Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in 30.05.2026 18:43Sowohl der Seehofer- als auch der Faeser-Entwurf waren von vorneherein offensichtlich verfassungswidrig. Daher bin ich sehr froh, dass sie rückstandslos im Mülleimer der Geschichte gelandet sind.

Der neue Dobrindt-Entwurf nutzt hingegen eine - höchstwahrscheinlich temporäre (!) - Lücke in der bisherigen expliziten (!) BVerfG-Rechtsprechung. Daher hoffe ich weiterhin, dass der Entwurf im ersten Schritt Gesetzeskraft erlangt, bevor dann Karlsruhe im zweiten Schritt die Lücke schließen oder zumindest signifikant "einengen" wird..

Es liegt keine Lücke vor, sondern offensichtlich und gewollt eine unzulässige Auslegung/Fehlinterpretation des gerichtlichen Kontrollmaßstabes.

Das BVerfG hat den Spielraum des Gesetzgebers zu achten, es ist aber nicht gehalten, jeden juristischen, oder in diesem Sinne haushalterischen,  Schwachsinn mitzumachen.

Das fiktive Partnereinkommen ist für jeden Juristen, dem man es zur Beurteilung vorlegt, eine Beleidigung.

Die Grenzen der Auslegung sind hier wahrhaftig überschritten.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: SwenTanortsch in 30.05.2026 18:50II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Betrachtung des Partnereinkommens
[...]

Insbesondere nach dem 30. März 2027 werden wir deutlich schlauer sein, wobei ja bereits heute - zumindest bislang - absehbar ist, dass Berlin weiterhin nicht maßgeblich in die Richtung gehen möchte, die dem Land vorgegeben ist. Damit wird sich - wenn man dort nicht doch noch zu einem hinreichenden Einsehen gelangen sollte (wovon nicht ansatzweise auszugehen sein dürfte) - Berlin im starken Maße dafür empfehlen, alsbald zum dritten und dann vorläufig letzten Mal Gegenstand konkreter Normenkontrollverfahren zu werden. Denn sofern man dort nun weiterhin hinsichtlich der Besoldungsordnungen R und A vergangenheitsbezogen untätig bliebe oder nur ein Handeln zeigte, dass einer Untätigkeit gleichkäme, nachdem nun je eine Entscheidung über die Besoldungsordnungen R und eine über die Besoldungsordnungen A ergangen und die grundlegenden Maßstäbe weiterhin subsumtionsfähig sind, kann das Ergebnis offensichtlich in Tradition zur Historie der Rechtsprechung über den alimentationsrechtlichen Mehrbedarf nur noch die weitere Fristsetzung mit sich anschließender Vollstreckungsanordnung sein, sofern auch dann noch das derzeit augenscheinlich fortgesetzte Handeln ungebrochen fortgeführt werden sollte. VerWegener als heute sollte man irgendwann in Berlin nicht mehr handeln.



Da hierzu eine Nachfrage in einer PM kam: Wer wissen möchte, wie der Sachstand des Reparaturgesetzes ist, betrachte diesen Mitschnitt der 46. Sitzung des Unterausschusses Bezirke, Personal und Verwaltung vom 20. Mai ab der Std. 1:15:40 und dort die Ausführungen des StS Schyrocki, der entsprechend informiert: https://www.youtube.com/watch?v=jRGAFWEuyrY.

Seine Darlegungen sind aus verschiedenen Perspektiven interessant, hier bspw. eine Interpretation, die man vollständig oder in Teilen teilen kann oder auch nicht: https://www.berliner-besoldung.de/kommentar-by-hardy-aussage-des-sts-schyrocki-am-20-mai-2026-im-abgeordnetenhaus/

Interessant ist - das wird aus anderen Häusern anderer Rechtskreise so bestätigt - sowohl, was sich zurzeit auf Bund-Länder-Ebene und dabei auch zwischen den Länder abspielt, als auch die Summe für die Nachzahlungen im Zeitraum 2008 bis 2020, die der StS mit zwischen 700 und 800 Mio. € beziffert. In Anbetracht der Widerspruchszahlen, die das Bundesverfassungsgericht in der Rn. 36 auf rund 100.000 beziffert und in denen insbesondere nicht geklärt ist, ob sie ggf. im Einzelnen nicht nur bezogen auf das jeweilige Besoldungsjahr, sondern zukunftsbezogen gestellt worden und entsprechend so dann auch wirksam sind, die also offensichtlich bezogen auf die jeweiligen Jahre nur bedingt aufgeschlüsselt werden können, dürfte die Summe erheblich zu gering sein, so ist zu vermuten, vgl. bspw. nur die Antwort auf die Frage 7 in der LT-Drs. 18/19992 vom 8. Juli 2019 unter: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-19992.pdf, die darüber hinaus einen weitgehend heillosen Zahlensalat präsentierte, den man schon damals offensichtlich nicht sachgerecht tabellarisch aufgelistet und also verwaltungshandelnd darstellen konnte und der also das übliche Chaos dokumentiert, das Berlin schon immer arm, aber sexy gemacht haben dürfte.

Insgesamt sollte davon auszugehen sein, dass sich die Zahl von 100.000 auf die aktuell 2024 gestellten Widersprüche beziehen dürfte (die mit einiger Wahrscheinlichkeit - Berlin bleibt doch Berlin - dort zurzeit nicht als zu heilen betrachtet werden sollten), dass aber allein der Polizeipräsident von Berlin 2019 bereits - verteilt auf verschiedene Jahre - von rund 55.000 Widersprüchen ausgegangen ist, worin sich die kontinuierliche Arbeit der Berliner.Besoldung widerspiegelt, die ja maßgeblich von Polizisten betrieben wird.

Wenn wir also davon ausgehen dürfen, dass am Ende offensichtlich in den 13 Jahren regelmäßig viele 10.000 Widersprüche gestellt worden sein dürften, dann kann eine Summe zwischen 700 und 800 Mio. € sicherlich kaum ausreichen, um eine hinreichende Heilung zu vollziehen.

Auf dieser Grundlage ist das zu verstehen, was ich - s.o. - gestern ausgeführt habe.

Maximus

"Jedenfalls sind wir in enger Abstimmung und auf verschiedenen Ebenen, sowohl in der Schiene der Innenminister als auch in der Schiene der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre, um uns abzustimmen: Wie gehen wir denn damit um? Und die Länder haben alle unterschiedliche Ansatzpunkte, teilweise weil wir eben nach der Föderalismusreform ja doch einen Weg auseinandergegangen sind ein Stück weit. Insofern besteht jetzt auch der Wille, zumindest bei der Reparatur und bei den Konsequenzen für die Zukunft hier wieder sehr dicht zusammenzurücken und eben keine neuen Konkurrenzverhältnisse entstehen zu lassen. Insofern gibt es da Abstimmungsrunden."

Meine Glaskugel sagt mir, dass man sich in den Abstimmungsrunden darauf geeinigt hat, dass diesmal der Bund den "Vorreiter" spielen soll. Ich gehe daher davon aus, dass der Entwurf (in abgeänderter Form) noch in diesem Jahr durchgehen wird. Dies ist dann der neue Benchmark, an dem sich die anderen Besoldungsgesetzgeber orientieren werden. Keiner soll aus der Reihe tanzen.

Ich glaube, Karlsruhe muss die Daumenschrauben noch deutlich fester anziehen. Vorher wird kein Besoldungsgesetzgeber ausscheren.