Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 18:43Sowohl der Seehofer- als auch der Faeser-Entwurf waren von vorneherein offensichtlich verfassungswidrig. Daher bin ich sehr froh, dass sie rückstandslos im Mülleimer der Geschichte gelandet sind.

Der neue Dobrindt-Entwurf nutzt hingegen eine - höchstwahrscheinlich temporäre (!) - Lücke in der bisherigen expliziten (!) BVerfG-Rechtsprechung. Daher hoffe ich weiterhin, dass der Entwurf im ersten Schritt Gesetzeskraft erlangt, bevor dann Karlsruhe im zweiten Schritt die Lücke schließen oder zumindest signifikant "einengen" wird..

Es liegt keine Lücke vor, sondern offensichtlich und gewollt eine unzulässige Auslegung/Fehlinterpretation des gerichtlichen Kontrollmaßstabes.

Das BVerfG hat den Spielraum des Gesetzgebers zu achten, es ist aber nicht gehalten, jeden juristischen, oder in diesem Sinne haushalterischen,  Schwachsinn mitzumachen.

Das fiktive Partnereinkommen ist für jeden Juristen, dem man es zur Beurteilung vorlegt, eine Beleidigung.

Die Grenzen der Auslegung sind hier wahrhaftig überschritten.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe