Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 200434 times)

Neuer12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 271
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1830 am: 30.11.2025 10:07 »
Natürlich kann man die Verbeamtungen auf Richter, Polizei und Soldaten beschränken. In den Krankenhäusern bricht auch nicht alles zusammen, nur weil dort gestreikt wird. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein? Und mir fällt wirklich kein Grund ein,  warum Lehrer verbeamtet sein müssen, im Kindergarten ist auch niemand verbeamtet.

Billiger wird es für den Staat aber erst in Generationen,  wenn die Zahl der Pensionäre signifikant abgenommen hat. Zunächst wird deren Zahl aber zunehmen.

Hast du kinder im Schulalter? Spätestens seit Corona und homeschooling sollte jedem klar sein wie wichtig es ist das Lehrer nicht wochenlang streiken können....

Wenn beide eltern berufstätig sind (heutzutage wahrscheinlich fast überall der Normalzustand) und dann noch lehrerstreiks. Na dann gute Nacht.

Lehrer,ich bin einer, müssen nicht verbeamtet sein.
Warum hätten Sie bei Corona streiken sollen?
Sie müssten netto mind. das gleiche bekommen wie heute, sonst macht es keiner mehr.
Verbeamtet macht eigentlich keinen Sinn, vll noch bei Schulleitungen.
Ist gleichzeitig Off topic

Reisinger850

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 475
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1831 am: 30.11.2025 10:09 »
Nix das gleiche. Wenn kein Beamter, müsste ich netto 600-700€ monatlich mehr haben.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 452
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1832 am: 30.11.2025 10:31 »
Die Menschen würden jeden Tag auf die Straße gehen und für Bildung einstehen, wenn sie die Tragweite des jetzigen Schulsystems verstehen würden. Da werden 11-jährige Mädels über 1 Std. durch Großstädte geschickt weil in unmittelbarer Nähe keine ausreichend Schulplätze vorhanden sind - das macht was mit diesen Kindern, die bereit sehr jung verstehen was sie für die Gesellschaft wert sein müssen. Zu viele Quereinsteiger, unnötig langatmige Ausbildung von Lehrkräften, eine misslungenen Integration  hinzugezogener die jedes Klassengefüge erschwert. Und die Pisa-Studien bescheinigen  uns diese Versagen Jahr für Jahr. Aber Hauptsache sie Leute gehen jetzt auf die Straße gegen eine Wehrpflicht, bei der man ohnehin gemäß GG den Dienst an der Waffe verweigern darf/kann und (im Gegensatz zu früher) nicht mal zum Zivildienst verpflichtet wird. Die Leute haben doch den Schuss nicht gehört....dumme Menschen wohin man guckt, aber da schließt  sich ja dann scheinbar der Kreis.

Mir sind eher jene Lehrkräfte lieber die auf diese Missstände hinweisen, als jen, denen die Hände gebunden sind. Es ist ohnehin ein Unding und seltsames Phänomen i  Deutschland, dass das Beamtentum gleichzeitig in ein Verzicht auf Kritik mündet. Wie sollen Betroffene denn sonst auf Missstände aufmerksam machen?
« Last Edit: 30.11.2025 10:44 von beamtenjeff »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1833 am: 30.11.2025 10:53 »
Wenn der 'Eine' den gleichen beamtenrechtlichen Pflichten unterläge, wie der 'Andere', könnte ich Deinen Gedanken möglicherweise folgen. Da es nicht so ist, denke ich, könntest auch Du falsch liegen.
Natürlich ist sind in meinem Beispiel beide mit den gleichen beamtenrechtlichen Pflichten beide A5 beide Stufe 1 und familiäre Situation. Sprich beide die gleichen Pflichten und beide mit das gleiche Nettohaushaltseinkommen.

Und der eine hat halt 80% des MÄ Einkommens und ist somit kurz vor Prekär und der andere an einem anderen Ort liegt halt bei 121% wenn man München und Düsseldorf vergleicht und wenn man die Raumordnungsregionen nimmt, dann 134% (München / Bremerhaven)
Kann man doch ganz einfach aus der Tabelle A.7.7 Median der Äquivalenzeinkommen in Euro nach ausgewählten deutschen Großstädten ablesen.

Zitat
Im Übrigen scheinen wir 'Upperclass' unterschiedlich zu definieren.
Dann meine konkrete Frage, wo fängt bei dir bezogen auf das Median der Äquivalenzeinkommen die Upperclass an? Als oberes Einkommen wird idR 150% des MÄE angesehen und 150-200% ist dann obere Mittelschicht. Insofern stimmt es natürlich das 134% nicht upperclass ist.

