Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BVerfGBeliever

@Rallyementation, du hast mir mehrere Schmunzler entlockt!  ;)

Ansonsten nur kurz zur Info/Vollständigkeit: Der von dir genannte ZBR-Aufsatz (der, wie ich gerade recherchiert habe, in "meiner" Bibliothek nicht vorhanden ist - womöglich ist er einer datumsbedingten "Absenkung" zum Opfer gefallen) ist nicht dieser hier, auf den ich mich in den letzten Tagen (gezwungenermaßen) immer und immer wieder bezogen habe.

Und du hast Recht: Wir können die ZBR-Methodik gerne beispielsweise in Schwan-Methodik umbenennen (ich wollte die Trennung zwischen Kritik am Inhalt und Kritik am Autor möglichst deutlich machen, aber ich denke, das sollte auch mit dem neuen Namen möglich sein).

Rallyementation

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:18@Rallyementation, du hast ...
Ansonsten nur kurz zur Info/Vollständigkeit: ...
Oh, ich habe falsch verknüpft. Ich wäre damit einverstanden #3673 zu löschen (durch den nächsten Beitrag aufrücken zu lassen). Damit wäre aber dann aber auch #3675 und natürlich dieser hier obsolet.

lotsch

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 13:27@ lotsch

Du sprichst einen grundlegenden Faktor in schlüssiger Art und Weise an. Aber dieser Faktor allein kann die erhebliche Differenz nicht erklären. Denn die Rn. 117 zeigt, dass die Mindestbesoldung zwischen 2008 und 2020 zunehmend stärker verfehlt worden ist (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html). Nicht umsonst reichte die unmittelbare Verletzung der Mindestbesoldung zwischen 2008 und 2009 bis in die Besoldungsgruppe A 9, zwischen 2010 und 2015 bis in die Besoldungsgruppe A 10 und zwischen 2016 und 2020 bis in die Besoldungsgruppe A 11 (vgl. die Rn. 117).

Zwar bezieht sich die Bemessung der Mindestbesoldung auf Nettobeträge, die hier auf die Schnelle nicht für die betreffenden Jahre für die drei Besoldungsgruppen bemessen werden können. Es reicht aber zunächst einmal Tendenzen anhand der Grundbesoldung als die zentrale Besoldungskomponente in den Blick zu nehmen, die also bis 2020 den weit überwiegenden Teil des Besoldungsniveaus ausmacht und damit hinreichende Tendenzen erkennen lässt. Listen wir also mal die Grundbesoldung in der Endstufe der Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 in Berlin zwischen 2008 und 2020 auf. Vergleichsgegenstand ist der Tabellenwert jeweils zum 31.12. eines Jahres; fettgedruckt werden die jeweilig unmittelbar Verletzten Tabellenwerte):

                A 9          A 10          A 11              Verhältnis        Verhältnis
                                                              A 10 zu A 9      A 11 zu A 9
2008  2.533,80 €    2.852,65 €    3.187,45 €          + 12,58 %        + 25,80 %
2009  2.533,80 €    2.852,65 €    3.187,45 €
2010  2.571,81 €    2.895,44 €    3.235,26 €
2011  2.633,00 €    2.954,00 €    3.300,00 €
2012  2.685,66 €    3.013,08 €    3.366,00 €
2013  2.739,37 €    3.073,34 €    3.433,32 €
2014  2.821,55 €    3.165,54 €    3.536,32 €
2015  2.906,20 €    3.260,51 €    3.642,41 €
2016  2.987,57 €    3.351,80 €    3.744,40 €
2017  3.065,25 €    3.438,95 €    3.841,75 €
2018  3.163,34 €    3.549,00 €    3,964,69 €
2019  3.299,36 €    3.701,61 €    4.135,17 €
2020  3.441,23 €    3.860,78 €    4.312,98 €    + 12,19 %      25,33 %

