Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Hauptsache der Widerspruch liegt dort und gut. Entscheiden wird ihn Stand jetzt keiner.

Über Details kann (wird) man sich später streiten.

TheBr4in

Naja, mein Misstrauen geht inzwischen so weit, dass ich es für möglich halte, dass der DH sich hinstellt und sagt: "Welcher Widerspruch, in dem Einschreiben war nur ein leeres Blatt."

Schlimm, dass man solche Gedanken haben muss.

netzguru

Zitat von: TheBr4in in Gestern um 22:27Naja, mein Misstrauen geht inzwischen so weit, dass ich es für möglich halte, dass der DH sich hinstellt und sagt: "Welcher Widerspruch, in dem Einschreiben war nur ein leeres Blatt."

Schlimm, dass man solche Gedanken haben muss.

Hallo,

besser kommt können leider nichts mehr erkennen, denn wir hatten einen Rohrbruch, alles ist verklebt.

Vtdgfachangestellter

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:17Das ist meine Gedankensammlung zu dem Thema, 
Danke für deinen Einsatz!
Es tat gut deine unmissverständliche Klarstellung zu lesen.

InternetistNeuland

Zitat von: netzguru in Gestern um 22:39Hallo,

besser kommt können leider nichts mehr erkennen, denn wir hatten einen Rohrbruch, alles ist verklebt.

Können leider nichts mehr erkennen, nach 25 Jahren sind die Seiten vergilbt und die Tinte verblasst.

Ihre Einsprüche wurden zudem teilweise bereits vernichtet, da die Aufbewahrungsfrist nur 10 Jahre beträgt.

Bitte schicken Sie uns ein Fax mit 1 wenn Sie unsere Antwort sehr gut fanden und ein Fax mit 2 wenn Sie unsere Antwort Doppelwumms gut fanden.

netzguru

Ihre Akten sind Futter von Ctenolepisma longicaudatum geworden.
Lieder ist alles zerfallen, durch den Einsatz von Insektenvernichter können die Räume leider länger nicht Betreten werden.
Hausmeister hatte noch alte Bestände aus dem Lager dafür verwendet.