Mich stimmt das ehrlich gesagt nicht gerade optimistisch hinsichtlich der Anhebung der Grundgehälter.
Hallo Ryan, ich glaube zu verstehen, was du meinst, bin aber längst nicht so pessimistisch wie du:
1.) Vorabprüfung (aus Sicht eines Single-Beamten)- Ich hatte ja vor ein paar Tagen vorgerechnet, dass unter Annahme des bayerischen MÄE die Bruttobesoldung eines alleinverdienenden 4K-Beamten letztes Jahr mindestens bei etwa 5.000 € hätte liegen müssen, siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg432417.html#msg432417.
- Mit niedrigeren PKV-Kosten läge der Wert logischerweise etwas darunter.
- Unter der Annahme eines Familienzuschlags von 35% der Grundbesoldung resultiert daraus eine Mindest-Bruttobesoldung eines Single-Beamten in Höhe von rund 3.700 € (resultierende Nettoalimentation: rund 2.750 €, also 118% des bayerischen MÄE).
- Falls der Familienzuschlag noch etwas höher wäre, läge der Wert entsprechend etwas niedriger.
2.) Fortschreibungsprüfung (aus Sicht eines A3-Single-Beamten)- Die A3-Endstufen-Bruttobesoldung eines Single-Beamten lag 1996 bei 38.553,35 DM, also 19.712,01 €. Letztes Jahr waren es (ohne Spitzausrechnung) 36.557,04 €, woraus sich ein 2024er Besoldungsindex von
185,46 ergibt.
- Das Endstufen-Bruttogehalt in der Entgeltgruppe VIII lag 1996 bei 42.798,24 DM, also 21.882,39 €. Letztes Jahr waren es in der Entgeltgruppe E3 (ohne Spitzausrechnung) 42.523,95 €, woraus sich ein 2024er Tariflohnindex von
194,33 ergibt.
- Die Nominallöhne (mit Basis 2022 = 100) lagen 1996 bei 64,1. Letztes Jahr waren es 111,7, woraus sich ein 2024er Nominallohnindex von
174,26 ergibt.
-Die Verbraucherpreise (mit Basis 2020 = 100) lagen 1996 bei 72,0. Letztes Jahr waren es 119,3, woraus sich ein 2024er Verbraucherpreisindex von
165,69 ergibt.
Fazit- Die tatsächliche monatliche A3-Bruttobesoldung eines Single-Beamten lag letztes Jahr zwischen 2.706,99 € (Eingangsstufe) und 3.046,42 € (Endstufe).
- Im Rahmen der Fortschreibungsprüfung war die A3-Besoldungsentwicklung zwischen 1996 und 2024 besser als die Nominallohnentwicklung und die Verbraucherpreisentwicklung, jedoch schlechter als die zugehörige Tariflohnentwicklung. Da müsste man also noch mal genauer hinschauen, insbesondere ob die von mir gewählte Entgeltgruppe VIII im Jahr 1996 die richtige ist (im BVerfG-Urteil gibt es ja leider keine Betrachtung für A3).
- Insgesamt dürfte sich aus der Fortschreibungsprüfung, wenn überhaupt, für 2024 nur eine eher überschaubare Notwendigkeit zur Erhöhung der A3-Grundbesoldung ergeben.
- Völlig anders ist die Lage hingegen mit Blick auf die Vorabprüfung!
- Unter den von mir genannten Annahmen hätte die Grundbesoldung des kleinsten A3-Single-Beamten nicht rund 2.700 €, sondern stattdessen rund 3.700 € betragen müssen!
- Und ja, möglicherweise gibt es noch ein paar Stellschrauben (vielleicht sind 35% Familienzuschlag noch nicht das absolute Ende der Fahnenstange, etc.), aber dass die tatsächliche A3-Grundbesoldung im letzten Jahr
signifikant zu niedrig war, sollte, denke ich, offenkundig geworden sein..