Da nun die Mindestbesoldung auf das Median-Äquivalenzeinkommen zurückgeht und diese in einem erheblichen Maße auf das Einkommen durch abhängige Berufstätigkeit zurückzuführen ist, sollte davon auszugehen sein, dass sich der Nominallohnindex seit 2008 in einem signifikant deutlichem Maße besser entwickelt haben sollte als der Besoldungsindex und das als Folge also der zweite Parameter mit zunehmender Zeit immer deutlicher erfüllt sein sollte. Nicht umsonst lag die über 12 % oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 liegende Besoldung der Besoldungsgruppe A 10 2008 und 2009 noch oberhalb des Median-Äquivalenzeinkommens; die Besoldungsgruppe A 10 muss in diesen beiden Jahren einen solchen Einbruch erlebt haben, dass sie 2010 nun ebenfalls unmittelbar verletzt war. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, lässt sich jedenfalls nicht am Parameterwert erkennen (vgl. die Rn. 136). Bis 2016 muss der Abkopplungsprozess der Besoldung vom Median-Äquivalenzeinkommen noch einmal in so einem erheblichen Maße fortgeschritten sein, dass nun sogar die über 25 % oberhalb der Besoldungsgruppe A 9 liegende Besoldung der Besoldungsgruppe A 11 nicht mehr ausgereicht hat, um jene Besoldungsgruppe A 11  nicht auch ebenfalls als unmittelbar verletzt zu betrachten. Zwischen 2008 und 2015 muss offensichtlich ein erheblicher Abkopplungsprozess der Besoldung in der Besoldungsgruppe A 11 vom Median-Äquivalenzeinkommen sich vollzogen haben. Die unmittelbaren volkswirtschaftlichen Parameter zeigen das aber nicht.

Denn ebenfalls sollte man annehmen, dass sich die offensichtlich in recht schneller Zeit immer weiter vollziehende Abkopplung der Besoldung von der allgemeinen Lohnentwicklung, die sich in den Beträgen tendenziell zeigen sollte, nicht minder in den realen Verhältnissen widerspiegeln sollte, nämlich in einer ebenfalls zunehmenden Abkopplung von den Verbraucherpreisen.

Tatsächlich aber zeigen die dritten Parameterwerte eine in der Besoldungsgruppe A 9 seit 2012 (Rn. 142), in der Besoldungsgruppe A 10 seit 2013 und in der Besoldungsgruppe A 11 seit 2014 (Rn. 143) zunehmend immer besser werdende Beteiligung der Besoldung an der realwirtschaftlichen Entwicklung. In der Besoldungsgruppe A 9 finden wir im Vergleich zum Jahr 1996 zunehmende Reallohngewinne, was sich ab 2019 in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 ebenfalls so zeigt.

Während sich also die Besoldungsentwicklung seit 2008 zunehmend schlechter entwickelt - das zeigt die zunehmende Fortschreitung der Abkopplung vom Median-Äquivalenzeinkommen -, entwickelt sich das Verhältnis zu den Nominallöhnen allenfalls graduell schlechter, während sich die reale Entwicklung der Besoldung in den 2010er Jahren zunehmend besser darstellt.

Wie kann es sein, dass eine rund ein Viertel höher als in A 9 liegende Besoldung in A 11 tatsächlich ab 2008 bis 2015 immer näher an die Unterschreitung der Mindestbesoldung heranrückt und sich seit 2016 regelmäßig als unmittelbar verletzt zeigt, wenn sich tatsächlich gar keine Abkopplung der Besoldung in A 11 von der Reallohnentwicklung in Berlin ab 2016 zeigt, sich vielmehr die reale Besoldungsentwicklung in A 11 zwischen 2016 und 2020 zunehmend aufklart?

Nun gut, das sind so Fragen, die sich mir neben ein paar anderen stellen.

Und nun ist Beamtenhustler beizupflichten: Ein versöhnlicher Abschluss. Ich habe mich hier aus den bekannten Momenten etwas länger aufgehalten, als ich eigentlich dafür eingeplant hatte und auch tatsächlich Zeit habe. Ich melde mich beizeiten wieder hier im Forum...

