Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 289830 times)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2400 am: 07.12.2025 14:05 »
Im Rahmen der Klage wird Dir die Gegenseite entweder ein Angebot machen oder ein Anerkenntnis. Dann ist es an dir, es anzunehmen und so das Verfahren zu beenden oder auf ein Urteil zu bestehen. Bei einem Urteil kannst Du dann dagegen Berufung einlegen, dann geht es zur nächsten Instanz.

Allerdings führt der weitere Weg nur zu Ruhm und Ehre, wenn Du Deine Klage begründen, begründen und vor allem begründen kannst.

Hordor

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2401 am: 07.12.2025 14:27 »
Mein DH wird bestimmt nicht den eingeforderten Betrag nachzahlen. Er hat es ja bis jetzt schon dauerhaft unterlassen. Ich werde sicher bis zu meiner Pensionierung jährlich wiederspruch gegen jede Besoldungsänderung einlegen. Mir ist jetzt erst bewusst gweorden, dass ich seit 2006 Unteralimentiert wurde. Ja geht`s noch? Das Mindeste ist doch, meine berechtigten Ansprüche zu wahren.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2402 am: 07.12.2025 14:30 »
-Daten und Rechenschemata Fr. Dr. Färber
-Daten des PKV Verbandes (für private gibts hier nur Zugang zu: „wieviel haben wir verdient“
-Daten der Tarifgemeinschaft der Länder
Usw. usf.

Wenn das alles gegeben wäre, gäbs hier im Forum (auf schwäbisch) wirklich genug „käpsele“ mit entsprechend Hirnleistung sodass alsbald ein Rechner für alle hier auf der Website erscheinen könnte.
Hallo
könnte das helfen
https://www.tarifregister.nrw.de/

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2403 am: 07.12.2025 14:50 »

Hier kommt es nun in der tat sehr stark darauf an (auch in anderen Bundesländern) ob du individuell Widerspruch eingelegt hast oder dich durch eine Zusage hast abspeisen lassen. Wenn du keine individuellen Widerspruch hast musst du dich mit dem begnügen, was das Reparaturgesetz hergibt und hast keine Klagemöglichkeit.

Äahm nein, sorry, aber Vorsicht mit solchen Aussagen im Forum des Bundes.
Da der Bund ab 2021 die haushaltsjahrnahe Geltendmachung ausgesetzt hat, ist natürlich eine Klage gegen das Reperaturgesetz möglich. Eigentlich müsste sogar ein erstmaliger Widerspruch gegen das Reperaturgesetz möglich sein, weil der Gesetzgeber damit ja Gegenüber dem Beamten eine neue Setzung der Besoldung vornimmt. Man könnte dem Beamten dann nur vorwerfen, er sei durch mangelnden Widerspruch gegen die ursprüngliche Besoldung mit dem Zustand vor dem Reperaturgesetz einverstanden gewesen. Sehr weit her geholt denke ich. Zumal das BVerfG den Sinn des haushaltsjahrnahen Widerspruchs einzig damit begründet, den Dienstherren von seiner Verfehlung in Kenntnis zu setzen und ihm Vorkehrungen im Haushalt zu ermöglichen. Im Bund hat der Gesetzgeber diese Erkenntnis aber bereits seit mindestens fünf Jahren.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2404 am: 07.12.2025 14:52 »
Allerdings führt der weitere Weg nur zu Ruhm und Ehre, wenn Du Deine Klage begründen, begründen und vor allem begründen kannst.

