Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Zitat von: LehrerBW in Heute um 19:03So wird es laufen!
Dank der erbärmlichen verdi Ergebnisse bei denen das MÄE stärker steigt als die Besoldung, wird die Mindestbesoldung trotz Partnereinkommen gerissen.
Nächste Argument wird dann sein:
Wegen des zeitgemäßen und gleichberechtigt gelebten Familienbildes, bei dem sich beide Ehepartner gleichberechtigt um die Kinder kümmern, wird davon ausgegangen,  dass der Ehepartner hälftig für die finanzielle Ausstattung der Kinder aufkommt.
Und schon hat man die Begründung parat anstatt 0,8 nur noch 0,4 vom MÄE für die Mindestbesoldung anzurechnen.

Nein, es werden die Parameter mit der Besoldungstabelle in Bezug gesetzt und die Daten laufend eingepflegt.

Eine Erhöhung der Besoldung gibt es dann, wenn die 5%-Hürde eines Parameters gerissen wird, oder wenn ein zweiter Parameter gerissen wird.

Wozu sollte man das Tarifergebnis z.B. übertragen, wenn weitere Parameter nicht anspringen und noch Spielraum bei den 5% ist.

Beispiel für die Beamten der Länder:

TVL 2026 2,8 % und Beamte Nix
TVL 2027 2,0 % und Beamte Nix
TVL 2027 1,0 % und Beamte 1,0 %

Wenn Tarifbeschäftigte von der Mindesterhöhung erfasst sind, regelt man untere Besoldungsgruppen nach unter Wahrung des Binnenabstandes. Wobei dessen Verletzung scheint ja eh nicht mehr zu interessieren.

Jetzt kann man nochmal raten, weshalb die Erhöhung auf 3 Jahre aufgeteilt ist und die 5% erst im dritten Jahr überschritten werden.

GeBeamter

Zitat von: Foxtrott in Heute um 00:38oh da ist der A6er BPOL

Und? Ist es deshalb unangebracht, solche Härtefälle zu erwähnen?

Nur weil in der Rentendebatte auch ständig der Dachdecker bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters erwähnt wird, ist die Härte die für diesen Personenkreis erzeugt wird es ja nicht unangebracht. Es braucht dann einfach einzelfallgerechte Lösungen.

Aber genau diese einzelfallgerechte Lösung wollte der Bund bis zuletzt beim Partnereinkommen nicht.

AltStrG

Zitat von: Julianx1 in Heute um 21:09Richtig! Oder andersrum die inhaltliche Auslegung des Urteils in diesem Forum ist ein Rohrkrepierer. Was wieder darauf schließen lässt, dass die Rechtsprechung zu unbestimmt ist, dass jeder Besoldungskreis jetzt vor sich hin bastelt. Im Ergebnis machen wir dann alle ein Schritt rückwärts. Alles wieder zum VG usw.

Nein.