Ein weiterer Erklärungsversuch:

Wir haben also festgestellt, dass sich die Beamtenbesoldung im Vergleich zu den anderen Indizes nicht signifikant verändert hat. Demzufolge muss sich also das Medianäquivalenzeinkommen verändert haben. Ich habe also die KI befragt, aus welchen Einkommensarten das Medianäquivalenzeinkommen besteht.

Folgende Einkommensarten werden dabei zusammengerechnet:
1. Einkommen aus Erwerbstätigkeit

    Nicht-selbstständige Arbeit: Nettolöhne und Gehälter (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben).
    Selbstständige Tätigkeit: Gewinne aus gewerblicher oder freiberuflicher Arbeit.

2. Transferzahlungen und Sozialleistungen

    Renten und Pensionen: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Pensionen für Beamte.
    Familienleistungen: Kindergeld (ab 2026: 259 Euro pro Kind), Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.
    Grundsicherung: Bürgergeld (bzw. ab Mitte 2026 neue Grundsicherung), Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
    Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld.

3. Einkommen aus Vermögen und Vermietung

    Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentfonds.
    Vermietung und Verpachtung: Mieteinnahmen (nach Abzug von Werbungskosten).

4. Sonstige Einkünfte

    Private Transfers: Regelmäßige Unterstützungszahlungen von anderen Haushalten (z. B. Alimentszahlungen).

Dann habe ich nachgeschaut, wie sich das Einkommen aus Erwerbstätigkeit verändert hat. Ergebnis: Keine wesentliche Veränderung von 1996 - 2025, so um die 75 %, aber es könnte mit dem folgenden Aspekt zusammenhängen:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Median-Äquivalenzeinkommen zwar weiterhin primär auf Arbeit basiert, die Pufferfunktion staatlicher Transfers (insbesondere bei Wohnkosten und Kindererziehung) jedoch im Vergleich zu 1996 deutlich komplexer und für die Stabilität der Mitte wichtiger geworden ist.

Es könnte also sein, dass die Mitte, oder der Median, häufiger Transfers bezieht, und Beamten diese Transfers entweder nicht zustehen, oder sie diese zumindest nicht so häufig in Anspruch nehmen. Unsinn, auch wenn Beamte diese Transferleistungen in Anspruch nehmen fließen sie nicht in den Indiz Beamtenbesoldung mit ein.

Ich gebe meine Gedanken jetzt an andere zum Nachdenken weiter.


Rheini

Zitat von: VierBundeslaender in Gestern um 15:35.......

Das wäre zumindest für mein Rechtsgefühl irgendwie merkwürdig. Alles verfassungswidrig und dann lässt man A13 aus? Wahrscheinlich würden einige einwerfen: Ja, aber das widerspricht doch dann vermutlich dem Abstandsgebot, oder? Sicherlich, wird meine Antwort heißen - nur wer will denn das einklagen? Es ist doch niemand mehr da, der einen Anspruch geltend machen kann. Und dann bleiben wir bei A13 (das sind nicht wenige, die meisten Lehrer laufen darunter - und jetzt bitte keine blöden Kommentare) weiterhin in einem Zustand, den ich juristisch nicht als evident unzureichend, aber zumindest als evident unbefriedigend beschreiben würde.

Ich sehe auch nicht, wie man in Zukunft hier repariert. Man hat ein zu niedriges Niveau und in den Urteilen werden in Zukunft immer nur Steigerungsraten betrachtet. Wenn man das niedrige A13 nimmt und "ausreichend steigert", bleibt es trotzdem wegen des niedrigen Niveaus zu niedrig. Und da bisher nichts ausreichendes zum Abstandsgebot gesagt wurde, sehe ich nicht, wie man dieses, in meinen Augen durchaus massive, Problem wird lösen können. 

Ich denke, dass das der Kern von Swens Problem war. Hat jemand dafür eine Lösung? Eine Idee?

Ne direkte Lösung habe ich nicht.

