Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Phoenix

Also ich hätte über 500 € Brutto mehr in A7 (single), würde ich auf jeden Fall so nehmen.

Auch mit der leichten Pensionskürzung

Kuddel

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 10:25Das könnte aber ziemlich bitter werden.

Die BPol hat mittlerweile den Großteil des operativen Personals im gD, da die Ausbildung für den mittleren Polizeidienst seit mindestens 15 Jahren nicht mehr stattfindet.

Die, die aktuell unter den gestiegenen Wohnpreisen etc leiden, sind die BPoler U40 mit Kindern, die mehrheitlich im gD sein dürften.
Ich frage mich ernsthaft, wie man dann die deutliche Besserung des mD als Gewerkschaft so abfeiern kann.

Die Kollegen in der gdp und dpolg sind halt so sozialisiert und dann kommt so etwas reflexartig.

Hummel2805

Also das würde mich auch mal interessieren, warum fehlen bei der Kindernachzahlungen für bis zu 2 Kinder die Jahre 2023 und 2024, und warum ist Betrag in 2022 nur 9 €?

Gibt es für Familien ab 3 Kinder schon eine Verordnung vom BMI?

waynetology

Man muss auch mal dankbar sein, deshalb möchte ich mich an die beteiligten Beamten/Personen im BMI bedanken, insbesondere die, die hier mitlesen. Danke! Großartige Arbeit.

Abschließend kann man nur hoffen, dass dieser Entwurf wie die vorherigen verschwinden wird. Und sollte es anders kommen, muss man sich hier echt fragen, warum wir uns teure Richter halten, wenn gültiges Recht sowieso erfolgreich ignoriert wird.

wieauchimmer

Zitat von: Perikles in Gestern um 10:36Das würde ich nicht pauschal so sagen. Die Zuschläge ab dem 3. Kind sind doch schon enorm.

Wie immer in diesem Land, bedient man links und rechts, die Mitte guckt doof aus der Wäsche. Die niedrigen und sehr hohen Besoldungsgruppen profitieren mit Abstand am meisten von der Grundbesoldungsreform. Auch was den Ergänzenden Familienzuschlag angeht, profitieren am Ende vermutlich 90% ab 3 Kindern. Alles dazwischen, also der klassische A11 mit 2 Kindern im Ballungsgebiet kommt am schlechtesten bei weg. Versteh das mal jemand.

DickerSprinter

Grob überschlagen wären es bei uns (A10/4, A14/7 mit zwei Kindern) Brutto annähernd 1000 EUR mehr. Ist doch zumindest ganz okay.

Seppo84

Das ist echt mies... bin A11 Stufe 7. Meine Partnerin ist auch Beamte und bekommt den Familienzuschlag für unsere beiden Kinder, Stufe 1 bisher 50/50. Bekomme jetzt im Jahr 1200€ Netto mehr wenn ich die alten Daten der Tabelle ab 05/2026 nehme. Ganz großer Wurf.

BWBoy

Zitat von: Yasper in Gestern um 10:35Die Singles profitieren wohl am meisten.

woran machst du das fest?

Die Singles haben doch auch keinen Partner der ein Partnereinkommen beisteuert.

Alexander79

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 10:42Also das würde mich auch mal interessieren, warum fehlen bei der Kindernachzahlungen für bis zu 2 Kinder die Jahre 2023 und 2024, und warum ist Betrag in 2022 nur 9 €?
2023 und 2024 gabs die aufgestückelte "Sonderprämie".

wieauchimmer

Zitat von: DickerSprinter in Gestern um 10:43Grob überschlagen wären es bei uns (A10/4, A14/7 mit zwei Kindern) Brutto annähernd 1000 EUR mehr. Ist doch zumindest ganz okay.


Das ist Augenwischerei, natürlich profitiert ihr in eurem individuellen Szenario doppelt wenn ihr doppelt für den Staat tätig seid. Auch gehört ihr mit A10 und A14 zu den Gruppen die mehr profitieren würden. Seltsamerweise wird der gehobene Dienst (A11-A13) besonders ausgehöhlt.

Tarifgeist

Quintessenz, ohne jetzt diesen Entwurf im Detail bewerten zu wollen, bzw. zu können, da ich ihn in Gänze noch nicht lesen könnte:

Berufsanfänger (meistens ja Unverheiratet und kinderlos) profitieren sehr stark, was damit zusammenhängen dürfte verstärkt neues Personal locken zu wollen. Erfahrung(sstufen) wird entwertet. Die eigentlichen Verlierer sind jedoch die Etablierten, die vll. 7-12 Jahre im Beruf sind, verheiratet sind und 1 Kind haben...denen wird der FZ1 gestrichen und nicht durch den leicht erhöhten Kinderzuschlag kompensiert. On top wird deren erreichte Erfahrungsstufe noch dadurch entwertet, dass ihnen 2 Jahre durch die nun entfallende Stufe 1, die sie ja noch durchlaufen mussten "gestohlen" wird....das sind in meinen Augen diejenigen, die das Lockangebot für Einsteiger quersubventionieren

Housemeister

Weiß jemand wie es bei der Nachzahlung ab dem 3 Kind läuft, weil ich dazu in dem Entwurf nichts finde

Rheini

Zitat von: Phoenix in Gestern um 10:37Also ich hätte über 500 € Brutto mehr in A7 (single), würde ich auf jeden Fall so nehmen.

Auch mit der leichten Pensionskürzung

300 Euro mehr an Pension, 80 Euro weniger aufgrund der weniger Prozente.

Bis zum nächsten Urteil könnte ich damit leben und die dürften das noch 5x wiederholen.

Kority




Zitat von: Phoenix in Gestern um 10:37Also ich hätte über 500 € Brutto mehr in A7 (single), würde ich auf jeden Fall so nehmen.

Auch mit der leichten Pensionskürzung

ich als a7 mit 2 Kids würde bekommen:

A7/3 ab 1.5.2026 = 3.773,97 € Grundgehalt
neuer Familienzuschlag für 2 Kinder = 530 €
der normale Familienzuschlag steigt bei dir eher leicht, statt zu fallen
Gesamtplus aus Grundgehalt + Familienzuschlag: ca. +566,42 € brutto/Monat

Perikles

Was ich nicht ganz verstehe. Wenn die Tabellen erst mit Stufe 2 beginnen, wie kann die Neufassung des § 27 Absatz 2 Satz 1 folgenden Wortlaut haben (S. 13)?

(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden.

Auf Seite 32 steht dann aber wiederum:

11. § 27 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe ,,Stufe 1" durch die Angabe ,,Stufe 2" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe ,,von zwei Jahren in der Stufe 1," gestrichen.

Warum macht man so eine unelegante "Lösung"?

Jedenfalls bedeutet das, dass die Erfahrungszeiten auch rückwirkend für alle über Erfahrungsstufe 1 angerechnet werden. Dann kommt die Stufensteigerung wenigstens frührer...