Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

Es obliegt dem BVerfG selbst in welcher Reihenfolge anhängige Verfahren zur Entscheidung gebracht werden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

lotsch

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 18:58Da hierzu eine Nachfrage in einer PM kam: Wer wissen möchte, wie der Sachstand des Reparaturgesetzes ist, betrachte diesen Mitschnitt der 46. Sitzung des Unterausschusses Bezirke, Personal und Verwaltung vom 20. Mai ab der Std. 1:15:40 und dort die Ausführungen des StS Schyrocki, der entsprechend informiert: https://www.youtube.com/watch?v=jRGAFWEuyrY.

Seine Darlegungen sind aus verschiedenen Perspektiven interessant, hier bspw. eine Interpretation, die man vollständig oder in Teilen teilen kann oder auch nicht: https://www.berliner-besoldung.de/kommentar-by-hardy-aussage-des-sts-schyrocki-am-20-mai-2026-im-abgeordnetenhaus/

Interessant ist - das wird aus anderen Häusern anderer Rechtskreise so bestätigt - sowohl, was sich zurzeit auf Bund-Länder-Ebene und dabei auch zwischen den Länder abspielt, als auch die Summe für die Nachzahlungen im Zeitraum 2008 bis 2020, die der StS mit zwischen 700 und 800 Mio. € beziffert. In Anbetracht der Widerspruchszahlen, die das Bundesverfassungsgericht in der Rn. 36 auf rund 100.000 beziffert und in denen insbesondere nicht geklärt ist, ob sie ggf. im Einzelnen nicht nur bezogen auf das jeweilige Besoldungsjahr, sondern zukunftsbezogen gestellt worden und entsprechend so dann auch wirksam sind, die also offensichtlich bezogen auf die jeweiligen Jahre nur bedingt aufgeschlüsselt werden können, dürfte die Summe erheblich zu gering sein, so ist zu vermuten, vgl. bspw. nur die Antwort auf die Frage 7 in der LT-Drs. 18/19992 vom 8. Juli 2019 unter: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19992.pdf, die darüber hinaus einen weitgehend heillosen Zahlensalat präsentierte, den man schon damals offensichtlich nicht sachgerecht tabellarisch aufgelistet und also verwaltungshandelnd darstellen konnte und der also das übliche Chaos dokumentiert, das Berlin schon immer arm, aber sexy gemacht haben dürfte.

Insgesamt sollte davon auszugehen sein, dass sich die Zahl von 100.000 auf die aktuell 2024 gestellten Widersprüche beziehen dürfte (die mit einiger Wahrscheinlichkeit - Berlin bleibt doch Berlin - dort zurzeit nicht als zu heilen betrachtet werden sollten), dass aber allein der Polizeipräsident von Berlin 2019 bereits - verteilt auf verschiedene Jahre - von rund 55.000 Widersprüchen ausgegangen ist, worin sich die kontinuierliche Arbeit der Berliner.Besoldung widerspiegelt, die ja maßgeblich von Polizisten betrieben wird.

Wenn wir also davon ausgehen dürfen, dass am Ende offensichtlich in den 13 Jahren regelmäßig viele 10.000 Widersprüche gestellt worden sein dürften, dann kann eine Summe zwischen 700 und 800 Mio. € sicherlich kaum ausreichen, um eine hinreichende Heilung zu vollziehen.

Auf dieser Grundlage ist das zu verstehen, was ich - s.o. - gestern ausgeführt habe.

Ich habe gelesen, dass in Berlin jetzt erst einmal die Statthaftigkeit der Widersprüche geprüft werden soll. Wahrscheinlich fällt da schon mal eine große Zahl raus.
Der User M. schrieb z.B. folgendes zu seinen Widersprüchen:
Ja, bei mir ähnlich.
2011: Altersdiskriminierung
2012: Überleitung Erfahrungsstufen
2015: amtsangemessene Besoldung
2016: Pausenregelung
2016: kein Widerspruch gg amtsangemessene Besoldung (vergessen)
2017: amtsangemessene Besoldung (mit Hinweis auf 2012-2015)
2018: amtsangemessene Besoldung
2019: amtsangemessene Besoldung
2019: Klage amtsangemessene Besoldung über RA (für Haushaltsjahre 2015/2016, 2017/2018, 2018/2019, ,,sowie nachfolgende Haushaltsjahre")
2020: amtsangemessene Besoldung durch RA
2021: kein Widerspruch gg amtsangemessene Besoldung (vergessen)
2022: amtsangemessene Besoldung
2023: amtsangemessene Besoldung
2024: kein Widerspruch gg amtsangemessene Besoldung (vergessen)
2025: Altersdiskriminierung nach dem EuGH-Urteil
2025: amtsangemessene Besoldung