Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Hans1W

Frau Färber spricht von deiner Promotionsarbeit die aktuell (März 2026) veröffentlicht wurde, da wurde u.a. untersucht wer ist Alleinverdiener bei Beamten.
Ich konnte diese nicht veröffentlicht finden:
https://www.uni-speyer.de/studium/aufbaustudium-und-promotion/promotion-dr-rer-publ-dr-jur-dr-rer-pol/liste-der-dissertationen
Ich vermute es geht um folgende Arbeit: 517 Lutz Rodermond Die Einkommenssituation von Beamt*innenhaushalten in den unteren Besoldungsgruppen (Veröffentlichung in Vorbereitung). Gutachter: G. Färber / C. Kühl

Teetrinker

Zitat von: Der Obelix in Heute um 16:35Gott bewahre.

Habe mir jetzt den gesamten Erguss von Frau Dr. Färber angehört.

Sie wirft auf einmal den BAT mit in den großen Suppentopf, dann kommen die Tarifbeschäftigten nach TV-L noch in den Topf rein. Ich kann das alles nicht schreiben aber es tut weh da zuzuhören.

Keine Aussage zu Details der Möglichkeiten eines Reparaturgesetzes! Kein Hinweis auf die klare Aussage des BVerfG und einer Erosion des Berliner Besoldungsrechts. Keine Aussage zu einem jahrzentelangen Verfassungs und Treuebruch des Gesetzgebers.....

Was mich auch irritiert hat, war die Erwähnung einer Dissertation, bei der man festgestellt hat, dass bis A8 nahezu jeder Haushalt nicht mehr ein Alleinverdienerhaushalt sei.
Die Regel wäre sogar eher zwei Vollzeitbeschäftigte im Haushalt.
Ihre Schlussfolgerung klang dann so, dass es absolut nicht mehr zeitgemäß sei, die Besoldung auf einen Alleinverdienerhaushalt auszulegen. Sprich man sollte die künftigen Besoldungen nicht zu hoch ansetzen, da ja noch jemand Geld nach Hause bringt.

Meine Vermutung ist da eher, dass die Lebensrealität es erforderlich macht, dass man nur dank zweier Gehälter über die Runden kommt.
Dennoch klang es auch immer wieder durch, dass sie den Gesetzgebern vorwirft, die Besoldungen über die Jahre immer für Einsparungen im Haushalt missbraucht zu haben.

matthew1312

Zitat von: Teetrinker in Heute um 17:19Was mich auch irritiert hat, war die Erwähnung einer Dissertation, bei der man festgestellt hat, dass bis A8 nahezu jeder Haushalt nicht mehr ein Alleinverdienerhaushalt sei.
Die Regel wäre sogar eher zwei Vollzeitbeschäftigte im Haushalt.
Ihre Schlussfolgerung klang dann so, dass es absolut nicht mehr zeitgemäß sei, die Besoldung auf einen Alleinverdienerhaushalt auszulegen. Sprich man sollte die künftigen Besoldungen nicht zu hoch ansetzen, da ja noch jemand Geld nach Hause bringt.

Meine Vermutung ist da eher, dass die Lebensrealität es erforderlich macht, dass man nur dank zweier Gehälter über die Runden kommt.
Dennoch klang es auch immer wieder durch, dass sie den Gesetzgebern vorwirft, die Besoldungen über die Jahre immer für Einsparungen im Haushalt missbraucht zu haben.
So hat sie das auch gesagt.

Ein völlig unqualifizierter Beitrag, der an der Qualität unserer Denkschulen zweifeln lässt.

Ihr Bekenntnis, keine Juristin zu sein, macht es nicht besser. Stichwort Übernahmeverschulden.

AltStrG

Zitat von: AliMentierter in Heute um 09:42Nun ja, Berlin hat schon das Partnereinkommen seit 2024, siehe Drucksache 19/2002. Es wird ein Nettoeinkommen von 11309,28 Euro zugrunde gelegt. Für Härtefälle gibt es den Familienergänzungszuschlag (§ 40a BBesG BE). Jedoch ist eine rückwirkende Einführung des Hinzuverdienermodells vor 2024 nicht möglich, da dies erst bei der Besoldungsanpassung 2024 eingeführt wurde. (Rn. 115) Demnach müsste die Reparatur bis 2024 nach dem Alleinverdienermodell erfolgen, wobei sich wieder die Frage stellt. Wenn das Beamtennetto bis 2023 mit Reparatur einen gewissen Wert erreicht hat (Mindestbesoldung), warum soll dies dann in den Folgejahren mit fiktiven Partnereinkommen geringer sein?

