitat von: PolareuD in Heute um 08:03Das Einzigste was es heute gesichert geben wird sind "Kamelle", zumindest wenn man sich im Rheinischen herumtreibt. ;D

Sammle aber nicht zu viel. Nachher wird die Menge vom Bedarf der Familie für die Ernährung durch den  Dienstherren wieder von der Alimentation abgezogen.

PolareuD

Zitat von: GeBeamter in Heute um 08:25Sammle aber nicht zu viel. Nachher wird die Menge vom Bedarf der Familie für die Ernährung durch den  Dienstherren wieder von der Alimentation abgezogen.


Geht leider nicht, zu weit weg. Insofern hat bei mir die "Fastenzeit" schon längst begonnen.  ;)

Lichtstifter

Unterschätz die Fiktive Kamelle nicht. Die ist nur nach dem GG tot.
Prekariatsbeamter

Blablublu

Zitat von: andreb in Gestern um 12:26Folgender Gedankengang...

Wäre es möglich, dass ein durch den Bundestag verabschiedetes offensichtlich verfassungswidriges Gesetz (kann man sich bestimmt durch eine Vielzahl von Stellungnahmen der Verbände, insbesondere Richterbund, zum Gesetzesentwurf herleiten) durch den Bundespräsidenten verhindert werden könnte.

Das materielle Prüfungsrecht des BPräs wird nach herrschender Meinung durchaus anerkannt.

Vermutlich nur ein Traumgedankengang

Und was habt ihr davon? Dann gibts Jahrelang wieder gar nix...

Goldene Vier

Heute im Rundblick Niedersachsen:

