Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BerndStromberg

Zitat von: PolareuD in Heute um 17:00,,Dr. Buch versicherte: Der DBwV steht weiterhin in engem Austausch mit dem BMI. Ein Referentenentwurf werde derzeit jedoch nicht vorangebracht – unter anderem wegen anstehender Landtagswahlen. Dr. Buch rechnet daher vor Ende 2026 nicht mit einer Entscheidung zur verfassungskonformen Besoldung."
Wieviele Wochen hat eigentlich ein Jahr, Herr Dobrindt?

ZitatDavon angestoßen nannte Innenminister Dobrindt jüngst (15. Januar) einen Zeitplan für eine Reform der Beamtenbesoldung, die vom dortigen Zeitpunkt ,,in einigen Wochen" erwartbar sei. ,,Wir werden das jetzt schnellstens lösen", sagte Dobrindt bei der DBB-Jahrestagung in Köln, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete.

https://www.merkur.de/wirtschaft/erhalten-hoehere-besoldung-beamte-sollen-durch-reform-mehr-geld-zr-94134557.html#google_vignette



LeoMUC

Zitat von: BuBeamter in Heute um 15:39Hallo LeoMuc,

als kinderloser und unverheirateter Beamter würde ich erstmal seitens des Dienstherrn mit 0 Euro Nachzahlung rechnen. Obwohl du zu niedrig besoldet wurdest und immernoch bist. Der Dienstherr versucht Lösungen zu finden, die an deinem Zustand nichts ändern und so günstig für ihn sind wie möglich, auch wenn sie deine Rechte verletzen.


In vergangenen Entwürfen war allenfalls für Beamte ab A7 Stufe 1 abwärts mit Verbesserungen zu rechnen. Aber auch dort erst ab 2021, für die Zeit davor nur für Widerspruchsführer.


Solltest du also bisher keinen Widerspruch eingelegt haben, solltest du damit anfangen. Bestenfalls brauchst du ihn nicht.

Ansonsten lässt sich sagen, es lohnt sich die Seiten zumindest zu überfliegen und so tiefer in die Materie einzusteigen. In der Bundespolizei ist das Thema kaum bekannt und viele verwechseln es mit der steigenden Besoldung aufgrund der Tariferhöhungen.

Man ist hier die letzten Jahre zu sehr verwöhnt durch Beförderungen mit und trotz schlechter Noten und gleichzeitig steigenden Erfahrungsstufen. So denken alle, man könne sich nicht beschweren. Wenn man dann aufzeigt wie groß die Lücke aber zur Angemessenheit sind schlucken alle.

Also du kommst nicht drum rum dich einzulesen, oder weiter verarschen zu lassen... Willkommen in der Matrix 😅


Vielen Dank euch erstmal für die Antworten!

Am 4.12.2025 schrieb die GdP:

"Mit Rundschreiben vom 14. Juni 2021 hat das BMI klargestellt, dass Widersprüche gegen die Höhe
der Besoldung ab dem Jahr 2021 für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, der Zollverwaltung
sowie des BALM nicht mehr erforderlich sind. Das gilt auch für danach eingestellte Beamtinnen
und Beamte."

https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll-bezirksgruppe-zoll/de/stories/2025/2025-12/faktencheck

Wäre ja ein Skandal, wenn man am Ende doch nichts kriegt, weil man wegen der GdP keine Rückzahlung erhalten würde...

Rallyementation

Zitat von: LeoMUC in Heute um 18:09...
Wäre ja ein Skandal, wenn man am Ende doch nichts kriegt, weil man wegen der GdP keine Rückzahlung erhalten würde...

hier wird gehofft, erwartet, ... eine NACHzahlung zu erhalten. Keiner hat hier eine monetäre Zahlung an den Dienstherrn als Kredit geleistet, deren Fälligkeit eintreten könnte und als Forderung vom Dienstherrn wieder ZURÜCKgezahlt werden müsste.

Hanswurst

Zitat von: LeoMUC in Heute um 18:09Vielen Dank euch erstmal für die Antworten!

Am 4.12.2025 schrieb die GdP:

"Mit Rundschreiben vom 14. Juni 2021 hat das BMI klargestellt, dass Widersprüche gegen die Höhe
der Besoldung ab dem Jahr 2021 für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, der Zollverwaltung
sowie des BALM nicht mehr erforderlich sind. Das gilt auch für danach eingestellte Beamtinnen
und Beamte."

https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll-bezirksgruppe-zoll/de/stories/2025/2025-12/faktencheck

Wäre ja ein Skandal, wenn man am Ende doch nichts kriegt, weil man wegen der GdP keine Rückzahlung erhalten würde...

Das hat doch nichts mit der GdP zu tun. Dieses Rundschreiben ist auch auf der Seite des BMI zu finden. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html

Könnte nur passieren, dass sich das BMI am Ende nur teilweise an das Rundschreiben erinnert oder so umdeutet, dass nichts zu zahlen ist.

Rallyementation

Zitat von: techBeaBw in Heute um 16:27Ein Artikel vom DBwV.
Dort wird nicht vor Ende 2026 mit einem Ergebnis gerechnet und man geht von pauschalen Nachzahlungen aus.
...

2026 d. H. / AH?