§ 86 Abs.1 VwGO kann also gestrichen werden?  8)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2405 am: 07.12.2025 14:58 »
Damit haben sich meine politisch-rechtlichen Einschätzungen zu den Folgen des Urteils mehr als bestätigt:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fehlerhafte-beamtenbesoldung-in-berlin-finanzsenator-evers-nennt-neue-details-zur-auszahlung-15024530.html

Und zeigt auch, dass viele Einschätzungen hier im Thread, dass dieses Urteil nichts ändern wird, mehr als falsch sind. Es ist auch nicht schwer verständlich. Die pure Zahl der Anspruchsberechtigten und die verschiedenen Besoldungs-/Alimentationslebensläufe sorgen für enormen Aufwand + die politische Überraschung, dass das Besoldungsrecht komplett umgekrempelt wurde und (auch) in die Zukunft gerichtet gilt; im rechtlichen-operativen Sinne aber vereinfacht.

Ich weiß nicht wie man die Aussagen Evers hier positiv versuchen kann umzudeuten? Aus dem Artikel geht folgendes hervor: Auszahlung wie zu erwarten nur für Widerspruchsführer / Kläger und darüber evtl. auch eine freiwillige Leistung (Händedruck?). Darüber hinaus die Abstimmung mit anderen BL - also wohl Abkehr vom Alleinverdienermodell.

Soweit nichts Neues, von der genannten Summe mal abgesehen die erstmal groß klingt, sich jedoch über den betreffenden Zeitraum schnell relativiert.

Dann hast du einen anderen Beschluss des BVerfG gelesen :) Und Herr Evers hat sich erstaunlich offen gezeigt, da er weiß, was der Beschluss bedeutet. Ich kenne teilweise Juristen, die in seinem Haus arbeiten.

Und das er über die Widerspruchsführer/Kläger friewillig hinausgeht, ist ein SEHR positives Zeichen für alle. Denn eines steht fest: es wurden mutmaßlich viele im Unrecht behandelt, die aber keinen Widerspruch oder Klage geführt haben. Politisch ist es also schlau, alle ins Boot zu holen, meinetwegen abgestuft.

Und dass er sich mit anderen BL abstimmt, ist klar. Das ist KEIN Zeichen für das Mehrverdienermodell, das ist ein Zeichen, dass Berlin demnächst plötzlich an der Spitze der Verdienstmöglichkeiten stehen wird. Und das bereitet allen Unbehagen.

Ich habe gar keinen Beschluss gelesen, das habe ich auch nirgends geschrieben. Ansonsten teile ich deinen Optimismus aus der Erfahrung der letzten Jahre ausdrücklich so lange nicht, bis sich für alle Beamten spürbare Verbesserungen ergeben. Insbesondere natürlich auch im Bund. Sollte sich Berlin zukünftig faktisch als Spitzenbesolder herausstellen, sollte das für alle DH als Benchmark gelten - so weit sind wir aber noch nicht. Und so lange ist eine gesunde Skepsis angebracht.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2406 am: 07.12.2025 15:01 »
In Sachen Nachzahlungen scheinen die Auffassungen der Länder und der jeweiligen Beamten ja weit auseinander zu gehen. In meinem Bundesland gibt es Rucklagen, wonach ich weniger als ca 2.500 Euro erwarten kann. Ich verlange aber minsestens 50.000 Euro für bald 15 Jahre. Eigentlich verlange ich sogar 100.000 Euro, wenn man das Absrandsgebot zwischen den Gruppen nicht einebnen will.

Wenn nun ein Reparaturgesetz kommt und man mich mit 2.500 Euro nach Hause schickt, wie geht es dann weiter? Kann ich dann meinen Anspruch beim Verwaltungsgericht durchsetzen oder müssen die wieder an das Verfassungsgericht abgeben, da das Reparaturgesetz gegen die Verfassung verstoßen würde. Hier gab es ja schon Überlegungen, dass das Verfassungsgericht irgendwie eine Vollstreckungsanordnung oder so erlassen kann? Das fühlt sich für mich mich alles sehr schwach an. Wir haben für Berlin ein Urteil und selbst jetzt stehen keine Beträge fest. Das Verfassungsgericht hat nur gesagt, was die Mindestbesoldung hätte sein müssen. Aber nach all den Jahren hätte man doch sagen können, daß in die jeweiligen in den Vorlagen befassten Beamten mindestens Summe X hätten bekommen müssen? Ich muss tausend Jahre bis vor das Verfassungsgericht klagen, damit die mir eine Zauberformel geben, die dann der Dienstherrn anwenden darf und ich muss mit dem Ergebnis leben?

