Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 18:33Der farblich markierte Halbsatz sollte in meinen Augen eigentlich ein selbstverständlicher Bestandteil einer "konstruktiven Diskussion" sein.

Leider scheinen das nicht alle hier so zu sehen..

Ich bin gerade auf diesen Deine Beitrag hingewiesen worden, BVerfGEBeliever, den ich nach den letzten Tagen hier nicht unkommentiert stehenlassen will:

1. Ich habe im Verlauf der letzten Woche mit hohen Zeitaufwand meine Sicht auf die Dinge dargelegt, obgleich ich von Anfang an klargestellt hatte, dass ich Diskussionen wie mit WasDennNun hier nicht erneut führen würde, da das alles damals meine Zeit gekostet hat, die ich damals mit recht viel Geduld und Aufwand investiert habe, obgleich zumindest mir von Anfang an klar war, dass seine Positionen haltlos waren. Dass dem so war, ist seit langer Zeit Konsens im Forum. Denn es wiederholt hier niemand seine im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unbegründeten Aussagen. Das, was ich damals dargelegt habe, hat sich nach und nach auch hier im Forum als sachgerecht erwiesen und ist heute auch hier - zumindest unter denen, die sich hinreichend genug mit der Sache beschäftigt haben - Konsens.

2. Ich habe hier im Verlauf der letzten Tage seit Mitte der letzten Woche eine solche Diskussion dennoch noch einmal nicht zuletzt mit dir geführt, weil ich davon ausgegangen war, dass du und ich hier wie in der Vergangenheit sachlich miteinander diskutieren könnten.

3. Ich habe dabei ebenfalls in Kauf genommen, dass dieses mein Tun, das mich erneut sehr viel Zeit gekostet hat, von durchgehend diskreditierenden Kommentaren mindestens eines Nutzers begleitet worden sind, mit dem du dich hier letztlich durchgehend über Bande gemein gemacht hast - anders als zum Glück manch anderer -, obgleich offensichtlich war, dass er hier seine Aufgabe nur darin sieht, regelmäßig alle und alles zu beschimpfen, was nicht in sein Weltbild passt.

4. Darüber hinaus kann ich nicht abschätzen, ob das, was Maximus hinsichtlich eines möglichen "Grillings" ausgeführt hat, richtig oder falsch ist. Mein Empfinden sagt mir, dass seine Sichtweise zumindest im Einzelfall ggf. nicht gänzlich von der Hand zu weisen sein könnte.

5. Sachlich hat die Debatte gezeigt, dass hier viele Nutzer zu unterschiedlichen Ideen gekommen sind, wie nun eine sachgerechte "Spitzausrechnung" zu vollziehen sein soll, was vor allem eines zeigt, nämlich dass der Irrgarten vorhanden ist, vor dem ich vor Anfang an gewarnt hatte. Es wäre auch wenig verwunderlich, wenn diese Ideen nicht entstehen würden, wie allein verschiedenen fachgerichtliche Entscheidungen seit 2016 gezeigt haben, auf die ich kurz unter 10. zurückkomme.

6. Sachlich ist weiterhin in den Blick zu nehmen, dass es bei der "spitzen" Bemessung der regelmäßigen Besoldungsanpassung darum gehen muss, diese Anpassung und nichts anderes zu bemessen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass das vielen der hier Schreibenden nicht wirklich klar ist - auch und gerade einigen, die sich sicher sind, dass ihnen das klar ist -, so wie nach der Entscheidung vom 4. Mai 2020 vielen Lesenden und Schreibenden nicht klar war, dass WasDennNuns Sicht auf die Dinge wiederkehrend nichts mit der Sache - der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - zu tun hatte. Denn viele dieser hier in den letzten Tagen geschriebenen Kommentare zum Thema "Spitzausrechnung" beschäftigen sich sachlich mit vielem anderen, aber nicht mit einer "Spitzausrechnung" der regelmäßigen Besoldungsanpassung, was ihnen selbst nicht klar ist, eben weil man erst - wenn ich das richtig sehe - nach einer umfassenden Beschäftigung mit dem Thema erkennen kann, wo der Irrgarten ist und wo nicht.

7. Darüber hinaus habe ich den Nachweis geführt, dass die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht sachgerecht sein kann, da sie über weite Strecken - nämlich mit Ausnahme von nur einem Jahr - keine "Spitzausrechnung" vornimmt, sondern zu Ergebnissen gelangt, die im Ergebnis identisch sind mit einer linearen Anhebung der Besoldung. Entsprechend werden von jener Methode unterjährige Besoldungsanpassungen über Jahre hinweg wie lineare betrachtet. Das zeigen jene genannten Beträge, die allein aus einer Anhebung der Besoldung entspringen. Denn die Beträge der Anhebung sind am Ende das, was unmittelbar mit einem identischen Prozentwert am Ende auszuwerfen ist. Alle weiteren Beträge - so auch das jeweilige jährliche Besoldungsniveau als Ganzes - weisen dabei für die Bemessung einer nur mittelbare Funktion auf. Auch das wird hier in der Diskussion regelmäßig unterschlagen, sodass hier wiederkehrend gar nicht über die Höhe einer Besoldungsanpassung, sondern über andere Gegenstände gesprochen wird oder gesprochen worden ist.

8. Dabei teile ich Durgis Sicht auf die Dinge, dass nämlich vom Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Judikat gefordert wird, dass eine sachgerechte "Spitzausrechnung" unterjährig vollzogener Besoldungsanpassung nicht regelmäßig zu denselben Ergebnissen führen darf, als wenn man fiktiv voraussetzte, dass die Besoldungsanpassung Jahr für Jahr zu Jahresbeginn erfolgt sei.

