Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 09:07@ Alex

Als Teil des öffentlichen Diensts sind wir nun doch zur sachlichen Präzision verpflichtet, denn sie ist Teil unserer dem Allgemeinwohl verpflichteten Funktion.

Das, was Du in Deinem Beitrag allerdings zum Teil ein weiteres Mal vollziehst, ist - Pardon für den Vergleich, der nicht schicklich ist - entweder die typische Rhetorik verantwortungsloser politischer Verantwortungsträger oder Unwissenheit geschuldet. Denn zunächst einmal habe ich von der bis mindestens in Teile der Dienstgradgruppe der Hauptleute eingestanden nicht amtsangemessenen Besoldung und Alimentation gesprochen. Hauptleute werden weder mit A 14 noch mit A 15 besoldet.
Ich sprach aber im Bund vielleicht bis A12 bzw A13.
Hauptleute werden sehr wohl unter anderem mit A12 besoldet.

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 09:07Willst Du also auch allen anderen sagen, deren Rechte nicht gewährleistet werden, dass sie halt gehen sollen? Ist das Dein Rechtsstaatsverständnis als Teil des öffentlichen Diensts?
Wenn du schon so kommst.
Der Bund besoldet nach dem aktuellen Besoldungsgesetz.
Somit hält sich der Bund erstmal an Recht und Gesetz, oder?

Ich persönlich kenne bisher auch kein Urteil des BVerfG welches das Besoldungsgesetz des Bundes für verfassungswidrig oder nichtig erklärt, du etwa?

Also handelt und besoldet der Bund aktuell nach entsprechenden Recht und Gesetz, oder siehst du das etwa anders?
Wenn ja auf welcher Grundlage?

Seppo84

Gott sei Dank ist Wochenende und ihr habt dann hoffentlich was sinnvolleres vor.

Am Ende bleibt uns nur das warten bis die wenigen Wochen vorbei sind.

Gruß von einem unteralimentieren Hauptmann A11.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 09:32Ich sprach aber im Bund vielleicht bis A12 bzw A13.
Hauptleute werden sehr wohl unter anderem mit A12 besoldet.
Wenn du schon so kommst.
Der Bund besoldet nach dem aktuellen Besoldungsgesetz.
Somit hält sich der Bund erstmal an Recht und Gesetz, oder?

Ich persönlich kenne bisher auch kein Urteil des BVerfG welches das Besoldungsgesetz des Bundes für verfassungswidrig oder nichtig erklärt, du etwa?

Also handelt und besoldet der Bund aktuell nach entsprechenden Recht und Gesetz, oder siehst du das etwa anders?
Wenn ja auf welcher Grundlage?

Wurde dies schon umgesetzt?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html

https://www.bdz.eu/news/2025/11/21/bundesbeamtinnen-und-beamte-koennen-nicht-noch-einmal-fuenf-jahre-auf-eine-verfassungsgemaesse-besoldung-warten/

"Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konturiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt. Mit dem Gesetzentwurf kommt der Bund seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und passt die Besoldungsstruktur an eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder an. "

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 09:32Ich sprach aber im Bund vielleicht bis A12 bzw A13.
Hauptleute werden sehr wohl unter anderem mit A12 besoldet.
Wenn du schon so kommst.
Der Bund besoldet nach dem aktuellen Besoldungsgesetz.
Somit hält sich der Bund erstmal an Recht und Gesetz, oder?

Ich persönlich kenne bisher auch kein Urteil des BVerfG welches das Besoldungsgesetz des Bundes für verfassungswidrig oder nichtig erklärt, du etwa?

Also handelt und besoldet der Bund aktuell nach entsprechenden Recht und Gesetz, oder siehst du das etwa anders?
Wenn ja auf welcher Grundlage?

Der Bund hält sich nicht an Recht und Gesetz, denn das Verfassungsrecht und die Urteile des BVerfG gelten unabhängig davon, ob jemand gezielt adressiert oder verurteilt wurde. D.h. der Bund hatte bereits die bislang ergangenen Urteile gegenüber NRW und Berlin umsetzen müssen, da seine nunmehr verfassungswidrige Besoldungsstruktur und -prinzipien gleich gestrickt waren.

Und dann noch ein Wort zu: "Dann sollen sie halt gehen."
Das verkennt doch, dass das Dienst- und Treueverhältnis derart wirkt,dass der Dienstherr einem Antrag auf Entlassung auch nicht stattgeben kann, wenn dadurch eine Handlungsunfähigkeit dieses Aufgabenbereiches in der Verwaltung droht. Natürlich kann man das gerichtlich prüfen lassen und kommt am Ende wohl heraus, aber das zeigt, dass die aA ein wesentliches Schutzinstrument des Beamten vor der einseitigen Einforderung von Dienst- und Treuepflicht des Beamten ist.
In meiner Dienststelle sind wir derzeit so knapp (in meinem Aufgabenbereich) besetzt, dass Krankheit, Urlaub etc dafür sorgen, dass man nach Rückkehr die aufgelaufenen Angelegenheiten nacharbeiten darf. Ein guter Grund für den DH hier Entlassersuchen abzulehnen. Mit einer aA könnte man diese Arbeitsbelastung ja ertragen, aber auch da will der DH nicht wirklich ran. Es bedarf hier des Schutzes der Verfassung.
Und für das Problem, dass der DH einen Wasserkopf erzeugt hat, kann der Beamte nichts und er ist auch nicht zu dessen Lösung aufgerufen.

