Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Zerot

hier ist halt am meisten los - und man hat zudem die höchste Expertise

Hugo


Gruenhorn

Zitat von: Finanzer in Heute um 11:46naja, vom Bund kommt nicht neues und das Vorgehen der Länder lässt Rückschlüsse auf das wahrscheinliche agieren des Bundes zu.

Der Bund agiert in Besoldungsfragen? Seit wann lässt sich dieses seltene Verhalten den prognostizieren? Der Bund kündigt im besten Fall an.

DeltaR95

Je mehr man über das Konstrukt aus Niedersachsen nachdenkt, desto lächerlicher wird es.

Da stellt sich jemand vom MF hin und gibt folgendes bekannt:

1. Das BVerfG hat entschieden, dass eine Familie mit einem Beamten, einem Ehepartner und zwei Kindern genau nur soviel Geld braucht, dass sie, centgenau versteht sich, auf der Grenze zur Armutsgefährdung lebt.

2. Wenn die Familie unvorhersehbare Ausgaben hat, die von der 80 % MÄE Definition nicht abgedeckt sind, rutschen sie halt in die Armutsgefährung bzw. Armut ab, was kümmert uns das.

3. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass der Ehepartner dieses am niedrigsten besoldeten Beamten bitte noch einen faktisch Vollzeit-Job nach Mindestlohn ausübt, damit wir das dem Beamten nicht ausbezahlen müssen. Wie das mit der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung geregelt wird, interessiert uns nicht.

Faktisch ist es für das MF Niedersachsen scheinbar in Ordnung, dass man über diesen Staatsdiener im mittleren Dienst (darunter hat man ja alles abgeschafft), der per Defintion kein ungelernter Hilfsarbeiter ist, sondern eine Ausbildung und Laufbahnlehrgänge absolviert hat und über den man natürlich frei verfügen möchte (Stichwort: Wie in Bremen halt mal eine Stunde mehr pro Woche dienen, damit der Dienstherr keine Stellen neu besetzen muss!), in seiner Besoldung daran misst, dass er und seine Familie (in der dann beide ein Einkommen erwirtschaften) auf der Grenzen zur Armutsgefährdung existieren.

Dafür gibt es doch nur eine logische Erklärung: Man kann Beamten nicht so einfach kündigen, deshalb will man sie in die Kündigung treiben.

Oder merken Menschen, die so eine Besoldungsordnung "erarbeiten" gar nicht, was sie damit eigentlich anrichten? Das ist doch fatal für jegliche Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs.

Das MÄE in Niedersachsen lag 2024 bei 2.140 €, dies mal 2,3 ergibt 4.922 €.

Grenze zur Armutsgefährdung: 3.938 € (80 % MÄE)
Grenze zur Armut: 2.953 € (60 % MÄE)

Wo ist da bitte irgendein finanzieller Spielraum für die Familie, wenn der nicht-Beamte z.B. auch noch privat für das Alter vorsorgen soll?

Knecht

Sind im BMI mittlerweile alle zu besoffen, um auf die Senden-Taste zu drücken? Oder haben die das Forum hier auf nem großen Bildschirm und sitzen mit Narrenkappe versammelt davor und halten sich den Bauch vor lachen?

netzguru

Zitat von: Verfassungsmäßige in Heute um 07:35Warum,was ist denn heute?
Es Regnet und es ist Rosenmontag, hier ist nur noch eine Wasserschlacht, Kammelen liegen leider im Wasser. Es macht kein Spass.

tumnus

Zitat von: Knecht in Heute um 13:42Sind im BMI mittlerweile alle zu besoffen, um auf die Senden-Taste zu drücken? Oder haben die das Forum hier auf nem großen Bildschirm und sitzen mit Narrenkappe versammelt davor und halten sich den Bauch vor lachen?

Hat das BMI denn für heute was offizielles angekündigt?

Knecht

Zitat von: tumnus in Heute um 14:15Hat das BMI denn für heute was offizielles angekündigt?

Nur inoffiziell. Wie üblich.

fcesc4

Und wo sind die Personen, die das ganze hier "verkündet" haben?

GoodBye

Was man nicht außer Acht lassen sollte, und es zeichnet sich ab, dass es vor allem für Beamte die Zukunft sein wird:

Nur wenige in den Berufsgruppen, die mit dem hD und teilweise mit dem gD vergleichbar sind, arbeiten bis 70. Das ist auch nochmal eine wenig attraktive Perspektive für den Staatsdienst.

Ich würde damit im Falle eines Verbleibes perspektivisch 10 Jahre länger arbeiten als viele Bekannte aus dem Juristischen Bereich.

simon1979

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:51Was man nicht außer Acht lassen sollte, und es zeichnet sich ab, dass es vor allem für Beamte die Zukunft sein wird:

Nur wenige in den Berufsgruppen, die mit dem hD und teilweise mit dem gD vergleichbar sind, arbeiten bis 70. Das ist auch nochmal eine wenig attraktive Perspektive für den Staatsdienst.

Ich würde damit im Falle eines Verbleibes perspektivisch 10 Jahre länger arbeiten als viele Bekannte aus dem Juristischen Bereich.

Sollte das so kommen, dass Beamte künftig auch bis 70 arbeiten müssen, dann wird bzw. kann das nicht von jetzt auf gleich gemacht werden.

Entweder wird es eine stufenweise Anpassung geben, in der das Eintrittsalter von Jahr zu Jahr steigt oder es gilt nur für neu verbeamtete. So würde ich das zumindest sehen.

Gleichzeitig sollten gD und hD kein Problem haben, sich mittels ETF oder sonstiges privat vorzusorgen, damit man dann mit 65 und Abzügen in den Vorruhestand oder die Altersteilzeit geht.