9. Es irritiert mich dabei weiterhin im hohen Maße, dass er nun die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit dennoch als sachgerecht betrachtet, so wie es mich weiterhin irritiert, dass er nach einer schlüssigen Analyse der Debatte zu einer deutlichen Bewertung eines Gegenstands gekommen ist - der ZBR-Beitrag aus dem letzten Dezember -, den er aber zuvor gar nicht gelesen hat. Denn man kann meiner Meinung nach nicht auf der einen Seite eine Methode zur "Spitzausrechnung" zurecht als nicht sachgerecht betrachten, weil sie unterjährige Anpassungen regelmäßig wie lineare betrachtet, um dann genau eine solche Methode als sachgerecht zu betrachten.

10. Dabei stellt sich weiterhin die Frage, wie eine sachgerechte "Spitzausrechnung" nun zu vollziehen ist. Dazu macht der besagte ZBR-Beitrag im Rahmen der rechtwissenschaftlichen Diskussionen einen Vorschlag, wie eine sachgerechte Methode zur "Spitzausrechnung" vollzogen werden kann. Das tut er, nachdem der Autor in dem Beitrag zuvor sämtliche bis dahin von der Fachgerichtsbarkeit seit 2016 im Rahmen von Richtervorlagen entwickelten Methoden betrachtet hat (vgl. dort unter II.). Es ist also davon auszugehen, dass er diese Methoden zunächst einmal kennt, durchdacht hat und dann beschreibt und ihre ggf. vorhandenen Problematiken in den Blick nimmt. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Manuskript überhaupt von einer Zeitschrift wie der ZBR zur Prüfung angenommen wird. Wie die Fußnoten der betreffenden Passagen zeigen, hat er dabei ein nicht geringes Maß an Gerichtsentscheidungen betrachtet. Denn das war sein Anspruch, möglichst alle bis zum Zeitpunkt des Schreibens des Manuskripts in Karlsruhe anhängigen Verfahren auf die von ihnen verwendeten Methoden zur "Spitzausrechnung" zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird an den genannten Stellen des Beitrags dargelegt (auch darüber ist hier im Forum noch überhaupt nicht gesprochen worden, also über die weiteren Methoden, die die Fachgerichtsbarkeit seit 2016 entwickelt hat).

11. Nicht von dem tust allerdings du. Was du tust, ist, regelmäßig zu wiederholen, dass deiner Meinung nach eine Methode, die nachweislich regelmäßig unterjährige Besoldungsanpassungen wie lineare betrachtet, sachgerecht sein muss. Was du dabei weiterhin tust, ist, dich in Union mit dritten regelmäßig über das Peer Review Verfahren eines der angesehensten Fachmedien der Bundesrepublik lustig zu machen, anstatt einfach auf den Gedanken zu kommen, diesem Fachmedium deine Sicht auf die Dinge zu beschreiben und also dort einen Beitrag einzureichen.

12. Darüber hinaus habe ich hier in der Vergangenheit regelmäßig Fehler, die ich mache, als Fehler betrachtet, da ich davon ausgehe, dass wir alle wiederkehrend mehr Fehler in unserem Leben machen, als uns das lieb ist und dass die eigene Lage und dabei häufig mittelbar auch die Lage weiterer Betroffenen nicht besser wird, wenn man eigene Fehler nicht in den Blick nimmt. Ob es mir immer gelingt, nach dieser Maxime zu handeln, bezweifle ich; denn wäre es anders, dürfte ich vielleicht doch noch in das von Maximus ins Spiel gebrachte Bewerbungsverfahren eintreten wollen. Das aber lass ich wohl besser, da mich mein Leben gelehrt hat, dass ich mehr Schwächen als Stärken habe, was - auch das hat mich mein Leben bislang gelehrt - typisch für uns Menschen ist. Denn wir alle sind als Gattungswesen sehr schwach, auch wenn wir das regelmäßig vergessen können, weil wir als Gattung in der Lage sind, starke Hilfsmittel zu kreieren, die uns davon ablenken können, wie schwach wir tatsächlich sind.

13. Nachdem ich mich also nun über Jahre wiederkehrend und wiederkehrend mit hohem Zeitaufwand mit der Frage einer sachgerechten "Spitzausrechnung" beschäftigt und dabei vielen der Tücken begegnet bin (nicht zuletzt in den in Karlsruhe anhängigen Vorlagen), die also mit einer solchen Methode verbunden sind - wie vor ein paar Tagen dargelegt, kennt die statistische Betrachtung von volkswirtschaftlichen Indices wie dem Nominallohn- oder Verbraucherpreisindex keine "Spitzausrechnung", was ein zentraler Grund dafür ist, dass die genannten Tücken vorhanden sind, also die Hilfsmittel fehlen, die uns schwache Menschen suggerieren, stark zu sein -, gehe ich davon aus, dass ich viele jener Tücken erkennen kann und gehe ich aber gleichzeitig davon aus, dass mich das nicht davon enthebt, nicht vielleicht doch erneut in eine der Tücken zu laufen.