Nochmal: Für die Zeit der Beklagung hat Berlin kein Partnereinkommen und wird auch keines einführen. Das 2024´er Partnereinkommen wird im Zuge der Neuaufstellung der Besoldungsgesetzgebung kippen, das hat bereits gestern die Anhörung im Unterausschuss gezeigt.

Die Systematik habe ich auch schon ein paar mal erklärt: Das Partnereinkommen muss beklagt werden, wenn es in den jeweiligen Besoldungsgesetzen auftaucht und zur Anwendung kommt. Dann wird entschieden. In Berlin wurde das "alte System" beklagt und mit dem Beschluss dazu wird deutlich, das ein Mehrverdienermodell faktisch keine Chance hat. Gleichwohl hat der Besoldungsgesetzgeber (noch) Spielraum. Wenn dieser zu weit ausgenutzt wird, wird der Rahmen noch enger gezogen und ggf. eine Vollstreckungsanordnung gezogen, ich denke, dass ist jetzt allen Beteiligte klar.

SwenTanortsch

Zitat von: BuBea in Heute um 14:55Aus Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner
A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis Zugleich eine erste Würdigung von BVerfG, Beschl. v. 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a. — von RiVG Dr. Teoman M. Hagemeyer-Witzleb (DVBl8/26):

..Der Kritik der Wissenschaft am Familienbild und Abkehr vieler Besoldungsgesetzgeber von der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie— hierbei handelt es sich gerade nicht um ein »Leitbild der Beamtenbesoldung« sondern »eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße« — hat sich das BVerfG in den entschiedenen Verfahren aufgrund des Berliner Besoldungsmodells noch nicht stellen müssen; künftige Entscheidungen werden sich hier voraussichtlich mit neuesten empirischen Erkenntnissen über die (mangelnde)
Repräsentativität dieser Familienform in der Beamtenschaft
auseinandersetzen müssen
sowie mit der (in unterschiedlichen Facetten vollzogenen) Abkehr nicht weniger
Besoldungsgesetzgeber von der »Beamteneckfamilie«. (Hervorhebungen von mir)...

Hier wird m.E. die notwendige Stoßrichtung aufgezeigt.

Des Weiteren in den Fußnoten zur Bemessung von Bedarfen für das 3. Kind:
Eine solche Durchschnittsbildung (theoretisch denkbar als altersgewichtetes Mittel der Faktoren
der OECD-Skala 1/18 x [14 x 0,3 + 4 x 0,5] = 0,345) ist — nicht zuletzt mit Blick auf kinderreiche Beamtenfamilien — zwar wünschenswert, aber im OECD-Modell nicht vorgesehen. Sie wäre zudem methodisch falsch,
weil die (Mikrozensus-)Einkommensdaten der Haushalte nicht mithilfe einer »Durchschnittskinder-Skalas äquivaliert wurden, der Median nach Anwendung der OECD-Skala ermittelt wurde. Würde unter diesen Voraussetzungen nachträglich mithilfe von Durchschnittsfaktoren für Kinder auf das infrage stehende Familienmodell »hochgerechnet«, verfehlte man den Median, der ein Rangmaß ist. Äquivalierung der Haushaltseinkommen und »Hochrechnung« auf die Bezugsgröße für die Bemessung der
Mindestbesoldung müssen anhand derselben Skala erfolgen.

Kommt mir irgendwie bekannt vor.

Der Beitrag ist auch von daher bemerkenswert, als dass der Autor weiterhin als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG abgeordnet ist. Die Tiefe und der Detailreichtum des Beitrag lässt vermuten, dass er das Votum der aktuellen Entscheidung erstellt haben könnte. Dafür spricht auch, dass er den Beitrag als Handreichung für die Praxis erstellt (denn auch das ist nicht untypisch für Veröffentlichungen von Wissenschaftlichen Mitarbeitern, die ein Votum erarbeiten) und darüber hinaus einen weiteren über die Fortschreibungsprüfung ankündigt.