Hier kommt es nun in der tat sehr stark darauf an (auch in anderen Bundesländern) ob du individuell Widerspruch eingelegt hast oder dich durch eine Zusage hast abspeisen lassen. Wenn du keine individuellen Widerspruch hast musst du dich mit dem begnügen, was das Reparaturgesetz hergibt und hast keine Klagemöglichkeit.

Ich bin bereits in der Klage, da meine Widersprüche seinerzeit mit Ablehnung beschieden wurden. Also wie geht es konkret weiter, wenn man mir nun 2.500 Euro hinwirft und zuruft: "Und jetzt verpiss dich du Lappen!" Dann wieder Verwaltungsgericht und Verfassungsgericht und 2042 dann ein Reparaturgesetz für das Reparaturgesetz?

Eigentlich ist die Intention des Urteils des BVerfG genau das zu vermeiden und bereits dem DH eine Formel an die Hand zu geben, die erforderliche Besoldungshöhe zu bestimmen. Problem: das BVerfG hat bislang in meinen Augen nur die Höhe der Mindestalimentation in der Weise eingegrenzt.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2407 am: 07.12.2025 15:13 »
Damit haben sich meine politisch-rechtlichen Einschätzungen zu den Folgen des Urteils mehr als bestätigt:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fehlerhafte-beamtenbesoldung-in-berlin-finanzsenator-evers-nennt-neue-details-zur-auszahlung-15024530.html

Und zeigt auch, dass viele Einschätzungen hier im Thread, dass dieses Urteil nichts ändern wird, mehr als falsch sind. Es ist auch nicht schwer verständlich. Die pure Zahl der Anspruchsberechtigten und die verschiedenen Besoldungs-/Alimentationslebensläufe sorgen für enormen Aufwand + die politische Überraschung, dass das Besoldungsrecht komplett umgekrempelt wurde und (auch) in die Zukunft gerichtet gilt; im rechtlichen-operativen Sinne aber vereinfacht.

Ich weiß nicht wie man die Aussagen Evers hier positiv versuchen kann umzudeuten? Aus dem Artikel geht folgendes hervor: Auszahlung wie zu erwarten nur für Widerspruchsführer / Kläger und darüber evtl. auch eine freiwillige Leistung (Händedruck?). Darüber hinaus die Abstimmung mit anderen BL - also wohl Abkehr vom Alleinverdienermodell.

Soweit nichts Neues, von der genannten Summe mal abgesehen die erstmal groß klingt, sich jedoch über den betreffenden Zeitraum schnell relativiert.

Dann hast du einen anderen Beschluss des BVerfG gelesen :) Und Herr Evers hat sich erstaunlich offen gezeigt, da er weiß, was der Beschluss bedeutet. Ich kenne teilweise Juristen, die in seinem Haus arbeiten.

Und das er über die Widerspruchsführer/Kläger friewillig hinausgeht, ist ein SEHR positives Zeichen für alle. Denn eines steht fest: es wurden mutmaßlich viele im Unrecht behandelt, die aber keinen Widerspruch oder Klage geführt haben. Politisch ist es also schlau, alle ins Boot zu holen, meinetwegen abgestuft.

Und dass er sich mit anderen BL abstimmt, ist klar. Das ist KEIN Zeichen für das Mehrverdienermodell, das ist ein Zeichen, dass Berlin demnächst plötzlich an der Spitze der Verdienstmöglichkeiten stehen wird. Und das bereitet allen Unbehagen.