14. Der langen Rede kurzer Sinn: Ich schreibe hier nun schon recht lange im Forum, bin also schreibend von Angesicht im Forum bekannt. Jeder, der hier meine Beiträge über längere Zeit verfolgt hat, sollte zumindest wissen, dass ich Ziele verfolgen, nämlich nicht zuletzt, Klageverfahren voranzubringen, und dass ich mich dabei wie generell um möglichst große Genauigkeit bemühe. Es sollte entsprechend jeder wissen können, dass ich ganz sicher nicht etwas in Klageverfahren vertreten würde, von dem ich ausginge, dass es sich nicht sachlich erhärten ließe. Denn davon hätten Kläger keinen Nutzen. Ich würde also nicht weiterhin das tun, was ich regelmäßig tue, eigene Ungenauigkeiten zu korrigieren und eigene Fehler zu eliminieren. Nicht umsonst sitze ich zurzeit weiterhin an einer umfangreicheren Betrachtung von "Spitzausrechnungen", die also das Thema noch einmal umfassender in die bisherige Rechtsprechung einordnet, als das bislang geschehen ist. Denn ich gehe aus ggf. bekannten Gründen davon aus, dass das dringend notwendig ist. Es wäre unsinnig, diese Arbeit zu vollziehen, wenn ich wüsste, dass das Ergebnis am Ende sowieso nicht tragfähig wäre. Denn was sachlich nicht tragfähig ist, lässt sich auch nicht als sachlich begründen. Ich würde also Zeitverschwendung betreiben, was mir in Anbetracht auch meiner endlichen Zeit als nicht sinnvoll erschiene.

15. Ergo: Wenn das Forum hier ein Ort bleiben soll, wo von der Expertise derer profitiert werden sollte, die in der Vergangenheit nachgewiesen haben, dass sie sich im Thema auskennen, dann sollte ggf. darüber nachgedacht werden, wie man jene behandelt. Denn am Ende - das ist zumindest meine Lebenserfahrung - lassen die sich nicht auch noch regelmäßig dafür mit Dreck bewerfen, dass sie hier einordnen, was sachlich einzuordnen ist. Soll heißen: Ihr seid hier gerade fröhlich dabei, Expertise zu verlieren, die ihr zukünftig mit einiger Wahrscheinlichkeit noch gut werdet gebrauchen können.

16. Und jetzt kannst du fröhlich weitermachen, BVerfGEBeliever, und mir also weiterhin unterstellen, was ich nicht tue, so wie du das nun erneut in der oben zitierten Passage getan hast. Mir fügst du damit keinen Schaden zu, ärgerlich machst du mich damit allerdings durchaus. Denn du schneidest dadurch andere von Informationen ab, die sie ggf. durchaus gebrauchen werden können.

PS. Was hinsichtlich des bis März 2027 zu erlassenen Reparaturgesetzes zu erwarten ist, habe ich im Beitrag 3545 in einer Antwort an clarion dargelegt (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg436716.html#msg436716). Der Berliner Besoldungsgesetzgeber wird am Ende ein Reparaturgesetz erlassen, dass genauso wie das im Beitrag verlinkte vormalige Reparaturgesetz alles daran setzen wird, den geringstmöglichen Gesamtbetrag an Nachzahlungsaufwendungen zu regeln. Die dafür heranzuziehende Systematik wird ein weiteres Mal eher eine eigene sein, da anders der im letzten Satz genannte, ihr zugrunde liegende Zweck nicht erfüllt werden kann. Wer nach Vollzug jener gesetzlichen Nachzahlungsregelung davon ausgehen wird, dass die ihm gewährte Nachzahlung nicht sachgerecht sei, wird am Ende die Möglichkeit haben, dagegen mit den bekannten Rechtsmitteln vorzugehen.

Und nun allen hier Lesenden und Schreibenden alles Gute. Wenn du weiterhin noch einen draufsetzen willst, BVerfGBeliever, tue das, eine Reaktion darauf wirst du nicht mehr erfahren. Denn dafür ist mir meine Zeit zu kostbar. Es ist hier diesbezüglich von meiner Seite alles gesagt, was gesagt werden muss.

Böswilliger Dienstherr


BalBund

Zitat von: andreb in Gestern um 22:40Forum an Maschinenraum...
Scotty Ähm BalBund, was macht der Warpantrieb aka Referentenentwurf ;)
Well, der Haggis ist jetzt definitiv im Feuer! Ich verweise indes auf die gestrige Aussage des obersten Ministerialen Hüters unserer Alimentation der ja - wie von Bernd schon dankenswerter Weise zitiert - ausführte, dass es sich bei der Beamtenbesoldung "nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung" handele und deshalb schon in wenigen Wochen ein Entwurf vorliegen würde. Was nicht dabei steht ist, ob dieser bereits mit den Ressorts abgestimmt ist dann, ein Schelm, wer dabei böses denken könnte...

Knarfe1000

Zitat von: BalBund in Heute um 10:10Well, der Haggis ist jetzt definitiv im Feuer! Ich verweise indes auf die gestrige Aussage des obersten Ministerialen Hüters unserer Alimentation der ja - wie von Bernd schon dankenswerter Weise zitiert - ausführte, dass es sich bei der Beamtenbesoldung "nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung" handele und deshalb schon in wenigen Wochen ein Entwurf vorliegen würde. Was nicht dabei steht ist, ob dieser bereits mit den Ressorts abgestimmt ist dann, ein Schelm, wer dabei böses denken könnte...
"leistungsgerechte Entlohnung" ist komplett falsch. Alimentation ist nämlich genau das nicht.