Darüber hinaus zeigt sich die Problematik der aktuellen Entscheidung des VG Hamburg genau in jenem Zitat, das Du anführst, BuBea. Ich bin weiterhin wirklich erstaunt, wie ein Verwaltungsgericht einen eigenen Maßstab kreiert, ohne diesen zunächst einmal in seiner Reichweite hinreichend auszumessen. Dabei liegt es ja auf der Hand, dass die Setzung des MÄE hinsichtlich konkreter Bedarfe - hinsichtlich des dritten und jedes weiteren Kindes ist ja dieses der Maßstab, was sich hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation anders darstellt, die gerade nicht an konkreten Bedarfen auszurichten ist, sondern die sich am Amt im statusrechtlichen Sinne zu orientieren hat - über eine Faktorisierung kaum realitätsgerecht wird darstellen lassen. Denn das MEÄ bemisst ja nicht das tatsächliche Einkommen jeder Person einer Familie, sondern am Ende das Haushaltseinkommen insgesamt und beruht dann - wenn man es faktorisiert - offensichtlich nicht mehr auf einer realtätisgerechten Bemessung, da kein Vergleichsgegenstand für den Faktor gegeben ist (anders als beim 115 %igen Abstand zum Grundsicherungsniveau, das bedarfsbezogen realitätsgerecht in jedem seiner Bestandteile nachgewiesen und so auf ein drittes und jedes weitere Kind angewendet werden kann). Das liegt eigentlich auf der Hand, denke ich.

Dahingegen vollzieht die Kammer letztlich eine reine Mathematisierung der Maßstabsbildung, vgl. nur VG Hamburg, Beschluss vom 17.3.2026 - 30 B 7/26 - juris (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001638815) Rn. 72 ff. Das ist durchaus irritierend. Denn wenn die Kammer auf Grundlage der eigenen Maßstabsbildung zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass der alimentationsrechtliche Mehrbedarf nicht hinreichend gedeckt und also evident unzureichend wäre, hätte sie einen Vorlagebeschluss fassen müssen, der erschöpfend zu begründen gewesen wäre. Wieso sollte das nun - da kein Vorlagebeschluss gefasst wird - anders sein? Oder anders ausgedrückt: Erwartbar wäre ein erheblich größerer Begründungsaufwand gewesen. Erstaunlich bleibt dabei gleichfalls, dass in der Rn. 85 zwar ebenfalls die Bemessung anhand des Grundsicherungsniveaus vorgenommen wird, dass diese Beträge signifikant höher liegen als auf Grundlage der spezifischen Methode in Anlehnung an das MEÄ und dass sie gerade nicht realitätsgerecht bemessen worden sind, da hinsichtlich der Kosten für die Bedarf für Bildung und Teilhabe Pauschalbeträge zugrunde gelegt werden und darüber hinaus keine Sozialtarife betrachtet werden. All das steht im Widerspruch zur Parallelentscheidung vom 4. Mai 2020, die eine realitätsgerechte Bemessung fordert (vgl. nur den zweiten Leitsatz).

Nun gut, schauen wir mal, was die Berufungsverfahren bringen werden.

@ Maximus

Gern geschehen. Zugleich würde ich die Ausführungen Gisela Färbers nicht so kritisch sehen (nebenbei: Sie hat ebenso wie Teoman Hagemeyer-Witzleb, der gleichfalls durch die Blume wiederkehrend Kritik an Teilen der aktuellen Entscheidung ausführt (insbesondere an der tatsächlich zunächst einmal unklare Betrachtung der "Netto-Besoldung", die systematisch nichts anders als die "Netto-Alimentation" ist, aber nicht so bezeichnet wird und durch deren wenig systematische Verwendung ich nach der Veröffentlichung der Entscheidung lange gebraucht habe, um zu verstehen, was uns der Senat überhaupt sagen will), keinerlei Einsicht in die dem Beratungsgeheimnis unterliegenden Beratungen, die am Ende zu dem Ergebnis geführt haben, der veröffentlicht vor uns liegt). Sie bringt zunächst einmal durch ihre wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung und auf strenge Empirie bedachte Herangehensweise wiederkehrend Argumente in den Diskurs ein, die ohne sie dort nicht gegeben wären. Zwar bin ich nicht immer einer Meinung mit allen ihren Ausführungen - aber gerade ihre aus der Praxis resultierende Herangehensweise ist bemerkenswert und kann die Juristerei durchaus ein wenig aus dem Elfenbeinturm führen. Darüber hinaus würde kaum ein Jurist in einem Ausschuss so "von der Leber weg" formulieren wie sie, wodurch tatsächlich die Chance besteht, dass der eine oder andere Politiker versteht, was gesagt wird.

Wenn man das bspw. mit dem vergleicht, was der Staatssekretär an ausgemachten Blödsinn redet, es nur unter schönen Begriffen kaschiert, dann kann man Frau Färber m.E. nur dankbar sein, dass sie ihm in dieser klaren Form antwortet und so den Spiegel vorhält (sein Publikum saß ja nicht vor Ort, sondern die Hauptadressaten waren die politischen exekutiven Entscheidungsträger der anderen 16 Rechtskreise; für sie - der Einheit wegen - hat er das ausgeführt, was er ausgeführt hat und was man dortens alsbald Wort für Wort genau studieren wird, wenn seine Ausführungen im Protokoll festgehalten vorliegen werden; die gesamten Ausführungen waren ja weitgehend nur eines: ein Beitrag zum politischen Überlebenskampf in eigener Sache).