Allerdings hoffe ich das der DH zumindest in Teilen einsieht, dass er auch ohne zunächst direktem Druck eines Beschlusses sieht, dass er Anpassungsbedarf ab Anpassung der im Beschluss als verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Besoldungsgruppen, sieht.

Den wie sehe es denn in Berlin ab Anfang März 2027 aus? Alle Besoldungsgruppen bis A11 (meine bis zu dieser Besoldungsgruppe war die Besoldung min. zu niedrig), müssten min. das gleiche bekommen. Ein A6 also soviel wie ein A11. Von da an ist es nicht mehr weit bis zu A12 ff. Welche Tätigkeit hat ein Beamter in Berlin mit A6, was für Tätigkeiten ein A12 ff? Wer würde für die nicht direkt durch den Beschluss betroffenen Besoldung noch den Dienst mit der Verantwortung usw. verrichten? Ein Banker hat mal den Begriff "Peanuts" in einer Pressekonferenz gebraucht.

In NRW gibt es gerade eine Diskussion im Lehrerbereich. In Kürze wird jeder Lehrer A13 erhalten. Vorher mussten einige Lehrer um A13 zu erhalten, Sonderaufgaben übernehmen. Schon hier ist der Frust groß, sofern nicht eine Lösung erzielt wird. Im Land Berlin A6 - A11 würde es mich wundern, wenn es in geordneten Bahnen abläuft.

P. S. Ich würde als Beamter des mittleren Dienstes mit A9, sofern es nicht einen Abstand zu A6 gibt beantragen, in ein niedrigeres Amt zurückbefördert zu werden. Warum Tätigkeiten von A9 ausführen wenn bei A6 dasselbe auf meiner Tatze landet?

Von daher kann ich mir bei einer im ersten Schritt gezwungenen (Neu) Ordnung der Berliner Besoldungstabelle nicht vorstellen, dass auch ohne direkten Beschluss über die Besoldungsgruppen A12 ff, diese komplett außer Betracht gelassen werden. Ob das in den Augen der Beamten in A12 ff angemessen sein wird, möchte ich bezweifeln. Aber das Verfassungsgericht soll ja nicht arbeitslos werden.

Rheini

@Lotsch

Nr. 3 hat mich zum schmunzeln gebracht.

Wenn es also gelingt das anscheinend in den Schließfächern liegende Bargeld auf Konten mit Zinszahlungen umzuleiten, erhöht es die Besoldung  ;D .

Rheini

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Gestern um 13:32yep, reite dich doch einfach weiter in die scheisse hier. Und bitte melde dich nicht mehr zu von dir verfassten ZBR Beiträgen deren Inhalt wahrlich mathematischer Unsinn sind. Wir brauchen auch keinen verkaufsvortrag zu weiteren ZBR Beiträgen. 2026 war ein sehr schlechter Start für dich. Versuchs bitte erneut aber ohne die Arroganz und Sturheit die du hier regelmäßig an den Tag legst.

Bist Du bitte so nett und schreibst nicht in meinem Namen? Danke ......

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: ParagraphenReiter2026 in Gestern um 15:17Hallo Swen,

ich schätze deine Beiträge bezüglich der rechtlichen Einordnung sehr! In deiner Rechnung gibt es allerdings einen systematischen Fehler, den du in allen Beiträgen wiederholst. Das haben bereits mehrere Personen hier (auf eine nicht immer nette und sachliche Art und Weise) versucht dir zu sagen.

Aus diesem Grund hier die Einordnung deines Fehlers an deinem eigenen Beispiel. Die Spalte "tatsächliche Erhöhung" unterliegt einer falschen Berechnung. Ich verstehe deinen Gedankengang deiner Rechnung, jedoch ist sie damit leider noch nicht korrekt.