GeBeamter

Zitat von: BalBund in Heute um 10:10Well, der Haggis ist jetzt definitiv im Feuer! Ich verweise indes auf die gestrige Aussage des obersten Ministerialen Hüters unserer Alimentation der ja - wie von Bernd schon dankenswerter Weise zitiert - ausführte, dass es sich bei der Beamtenbesoldung "nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung" handele und deshalb schon in wenigen Wochen ein Entwurf vorliegen würde. Was nicht dabei steht ist, ob dieser bereits mit den Ressorts abgestimmt ist dann, ein Schelm, wer dabei böses denken könnte...

Willst du damit aussagen, dass der Entwurf die Qualität von Schafsinnereien hat?  ;D

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:18Willst du damit aussagen, dass der Entwurf die Qualität von Schafsinnereien hat?  ;D

Über den stinkenden Haufen hat man sich noch nichtmal unterhalten XD

GeBeamter

Zitat von: Knarfe1000 in Heute um 10:18"leistungsgerechte Entlohnung" ist komplett falsch. Alimentation ist nämlich genau das nicht.

Ich denke der Hinweis soll dahin gehen, dass für die Zukunft das Abstandsgebot und Erfahrungsstufen, ggf. Beförderungsgrundsätze angepasst werden. Das passt ja zu der Novelle der BLV.

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:53Ich bin gerade auf diesen Deine Beitrag hingewiesen worden, BVerfGEBeliever, den ich nach den letzten Tagen hier nicht unkommentiert stehenlassen will:

1. Ich habe im Verlauf der letzten Woche mit hohen Zeitaufwand meine Sicht auf die Dinge dargelegt, obgleich ich von Anfang an klargestellt hatte, dass ich Diskussionen wie mit WasDennNun hier nicht erneut führen würde, da das alles damals meine Zeit gekostet hat, die ich damals mit recht viel Geduld und Aufwand investiert habe, obgleich zumindest mir von Anfang an klar war, dass seine Positionen haltlos waren. Dass dem so war, ist seit langer Zeit Konsens im Forum. Denn es wiederholt hier niemand seine im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unbegründeten Aussagen. Das, was ich damals dargelegt habe, hat sich nach und nach auch hier im Forum als sachgerecht erwiesen und ist heute auch hier - zumindest unter denen, die sich hinreichend genug mit der Sache beschäftigt haben - Konsens.

2. Ich habe hier im Verlauf der letzten Tage seit Mitte der letzten Woche eine solche Diskussion dennoch noch einmal nicht zuletzt mit dir geführt, weil ich davon ausgegangen war, dass du und ich hier wie in der Vergangenheit sachlich miteinander diskutieren könnten.

3. Ich habe dabei ebenfalls in Kauf genommen, dass dieses mein Tun, das mich erneut sehr viel Zeit gekostet hat, von durchgehend diskreditierenden Kommentaren mindestens eines Nutzers begleitet worden sind, mit dem du dich hier letztlich durchgehend über Bande gemein gemacht hast - anders als zum Glück manch anderer -, obgleich offensichtlich war, dass er hier seine Aufgabe nur darin sieht, regelmäßig alle und alles zu beschimpfen, was nicht in sein Weltbild passt.

4. Darüber hinaus kann ich nicht abschätzen, ob das, was Maximus hinsichtlich eines möglichen "Grillings" ausgeführt hat, richtig oder falsch ist. Mein Empfinden sagt mir, dass seine Sichtweise zumindest im Einzelfall ggf. nicht gänzlich von der Hand zu weisen sein könnte.

5. Sachlich hat die Debatte gezeigt, dass hier viele Nutzer zu unterschiedlichen Ideen gekommen sind, wie nun eine sachgerechte "Spitzausrechnung" zu vollziehen sein soll, was vor allem eines zeigt, nämlich dass der Irrgarten vorhanden ist, vor dem ich vor Anfang an gewarnt hatte. Es wäre auch wenig verwunderlich, wenn diese Ideen nicht entstehen würden, wie allein verschiedenen fachgerichtliche Entscheidungen seit 2016 gezeigt haben, auf die ich kurz unter 10. zurückkomme.

6. Sachlich ist weiterhin in den Blick zu nehmen, dass es bei der "spitzen" Bemessung der regelmäßigen Besoldungsanpassung darum gehen muss, diese Anpassung und nichts anderes zu bemessen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass das vielen der hier Schreibenden nicht wirklich klar ist - auch und gerade einigen, die sich sicher sind, dass ihnen das klar ist -, so wie nach der Entscheidung vom 4. Mai 2020 vielen Lesenden und Schreibenden nicht klar war, dass WasDennNuns Sicht auf die Dinge wiederkehrend nichts mit der Sache - der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - zu tun hatte. Denn viele dieser hier in den letzten Tagen geschriebenen Kommentare zum Thema "Spitzausrechnung" beschäftigen sich sachlich mit vielem anderen, aber nicht mit einer "Spitzausrechnung" der regelmäßigen Besoldungsanpassung, was ihnen selbst nicht klar ist, eben weil man erst - wenn ich das richtig sehe - nach einer umfassenden Beschäftigung mit dem Thema erkennen kann, wo der Irrgarten ist und wo nicht.

