Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 13:58Was denkt ihr in welcher Vorlage sich das Verfassungsgericht endlich mit der Streichung unterer Besoldungsgruppen befasst?

Es wird sich mit dieser wie auch anderen grundlegenden Fragen nur beschäftigen, wenn es dazu Veranlassung hat, was regelmäßig bedeutet, insbesondere dann, wenn die Frage im Ausgangsverfahren von Bedeutung war und ihre Klärung in der konkrete Normenkontrolle für die Verfassungsfrage ebenfalls notwendig ist, wenn also das vorlegende Gericht sich in der Regel erschöpfend mit ihr auseinandergesetzt hat. Dabei wird die Antwort auf die Frage in der Regel nach Möglichkeit so gering wie möglich in den weiten Entscheidungs- oder Gestaltungsspielraum eingreifen, über den der Gesetzgeber verfügt ("Judicial Self-Restraint"). Entsprechend hat der Senat noch in der letzten Entscheidung vom 4. Mai 2020 im dritten Leitsatz klargestellt (vgl. dort auch die Rn. 26 f.; Hervorhebung durch mich): "Der Besoldungsgesetzgeber verfügt über einen weiten Entscheidungsspielraum. Dem entspricht eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html) Auch damit will der Senat also verhindern, dass er in die Rolle eines "Ersatzbesoldungsgesetzgebers" gerät. Auch deshalb treibt der Senat nun die Effektivierung des Rechtsschutzes voran und verlagert ihn wieder stärker als nach 2012 dorthin, wo er klassisch auch seinen Platz hat, nämlich in das gerichtliche Verfahren.

Will man also als Kläger, dass sich der Senat zukünftig mit einer Frage auseinandersetzt, sieht man sich veranlasst, sie im Ausgangsverfahren hinreichend substantiiert ins Verfahren in ihrer Bedeutung und ihren Konsequenzen, also ihrer Entscheidungserheblichkeit einzubringen, letztlich Tatsachen im Prozess detailliert und konkret vorzutragen, um den schlüssigen Vortrag zu gewährleisten.

Auch deshalb habe ich vor ein paar Tagen den damaligen Wissenschaftlichen Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht Stefan Brink in seinem auch diesbezüglich wirklich lesenswerten Beitrag im ersten Band der "Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht" auf den S. 30 f. zitiert, nämlich dass Beschwerdeführern angeraten werden müsse, "Tatsachenfragen als eigenes Aufgabengebiet zu begreifen, seinen Sachvortrag auf streitentscheide Tatsachenfragen zu durchforsten und zu allen zentralen Punkten dezidiert vorzutragen, insbesondere unzutreffende fachgerichtliche Annahmen zu bestreiten, seinen Vortrag zu substanziieren und zu plausibilisieren. Dazu gehört angesichts der Praxis des Bundesverfassungsgerichts als entscheidender Aspekt eben auch, selbst ausdrückliche und konkrete Beweisangebote zu machen und auf einem gerichtlichen Hinweis für den Fall zu bestehen, dass das Gericht dem eigenen Sachvortrag nicht folgt. [...] Durch solche Beweisangebote verdeutlicht man dem Gericht zudem, wo aus eigener Sicht die entscheidungsrelevanten Tatsachenfragen liegen und rückt sie als Entscheidungsrelevante in den Fokus. Gleichzeitig reduziert man so die Möglichkeiten des Gerichts, die Klärungsbedürftigkeit von Tatsachen zu 'übersehen' und schneidet dem Bundesverfassungsgericht 'einfache' Entscheidungs- und Begründungsvarianten ab. Auf diese Weise werden Beweiserhebungen durch das Bundesverfassungsgericht – ggf. damit auch mündliche Verhandlungen – erzwungen. Darüber hinaus sollte der Verfahrensbeteiligte auf einem gerichtlichen Hinweis für den Fall zu bestehen, dass das Gericht seinem Sachvortrag nicht folgt. [...] Die Kombination dieser Maßnahmen führt zu einer Effektivierung des Untersuchungsgrundsatzes."

Ich habe in der Vergangenheit die Begründung weitgehend aller in Karlsruhe anhängiger Vorlagen nach und nach gelesen, wenn ich auch den allergrößten Teil dessen, was ich gelesen haben, wohl zwischenzeitlich wieder vergessen haben werde. Dabei kann ich mich nicht erinnern, dass die von Dir gestellte Frage in einer der Vorlagen dezidiert behandelt worden wäre. Eventuell ist das aber doch der Fall und ist's dann ein Problem meiner Erinnerung.