Konkrete Beispiele in der Zeile "tatsächliche Erhöhung":

a)

Betrachten wir deine Tabelle und das Jahr 2011. Du sprichst für das Jahr 2011 von 596,65€ tatsächlicher Erhöhung! Jedoch erhöht sich die Jahresbesoldung bei unterjähriger Anhebung von 61534,49€ (2010) auf 62660,69€ (2011) und somit um genau 1126,20€. Dieser Betrag ist die tatsächliche Erhöhung, was unser Musterbeamte im Jahr 2011 mehr hat als im Jahr 2010.

Warum kommst du aber zu anderen Werten? Erklärung: Du darfst die Differenz aus deiner ersten Tabelle nicht in Abzug bringen bei der "Erhöhung der Besoldung durch Anpassung" um auf die "tatsächliche Erhöhung" zu kommen. Das ist das Vergleichen von Äpfeln und Birnen. Nicht sofort offensichtlich, ist aber leider so.

b)

Deinem Musterbeamten bei unterjähriger Anpassung fehlen bis zum Jahr 2018 richtiger Weise 8359,90€ - soweit korrekt. Dies ist eine Aufsummierung aller "Verluste" über den gesamten Zeitraum.

Jedoch ist es mitnichten so, dass die Gesamtsumme aller Mehr-Zahlungen bei Anpassungen zum 01.01. eines Jahres über den gesamten Zeitraum 14960,24€ beträgt. Allein im Jahr 2018 beträgt die Mehrzahlung im Vergleich zu 2009 die Summe von 14960,24€. Die Aufsummierung dieser Spalte bis zum Jahr X gibt dir somit auch nur die gesamte Erhöhung im Jahr X wieder. Es ist nicht die Summe aller Mehr-Zahlungen vom Jahr 2009 bis zum Jahr X.

Wenn du alle "Mehr-Zahlungen" von 2010 bis 2018 aufaddierst kommst du zu folgenden Ergebnissen:

- Beamter A (Anpassungen zum 01.01.) hat innerhalb des gesamten Zeitraums rein nur durch die Besoldungsanpassungen in der Summe 63.609,72€ mehr Geld erhalten 

- Beamter B (unterjährige Anpassungen) hat innerhalb des gesamten Zeitraums rein nur durch die Besoldungsanpassungen in der Summe 55.249,82€ mehr Geld erhalten 

Dadurch ist dem Beamten B ein "Verlust" von 8359,90€ entstanden. Dem Beamten B fehlen somit nicht 44,12% der Mehr-Zahlungen im Vergleich zum Beamten A, sondern nur 13,14% (=8.359,90€/63.609,72€).

Das klingt trotzdem noch einer einer vergleichsweise hohen Zahl. Betrachtet man jedoch nicht nur die Mehr-Zahlungen, sondern die Summe der Gesamtbesoldung von 2009 bis 2018 ergibt sich folgendes Bild:

- Beamter A: 678.172,12€
- Beamter B: 669.812,22€

Wir erkennen erneut, dem Beamten B ist ein "Verlust" von 8359,90€ entstanden. Der Beamte B erhält also über den gesamten Zeitraum in der Summe 98,77% von dem, was Beamter A erhält. Oder anders ausgedrückt, der Beamte B erhält im genannten Zeitraum 1,23% weniger als Beamter A.

Ich will das nicht klein reden, aber wir reden definitiv nicht davon, dass Beamter B nur 44% von den Mehr-Zahlungen erhalten hat, die Beamter A im gleichen Zeitraum zur Verfügung stehen.

Ich hoffe Swen geht nochmal in sich und versucht IN RUHE den systematischen Fehler nachzuvollziehen. Dann wäre es gut, wenn Swen sich anschließend offen und transparent (ggf. neu) positioniert.

Von allen anderen erwarte ich einen konstruktiven Umgang ohne abfällige und herabwürdigende Aussagen. Positioniert euch gerne, dann aber sachlich. Und auch wenn es mehrere Anläufe benötigt - noch immer sachlich!