7. Darüber hinaus habe ich den Nachweis geführt, dass die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht sachgerecht sein kann, da sie über weite Strecken - nämlich mit Ausnahme von nur einem Jahr - keine "Spitzausrechnung" vornimmt, sondern zu Ergebnissen gelangt, die im Ergebnis identisch sind mit einer linearen Anhebung der Besoldung. Entsprechend werden von jener Methode unterjährige Besoldungsanpassungen über Jahre hinweg wie lineare betrachtet. Das zeigen jene genannten Beträge, die allein aus einer Anhebung der Besoldung entspringen. Denn die Beträge der Anhebung sind am Ende das, was unmittelbar mit einem identischen Prozentwert am Ende auszuwerfen ist. Alle weiteren Beträge - so auch das jeweilige jährliche Besoldungsniveau als Ganzes - weisen dabei für die Bemessung einer nur mittelbare Funktion auf. Auch das wird hier in der Diskussion regelmäßig unterschlagen, sodass hier wiederkehrend gar nicht über die Höhe einer Besoldungsanpassung, sondern über andere Gegenstände gesprochen wird oder gesprochen worden ist.

8. Dabei teile ich Durgis Sicht auf die Dinge, dass nämlich vom Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Judikat gefordert wird, dass eine sachgerechte "Spitzausrechnung" unterjährig vollzogener Besoldungsanpassung nicht regelmäßig zu denselben Ergebnissen führen darf, als wenn man fiktiv voraussetzte, dass die Besoldungsanpassung Jahr für Jahr zu Jahresbeginn erfolgt sei.

9. Es irritiert mich dabei weiterhin im hohen Maße, dass er nun die Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit dennoch als sachgerecht betrachtet, so wie es mich weiterhin irritiert, dass er nach einer schlüssigen Analyse der Debatte zu einer deutlichen Bewertung eines Gegenstands gekommen ist - der ZBR-Beitrag aus dem letzten Dezember -, den er aber zuvor gar nicht gelesen hat. Denn man kann meiner Meinung nach nicht auf der einen Seite eine Methode zur "Spitzausrechnung" zurecht als nicht sachgerecht betrachten, weil sie unterjährige Anpassungen regelmäßig wie lineare betrachtet, um dann genau eine solche Methode als sachgerecht zu betrachten.

10. Dabei stellt sich weiterhin die Frage, wie eine sachgerechte "Spitzausrechnung" nun zu vollziehen ist. Dazu macht der besagte ZBR-Beitrag im Rahmen der rechtwissenschaftlichen Diskussionen einen Vorschlag, wie eine sachgerechte Methode zur "Spitzausrechnung" vollzogen werden kann. Das tut er, nachdem der Autor in dem Beitrag zuvor sämtliche bis dahin von der Fachgerichtsbarkeit seit 2016 im Rahmen von Richtervorlagen entwickelten Methoden betrachtet hat (vgl. dort unter II.). Es ist also davon auszugehen, dass er diese Methoden zunächst einmal kennt, durchdacht hat und dann beschreibt und ihre ggf. vorhandenen Problematiken in den Blick nimmt. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Manuskript überhaupt von einer Zeitschrift wie der ZBR zur Prüfung angenommen wird. Wie die Fußnoten der betreffenden Passagen zeigen, hat er dabei ein nicht geringes Maß an Gerichtsentscheidungen betrachtet. Denn das war sein Anspruch, möglichst alle bis zum Zeitpunkt des Schreibens des Manuskripts in Karlsruhe anhängigen Verfahren auf die von ihnen verwendeten Methoden zur "Spitzausrechnung" zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird an den genannten Stellen des Beitrags dargelegt (auch darüber ist hier im Forum noch überhaupt nicht gesprochen worden, also über die weiteren Methoden, die die Fachgerichtsbarkeit seit 2016 entwickelt hat).

11. Nicht von dem tust allerdings du. Was du tust, ist, regelmäßig zu wiederholen, dass deiner Meinung nach eine Methode, die nachweislich regelmäßig unterjährige Besoldungsanpassungen wie lineare betrachtet, sachgerecht sein muss. Was du dabei weiterhin tust, ist, dich in Union mit dritten regelmäßig über das Peer Review Verfahren eines der angesehensten Fachmedien der Bundesrepublik lustig zu machen, anstatt einfach auf den Gedanken zu kommen, diesem Fachmedium deine Sicht auf die Dinge zu beschreiben und also dort einen Beitrag einzureichen.

12. Darüber hinaus habe ich hier in der Vergangenheit regelmäßig Fehler, die ich mache, als Fehler betrachtet, da ich davon ausgehe, dass wir alle wiederkehrend mehr Fehler in unserem Leben machen, als uns das lieb ist und dass die eigene Lage und dabei häufig mittelbar auch die Lage weiterer Betroffenen nicht besser wird, wenn man eigene Fehler nicht in den Blick nimmt. Ob es mir immer gelingt, nach dieser Maxime zu handeln, bezweifle ich; denn wäre es anders, dürfte ich vielleicht doch noch in das von Maximus ins Spiel gebrachte Bewerbungsverfahren eintreten wollen. Das aber lass ich wohl besser, da mich mein Leben gelehrt hat, dass ich mehr Schwächen als Stärken habe, was - auch das hat mich mein Leben bislang gelehrt - typisch für uns Menschen ist. Denn wir alle sind als Gattungswesen sehr schwach, auch wenn wir das regelmäßig vergessen können, weil wir als Gattung in der Lage sind, starke Hilfsmittel zu kreieren, die uns davon ablenken können, wie schwach wir tatsächlich sind.