Ich habe gar keinen Beschluss gelesen, das habe ich auch nirgends geschrieben. Ansonsten teile ich deinen Optimismus aus der Erfahrung der letzten Jahre ausdrücklich so lange nicht, bis sich für alle Beamten spürbare Verbesserungen ergeben. Insbesondere natürlich auch im Bund. Sollte sich Berlin zukünftig faktisch als Spitzenbesolder herausstellen, sollte das für alle DH als Benchmark gelten - so weit sind wir aber noch nicht. Und so lange ist eine gesunde Skepsis angebracht.

Sehe ich anders. Aber wenn du keinen/den Beschluss gelesen hast, woher stammt dann die Skepsis? Der Beschluss ist eindeutig, die Aussagen von Herrn Evers auch. Und nochmal: für ALLE Beamte ändert sich nur in Zukunft etwas, für einige Beamte auch in der Vergangenheit, wenn Klage/Widerspruch geführt wurde. Für ALLE in der Vergangenheit nur dann, wenn der Staat freiwillig eintritt oder jemand das AGG aus dem Hut zaubert und damit höchstrichterliche Neurechtsprechung erwirken will. Diesen Weg halte ich aber für steinig und nicht zielführend.

Im Sinne des Rechtsfriendens hoffe ich auf eine Lösung für alle Beamten. Wenn diese abgestuft ist, meinetwegen.

Zusatz: Es können ALLE Beamten den Klägern mehr als dankbar sein, dass diese den Weg für dieses Urteil bereitet haben. Sonst würde nämlich GAR KEINER profitieren.

xap

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« Antwort #2408 am: 07.12.2025 15:34 »
Liest du meine Beiträge? Die Antwort auf deine Frage steht im von dir zitierten Teil. Aber ich führe gerne aus: Ausnahmslos ALLE DH winden sich wie Aale wenn es darum geht die Kosten und den Anteil der betroffenen Kollegen möglichst gering zu halten. Der Bund hat seinen Arsch bis heute nicht hoch bekommen. Und daran wird sich meines Erachtens auch nichts ändern.

Rechtsfrieden interessiert die DH überhaupt nicht wie die letzten Jahre gezeigt haben. Sonst müsste nicht ständig über alle DH bis zum BVerfG wegen des schnöden Mammons prozessiert werden (was für sich genommen schon eine Zumutung ist).

VierBundeslaender

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« Antwort #2409 am: 07.12.2025 17:51 »

Sehe ich anders. Aber wenn du keinen/den Beschluss gelesen hast, woher stammt dann die Skepsis? Der Beschluss ist eindeutig, die Aussagen von Herrn Evers auch.
Ich hatte Evers ja oben zitiert. Was mich irritiert hat war seine Aussage, er war vom Urteil des BVerfG „überrascht“. Er wird nicht im Forum mitlesen, aber ihm wurden doch sicherlich in all den Jahren Zahlen zu den Widersprüchen, Vorlagen beim Gericht und Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes vorgelegt. Und daraus hat er nicht geschlossen, dass er ein Problem hat?!

GeBeamter

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« Antwort #2410 am: 07.12.2025 17:59 »

Sehe ich anders. Aber wenn du keinen/den Beschluss gelesen hast, woher stammt dann die Skepsis? Der Beschluss ist eindeutig, die Aussagen von Herrn Evers auch.
Ich hatte Evers ja oben zitiert. Was mich irritiert hat war seine Aussage, er war vom Urteil des BVerfG „überrascht“. Er wird nicht im Forum mitlesen, aber ihm wurden doch sicherlich in all den Jahren Zahlen zu den Widersprüchen, Vorlagen beim Gericht und Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes vorgelegt. Und daraus hat er nicht geschlossen, dass er ein Problem hat?!