InternetistNeuland

@Swen danke für die Antwort. Bisher wusste ich noch nicht, dass in keiner Vorlage die Streichung zum Gegenstand gemacht wurde.

HansGeorg

Ich persönlich habe die Streichung in meine Klage 2022 mit aufgenommen aber bisher nicht Substantiiert und die Klage ruht. Werde dies aber auf jeden Fall verfolgen dies dann auch ans BVerfG zu bringen. Werde dann 2046 berichten wie der Stand ist.

polente

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 13:02Bis dato ist die A3 Gruppe ja nur noch durch Soldaten mit leben gefüllt und gleichzeitig dafür verantwortlich, dass diese die gesamte Ordnung über die Prekaritätsschwelle hebe soll. Eine Entkopplung birgt das Potential für tolle Tricks wie Streichung der unteren Gruppen auch für den Bund.


Kann mir nicht vorstellen, dass die unteren Gruppen gestrichen werden. Gerade in Bundesbehörden gibt es doch einige Posten im eD; Poststelle, Boten, Fahrdienste...
I have a dream, that one day, Alimentation will be verfassungsgemäß.

SwenTanortsch

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 17:20@Swen danke für die Antwort. Bisher wusste ich noch nicht, dass in keiner Vorlage die Streichung zum Gegenstand gemacht wurde.

Gern geschehen, Internet - ich würde dafür aber nicht meine Hand ins Feuer legen, weil mein Gedächtnis mit zunehmendem Alter irgendwie auch nicht besser wird (was nicht schlimm ist, weil ich das sowieso regelmäßig vergesse). Grundlegend wäre aber, dass die Frage der Streichung unterer Besoldungsgruppen in einem Ausgangsverfahren von entscheidungserheblicher Bedeutung (gewesen) wäre, dass es also auf die Klärung der Frage ankomme. Zugleich müsste dann gleichfalls mindestens die Bedeutung des Abstandsgebots für die Frage grundlegend geklärt werden. Auch könnte ggf. das Laufbahnprinzip kaum ausgeklammert bleiben dürfen, das ggf. nur umso mehr, sofern mit dem einfachen Dienst eine ganze Laufbahn wie bspw. in Baden-Württemberg abgeschafft und deshalb zugleich die entsprechenden Beamten in den mittleren Dienst, also eine andere Laufbahn, übergeleitet worden wären. Entsprechend könnte dann ggf. auch kaum der Gleichheitssatz ausgeklammert werden können. Schließlich müsste die Begründung hinreichend konkretisiert und plausibilisiert werden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich hielte es für wahrscheinlich, dass ich mich zumindest dunkel erinnern würde, wenn ich eine solche Begründung schon einmal erschöpfend vorgenommen gelesen hätte. Denn das hätte mich dann - schätze ich - begeistern dürfen, was ich nicht vergessen hätte. Aber wie gesagt, ich komme mittlerweile in ein Alter, in dem ich mich noch gut daran erinnere, wie ich im Kindergarten das Schleifebinden gelernt habe, ohne dass ich mich gerade daran erinnere, wo ich eigentlich vorhin meine Brille abgelegt habe, und ich mich also fragen muss, ob ich überhaupt Brillenträger wäre. Vielleicht sollte ich mal das Bild in meinem Pass anschauen, aber das kann ich ohne Brille nicht erkennen (außerdem weiß ja kein Mensch, wo mein Pass liegt, während ich aber weiß, dass der glorreiche SVW morgen die Mainzer mit unüberwindbarem Passspiel nur so auseinandernehmen wird wie jedes Mal. Denn ich kann mich gut an die letzten beiden Spiele erinnern, die nach meiner Erinnerung geendet haben wie alle Spiel des unschlagbaren SVW in meiner Erinnerung enden, der nach meiner Erinnerung auch dieses Jahr wieder kurz davor steht, schon einige Spieltage vor Schluss unangefochten Deutscher Meister zu werden; wer steht eigentlich neben uns noch im DFB-Halbfinale und wer sollte uns in diesem Jahr die Champions League streitig machen können?).

@ HansGeorg

2046? Das wäre ja nach meiner Erinnerung schon im nächsten Jahr: Super, wie schnell das (und die Zeit ver-) geht!

BerndStromberg

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 16:20Sprich für dich. Ich sehe das anders.
Ihr wisst doch: ,,Die Geschichte wiederholt sich immer zweimal – das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce."

Ich hoffe, dass die AfD schon die Farce ist.