13. Nachdem ich mich also nun über Jahre wiederkehrend und wiederkehrend mit hohem Zeitaufwand mit der Frage einer sachgerechten "Spitzausrechnung" beschäftigt und dabei vielen der Tücken begegnet bin (nicht zuletzt in den in Karlsruhe anhängigen Vorlagen), die also mit einer solchen Methode verbunden sind - wie vor ein paar Tagen dargelegt, kennt die statistische Betrachtung von volkswirtschaftlichen Indices wie dem Nominallohn- oder Verbraucherpreisindex keine "Spitzausrechnung", was ein zentraler Grund dafür ist, dass die genannten Tücken vorhanden sind, also die Hilfsmittel fehlen, die uns schwache Menschen suggerieren, stark zu sein -, gehe ich davon aus, dass ich viele jener Tücken erkennen kann und gehe ich aber gleichzeitig davon aus, dass mich das nicht davon enthebt, nicht vielleicht doch erneut in eine der Tücken zu laufen.

14. Der langen Rede kurzer Sinn: Ich schreibe hier nun schon recht lange im Forum, bin also schreibend von Angesicht im Forum bekannt. Jeder, der hier meine Beiträge über längere Zeit verfolgt hat, sollte zumindest wissen, dass ich Ziele verfolgen, nämlich nicht zuletzt, Klageverfahren voranzubringen, und dass ich mich dabei wie generell um möglichst große Genauigkeit bemühe. Es sollte entsprechend jeder wissen können, dass ich ganz sicher nicht etwas in Klageverfahren vertreten würde, von dem ich ausginge, dass es sich nicht sachlich erhärten ließe. Denn davon hätten Kläger keinen Nutzen. Ich würde also nicht weiterhin das tun, was ich regelmäßig tue, eigene Ungenauigkeiten zu korrigieren und eigene Fehler zu eliminieren. Nicht umsonst sitze ich zurzeit weiterhin an einer umfangreicheren Betrachtung von "Spitzausrechnungen", die also das Thema noch einmal umfassender in die bisherige Rechtsprechung einordnet, als das bislang geschehen ist. Denn ich gehe aus ggf. bekannten Gründen davon aus, dass das dringend notwendig ist. Es wäre unsinnig, diese Arbeit zu vollziehen, wenn ich wüsste, dass das Ergebnis am Ende sowieso nicht tragfähig wäre. Denn was sachlich nicht tragfähig ist, lässt sich auch nicht als sachlich begründen. Ich würde also Zeitverschwendung betreiben, was mir in Anbetracht auch meiner endlichen Zeit als nicht sinnvoll erschiene.

15. Ergo: Wenn das Forum hier ein Ort bleiben soll, wo von der Expertise derer profitiert werden sollte, die in der Vergangenheit nachgewiesen haben, dass sie sich im Thema auskennen, dann sollte ggf. darüber nachgedacht werden, wie man jene behandelt. Denn am Ende - das ist zumindest meine Lebenserfahrung - lassen die sich nicht auch noch regelmäßig dafür mit Dreck bewerfen, dass sie hier einordnen, was sachlich einzuordnen ist. Soll heißen: Ihr seid hier gerade fröhlich dabei, Expertise zu verlieren, die ihr zukünftig mit einiger Wahrscheinlichkeit noch gut werdet gebrauchen können.

16. Und jetzt kannst du fröhlich weitermachen, BVerfGEBeliever, und mir also weiterhin unterstellen, was ich nicht tue, so wie du das nun erneut in der oben zitierten Passage getan hast. Mir fügst du damit keinen Schaden zu, ärgerlich machst du mich damit allerdings durchaus. Denn du schneidest dadurch andere von Informationen ab, die sie ggf. durchaus gebrauchen werden können.

PS. Was hinsichtlich des bis März 2027 zu erlassenen Reparaturgesetzes zu erwarten ist, habe ich im Beitrag 3545 in einer Antwort an clarion dargelegt (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg436716.html#msg436716). Der Berliner Besoldungsgesetzgeber wird am Ende ein Reparaturgesetz erlassen, dass genauso wie das im Beitrag verlinkte vormalige Reparaturgesetz alles daran setzen wird, den geringstmöglichen Gesamtbetrag an Nachzahlungsaufwendungen zu regeln. Die dafür heranzuziehende Systematik wird ein weiteres Mal eher eine eigene sein, da anders der im letzten Satz genannte, ihr zugrunde liegende Zweck nicht erfüllt werden kann. Wer nach Vollzug jener gesetzlichen Nachzahlungsregelung davon ausgehen wird, dass die ihm gewährte Nachzahlung nicht sachgerecht sei, wird am Ende die Möglichkeit haben, dagegen mit den bekannten Rechtsmitteln vorzugehen.

Und nun allen hier Lesenden und Schreibenden alles Gute. Wenn du weiterhin noch einen draufsetzen willst, BVerfGBeliever, tue das, eine Reaktion darauf wirst du nicht mehr erfahren. Denn dafür ist mir meine Zeit zu kostbar. Es ist hier diesbezüglich von meiner Seite alles gesagt, was gesagt werden muss.

Lieber Swen,

ich hatte eigentlich nicht vor, darauf noch einmal zu reagieren, weil meine inhaltliche Position in der Sache nicht widerlegt worden ist, sondern die Diskussion erkennbar an einer anderen Stelle (durch dich :) ) beendet wurde. Gerade deshalb moechte ich aber eine kurze Einordnung geben... nicht als Gegenangriff, sondern als Klarstellung, wie dein Beitrag bei mir agnekommen ist.

