Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: AltStrG in Heute um 12:51Der ist deutlich länger, viel länger als der kurze Text.

Leider sehe ich nur den kurzen Text unter dieser Verlinkung.

MOGA

Ein Beispiel aus dem näheren Umfeld zeigt, wie man zwischen Verwaltung und Justiz zerrieben werden kann – und zwar nicht aus Luxusproblemen, sondern aus ganz handfesten existenziellen Sorgen.
Sachverhalt:
Dienstliche Versetzung ins Ausland, Wohnsitz abgemeldet – Folge: Kindergeld gestrichen per Bescheid, Folge Familienzuschlag weg, Auslandsschulbeihilfe futsch, Mietzuschuss weg, Rückforderungen. Sofoertiger Einspruch inklusive Erlaeuterung - ohne Reaktion. Formal zunaechst alles korrekt, praktisch eine Vollbremsung.

Die Konsequenzen waren real: drohende Zahlungsunfähigkeit nach etwa zehn Monaten, Gefahr für die Sicherheitsakkreditierung und damit für den Job. Wer einmal in solchen Spiralen steckt, weiß: Das ist kein akademisches Problem, sondern blanke Realität.

Einsprüche? Funkstille. Zuständig sei jemand anderes. Der berühmte Zirkel ohne Ausgang.

Nach Monaten des Stillstands folgte die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Magdeburg. Folge, Abweisung und Verweis aufs Finanzgericht, weil das Kindergeld keine soziale sondern eine steuerliche Komponente ist. Zuständigkeitsschacherei auf Kosten des Betroffenen. Gebührenrechnung vom Finanzgericht dann obendrauf (Sozialgericht waere fuer umme gewesen) – danke fürs Mitmachen. Ein eigentlich simples Instrument: Wenn Behörden über angemessene Zeit nicht entscheiden, kann das Gericht zur Bewegung zwingen. Ergebnis? Auch hier keine schnelle Lösung, sondern weitere Verfahren und Zeitverlust. Die Erkenntnis: Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen. Auch der erbetene Rechtsbeistand durch die Interessenvertretung blieb aus – mit dem Hinweis, es handele sich um eine private Angelegenheit; Unterstützung in der existenziellen Konfliktlage fand damit faktisch nicht statt.

Erst der persönliche Gang zur nun zuständigen Familienkasse in Rheinland-Pfalz – ohne Termin, weil telefonische Erreichbarkeit ein Gerücht war – brachte den Durchbruch. Die Androhung eines Polizeieinsatzes durch die Empfangskraft wirkt im Rückblick surreal, zeigt aber das Klima: Vorsprechen unerwünscht, Verfahren erwünscht. Trotzdem konnte die Sache wie man im ,,Dobrindt-Sprech" sagen würde, innerhalb weniger Wochen – in knapp drei Wochen – erledigt werden.

Das Fazit bleibt bitter: Hilfe kam nicht durch automatische Mechanismen, sondern durch massiven Eigenaufwand. Erst Untätigkeitsklage, dann persönliches Dranbleiben. Ein System, das so funktioniert, lädt zur Frage ein, ob es seinem Anspruch gerecht wird. Bürokratie darf kein Selbstzweck sein. Sie soll Probleme lösen – nicht neue schaffen.

Wenn Bürger und Beamte erleben, dass Verantwortung im Zuständigkeitsnirwana endet, leidet Vertrauen. Und ohne Vertrauen funktioniert weder Staat noch Gesellschaft.
Und genau so sieht es bei uns naemlich aus...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

AltStrG

Zitat von: Rheini in Heute um 12:55Leider sehe ich nur den kurzen Text unter dieser Verlinkung.

Ich habe den Artikel bei einem Kollegen von mir gelesen, der Tagesspiegel Plus hat :) Habe ich leider nicht, nur diverse andere E-Zeitungen.

Wenn hier einer T Plus hat, dann darf er gerne zitieren :)


I.d.Z.:

https://www.morgenpost.de/berlin/article411296161/nachzahlungen-fuer-beamte-droht-berlin-neues-fiasko-evers-spricht-ueber-folgen.html

MOGA

I know, it was off topic, aber es passt zur Einstellung des DH und der Interessenvertretungen...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Gruenhorn

Die
Zitat von: MOGA in Heute um 13:02Ein Beispiel aus dem näheren Umfeld zeigt, wie man zwischen Verwaltung und Justiz zerrieben werden kann – und zwar nicht aus Luxusproblemen, sondern aus ganz handfesten existenziellen Sorgen.
Sachverhalt:
Dienstliche Versetzung ins Ausland, Wohnsitz abgemeldet – Folge: Kindergeld gestrichen per Bescheid, Folge Familienzuschlag weg, Auslandsschulbeihilfe futsch, Mietzuschuss weg, Rückforderungen. Sofoertiger Einspruch inklusive Erlaeuterung - ohne Reaktion. Formal zunaechst alles korrekt, praktisch eine Vollbremsung.