BVerfGBeliever

#8239
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 07:46Die Mindestbesoldung ist hier mittlerweile klar geregelt und ausgeurteilt.
Es geht mir eher darum was manche meinen, ob ein Reperaturgesetz das Abstandsgebot verletzten darf, oder wie die Abstände grundsätzlich zusammengestaucht werden dürfen.

Und nochmal, nehmen wir das Urteil des BVerfG (A14-...) wurde nicht verfassungswidrig unteralimentiert.
Dann kann man das so hinnehmen oder gehen.

1.) Die Vorabprüfung zur Mindestbesoldung beinhaltet eine absolute Betrachtung des Besoldungsniveaus. Als Ergebnis zeigt sich, dass beispielsweise bei der kleinsten 4K-Bundesbeamtenfamilie im Jahr 2025 eine Unterschreitung der gebotenen Mindestbesoldung zu beobachten war, deren Ausmaß einem "die Schuhe auszieht".

2.) Die ersten drei Parameter der ersten Stufe der Fortschreibungsprüfung beinhalten hingegen eine relative Betrachtung der Besoldungsentwicklung seit 1996. Konkret am Beispiel von A15:
a) Wenn die E15-Entwicklung seit 1996 grottenschlecht war, dann "darf" auch die A15-Entwicklung grottenschlecht sein (bzw. sogar noch fünf Prozent schlechter), ohne ein Tariflohn-Vergleichs-Fähnchen zu generieren.
b) Bis zu fünf Prozent Kaufkraftverlust seit 1996 sind für den A15-Beamten "erlaubt", ohne dass ein Preisindex-Vergleichs-Fähnchen generiert wird.
c) Bis zu fünf Prozent Rückstand gegenüber der durchschnittlichen Nominallohnentwicklung (die insbesondere auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte beinhaltet) sind "erlaubt", ohne dass ein Lohnindex-Vergleichs-Fähnchen generiert wird.

Somit dürfte einen nicht weiter erstaunen, dass zum einen die Vorabprüfung eine unfassbare Unterschreitung des gebotenen Besoldungsniveaus anzeigt, während zum anderen die Fortschreibungsprüfung in vielen Fällen (beispielsweise mutmaßlich für A14-A16 in den Jahren 2020-2025 im Bund) keine Parameter-Fähnchen-generierende Besoldungsentwicklung anzeigt.

Entsprechend dürfte es in meinen Augen vermutlich gute Argumente (z.B. für den Beteiligtenvortrag eines klagenden Beamten) geben, warum beispielsweise die genannte A14/A15/A16-Bundesbesoldung in den Jahren 2020-2025 trotz der mutmaßlich fehlenden ersten drei Parameter-Fähnchen unter Umständen dennoch verfassungswidrig gewesen sein könnte..

Lichtstifter

Nun ist der Wasserkopf aber erzeugt und wie will man das nun bereinigen? Etwa durch weitere Sonderopfer?

Wäre es denn unter Umständen denkbar ein BBesG 1 & BBesG 2 zu entwerfen?

Das erste wird so designt, dass man untere Besoldungsgruppen streicht, vergleichbar mit NRW und BaWü. Dieses gilt für alle bis beispielsweise 31.12.2026 eingestellte / ernannte Beamte, um die Fehler der letzten Jahrzehnte abzudämpfen, bis diese aus dem Dienst ausscheiden.

BBesG 2 gilt dann für die Menschen ab 01.01.2027.

Man fängt wieder bei A1 an. Den Löwenanteil an Personal machen die unteren Laufbahnen aus. Und oben besetzt man mit wenigen sehr fähigen Leuten. Alles alles in allem dem Amte angemessen und dem Leistungsprinzip Rechnung getragen.
Prekariatsbeamter

Rheini

Zitat von: Lichtstifter in Gestern um 10:58Nun ist der Wasserkopf aber erzeugt und wie will man das nun bereinigen? Etwa durch weitere Sonderopfer?

Wäre es denn unter Umständen denkbar ein BBesG 1 & BBesG 2 zu entwerfen?

Das erste wird so designt, dass man untere Besoldungsgruppen streicht, vergleichbar mit NRW und BaWü. Dieses gilt für alle bis beispielsweise 31.12.2026 eingestellte / ernannte Beamte, um die Fehler der letzten Jahrzehnte abzudämpfen, bis diese aus dem Dienst ausscheiden.

BBesG 2 gilt dann für die Menschen ab 01.01.2027.

Man fängt wieder bei A1 an. Den Löwenanteil an Personal machen die unteren Laufbahnen aus. Und oben besetzt man mit wenigen sehr fähigen Leuten. Alles alles in allem dem Amte angemessen und dem Leistungsprinzip Rechnung getragen.

