Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Einigung2023

Wenn man die Zahlen mit dem alten Regierungsentwurf vergleicht sieht es jedoch vielversprechend aus.

,,Zudem entstehen durch die Ausgleichszahlungen nach § 79a BBesG für die Jahre 2021 bis
2024 einmalige Mehrkosten in Höhe von: 403,6 Mio. € (2021: 60,0 Mio. €, 2022:
- 3 -
79,9 Mio. €, 2023: 93,1 Mio. € und 2024: 170,6 Mio. €)"
Ab 2026 wurden die Kosten mit 131,4 Mio beziffert.

Laut dem Spiegel-Artikel sind diese nun deutlich höher, trotz Partnereinkommen?!


Henri74

Ist das schon sicher, dass die Pension auf 69,76 gekürzt werden soll? Steht das tatsächlich so im Entwurf? Falls ja, soll das nur zukünftig gelten oder werden dann alle Pensionierten eine Berechnung erhalten?

m3mn0ch

Wenn ich den Beitrag von tochris06 richtig verstehe, versucht man rückwirkend zum 01.01.2021 das Partnereinkommen einzuführen.
Was ist mit denen, die bereits für frühere Jahre Widerspruch eingelegt haben. Gilt da dann das bisherige Modell?

tunnelblick

Zitat von: tochris06 in Heute um 00:57Achso und bevor ich es vergesse: als kleines Dankeschön wird das Ruhegehalt auf 69,76% gesenkt.

Aber nur für neu Verbeamtete, oder?





Illunis

Zitat von: Candyman in Heute um 07:14Mal eine dumme Frage, was ist eigentlich wenn man keinen Partner hat ?
bekommt man die Summe X dann extra ?
ist der/die Partner/in die Ehefrau/Ehemann oder reicht da die Freundin ?
Reicht die Freundin wenn man gemeinsam Kinder hat ?

ich bin mir ziemlich sicher das Partnereinkommen wurde was das angeht hier nicht so konkretisiert sonder nur mit einer Zahl betitelt.

Wenn wirklich von uns Bayern abgeschrieben wurde habt ihr einen fiktiven Partner, aber keine Sorge immerhin erzeugen fiktive Partner weniger kosten als echte.

Aber das Hauptproblem "fiktives Partnereinkommen" geht jetzt ja auch schon in den Kindergarten, weshalb ich Karlsruhe echt nicht mehr verstehe und auch das Vertrauen verliere. Eine klare Ansage wäre halt super, aber auch 2BvL 5/18 spricht von 4K und erklärt Seitenlang warum eig. nur der Alleinverdiener Sinn macht nur um gleichzeitig das "Loch" offensichtlich wieder auf zu machen.

Zitat von: RN115dass die Besoldung sich bis zu diesem Zeitpunkt an der
Alleinverdienerfamilie orientiert habe und dass er erst jetzt der Lebensrealität der Mehr-
verdiener- beziehungsweise Hinzuverdienerehe gerecht werden wollte (vgl. Abghs.-
Drucks. 19/2002 vom 30.10.2024, S. 5 f., 42 f., 53 ff., 93 f.). Über die Verfassungsmäßigkeit
48/64
dieser konzeptionellen Änderung ist im vorliegenden Verfahren indes nicht zu entschei-
den.

tochris06

Zitat von: emdy in Heute um 07:03Scheint so als hätte der Bund alle denkbaren Schweinereien in ein Gesetz gepackt.

Nach unzähligen Nebelkerzen, einem "Die Besoldung richtet sich nach der Leistung" und einem "Der Bund muss wieder Spitzenbesolder werden." muss man jetzt froh sein, nicht weniger als vorher zu bekommen.

Wird die Tabelle um einen einzigen Euro erhöht? Ich denke ich kenne die Antwort. Die Geringschätzung ist wirklich grenzenlos.

Das Thema ist für mich auserzählt. Es gibt weder eine Legislative, die sich an die Judikative gebunden sieht, noch eine Judikative, die sich um ihre Marginalisierung schert. Und effektiven Rechtsschutz gibt es angesichts von Verfahren, die ein Vierteljahrhundert dauern, sowieso schon nicht.

Ja, wird sie. Und die Erfahrungsstufe 1 wird abgeschafft. Den Grund kennen wir denke ich alle.
Also Beispiel liegt A 6 Stufe 5 gemäß Entwurf dann bei 3691€. A 11 Stufe 5 bei 5416€, A 15 Stufe 5 8148€
Für Kind 1 und 2 gibt es jeweils 265€, ab Kind 3 gibt es 708€.
Wenn ich es richtig lese, gibt es aber keinen Zuschlag mehr für verheiratete. Das ist jetzt in der Grundbesoldung drin.