Dein Text laesst sehr deutlich erkennen, wie viel Zeit, Energie und persoenliche Investition du ueber Jahre hinweg in dieses Thema gesteckt hast. Das ist nichts Negatives, im Gegenteil: Genau daraus speist sich ja deine Expertise und auch der Anspruch, hier Orientierung zu geben. Gleichzeitig verschiebt sich in deinem Beitrag der Schwerpunkt sichtbar von der reinen Sachebene hin zur Frage, wie mit dieser Expertise umgegangen wird. Der wiederholte Verweis auf Zeitaufwand, langjaehrige Beschaeftigung, Peer Review, Klagebezug und die Sorge, dass ,,Expertise verloren geht", wirkt weniger wie ein sachlicher Einwand als wie der nachvollziehbare Ausdruck von ermuedung und Frustration darueber, dass investierte Arbeit nicht in dem Masse als gesetzt akzeptiert wird, wie du es erwartest.

Psychologisch entsteht dadurch eine Gatekeeping-Situation... Die Diskussion wird nicht mehr primaer entlang der Frage gefuehrt, wo eine methodische oder normative Grenze verlaeuft, sondern entlang der Frage, wer sich nach ausreichender Vorarbeit(!) ueberhaupt noch legitim an dieser Grenze bewegen darf. Dass du dabei wiederholt betonst, andere haetten den ,,Irrgarten" nicht verstanden oder sich nicht hinreichend genug mit der Materie befasst, verschiebt den Diskurs weg von konkurrierenden Lesarten hin zu einer impliziten Dichotomie zwischen ,,versteht es" und ,,versteht es nicht". Genau hier liegt aus meiner Sicht der entscheidende Fehler...und der Hase im Pfeffer.. nicht sachlich, sondern diskursiv, weswegen ich an diesem Punkt auch den Diskurs(eher Dialog) verlasse.

Was dabei aus meiner Sicht problematisch ist, betrifft weniger mich als Person, sondern die Wirkung auf die Mitlesenden. Fuer viele im Forum entsteht so nicht der Eindruck eines offenen fachlichen Austauschs, sondern der eines zunehmend geschlossenen Argumentationsraums, in dem abweichende Grenzziehungen nicht mehr als legitime Fragestellungen, sondern als Defizite an Vorarbeit oder Einsicht erscheinen. Das mag nicht deine Intention sein, ist aber eine Wirkung, die man....gerade in einem oeffentlichen Forum...mitdenken muss. Expertise wirkt nicht nur durch Tiefe, sondern auch durch Offenheit fuer den Punkt, an dem Dissens nicht mehr Unkenntnis, sondern bewusste Abweichung ist. Das ist zumindest meine Erfahrung.

Meine Position war und ist keine Negation deiner Arbeit, deiner Kompetenz oder der Ernsthaftigkeit des ZBR-Beitrags. Sie setzt an einer anderen Stelle an: bei der Frage nach der normativen Reichweite dessen, was aus einer methodisch sauberen Spitzenausrechnung folgen muss. Dass diese Frage offen bleibt, wird durch Verweise auf Autoritaet, Vorarbeit oder Konsens nicht beantwortet, sondern faktisch aus dem Diskurs herausdefiniert. In diesem Sinne wurde meine Position (und auch andere....) nicht widerlegt, sondern aus dem zulaessigen Argumentationsraum verschoben. Und genau das meine ich mit Gatekeeping und einer false dichotomy. Nicht als Vorwurf, sondern als Beschreibung eines Dynamikwechsels, den man wahrnehmen kann, auch wenn man ihn selbst nicht beabsichtigt.

Ich respektiere ausdruecklich, dass du hier eine klare Linie ziehen willst und dass du deine Zeit schuetzen moechtest. Gleichzeitig halte ich es fuer wichtig festzuhalten, dass mein Ansatz (und der anderer hier) kein Ausdruck von Unkenntnis, Respektlosigkeit oder fehlender Lektuere ist, sondern der bewusste Versuch, eine Grenze zu markieren, die aus meiner Sicht von der bisherigen Rechtsprechung noch nicht eindeutig gezogen worden ist. Diese Grenzmarkierung kann man teilen oder nicht – sie laesst sich aber nicht dadurch entkraeften, dass man sie zur Frage mangelnder Durchdringung erklaert.

In diesem Sinne ist das kein Angriff, sondern eine wohlwollende Klarstellung der unterschiedlichen Ebenen, auf denen wir hier argumentieren – und zugleich der Punkt, an dem ich es fuer sinnvoll halte, den Diskurs ruhen zu lassen, bevor aus fachlicher Schaerfe persoenliche Verhaertung wird.

beste Gruesse.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Soldat1980

@Swen: Ich möchte an dieser Stelle einfach einmal ausdrücklich Danke sagen.

Unabhängig von den aktuellen Kontroversen ist deine fachliche Begleitung für viele Kläger von ganz erheblicher Bedeutung. Gerade für uns, die nicht aus dem juristischen oder wissenschaftlichen Bereich kommen, ist es enorm wertvoll, wenn jemand mit deiner Erfahrung und deinem Tiefgang die komplexen verfassungsrechtlichen Maßstäbe verständlich einordnet und auf die konkrete Prozesssituation herunterbricht.

Dass dabei auch Reibung entsteht, liegt in der Natur der Sache. Umso bedauerlicher ist der Ton, der sich zuletzt stellenweise entwickelt hat. Ich hoffe sehr, dass du dich davon nicht dauerhaft vom Forum entfremden lässt, deine Expertise wird hier gebraucht.

Für deine Unterstützung, auch jenseits des Forums, bin ich dir sehr dankbar.

PolareuD

Zitat von: Soldat1980 in Heute um 11:29@Swen: Ich möchte an dieser Stelle einfach einmal ausdrücklich Danke sagen.