Letzter Absatz. Eher nein. Dem werde ich nicht folgen. Jemand der sich mehrfach wiederholt hinstellt als hätte er die Weisheit mit Löffel gefressen, nebenbei absolut narzisstisch arrogant und obendrein noch unbelehrbar und Ehrenkäsig ist hat keine zweite Chance verdient wenn ihm schon mehrere Leute mehrfach hingewiesen haben und er dann von oben herab Zitat:"gegen Windmühlen" spricht und dabei den Don quichote gibt. Wie unerträglich kann eine Person sein? Ich bin nicht das Paradebeispiel, das ist mit klar, aber Swen triggert mich mit seinem Verhalten, wo es sonst kein mitforist tut. Ich glaube Swen Tüte gut daran mal ein paar Monate zu verschwinden. In sich zu gehen über das hier nachzudenken und sein Verhalten in den letzen Seiten.

BVerfGBeliever

Zitat von: Rallyementation in Gestern um 17:28von der Autorengemeinschaft ,,belesene Windmühlen"
Ja, der untenstehende und gegen mich gerichtete Post von Swen war in der Tat nicht sonderlich nett (und inhaltlich natürlich völlig absurd - mit vertauschten Rollen würde vermutlich eher ein Schuh daraus).

Aber hey, zum einen bin ich diesbezüglich relativ robust und zum anderen habe ich noch immer die Hoffnung nicht aufgegeben, doch noch irgendwann einen Erkenntnisgewinn herbeiführen zu können, von dem wir dann gegebenenfalls alle (mittelbar) profitieren können..


Zitat von: SwenTanortsch in 08.01.2026 06:15Rede ich eigentlich gegen Windmühlen?

[...]

Wie oft soll ich das eigentlich noch wiederholen, ohne dass Du diesen im besagten ZBR-Beitrag ausführlich begründeten Gedankengang mal prüftest?

[...]

Informiere mich mal, was Dein Kreditunternehmen von dieser Rechnung halten wird. Und wenn es Dir in dieser Berechnung folgt, teile mir bitte umgehend seinen Namen mit - ich werde dann umgehend ebenfalls zu ihm wechseln.

[...]

Ich wäre Dir verbunden, wenn Du diesen Text und gerne auch einen meiner vorherigen wie auch den besagten ZBR-Beitrag erst einmal vollständig lesen und dann den Gedankengang Argument für Argument langsam prüfen würdest. Denn ich stehe verhältnismäßig regelmäßig morgens gen fünf Uhr auf, um meine Arbeiten voranzutreiben - ich kann nun nicht zum x-mal mein Zeit dahingehend nutzen, hier in ellenlangen Texten das darzulegen, was in jenem besagten ZBR-Beitrag ausführlich dargelegt wird. Jener ZBR-Beitrag dürfte u.a. deshalb umfassend geprüft und dann veröffentlicht worden sein, um genau das zu verhindern: dass sein Gedankengang noch vielfach erneut wiederholt werden müsste.

Schon länger hier im Forum Lesende werden sich ggf. noch an diese elend langen und sachlich unnötigen Diskussionen mit WasDennNun nach der letzten Entscheidung erinnern - ich habe mir, da mich diese völlig unnötigen Diskussionen damals viel Zeit gekostet haben, vor der Veröffentlichung der aktuellen Entscheidung geschworen, diesen Fehler nicht wieder zu machen, was ein Grund ist, wieso ich hier im Forum seitdem nur noch eher selten lese und schreibe. Denn nachdem ich hier im Dezember wieder zu lesen und schreiben angefangen habe, ist es genau wieder zu dem gekommen, was sich vor fünf Jahr entwickelt hat und was sich nun auch hier gerade wieder entwickelt: Ich sehe mich gezwungen, ellenlange Texte zu schreiben, die mich viel zu viel Zeit kosten, weil sich andere - in diesem Fall: Du, BVerfGBeliever - nicht die Zeit nehmen, erst einmal sachlich zu prüfen, was ich tatsächlich sage. Das Lesen dieser Texte wird weniger Zeit kosten als die, die zu ihrem Schreiben notwendig ist. Insofern wäre ich Dir nun verbunden, wenn Du nun endlich mal langsam Argument für Argument einen meiner hier geschriebenen Beiträge oder entsprechend den ZBR-Beitrag lesen und Dir die Zeit nehmen würdest, der Argumentation in Ruhe zu folgen. Denn jetzt ist es 6:15 Uhr und ich habe noch nichts von dem geschafft, was ich heute werde schaffen müssen.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:08Ja, der untenstehende und gegen mich gerichtete Post von Swen war in der Tat nicht sonderlich nett (und inhaltlich natürlich völlig absurd - mit vertauschten Rollen würde vermutlich eher ein Schuh daraus).

