Hallo,
Ich habe das Urteil gelesen und denke, dass es Schockwellen durch die Finanzministerien aller 17 Dienstherren gesandt hat. Diejenigen die Widerspruch eingelegt haben, werden Nachzahlungen bekommen, und zwar bis A16 hinauf, und auch nur die Widerspruchsführer!
Auch sehr schön wie im Vorbeigehen, Zuzahlungen und Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe abgeräumt wurden, sowie die Beihilfe direkt an die Besoldung angekoppelt wird.
Ich vermute, die Beihilfe für Kinder wird auf 100% erhöht. Glücklicherweise sind nur wenige Kinder schwer krank und das dürfte sich für den Dienstherrn somit lohnen.
Darüber hinaus werden die Familienzuschläge bleiben und ggf. erhöht. Die Formulierung " in gewissen Grenzen" in Verbindung mit früheren Urteilen lässt mich vermuten, dass die Summen aller Zuschläge, einschließlich Ehegattenzuschlag nicht 40% der Prekariatsbesoldung ausmachen darf sondern weniger. Es wäre wirklich schön gewesen, wenn es da noch einen Hinweis gegeben hätte, wie hoch der Anteil sein darf. Hohe Zuschläge sind auch bzgl. des Abstandsgebotes problematisch und kennzeichnen Beamtenfamilien als Bedarfsgemeinschaften.
Ob die Besoldungsgesetzgeber dieses Urteil nun zum Anlass nehmen, ein völlig neues Besoldungssystem zu entwerfen, glaube ich noch nicht mal. Denn ein solches System v.a. wenn es mit Blick auf Kostenreduzierung entwickelt wird, würde zu einer Flut von Klagen führen und zu einer lang andauernden Verunsicherung führen, wieviel Geld in die Haushalte einzustellen ist. Unbekannte Risiken sind schlechter als teures Wissen.
Ich vermute aber, dass Verbeamtungen deutlich restriktiver sein werden. Zudem denke ich, dass es zu einer Besoldungshomogenisierung kommen wird. Unterschiede gibt es vermutlich nur, um den unterschiedlichen Äquivalenzeinkommen Rechnung zu tragen. Und die Besoldung wird ähnlich wie Diäten an den Verbraucherpreisindex angekoppelt. Soweit meine Glaskugel.