MrFen

Zitat von: tochris06 in Heute um 07:35Ja, wird sie. Und die Erfahrungsstufe 1 wird abgeschafft. Den Grund kennen wir denke ich alle.
Also Beispiel liegt A 6 Stufe 5 gemäß Entwurf dann bei 3691€. A 11 Stufe 5 bei 5416€, A 15 Stufe 5 8148€
Für Kind 1 und 2 gibt es jeweils 265€, ab Kind 3 gibt es 708€.
Wenn ich es richtig lese, gibt es aber keinen Zuschlag mehr für verheiratete. Das ist jetzt in der Grundbesoldung drin.

Hast du eine Tabelle vorliegen? Wenn man die Zahlen mit der Besoldungstabelle 2026 vergleicht, dann weiß ich nicht wie man allein durch die Streichung der Erfahrungsstufe 1 auf diese Zahlen kommt!?

tunnelblick

Zitat von: tochris06 in Heute um 07:35Ja, wird sie. Und die Erfahrungsstufe 1 wird abgeschafft. Den Grund kennen wir denke ich alle.
Also Beispiel liegt A 6 Stufe 5 gemäß Entwurf dann bei 3691€. A 11 Stufe 5 bei 5416€, A 15 Stufe 5 8148€

A15, Stufe 5 sind ab nächsten Monat 7635.02€, also knappe 513€ mehr. Bei A11 wäre die Differenz hingegen 277€.

xap

Durch das Verschieben des FZ1 in die Grundbesoldung also summa summarum für bisher Verheiratete mit 2 Kindern eine Erhöhung um weniger als 3%. Die Freude ist riesig. Für Singles natürlich höher. Es sei Ihnen gegönnt.

Kräuterhexe1234

Wird die entsprechende Erhöhung durch ein etwaiges Gesetz on top zur ausstehenden gesetzlichen Übertragung des letzten Tarifergebnisses kommen oder eher stattdessen mit dieser Verrechnet?

xap

Zitat von: Kräuterhexe1234 in Heute um 08:00Wird die entsprechende Erhöhung durch ein etwaiges Gesetz on top zur ausstehenden gesetzlichen Übertragung des letzten Tarifergebnisses kommen oder eher stattdessen mit dieser Verrechnet?

Das ist unbeachtlich angesichts der genannten absoluten Tabellenwerte.



Candyman

Zitat von: Illunis in Heute um 07:33Wenn wirklich von uns Bayern abgeschrieben wurde habt ihr einen fiktiven Partner, aber keine Sorge immerhin erzeugen fiktive Partner weniger kosten als echte.

Aber das Hauptproblem "fiktives Partnereinkommen" geht jetzt ja auch schon in den Kindergarten, weshalb ich Karlsruhe echt nicht mehr verstehe und auch das Vertrauen verliere. Eine klare Ansage wäre halt super, aber auch 2BvL 5/18 spricht von 4K und erklärt Seitenlang warum eig. nur der Alleinverdiener Sinn macht nur um gleichzeitig das "Loch" offensichtlich wieder auf zu machen.

Zitat von: tochris06 in Heute um 07:35Ja, wird sie. Und die Erfahrungsstufe 1 wird abgeschafft. Den Grund kennen wir denke ich alle.
Also Beispiel liegt A 6 Stufe 5 gemäß Entwurf dann bei 3691€. A 11 Stufe 5 bei 5416€, A 15 Stufe 5 8148€
Für Kind 1 und 2 gibt es jeweils 265€, ab Kind 3 gibt es 708€.
Wenn ich es richtig lese, gibt es aber keinen Zuschlag mehr für verheiratete. Das ist jetzt in der Grundbesoldung drin.

und da sehe ich dann das Problem ich bin selbst A7 stufe 4 werde ich dann angehoben oder wird das aufgerechnet ? am ende kann man "Erfahrungsstufe" dann auch einfach Besoldungsboni nennen weil beim eingang mit Stufe 5 kann Erfahrung nicht mehr gemeint sein.

GoodBye

§ 27 ist auch gut. Es wird Quoten für den Stufenaufstieg geben, oder lese ich das falsch? Da kann man mal richtig sparen 😂