Die Konsequenzen waren real: drohende Zahlungsunfähigkeit nach etwa zehn Monaten, Gefahr für die Sicherheitsakkreditierung und damit für den Job. Wer einmal in solchen Spiralen steckt, weiß: Das ist kein akademisches Problem, sondern blanke Realität.

Einsprüche? Funkstille. Zuständig sei jemand anderes. Der berühmte Zirkel ohne Ausgang.

Nach Monaten des Stillstands folgte die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Magdeburg. Folge, Abweisung und Verweis aufs Finanzgericht, weil das Kindergeld keine soziale sondern eine steuerliche Komponente ist. Zuständigkeitsschacherei auf Kosten des Betroffenen. Gebührenrechnung vom Finanzgericht dann obendrauf (Sozialgericht waere fuer umme gewesen) – danke fürs Mitmachen. Ein eigentlich simples Instrument: Wenn Behörden über angemessene Zeit nicht entscheiden, kann das Gericht zur Bewegung zwingen. Ergebnis? Auch hier keine schnelle Lösung, sondern weitere Verfahren und Zeitverlust. Die Erkenntnis: Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen. Auch der erbetene Rechtsbeistand durch die Interessenvertretung blieb aus – mit dem Hinweis, es handele sich um eine private Angelegenheit; Unterstützung in der existenziellen Konfliktlage fand damit faktisch nicht statt.

Erst der persönliche Gang zur nun zuständigen Familienkasse in Rheinland-Pfalz – ohne Termin, weil telefonische Erreichbarkeit ein Gerücht war – brachte den Durchbruch. Die Androhung eines Polizeieinsatzes durch die Empfangskraft wirkt im Rückblick surreal, zeigt aber das Klima: Vorsprechen unerwünscht, Verfahren erwünscht. Trotzdem konnte die Sache wie man im ,,Dobrindt-Sprech" sagen würde, innerhalb weniger Wochen – in knapp drei Wochen – erledigt werden.

Das Fazit bleibt bitter: Hilfe kam nicht durch automatische Mechanismen, sondern durch massiven Eigenaufwand. Erst Untätigkeitsklage, dann persönliches Dranbleiben. Ein System, das so funktioniert, lädt zur Frage ein, ob es seinem Anspruch gerecht wird. Bürokratie darf kein Selbstzweck sein. Sie soll Probleme lösen – nicht neue schaffen.

Wenn Bürger und Beamte erleben, dass Verantwortung im Zuständigkeitsnirwana endet, leidet Vertrauen. Und ohne Vertrauen funktioniert weder Staat noch Gesellschaft.
Und genau so sieht es bei uns naemlich aus...
Story klingt merkwürdig.Selbdt wenn das Kindergeld irrtümlich gestrichen worden ist, gewährt der DH im Bereich Schulbeihilfe, Mietzuschuss und selbst bei den Kinderzuschlägen für das Ausland immer Abschläge. Die laufenden Zahlungen stehen immer unter Vorbehalt der endgültigen Prüfung. Das ist also mehr oder weniger regelmäßig der Fall.
Ansonsten gilt bei solchen Dingen leider, dass man persönlich bestens unfotsein muss, um genau solche kliptvon vornhertzu umschiffen. Im Bereich der Bw gibt es dazu jedenfalls umfangreiche Beratungsangebote und auch konkrete Hilfestellung beim Umgang mit PKV, DRV und sonstigen molochen.

MOGA

IM A
Zitat von: Gruenhorn in Heute um 13:39DieStory klingt merkwürdig.Selbdt wenn das Kindergeld irrtümlich gestrichen worden ist, gewährt der DH im Bereich Schulbeihilfe, Mietzuschuss und selbst bei den Kinderzuschlägen für das Ausland immer Abschläge. Die laufenden Zahlungen stehen immer unter Vorbehalt der endgültigen Prüfung. Das ist also mehr oder weniger regelmäßig der Fall.
Ansonsten gilt bei solchen Dingen leider, dass man persönlich bestens unfotsein muss, um genau solche kliptvon vornhertzu umschiffen. Im Bereich der Bw gibt es dazu jedenfalls umfangreiche Beratungsangebote und auch konkrete Hilfestellung beim Umgang mit PKV, DRV und sonstigen molochen.
Im AA gibt es auch allerhand Hilfestellungen, fuer diesen Fall jedoch fuehlte sich niemand zustaendig. Das Kindergeld wurde ja aufgrund der Abmeldung des Wohnsitzes gestrichen, was zunaechst formell korrekt war und nach Eingang des Widerspruchs eigentlich haette korrekt beschieden werden muessen. Das BVA hatte die Zahlungen erst nach Fristsetzung eingestellt und Rueckforderungen auf Raten gewaehrt... Bis vor einigen Jahren war ja das Kindergeld noch in haenden des BVA, da haette so etwas garnicht passieren koennen. Dann wurde die Gesamtheit den Familienkassen ueberlassen und die Probleme begannen... Wie auch immer, man sieht wie unser System funtioniert...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

simon1979

Zitat von: MOGA in Heute um 13:46IM AIm AA gibt es auch allerhand Hilfestellungen, fuer diesen Fall jedoch fuehlte sich niemand zustaendig. Das Kindergeld wurde ja aufgrund der Abmeldung des Wohnsitzes gestrichen, was zunaechst formell korrekt war und nach Eingang des Widerspruchs eigentlich haette korrekt beschieden werden muessen. Das BVA hatte die Zahlungen erst nach Fristsetzung eingestellt und Rueckforderungen auf Raten gewaehrt... Bis vor einigen Jahren war ja das Kindergeld noch in haenden des BVA, da haette so etwas garnicht passieren koennen. Dann wurde die Gesamtheit den Familienkassen ueberlassen und die Probleme begannen... Wie auch immer, man sieht wie unser System funtioniert...

Das System funktioniert ganz gut. Das weiß ich, weil ich in diesem Bereich arbeite. Ich gehe eher davon aus, dass der Kindergeldempfänger falsch informiert war oder es unterlassen hat sich persönlich darüber zu informieren bzw. zu melden.

Bei einer Abmeldung im Inland werden die Zahlungen automatisch eingestellt. Muss man leider sagen, selbst schuld!

Sunflare

Zitat von: simon1979 in Heute um 13:58Das System funktioniert ganz gut. Das weiß ich, weil ich in diesem Bereich arbeite. Ich gehe eher davon aus, dass der Kindergeldempfänger falsch informiert war oder es unterlassen hat sich persönlich darüber zu informieren bzw. zu melden.

Bei einer Abmeldung im Inland werden die Zahlungen automatisch eingestellt. Muss man leider sagen, selbst schuld!

Das hätte nie passieren dürfen, dass Stellen solche Dinge bearbeiten, welche von den Umständen der dienstlichen Versetzungen ins Ausland, sei es bei UKV, Kindergeld, Reisekosten, Auslandsgeld etc. keine Ahnung haben, oder sich erst in die Materie reinarbeiten müssen. Als das AA damals diese Dinge ins BADV und später BVA auslagerte, begannen viele Schererein, welche nur durch Weisungen seitens des AA geheilt werden konnten. Das das Kindergeld bei dienstlichen Verwendungen im Ausland, nach Abmeldung dorthin gestrichen wird, spricht wieder Bände. "Selbst schuld" hat ja den Antrag nicht gestellt, ist schon frech! Das gab es seinerzeit nicht, als die Familienkasse noch an Ort und Stelle war.

Big T

Zitat von: AltStrG in Heute um 13:03Ich habe den Artikel bei einem Kollegen von mir gelesen, der Tagesspiegel Plus hat :) Habe ich leider nicht, nur diverse andere E-Zeitungen.

Wenn hier einer T Plus hat, dann darf er gerne zitieren :)


Frage: "Ist es nicht moralisch fragwürdig, wenn ein Land seinen Beschäftigten nicht die ihnen zustehende Besoldung zahlt und damit am Ende durchkommt?"

Antwort Herr Senator Evers: ,,Politik ist immer die Kunst des Möglichen."


https://archive.md/2026.02.24-042035/https://www.tagesspiegel.de/berlin/nachzahlung-wird-jahre-dauern-berlins-finanzsenator-uber-den-umgang-mit-der-fehlerhaften-beamtenbesoldung-15272021.html