Naja, das ist eine Kombination aus mehreren Gründen vermutlich.
1. Den Schein der Fürsorge gegenüber den Beamten wahren, die sich ausreichend besoldet fühlen.
2. Das Gericht subtil auf seine vermeintlche haushalterische und staatspolitische Verantwortung hinweisen.
3. Dem Steuerzahler subtil suggerieren, das Gericht hätte hier eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen oder noch schlimmer: den Selbstbedienungsladen suggerieren.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2411 am: 07.12.2025 18:44 »

Sehe ich anders. Aber wenn du keinen/den Beschluss gelesen hast, woher stammt dann die Skepsis? Der Beschluss ist eindeutig, die Aussagen von Herrn Evers auch.
Ich hatte Evers ja oben zitiert. Was mich irritiert hat war seine Aussage, er war vom Urteil des BVerfG „überrascht“. Er wird nicht im Forum mitlesen, aber ihm wurden doch sicherlich in all den Jahren Zahlen zu den Widersprüchen, Vorlagen beim Gericht und Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes vorgelegt. Und daraus hat er nicht geschlossen, dass er ein Problem hat?!

Naja, das ist eine Kombination aus mehreren Gründen vermutlich.
1. Den Schein der Fürsorge gegenüber den Beamten wahren, die sich ausreichend besoldet fühlen.
2. Das Gericht subtil auf seine vermeintlche haushalterische und staatspolitische Verantwortung hinweisen.
3. Dem Steuerzahler subtil suggerieren, das Gericht hätte hier eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen oder noch schlimmer: den Selbstbedienungsladen suggerieren.

Klingt wie das Verhalten eines 1A Hu***sohns.

Paterlexx

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2412 am: 07.12.2025 19:04 »

Sehe ich anders. Aber wenn du keinen/den Beschluss gelesen hast, woher stammt dann die Skepsis? Der Beschluss ist eindeutig, die Aussagen von Herrn Evers auch.
Ich hatte Evers ja oben zitiert. Was mich irritiert hat war seine Aussage, er war vom Urteil des BVerfG „überrascht“. Er wird nicht im Forum mitlesen, aber ihm wurden doch sicherlich in all den Jahren Zahlen zu den Widersprüchen, Vorlagen beim Gericht und Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes vorgelegt. Und daraus hat er nicht geschlossen, dass er ein Problem hat?!

Naja, das ist eine Kombination aus mehreren Gründen vermutlich.
1. Den Schein der Fürsorge gegenüber den Beamten wahren, die sich ausreichend besoldet fühlen.
2. Das Gericht subtil auf seine vermeintlche haushalterische und staatspolitische Verantwortung hinweisen.
3. Dem Steuerzahler subtil suggerieren, das Gericht hätte hier eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen oder noch schlimmer: den Selbstbedienungsladen suggerieren.

Ich verweise mal auf die Achte Gehaltserhöhung der EU-Abgeordneten in drei Jahren :-)

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2413 am: 07.12.2025 19:10 »
Vor allem 22,8% Steigerung seit 2022.

Aber: Brüssel ist auch teuer  ;)

Julianx1

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« Antwort #2414 am: 07.12.2025 21:30 »
Mal ganz ehrlich. Ich blick kaum noch durch hier, bzw. Es ist schwer zu folgen. Aussagen in den Ländern interessieren uns doch garnicht im Bund. Selbst wenn man in Berlin 1000€ mehr bekommt, heißt das erst mal das beim Bund noch nicht mal 50 Cent gibt.

Der Bundesbesoldungsgeber ist autonom. Das war er in der Vergangenheit und das wird er in der Zukunft sein.

Erst bei einem zukünftigen Besoldungsgesetz muss er die bisherige Rechtsprechung bei seiner Umsetzung berücksichtigen. In wie weit er das macht wird sein Bier sein. Ob es dann verfassungswidrig ist müssen wir widerlegen. Eigentlich wäre das sonst schon charmanter. Durch den cleveren Schachzug des Rundschreibens ist jeder möglichen Klage der Wind aus den Segeln genommen.

Die jetzt und kommende Übernahme der Tarifrunde ist erneut via Rundschrieben als Abschlag gewährt. Wann muss ein Besoldungsgeber denn zeitlich ein neues Besoldungsgesetz erlassen? Hab nichts dazu gefunden. Gibt es hier nur einen einzigen Bundesbeamten, der im Bezug auf seine verfassungsgemäße Besoldung klagt? Und dessen Klage angenommen wurde ?

