Will man ernsthaft annehmen, dass ein Dienstherr seinen Beamten mit 2000 Euro netto abspeisen kann? Scheinbar wird das BVerfG hier von einigen so verstanden.
Das BVerfG hat es leider unterlassen und dazu gibt es nichts Gutes anzumerken, andere wesentliche Eckpunkte für die amtsa gemessene Alimentation, die das Besoldungsgefüge insgesamt und die Wertigkeit der Ämter betrifft, zu formulieren. Die Wahrheit ist, dass es so ein heilloses Chaos heraufbeschwört. Es hat bereits die alimentative Zuschlagsgeschichte durch seinen nach nur 5 Jahren einkassieren Beschluss selbst in Frage gestellt. Du meine Güte, hier geht es um viel und um viele. Und man weiß immer noch nicht, woran man ist.