BerndStromberg

Zitat von: techBeaBw in Heute um 16:27Ein Artikel vom DBwV.
Dort wird nicht vor Ende 2026 mit einem Ergebnis gerechnet und man geht von pauschalen Nachzahlungen aus.

https://www.dbwv.de/landesverbaende-kameradschaften/lv-sueddeutschland/aktuelle-themen/beitrag/belastbare-perspektiven-gefordert-berufssoldaten-tagung-des-landesverbandes-mit-rekordbeteiligung

Aus dem verlinkten Beitrag:


ZitatSo mache die geplante Abkehr von Bürgergeld und Grundsicherung als Berechnungsmaßstab hin zur sogenannten Prekaritätsschwelle (80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens) das Verfahren noch komplexer. Parallel dazu sollen die Besoldungsentwicklungen der vergangenen 30 Jahre miteinbezogen werden. Auch Wohngeldregelungen und die Kinderzahl sollen künftig keine Rolle mehr spielen.

Zudem verfolge die Bundesregierung das Ziel, den Bund im Vergleich zu den Ländern wieder als attraktivsten Arbeitgeber zu positionieren.
Die verfassungskonforme Alimentation soll außerdem mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (Tarifübertragung) verrechnet werden. Rückwirkungen sollen – um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden – pauschal und nicht individuell berechnet werden.

Wenn das so käme, würde das eine deutliche Anhebung der Grundbesoldung bedeuten?!

Ryan

Zitat von: BerndStromberg in Heute um 18:22Aus dem verlinkten Beitrag:


Wenn das so käme, würde das eine deutliche Anhebung der Grundbesoldung bedeuten?!

Die Kinder werden zukünftig über das fiktive Partnereinkommen mitfinanziert.

Ryan

Beim fiktiven Partnereinkommen möchte der Bund im Wettbewerb mit den Ländern nämlich eine Spitzenposition einnehmen.

DeltaR95

Zitat von: Ryan in Heute um 18:35Beim fiktiven Partnereinkommen möchte der Bund im Wettbewerb mit den Ländern nämlich eine Spitzenposition einnehmen.

Könnte man bei Soldaten nicht per Dienstanweisung vorgeben, dass man nur einen Ehepartner akzeptieren darf, der mindestens 1,3 x MÄE mit in die Ehe einbringt als fiktives Partnereinkommen? Dann müsste man nur noch mit 1,0 x MÄE den Soldaten besolden  ;D

Ryan

Klar geht das.
,,Es gibt schlichtweg keine Ausreden mehr."
,,Es handelt sich nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung."
Und wenn wir von Leistung sprechen, dann vor allem die Leistung des Ehepartners!

LeoMUC

Zitat von: BerndStromberg in Heute um 18:22Aus dem verlinkten Beitrag:


Wenn das so käme, würde das eine deutliche Anhebung der Grundbesoldung bedeuten?!


Zu deinem zitierten Beitrag:

" Rückwirkungen sollen – um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden – pauschal und nicht individuell berechnet werden."

https://www.hna.de/verbraucher/200-000-beamten-winkt-ein-deutliches-plus-rueckwirkend-fuer-fuenf-jahre-94021929.html

Demnach müssten 200k Beamte durch 1,2 Mrd. Euro also pauschal 6000 Euro ausgezahlt bekommen?!

DeltaR95

Zitat von: LeoMUC in Heute um 18:50Demnach müssten 200k Beamte durch 1,2 Mrd. Euro also pauschal 6000 Euro ausgezahlt bekommen?!

6000 Euro / 5 Jahre wären 1.200 Euro pro Jahr seit 2021 bzw. 100 Euro im Monat - Brutto vermute ich mal ;)

Auf die Berechnung wäre ich gespannt, wie das sachgerecht und realitätsnah ermittelt wurde...

Die 1,2 Mrd. sind doch alter Tobak.

Rheini

Zitat von: LeoMUC in Heute um 18:50Zu deinem zitierten Beitrag:

" Rückwirkungen sollen – um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden – pauschal und nicht individuell berechnet werden."

https://www.hna.de/verbraucher/200-000-beamten-winkt-ein-deutliches-plus-rueckwirkend-fuer-fuenf-jahre-94021929.html

Demnach müssten 200k Beamte durch 1,2 Mrd. Euro also pauschal 6000 Euro ausgezahlt bekommen?!

Pauschal  :o ? Die Dauer bis mein WS bei der Post auf Beförderung wartet (sofern ich negativ betroffen wäre), wäre nicht in Tagen, sondern in Sekunden zu bemessen .....

Dunkelbunter

Hat Entscheidung des BVerfG 2025, alle Urteile von 2020 negiert? Weil es gab ja auch ein Beschluss des BVerfG zu Beamten mit 3 Kindern. Daher kann ich mir schwer vorstellen, dass die Kinderzahl keine Rolle mehr spielen soll.

Pumpe14

Zitat von: BerndStromberg in Heute um 18:22Auch Wohngeldregelungen und die Kinderzahl sollen künftig keine Rolle mehr spielen.

wenn da stünde: "eine geringere Rolle",okay, aber so fällt es schwer mir die Alimentation ohne familienbezogene Zulagen
vorzustellen...