Es ist entsprechend zu befürchten, dass jener wiederkehrend gar nicht verstanden hat, was ihm Gislea Färber gesagt und insbesondere auf's Brot geschmiert hat; denn während sie über eine bemerkenswerte schnelle Auffassungsgabe verfügt, weist bei ihm auch diesbezüglich manches auf ein spezifisches Vermeidungsverhalten hin (wenn ich mich nicht irre). Allein dafür muss man ihr m.E. wirklich dankbar sein, nämlich dass sie der Berliner Tieffliegerei so begegnet ist, wie jener Tieffliegerei begegnet werden sollte: mit viel Humor und angewandtem Sachverstand (wenn sie das, was sie wiederkehrend sagt, so sagen würde, wie Du es wolltest, Obelix, würde sie nie wieder eine entsprechende Einladung erhalten; auch deshalb sagt sie das, was sie sagt, so wie sie es sagt, was wiederkehrend - auch an Punkten, in denen ich nicht mit ihr einer Meinung bin - eine richtige Labsal ist). Das dürfte jener Staatssekretär genau verstanden haben - sofern er ihr in ihrer gedanklichen Schnelligkeit folgen konnte -, wobei es darüber hinaus sowieso gänzlich egal sein sollte, was ihm gesagt wird. Denn er dürfte alles daran setzen, sein Ziel zu erreichen, der erste Berliner Staatssekretär zu werden, der eine Vollstreckungsanordnung zu Wege gebracht hat. Er ist wie immer in Berlin auch diesbezüglich auf einem guten Wege, vermute ich. Er kniet sich da richtig rein.

AltStrG

#9605
Zitat von: matthew1312 in Heute um 17:28So hat sie das auch gesagt.

Ein völlig unqualifizierter Beitrag, der an der Qualität unserer Denkschulen zweifeln lässt.

Ihr Bekenntnis, keine Juristin zu sein, macht es nicht besser. Stichwort Übernahmeverschulden.

Eben. Ich wiederhole es immer und immer wieder: es ist ein rechtliches Problem, kein Ökonomisches. Deswegen entscheidet auch das BVerfG und nicht das DIW.

Sie bemängelt aber zu recht, dass ingesamt die Besoldung (viel) zu niedrig ist. Und ihre Aussagen zum Verdienermodell lassen eher den Schluss zu, dass selbst WENN man dieses implantieren könnte, die (Grund-)Besoldung selbst nicht retten kann; da sie sich zur recht darüber aufregt, dass zum Beispiel in Fällen des dritten und vierten Kindes (Familienzuschlag) in anderen Bundesländern diese Zuschläge bereits 75 bis 90% der Höhe der Grundbesoldung A3/1 erreicht. Sie sieht das insgesamt als Irrweg an, das hört man recht deutlich raus.

Der Obelix

Ich habe die Hinweise zu Frau Färber verstanden, frage mich dann aber wieso sie selbst ihre Expertise herunterspielt. Wenn es denn ihr Ziel war die anwesenden Politiker zu sensibilisieren oder einfach für Klarheit zu sorgen, dann war es vielleicht doch besser als gedacht dort aufzutreten und der Einladung zu folgen.

tunnelblick

Sie macht sich doch mit solchen Aussagen bei Politikern beliebt und bekommt somit auch mehr Aufmerksamkeit und Gehör. Damit säuselt sie bestimmten Stellen ins Ohr wie im Herr der Ringe Grima Schlangenzunge König Theoden. Der König sollte es selber richten können, hat sich aber von Grima beeinflussen lassen.
Ich finde auch ihren Verweis auf "wir brauchen empirische Daten" generell aus wissenschaftlicher Sicht nicht verkehrt, aber aus verfassungsrechtlicher Sicht ist dies glaube ich erstmal zweitrangig. Die amtsangemessene Alimentation ist ja kein wissenschaftliches, sondern ein verfassungsrechtliches Thema.

AltStrG

Zitat von: Maximus in Heute um 15:48Ich habe auch ein Störgefühl. Insbesondere zu den Aussagen zum Mehrverdienermodell (ab 01:21:30). Wenn ich Frau Prof. Färber (zwischen den Zeilen) richtig verstanden habe, befürwortet sie den Wechsel hin zum Einverdienermodell. Dieser muss nur mit empirischen Daten begründet werden. Im Zweifelsfall würde der Hinzuverdienst noch deutlich höher ausfallen (durchschnittliche Hinzuverdienst der Ehepartner = höher als die Beihilfegrenze).