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 724
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1834 am: 30.11.2025 11:35 »
Natürlich kann man die Verbeamtungen auf Richter, Polizei und Soldaten beschränken. In den Krankenhäusern bricht auch nicht alles zusammen, nur weil dort gestreikt wird. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein? Und mir fällt wirklich kein Grund ein,  warum Lehrer verbeamtet sein müssen, im Kindergarten ist auch niemand verbeamtet.

Billiger wird es für den Staat aber erst in Generationen,  wenn die Zahl der Pensionäre signifikant abgenommen hat. Zunächst wird deren Zahl aber zunehmen.

Weil es eine Schulpflicht gibt und die Schüler ein einklagbares Recht auf Schulbesuch haben.
Dieses Äquivalent gibt es beim Kindergarten nicht.
Aus diesem Grund wird ein nicht unerheblicher Teil an Lehrern verbeamtet sein müssen.
Aber du hast Recht, pauschal müssen nicht alle Lehrer verbeamtet sein und sie sind es auch nicht.

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 587
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1835 am: 30.11.2025 11:40 »
Nix das gleiche. Wenn kein Beamter, müsste ich netto 600-700€ monatlich mehr haben.
Warum?
Gibt auch für Angestellte einen Zuschuss zur Rente.
PV ist auch eher teurer mit Kids und Frau...

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1836 am: 30.11.2025 12:13 »
Warum will die Bundesregierung das trotzdem seit langem?
Schön zusammen gefasst.
Ein weitere Aspekt ist, dass in der Einzahlungsphase mehr Geld reinkommt als raus geht, was den aktuellen Defizit-Buckelabflachen würde.
Strukturell ist es aber eher nachteilig, da die Beamten eher länger leben als der durchschnittliche Beamte und damit in der Auszahlungsphase die Rentenkasse stärker belasten.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1837 am: 30.11.2025 12:19 »
...dann wäre auch folgende Überlegung konsequent:

So verstanden müsste die Grundalimentation des kleinsten Single Beamten mindestens das 0,8 fache des höchsten Medianeinkommens in dem Bereich des jeweiligen Besoldungsgesetzgebers sein, weil über die Grundalimentation ja die Wertigkeit des Amtes definiert wird und auch der Single keinesfalls armutsgefährdend sein darf, egal wo er wohnt. Wenn das stimmen würde, hätte man auch indirekt den Spielraum für die Familienzuschläge definiert.

Also die Bayern München, genauer die Bayern (München), Bund Deutschland (München), NRW (Meerbusch, Düsseldorf?), ... Überlegung?
Bayern müsste evtl. Starnberg nehmen, könnte mir vorstellen, dass da der höchste MÄE ist. 8)

Ich gehe weitere stark davon aus, dass ein Ortszuschlag sowohl gezahlt, als auch mit eingerechnet.
Ich würde sogar eher sagen, es muss ein Ortszuschlag her, da der MÄE regional extrem unterschiedlich ist und die Wertigkeit der Besoldung (gemessen am MÄE) zu krass differieren würde (der eine bei 80% und der andere bei 130% MÄE bei identischer Besoldung). Mit der Einführung der MÄE ist dies jetzt zu deutlich geworden.

gio

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1838 am: 30.11.2025 12:24 »
Natürlich kann man die Verbeamtungen auf Richter, Polizei und Soldaten beschränken. In den Krankenhäusern bricht auch nicht alles zusammen, nur weil dort gestreikt wird. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein? Und mir fällt wirklich kein Grund ein,  warum Lehrer verbeamtet sein müssen, im Kindergarten ist auch niemand verbeamtet.

Billiger wird es für den Staat aber erst in Generationen,  wenn die Zahl der Pensionäre signifikant abgenommen hat. Zunächst wird deren Zahl aber zunehmen.

Hast du kinder im Schulalter? Spätestens seit Corona und homeschooling sollte jedem klar sein wie wichtig es ist das Lehrer nicht wochenlang streiken können....

Wenn beide eltern berufstätig sind (heutzutage wahrscheinlich fast überall der Normalzustand) und dann noch lehrerstreiks. Na dann gute Nacht.