HINTERGRUND
Der verflixte Streit über die Frage, wie viel mehr Geld die Beamten bekommen sollen
Das Finanzministerium hat ein Modell für eine Sonderzahlung für Beamte entwickelt. Doch die Berufsverbände üben an der vorgeschlagenen Systematik scharfe Kritik.
Von Klaus Wallbaum
Die Landesregierung hat einen Plan entwickelt   und verteidigt ihn gegen teilweise heftige Kritik: Damit die Beamtenbesoldung in Niedersachsen der Verfassung entspricht, soll es einen einmaligen Zuschuss geben. Rückwirkend für das Jahr 2025 werden dann 800 Euro für jeden Beamten der Besoldungsstufen A5 bis A8 gezahlt (das sind die, die recht wenig verdienen), 500 Euro für jeden, dessen Gehaltsgruppe darüber liegt. So sieht es der Vorschlag der Landesregierung für den Landtag vor.
Aber sind diese Summen ausreichend? Im Haushaltsausschuss des Landtags hatten jetzt die Fachverbände Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Ihr Urteil ist eindeutig: ,,Diese Sonderzahlung reicht nicht, wir wollen eine Anpassung der Beamtengehälter in allen einzelnen Stufen", betonte Alexander Zimbehl, der Landesvorsitzende des Beamtenbundes (DBB). Die Verdi-Landesleiterin Andrea Wemheuer ergänzte: ,,Diese Einmalzahlung ist sicher gut für die Leute, die sie bekommen. Aber die langfristigen Probleme sind damit nicht zu lösen."
Frank Bornemann vom Richterbund schätzt: ,,Das, was dort entwickelt wird, befindet sich am Rande der Verfassungswidrigkeit." Auch die unabhängigen Landtagsjuristen vom ,,Gesetzgebungs- und Beratungsdienst" (GBD) haben Zweifel an der Berechnungsmethode der Landesregierung angemeldet.
Die Aufgabe ist für die Experten im Finanzministerium auch deshalb nicht leicht, weil der jüngste Spruch des Bundesverfassungsgerichts neue Kriterien festlegte. Zwar drehte sich das Urteil um die Beamten im Land Berlin, die Entscheidung zu Niedersachsen steht bisher noch aus, wird aber in diesem Jahr erwartet. Aber die Richter hatten ihre alte Auffassung verlassen, wonach die Besoldung jedes Beamten um mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen muss. Die neue Messlatte orientiert sich nun am Median-Äquivalenzeinkommen, also am Durchschnittseinkommen der Erwerbsbevölkerung. Jeder Beamte müsse 80 Prozent dieses Wertes mindestens erreichen. Wird der Wert unterschritten, ist das Besoldungssystem aus Sicht der Karlsruher Richter rechtswidrig.
Matthias Glindmeyer, Besoldungsreferent des Finanzministeriums, hat nun einige Folgen aus dem Karlsruher Urteil abgeleitet und dies im Haushaltsausschuss erläutert. Zunächst sagt er, der Bedarf einer sogenannten ,,Musterfamilie" (zwei Elternteile und zwei Kinder) habe sich auf rund 49.000 Euro erhöht und liege damit rund 2600 Euro höher als nach der bisherigen, jetzt von Karlsruhe nicht mehr aufgegriffenen Systematik. 49.000 Euro entsprechen dann 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens   und das passt nach Berechnungen des Finanzministeriums auf einen Beamten der Besoldungsgruppe A5 in der zweiten Erfahrungsstufe, wenn man gleichzeitig die 800 Euro als Sonderzahlung hinzuzieht. Allerdings geht die Rechnung nur auf, weil das Finanzministerium auch einen fiktiven Hinzuverdienst des Lebenspartners im Umfang von 0,5 von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens hinzugerechnet hat. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss eine spezielle Gewichtung vorgenommen hat   nämlich ein Gesamtfaktor der Familie von 2,3, wobei der Beamte 1,0 erhält, der Partner 0,5 und die Kinder 0,5 und 0,3. Das Finanzministerium zieht daraus den Schluss, deshalb bei der Berechnung den Hinzuverdienst berücksichtigen zu können.
Aber darf man das überhaupt so machen? Die Landtagsjuristen vom GBD äußern in ihrer Stellungnahme einige Zweifel. Zunächst sagen sie, die niedersächsische Beamtenbesoldung im Jahr 2025 sei nach der alten Systematik des Bundesverfassungsgerichts ,,offensichtlich verfassungswidrig zu niedrig bemessen" gewesen - auch bei einer Sonderzahlung von 800 Euro. Diese Feststellung vermeide das Finanzministerium allein deshalb, weil es das fiktive Partner-Einkommen addiert habe. Man könne umgekehrt auch sagen, die Versorgung des Partners sei aus der Berechnung herausgenommen worden.
Die Juristen bewerten das nun so: ,,Ob dies zulässig ist, erscheint zumindest nicht zweifelsfrei, lässt sich aber jedenfalls nicht unmittelbar aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ablesen."
Auch die Berufsverbände treibt die Frage um, ob die Berechnung des Finanzministeriums nachvollziehbar und fair ist. Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Zimbehl, verneint das. ,,Wir lehnen eine Sonderzahlung als Prinzip zur Sicherstellung des Alimentationsprinzips für die Beamten ab", betont er. Eine Sonderzahlung werde nicht auf die Pensionsansprüche angerechnet, und das verstoße gegen Grundregeln der Besoldung. Falsch sei es auch, die Pensionäre von der Zahlung auszunehmen 
denn die Begründung, dass die Empfänger unter höheren Ausgaben für Energie und Lebensmittel zu leiden hätten, gelte natürlich auch für Pensionäre. Zimbehl erwartet daher, dass die Landesregierung die zu niedrige Beamtenbesoldung in Niedersachsen auf andere Weise ausgleicht. ,,Sinnvoll wäre der Weg, die Besoldungstabelle insgesamt anzupassen und für jede Stufe einen neuen, höheren Wert festzulegen".
Dass Handlungsbedarf besteht und die bisherige Beamtenbesoldung in Niedersachsen zu niedrig liege, sei doch jetzt schon klar. Auch die Landesregierung selbst stelle sich doch schon darauf ein, bald ein entsprechendes Karlsruher Urteil annehmen zu müssen. Der DBB-Landesvorsitzende kritisiert außerdem zwei weitere Details in der Berechnung des Finanzministeriums. Erstens sei es verkehrt, das Partnereinkommen bei der Berechnung des 80-prozentigen Werts vom Median-Äquivalenzeinkommen einzurechnen. ,,Nach unserer Auffassung ist das nicht der richtige Weg, damit umzugehen."
Systematische und verfassungsrechtliche Zweifel habe man auch beim sogenannten ,,Familienergänzungszuschlag" (FEZ), den das Land 2022 einführte. Dieser soll dazu dienen, sehr niedrige Einkommen von Beamten mit einem höheren Zuschlag für die Kinder anzuheben. Schon lange aber gibt es gegen den FEZ verfassungsrechtliche Bedenken.
Auch Andrea Wemheuer, Verdi-Landesbezirksleiterin, übt Kritik an den Plänen des Finanzministeriums. In ihrer Organisation, hebt sie hervor, würden viele Beamte tätig sein. Das Modell der Landesregierung sei wahrscheinlich nicht geeignet, die Zweifel an der Amtsangemessenheit der Besoldung in Niedersachsen zu zerstreuen. Besonders problematisch sei das mit Blick auf die Berufsgruppe der Justizwachtmeister, die ein sehr niedriges Gehalt haben. ,,Hier haben wir schon einen großen Fachkräftemangel. Es sollte Aufgabe der Regierung sein, etwas dagegen zu unternehmen", meinte Wemheuer.
Frank Bornemann vom Richterbund sprach von einem ,,Standortnachteil Niedersachsens". Ein nach R2 besoldeter Richter könne im südlichen Nachbarland Hessen monatlich 1000 Euro mehr erhalten als in Niedersachsen. Und wer in den Anwaltsberuf wechseln wolle anstelle der Tätigkeit im Staatsdienst, habe oft Aussicht auf das Doppelte des Verdienstes. Wie Zimbehl und Wemheuer äußerte auch Bornemann Zweifel daran, dass die Berechnung der Beamten-Mindestbesoldung über die Gewichtung des Partnereinkommens und der Familienzuschläge verfassungsmäßig sei. In Hamburg und in Schleswig-Holstein hätten die dortigen Verwaltungsgerichte bereits deutlich widersprochen.
Der Landtag wird Anfang März über die Sonderzahlungen für die Beamten entscheiden. Wann die Richter in Karlsruhe über die Klagen von Beamten aus Niedersachsen befinden, steht bisher noch nicht fest. Allzu lange aber dürfte das nicht mehr dauern.

MOGA

Die Handelnden müssten hier persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, Amtshaftung dürfte nicht greifen da es Vorsatz ist...
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Rheini

Zitat von: MOGA in Heute um 10:02Die Handelnden müssten hier persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, Amtshaftung dürfte nicht greifen da es Vorsatz ist...

Warte jetzt darauf das der erste Politiker sagt, dass er das nicht hat kommen sehen und er sich von seinen Beamten schlecht beraten fühlt.

Überschrift: "SIND WIR NICHT ALLE DIE OPFER?"

tunnelblick

@MOGA
Ist der von Goldene Vier gepostete Text das, was du für heute angedeutet hattest?

despaired

Zitat von: tunnelblick in Heute um 11:00@MOGA
Ist der von Goldene Vier gepostete Text das, was du für heute angedeutet hattest?

Hat doch weder was mit dem Bund zu tun, noch ist da irgendwas relevantes gesprochen worden, was nicht vorher schon bekannt war. Bezweifle ich, dass sich darauf bezogen wurde - außer das heute Rosenmontag ist!