Frau Färber hat sehr wahrscheinlich nähere Einblicke. Vielleicht weiß sie hier auch mehr...also wie die Richter zu dieser Thematik "ticken". Ich ahne Schlimmes...ggf. werden die Richter anders entscheiden als viele hier hoffen. Mittlerweile glaube ich, dass Karlsruhe eine "Art von Partnereinkommen" ggf. mit Härtefallregelung zulassen wird.

Nein. Dazu reicht ein Blick in den aktuellen Beschluss.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127677.msg452714.html#msg452714

SwenTanortsch

Zitat von: Der Obelix in Heute um 17:42Ich habe die Hinweise zu Frau Färber verstanden, frage mich dann aber wieso sie selbst ihre Expertise herunterspielt. Wenn es denn ihr Ziel war die anwesenden Politiker zu sensibilisieren oder einfach für Klarheit zu sorgen, dann war es vielleicht doch besser als gedacht dort aufzutreten und der Einladung zu folgen.

Das ist das politische Geschäft: Der politische Beamte hat mit seinem ganzen Gusto vorgegeben, wie die Veranstaltung läuft, um dabei zugleich klarzumachen, dass es ein Eklat geben würde, wenn es nicht so laufen würde (das hat bspw. die Vorsitzende des Hauptpersonalrats antizipiert, weshalb sie ihre Ausführung vorher schriftlich formuliert und das auch so klargestellt hat - hätte sie ihre hervorragende Ausführung mündlich formuliert, wäre sie dafür mindestens deutlicher angegriffen worden). Sofern es dann zum Eklat gekommen wäre, hätte der politische Beamte klargestellt, dass dafür eine/r aus dem Gegenüber verantwortlich wäre, da Gotteslästerung in einer Demokratie verdammenswürdig ist und entsprechend zum Eklat führen muss.

Insofern hat Daniela Ortmann sich zuvor festgelegt, um dem Abgeordnetenhaus ins Stammbuch schreiben zu können, was ihm ins Stammbuch geschrieben werden musste (dadurch, dass sie zu Beginn klarstellt, dass sie sich zuvor festgelegt hatte, konnte man die Wahrheiten, die sie ausgesprochen hatte, schwerlich als unsachlich skandalisieren, weil sie durchgehend deduzierend vorgegangen ist, was in der wörtlichen Rede wiederkehrend nicht so gelingt und dann Einfallstore zur Skandalisierung bietet), während Gisela Färber eben mit Humor, Ironie und Zurücknahme der eigenen Person das gesagt hat, was sie sagen wollte, um sachlich das anzubringen, was sie als notwendig betrachtet. Damit wird sie ggf. bei dem einen oder anderen Beteiligten mehr erreichen, als wenn sie "nur" formal im typisch juristischen Stile Sachverhalte und Deduktionen ausgebreitet hätte.

Da das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht in die Lebensverhältnisse gestellt sehen will, kommt es dabei durchaus auch auf Empirie und insbesondere in der konkreten Normenkontrolle auf die generellen Tatsachen an. Jene werden uns - so gilt es zu vermuten - noch einmal im erheblich stärkeren Maße spätestens dann beschäftigen, wenn es darum geht, die jeweils konkreten Regelungen im Rahmen von Doppel- und Hinzuverdienermodellen - also tatsächliche Familienmodell - verfassungsrechtlich zu wägen. Mal schauen, was da dann die Dienstherrn zustande bringen werden. Bislang haben sie diesbezüglich - also empirisch - verschwindend Geringes bis gar nichts zustande gebracht.

Umlauf

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 21:27Welche Werte meinst du genau?

Ich zitiere einmal die Begründung zum Entwurf:

Die Tabellenreform justiert die horizontalen und vertikalen Abstände in der Grundgehaltstabelle der BBesO A neu. Die horizontale Stufensteige-rung nach Erfahrungszeit erfolgt über alle Besoldungsgruppen hinweg einheitlich mit 2,7 %. Die vertikalen Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen werden nach Laufbahngruppen gebündelt vereinheitlicht. Die Überlappungsämter werden jeweils der höheren Laufbahn zugeord-net. Damit ergibt sich in der Laufbahn des einfachen Dienstes ein Abstand von 2,2 %, in der Laufbahn des mittleren Dienstes ein Abstand von 5,0 %, in der Laufbahn des gehobenen Dienstes ein Abstand von 10,0 % und in der Laufbahn des höheren Dienstes ein Abstand von 11,0 %.

Du liegst also komplett richtig. 👍🏻