Aber hey, zum einen bin ich diesbezüglich relativ robust und zum anderen habe ich noch immer die Hoffnung nicht aufgegeben, doch noch irgendwann einen Erkenntnisgewinn herbeiführen zu können, von dem wir dann gegebenenfalls alle (mittelbar) profitieren können..



Es gibt hier halt leider zu viele Kultisten. Aber ja. Genau solche Sachen stoßen mir saurer auf als reflux. Mein Beileid

Rallyementation

Medianäquivalenzeinkommen Allgemeinfragen:

"Während das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung zwischen 2022 und 2024 um rund 11,5 Prozent anstieg, verzeichneten Senioren ab 75 Jahren im selben Zeitraum lediglich ein Plus von 7,7 Prozent."

Und wie geht es die nächsten Jahrzehnte weiter?
- senkt sich das Nettoäquivalenzeinkommen weiter ab, weil sich die Zahl der über 75-Jährigen in 15 Jahren verdoppelt.
- erhöht sich das Nettoäquivalenzeinkommen, weil die wenigen Erwerbstätigen jeden Lohn fordern und erhalten können.
- erhöht sich das Nettoäquivalenzeinkommen, weil bis dahin die Besoldungstabellen dahingehend angepasst wurden?
(- erhöht sich die Rente aus den oberen beiden Punkten? Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer und die Bezüge der Beamten).
...

Verwaltungsgedöns

Das geht hier inzwischen zu wie in der Mos Eisley Cantina auf Tatooine.
Leute, regt euch ab. Swen hat uns allen einen enormen Dienst erwiesen und unzählige Beamte zu Widersprüchen gebracht. Er wird den Dienstherren Millionen kosten. Ich bin inhaltlich schon vor vielen Wochen ausgestiegen und verstehe nur noch Bahnhof. Rechenfehler hin oder her. Wir müssen auf die Gesetze zur Nachzahlung und neuen Besoldung warten. Bis dahin kann nur im Vakuum spekuliert werden.

BVerfGBeliever

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 20:20Swen hat uns allen einen enormen Dienst erwiesen und unzählige Beamte zu Widersprüchen gebracht.
Richtig. Und das ist ja exakt der Grund, warum ich hier in den letzten Tagen so viel Zeit und Mühe investiere.

Denn in einem sind Swen und ich uns (mutmaßlich) einig: Die korrekte Berechnung der Besoldungsindex-Werte ist hochgradig relevant, weil diese im Rahmen der Fortschreibungsprüfung eine herausragende Rolle spielen.

NWB

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 20:20Das geht hier inzwischen zu wie in der Mos Eisley Cantina auf Tatooine.

Vielen Dank für den Ohrwurm!

netzguru

Zitat von: Rheini in Gestern um 19:10@Lotsch

Nr. 3 hat mich zum schmunzeln gebracht.

Wenn es also gelingt das anscheinend in den Schließfächern liegende Bargeld auf Konten mit Zinszahlungen umzuleiten, erhöht es die Besoldung  ;D .

Bitte nicht das ganze Schwarzgeld vergessen.

Rheini

Zitat von: NWB in Gestern um 20:34Vielen Dank für den Ohrwurm!


Das habe ich mir auch gedacht  ;D . Schaue mir gerade den 1. Teil (4. Teil) an und warte auf den Auftritt des Bösewichtes ....

@netzguru
Habe es extra "neutral" formuliert.