Also, man kann nur aus den verwendeten Zahlen, aber nicht aus den sonstigen Ausführungen Rückschlüsse auf das Median Äquivalenzeinkommen ziehen, welches das BVerfG zugrunde gelegt hat.
Im Rahmen der Föderalismusreform wollte man dem Umstand Rechnung tragen, dass es zwischen den Bundesländern unterschiedliche Leistungsfähigkeiten gibt, die in einer bundesweit einheitlichen Tabelle nicht dargestellt werden. Diese Betrachtung hat jedoch dazu geführt, dass Bundesländer wie Berlin über viele Jahre die Besoldung gar nicht angepasst haben.
Daher hat das BVerfG diesem bunten Treiben, so denke ich, mit dem Bezug zum dem Medianeinkommen, über welches der jeweiligen Dienstherr verfügt, ein Ende treiben wollen.
Die Dienstherrn dürfen im Umkehrschluss somit die Besoldung nur insoweit kürzen, wie ihre eigene Leistungsfähigkeit gegenüber anderen Bundesländern gemindert ist, müssen aber auch mehr zahlen, sofern sie besonders leistungsfähig sind.
So verstanden macht, wie ich es an verschiedenen Stellen schon gesagt habe, nur der Bezug zu dem Einkommen in dem Zuständigkeitsbereich des betroffenen Dienstherrn Sinn, mithin in Berlin ist es Berlin, in NRW ist es NRW, usw.
Beim Bund muss mithin der bundesdeutsche Durchschnitt genommen werden, auch wenn es regionale Spreizungen gibt.
Unklar ist weiterhin, was das beim Bund und den kommunalen Beamten bedeutet. Zudem ist völlig unklar, woher das BVerfG die Erkenntnis nimmt, dass die Modellbeamtenfamilie 10 Kind U14 und eines Ü14 hat. Null Begründung für diese Erkenntnis.
Die Begründung für diesen Modellbeamten ist die, dass die relativ dicht an der bisherigen 115 % Grundsicherungsgrenze ist, sich somit keine große finanzielle Spreizung zu den bisherigen Werten ergeben, und diese Daten öffentlich zugänglich sind und auch politisch nicht verändert werden können; mithin vor politischer Willkür geschützt sind.
Was mit den höheren Besoldungsgruppen passieren soll und wie das Anstandsgebot und auch in Berlin zum Tragen kommt, ist beim hD völlig unklar. Was soll der Besoldungsgeber in Berlin machen aus solchen nebulösen Ausführungen?
Seine Arbeit und unter den Vorgaben der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und den beiden neuen Grundsätzen die Beamtenbesoldung grundlegend für die Zukunft neu aufstellen
Und was mit den kinderreichen Familien wird, ist jetzt ein völliges Rätsel. Kommt es bei ihnen auf das tatsächliche Alter an ? Kommen immer noch Mietstufen zur Anwendung, obwohl es sonst auf dieses Medianäquivalenzeinkommen ankommt?
Die Frage ist tatsächlich interessant. Wenn der Gesetzgeber bisher auf das Grundsicherungsniveau abgestellt hat, und jetzt auf das Medianeinkommen, müsste er es eigentlich bei dem Familienzuschlag für kinderreiche auch.
Dabei dürfte das dritte Kind immer das jüngste sein, mithin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch unter 14 Jahre sein. Das wiederum würde dazu führen, dass hier nur ein Medianeinkommen von 0,24 anzunehmen wäre, womit die in vielen Ländern gezahlten Zuschläge aus aktueller Sicht zu großzügig sind. Genau diesen Gedanken greift ja auch das FM und die Politik auf, mithin ist nicht auszuschließen, dass die Familienzuschläge für kinderreiche Beamten im Bund von vorneherein etwas abgeschwächter kommen und in vielen anderen Bundesländern auf das Medianeinkommen zurecht gestutzt werden und nicht mehr nach Mietenstufen differenziert werden wird.
Da bleibt abzuwarten, was die Politik daraus macht.