Wenn ich so klamm wie unser Alex oder sein Kumpel Lars wäre, dann gibt’s ganz lang rausgezögert nen Reparaturgesetz was mehr neue Fragen ergibt als alte beantwortet. Ich würde mir die Gruppe der kinderreichen Beamten und die des einfachen Dienstes Krallen und mit Geld zuscheißen. Lässt sich wenigstens noch einiger Maaßen in der Bevölkerung verkaufen. Und dann schnell die Schachtel zumachen.

Den großen Teil der Beamten interessiert das doch eh nicht. Und mit den klagewütigen fange ich dann das Spiel von vorne an. Und schwupp die wupp. Die Landtagswahlen laufen nebenbei und Besoldungsfrei. Und wenn ich dann in 2029 meinen Hut nehme muss, oder nur noch Junior bin einer blauen Partei, dann haben die Beamten erstmal ne ganz andere Sorge. Wenn Tino erstmal Pension und Rente auf ein Niveau dirigiert hat man neue Themen zum Klagen. Und das wird so mancher Pensionär nicht mehr erleben.

Aber amtsangemessene Besoldung im Bund ist noch in ganz weiter Ferne. Hat sich mal irgend jemand die Frage gestellt warum beim BMI auf der Seite immer noch der Entwurf aus 2023 rumdümpelt? Hat mal irgend jemand ein Statement von Alex, Friedrich, oder Lars dazu gesehen, gelesen, oder gehört? Und damit meine ich ein echtes Statement. Und nicht den Blödsinn aus Presse oder von den Gewerkschaften, die mittlerweile alle gegenseitig abschreiben. Was wird nicht alles gesagt. Besoldungsgeber Nummer eins und bla bla bla. Wo ist denn der Aufschrei das kein erneuter Entwurf vorliegt? Nix! Weil die Gewerkschaften nichts zu melden haben in der Angelegenheit. Wir dürfen nicht streiken. Aber wir dürften demonstrieren. Aber auch zu dieser Orga sind wir nicht in der Lage. Und warum? Weil es die meisten Kollegen von uns garnicht interessiert. Zu hypothetisch das Thema.  Hier schreiben 50 Leute und ne Dunkelziffer liest mit. Aber eine breite Aufregung über diesen „Skandal“ gibt es in der Masse nicht. Normaler Weise müsste man jeden Kollegen, der hier ne Frage bezüglich einer Bewerbung hat direkt sagen „Junge, lass es!“.
Ich sag mal so Politik interessiert sich einen Scheiß für uns. Und Fürsorgepflicht gibt’s auf dem Papier. Selbst der letzte hat doch mittlerweile begriffen, dass niemals kommen wird was kommen müsste. Und das was kommen müsste wurde hier tausend mal richtig und falsch interpretiert, errechnet, geschätzt und ausgewertet.

Die Fragen, die nie geklärt wurde, weil wahrscheinlich es keiner wissen will, warum wird es niemals kommen. Wenn ich den alten Entwurf nehme, meine Widersprüche dagegen halte, die Anzahl und Größe meiner Familie zu meiner Besoldungsgruppe lege, müsste ich Nachzahlungen erhalten in Höhe von mehr als 90.000€. Hahahahaaaa. Da wusste ich es ist rum. Heute rechne ich garnicht mehr. Sie sollen einfach nur die restlichen Inhalte des Tarifvertrages umsetzen. Nen Tag mehr frei, Jahressonderzahlung aufs Jahr umlegen, und freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit. Der Rest ist eh vorbei. Spätestens seit der vergangenen Rechtsprechung. Wer hat den noch die meisten Besoldungsempfänger in den unteren Gruppen. Richtig. Der BUND. Grüße an die ganzen Manschschaften.