Wenn man dabei das bis dahin erworbene Amt und die Ansprüche erhält, warum nicht ....
Man kann aus meiner Sicht naturlich nicht sagen, dass man einen A15 jetzt überleitet nach A1 (ehemals A7) und dann sagt, "wenn es Dir nicht passt, geh doch ....".


Man kann auch zukunftig nur noch dann Beamte ernennen, wenn es notwendig ist.

Man kann auch den Beamten ein Angebot machen, Angestellter zu werden oder in den Ruhestand zu gehen.

Und, und, und ......

Man muss dabei nur die Verfassung beachten. Eigentlich selbstverstandlich und ein Klacks (wenn man will).

InternetistNeuland

Zitat von: Candyman in Gestern um 09:02weiß jemand ob es einen verteilungsschlüssel gibt ?
also ich sag jetzt mal blöd

65% eD
25% GD
10% hD

oder würde es Sinn ergeben sowas zu Implementieren ?

das würde zumindest den Wasserkopf über kurz oder lang beheben

In Bund und Ländern gilt folgendes:

740.000 Beamte von 1.700.000 bundesweit sind Lehrer. Somit meist im hD angesiedelt.

Nur ein Bruchteil ist überhaupt noch im eD zu finden (0,3% - 0,7%).

rw

Nach meinem dafürhalten ist die Veränderung der Besoldungstabelle relativ einfach. Innerhalb des Besoldungsgesetzes werden die Ämter den jeweiligen Besoldungsgruppen zugeordnet. Ob der Studienrat nun der A13 oder der B16 zugeordnet wird, ist m.E.n. unerheblich.

Dennoch dürfte keine Kürzung der amtsangemessenen Bezüge stattfinden. Und zudem müsste weiterhin das Besoldungsgefüge berücksichtigt werden. Und das ist das spannende. Denn weiterhin ist der Studienrat weiter oben in der Nahrungskette, und alle unteren müssen vorher wieder in das Gefüge einsortiert werden.

Und dann ist es wiederum nicht mehr trivial.

Rheini

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 11:10In Bund und Ländern gilt folgendes:

740.000 Beamte von 1.700.000 bundesweit sind Lehrer. Somit im hD angesiedelt.

Nur ein Bruchteil ist überhaupt noch im eD zu finden (0,3% - 0,7%).

Sind Lehrer nicht größtenteils im gD? A13 ist Verzahnungsamt.

Und diese Quote mss man ja immer hinterfragen, wie die Aufgaben sind. Ich würde mal behaupten das in Ministerien eher höhere Besoldungsgruppen sind und in anderen Behörden mehr mD benötigt werden.

Rheini

Aber egal was ist, der DH ist am Zuge .......

Candyman

Zitat von: Lichtstifter in Gestern um 10:58Nun ist der Wasserkopf aber erzeugt und wie will man das nun bereinigen? Etwa durch weitere Sonderopfer?

Wäre es denn unter Umständen denkbar ein BBesG 1 & BBesG 2 zu entwerfen?

Das erste wird so designt, dass man untere Besoldungsgruppen streicht, vergleichbar mit NRW und BaWü. Dieses gilt für alle bis beispielsweise 31.12.2026 eingestellte / ernannte Beamte, um die Fehler der letzten Jahrzehnte abzudämpfen, bis diese aus dem Dienst ausscheiden.

BBesG 2 gilt dann für die Menschen ab 01.01.2027.

Man fängt wieder bei A1 an. Den Löwenanteil an Personal machen die unteren Laufbahnen aus. Und oben besetzt man mit wenigen sehr fähigen Leuten. Alles alles in allem dem Amte angemessen und dem Leistungsprinzip Rechnung getragen.

Interessanter ansatz. man muss die vorhandenen Leute natürlich behalten und verfassungsgemäß Besolden. Die können nichts für das Versagen der DH

InternetistNeuland

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:16Sind Lehrer nicht größtenteils im gD? A13 ist Verzahnungsamt.

Und diese Quote mss man ja immer hinterfragen, wie die Aufgaben sind. Ich würde mal behaupten das in Ministerien eher höhere Besoldungsgruppen sind und in anderen Behörden mehr mD benötigt werden.

Gymnasiallehrer sind im hD angesiedelt.

Der mD soll in immer mehr Verwaltungszweigen abgeschafft werden. Siehe Polizei Finanzverwaltung etc.

rw

Umso länger man jedoch darüber nachdenkt umso schwieriger sehe ich es. Zwar haben mittlerweile einige DH diverse untere Besoldungsgruppen gestrichen. Weiterhin besteht jedoch eine Binnendifferenzierung von in der Regel rund 10 Besoldungsruppen. (A6-A16).

Sicherlich ist es egal ob ich die A 6 auf A 1 runtersetze und im selben Zuge die A16 auf A10. Immer wird sich eine Binnendifferenzierung einstellen müssen! Aber was habe ich dadurch gewonnen?!

Rheini

Das bekannte Zitat von Wolfgang Grupp lautet: ,,Wer ein großes Problem hat, ist ein Versager. Denn jedes große Problem war einmal klein und hätte als kleines Problem gelöst werden können".

Schönes WE ......