Lehrer,ich bin einer, müssen nicht verbeamtet sein.
Warum hätten Sie bei Corona streiken sollen?
Sie müssten netto mind. das gleiche bekommen wie heute, sonst macht es keiner mehr.
Verbeamtet macht eigentlich keinen Sinn, vll noch bei Schulleitungen.
Ist gleichzeitig Off topic

Es ging nicht um corona ubd streiken sondern um die monatelangen Schulschließungen. Wenn Lehrer jetzt keine Beamten mehr werden und streiken dürfen könnte ich mir vorstellen das Schulen wieder längere zeit schließen. Für uns als berufstätige Eltern war das ein drahtseilakt.. Ich denke das ging nicht nur uns so

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 264
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1839 am: 30.11.2025 12:25 »
Natürlich kann man die Verbeamtungen auf Richter, Polizei und Soldaten beschränken. In den Krankenhäusern bricht auch nicht alles zusammen, nur weil dort gestreikt wird. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein? Und mir fällt wirklich kein Grund ein,  warum Lehrer verbeamtet sein müssen, im Kindergarten ist auch niemand verbeamtet.

Billiger wird es für den Staat aber erst in Generationen,  wenn die Zahl der Pensionäre signifikant abgenommen hat. Zunächst wird deren Zahl aber zunehmen.

Hast du kinder im Schulalter? Spätestens seit Corona und homeschooling sollte jedem klar sein wie wichtig es ist das Lehrer nicht wochenlang streiken können....

Wenn beide eltern berufstätig sind (heutzutage wahrscheinlich fast überall der Normalzustand) und dann noch lehrerstreiks. Na dann gute Nacht.

Lehrer,ich bin einer, müssen nicht verbeamtet sein.
Warum hätten Sie bei Corona streiken sollen?
Sie müssten netto mind. das gleiche bekommen wie heute, sonst macht es keiner mehr.
Verbeamtet macht eigentlich keinen Sinn, vll noch bei Schulleitungen.
Ist gleichzeitig Off topic


Dann ließ die Aussage nochmal. Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, wie hart die Corona-Zeit für Eltern gewesen ist, weil die Kinder lange von zu Hause betreut werden mussten. Kann ich leider auch bejahen.
Wenn Lehrer aufgrund von Tarifverhandlungen streiken dürften.. dürfen sie jedoch nicht, weil verbeamtet.

gio

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1840 am: 30.11.2025 12:28 »
Natürlich kann man die Verbeamtungen auf Richter, Polizei und Soldaten beschränken. In den Krankenhäusern bricht auch nicht alles zusammen, nur weil dort gestreikt wird. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein? Und mir fällt wirklich kein Grund ein,  warum Lehrer verbeamtet sein müssen, im Kindergarten ist auch niemand verbeamtet.

Billiger wird es für den Staat aber erst in Generationen,  wenn die Zahl der Pensionäre signifikant abgenommen hat. Zunächst wird deren Zahl aber zunehmen.

Hast du kinder im Schulalter? Spätestens seit Corona und homeschooling sollte jedem klar sein wie wichtig es ist das Lehrer nicht wochenlang streiken können....

Wenn beide eltern berufstätig sind (heutzutage wahrscheinlich fast überall der Normalzustand) und dann noch lehrerstreiks. Na dann gute Nacht.

Lehrer,ich bin einer, müssen nicht verbeamtet sein.
Warum hätten Sie bei Corona streiken sollen?
Sie müssten netto mind. das gleiche bekommen wie heute, sonst macht es keiner mehr.
Verbeamtet macht eigentlich keinen Sinn, vll noch bei Schulleitungen.
Ist gleichzeitig Off topic


Dann ließ die Aussage nochmal. Es sollte zum Ausdruck gebracht werden, wie hart die Corona-Zeit für Eltern gewesen ist, weil die Kinder lange von zu Hause betreut werden mussten. Kann ich leider auch bejahen.
Wenn Lehrer aufgrund von Tarifverhandlungen streiken dürften.. dürfen sie jedoch nicht, weil verbeamtet.

Danke das es noch jemand so in Erinnerung hat :)

Bei Berufsschulen oder höhere Handelsschulen oder Oberstufen kann es von mir aus gerne abgeschafft werden. Die "Kinder" sind alt genug um auch mal alleine zu Hause bleiben zu können wenn die Eltern arbeiten müssen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,285
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1841 am: 30.11.2025 12:33 »
Ach komm, nicht mal die Lokführer haben Monate gestreikt.

Unverhältnismäßigen Streik dürfen die Arbeitsgerichte im Übrigen untersagen. Lehrer müssen nicht verbeamtet werden! Länder, die bei Pisa erfolgreicher sind, haben auch keine verbeamteten Lehrer.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 748
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1842 am: 30.11.2025 12:38 »
Ach komm, nicht mal die Lokführer haben Monate gestreikt.

Unverhältnismäßigen Streik dürfen die Arbeitsgerichte im Übrigen untersagen. Lehrer müssen nicht verbeamtet werden! Länder, die bei Pisa erfolgreicher sind, haben auch keine verbeamteten Lehrer.

Im Bund bilden Bundespolizei und Zoll allein schon ca. 100.000 Beamte. Diese 'müssen denn nun Lehrer etc zwingend Beamte sein' - Disskussion, ist hier irgendwie fehl am Platz.

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1843 am: 30.11.2025 12:40 »
In den Krankenhäusern bricht auch nicht alles zusammen, nur weil dort gestreikt wird. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein? Und mir fällt wirklich kein Grund ein,  warum Lehrer verbeamtet sein müssen, im Kindergarten ist auch niemand verbeamtet.
Werf doch mal ein Blick ins Grundgesetz.
Zitat:"(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

Anders als das Krankenhaus oder Kindergarten üben Feuerwehr und Lehrer eine hoheitliche Aufgabe aus.

Das ist ein sehr auslegungsbedürftiger Artikel. In einer Kommune zB handelt der Beschäftigte immer im Namen des Bürgermeisters. Der ist gewählt und vereidigt aufgrund öffentlichen Rechtes. Dies führt dazu das es viele Kommunen mehr als 90% tariflich Beschäftigte haben. Und es läuft auch in streikzeiten. Insbesondere da mittlerweile der gewerkschaftliche Organisationsgrad in vielen Behörden weit unter 30% liegt.

Das Schule und Bildung eine hoheitliche Aufgabe ist, hat der Staat teils selbst aufgeweicht. Es gab ganze Länder, die Lehrer nicht mehr verbeamtet haben. Auch in diesen Ländern gab es während COVID Heimunterricht. Man braucht sie also nicht. Zudem gibt es mittlerweile eine Vielzahl an privaten Schulen, die ebenfalls funktionieren und sehr oft finanziell besser darstehen.

Ob man mit dem Wegfall des breiten Beamtentums wirklich Kosten spart weiß ich nicht. Aber man spart Pensionen. Und die ewige Diskussion der Ungleichbehandlung fällt weg.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1844 am: 30.11.2025 12:41 »
So verstanden müsste die Grundalimentation des kleinsten Single Beamten mindestens das 0,8 fache des höchsten Medianeinkommens in dem Bereich des jeweiligen Besoldungsgesetzgebers sein [...]

Hat MoinMoin deinen Account gekapert? ;)

- Bezugsgröße für die Mindestbesoldung ist, zumindest bis auf Weiteres, nach wie vor die vierköpfige Familie.
- Die Alimentierung der ersten beiden Kinder erfolgt also auch weiterhin "ganz überwiegend" durch die Grundbesoldung.
- Entsprechend gibt es eine Obergrenze für den Familienzuschlag (Rn. 92).
- Somit wird die Besoldung eines Single-Beamten zwangsläufig immer sehr deutlich oberhalb von 80% des Single-MÄE liegen (müssen).
- Des Weiteren: Eine zu geringe Besoldung von Single-Beamten würde spätestens im Rahmen der Fortschreibungsprüfung als "verfassungswidrig" identifiziert und entsprechend sanktioniert werden..
Ein bisher noch nirgends erwähnter Aspekt ist, dass eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von mindestens 5 % ein wichtiges Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsprinzips ist und das somit in beiden Richtungen gilt? Also nach oben und nach unten?
Insofern gäbe es auch eine Obergrenze für die Anhebung der Grundbesoldung in der Endstufe.

Ich vermute aber, dass das Gericht das nicht so gemeint hat, denn in den Tabellen sind die Ausreißer nach oben nicht im Fettdruck. Oder aber es ist nicht im Fettdruck, weil es nicht um die Betrachtung einer Überalimentation geht.

Trotzdem könnte ich mir vorstellen, dass der Besoldungsgesetzgeber einen andere Weg gehen wird.
Nicht eine prozentuale Anhebung der Besoldung, sondern eine nominelle Anhebung (über alle Stufen gleich) in der Höhe wie es die Fortschreibung für die Endstufe verlangt.
Natürlich steigend pro Besoldungsgruppe, damit das vertikale Abstandsgebot nicht verletzt wird.