Unabhängig von den aktuellen Kontroversen ist deine fachliche Begleitung für viele Kläger von ganz erheblicher Bedeutung. Gerade für uns, die nicht aus dem juristischen oder wissenschaftlichen Bereich kommen, ist es enorm wertvoll, wenn jemand mit deiner Erfahrung und deinem Tiefgang die komplexen verfassungsrechtlichen Maßstäbe verständlich einordnet und auf die konkrete Prozesssituation herunterbricht.

Dass dabei auch Reibung entsteht, liegt in der Natur der Sache. Umso bedauerlicher ist der Ton, der sich zuletzt stellenweise entwickelt hat. Ich hoffe sehr, dass du dich davon nicht dauerhaft vom Forum entfremden lässt, deine Expertise wird hier gebraucht.

Für deine Unterstützung, auch jenseits des Forums, bin ich dir sehr dankbar.

Dem kann und möchte ich mich vollumfänglich anschließen.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:21Ich denke der Hinweis soll dahin gehen, dass für die Zukunft das Abstandsgebot und Erfahrungsstufen, ggf. Beförderungsgrundsätze angepasst werden. Das passt ja zu der Novelle der BLV.

Hm, Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe werden erst nach einer (positiven) Beurteilung gewährt? Das wäre ja ein neuer Ansatz und natürlich eine Möglichkeit, Bezüge einzusparen. Evtl. ja als krasser Auswuchs, eine vergleichbare Regelung wie im TV-L wo nach einer Höhergruppierung, die Erfahrungsstufe sinken kann.

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 11:39Hm, Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe werden erst nach einer (positiven) Beurteilung gewährt? Das wäre ja ein neuer Ansatz und natürlich eine Möglichkeit, Bezüge einzusparen. Evtl. ja als krasser Auswuchs, eine vergleichbare Regelung wie im TV-L wo nach einer Höhergruppierung, die Erfahrungsstufe sinken kann.

Das habe ich so nicht gemeint.

Grundsätzlich bin ich einmal gespannt, was der DH sich unter Leistungsgerecht vorstellt. Vielleicht könnte er ja Mal an die Quotierung heran gehen und den Vorgesetzten in der breiten Masse zumuten, leistungsgerecht zu beurteilen.
Dann hört nämlich auch dieser Unsinn mit Standzeiten auf, weil für gute Leute dann auch eine Aufstiegsmöglichkeit da wäre und es nicht so ist, dass durch Dienst nach Vorschrift und Absitzen eine "Leistungs"anerkennung in Form einer Beförderung bei heraus springt.

BuBea

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 09:11Also vorab erstmal. Ich hasse Journalisten. Sie sind eine Pest, die glaubt alles zu allem zu wissen aber wissen schlussendlich alles über nichts.

Link:
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9?TSPD_101_R0=083bd47448ab2000d976af88b8d71e10e9e63a8b0476883ff5ef62261ea949558a5f0f2e188a921d088e24c6f81430002927d2eadc8617fb1a57d057eaa4b53683d83fe9ca6923ece623ca2ddf2f044c4c7564ca5b8f7b7fa5f95f35fc847e6c

Tabelle ab 2020

Alte Bundesländer 2024 Median
2213 *2,3 = 5.089,716 *0,8 = 4.071,77 Netto

Neue Bundesländer 2024 Median
2051 *2,3 = 4.717,3 *0,8 = 3.773,196 Netto

Arithmetisches:
3.922,48 Netto

Baden Württemberg hat allgemein etwas höhere Zahlen weil es halt einer der drei Kings ist in Deutschland (Bayern, BaWü, Hessen) die hier die ganze Parade bezahlen.

Ich weiß jetzt nicht genau was der Journo da gerechnet hat aber irgendwo in der richtung wie ich es gemacht habe wird es wohl gewesen sein.

Für BaWü hab ich in meiner Tabelle für 2024 das hier gerechnet:
2024
4.220,96

Fehler sehe ich jetzt hier kaum. Es sieht beides näherungsweise richtig aus.


Für den Bund siehe anhängende Tabelle Reiter 12241-12 Zelle G6 --> Diese durch 12 geteilt und mit 2,3 *0,8 multipliziert macht 4225,25 für 2024.


kleinerluis

Zitat von: Rheini in Heute um 11:39Hm, Erfahrungsstufen innerhalb einer Besoldungsgruppe werden erst nach einer (positiven) Beurteilung gewährt? Das wäre ja ein neuer Ansatz und natürlich eine Möglichkeit, Bezüge einzusparen. Evtl. ja als krasser Auswuchs, eine vergleichbare Regelung wie im TV-L wo nach einer Höhergruppierung, die Erfahrungsstufe sinken kann.

Wenn man sich am TV zukünftig orientieren möchte kann man ja auch gleich die Möglichkeit mit anpassen, höherwertigen beauftragte Beamte entsprechend dem ausgeübten DP zu besolden. Auch wenn ihm dieses Amt noch nicht auf Dauer übertragen wurde. So würde die unsägliche Situation enden, dass man oftmals jahrelang ein höherwertigen Amt vorübergehend übertragen bekommt, allerdings nie entsprechend besoldet wird. Das geht/ ging mir schon immer auf den Zünder.

phil0611

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 09:11Also vorab erstmal. Ich hasse Journalisten. Sie sind eine Pest, die glaubt alles zu allem zu wissen aber wissen schlussendlich alles über nichts.

Link:
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9?TSPD_101_R0=083bd47448ab2000d976af88b8d71e10e9e63a8b0476883ff5ef62261ea949558a5f0f2e188a921d088e24c6f81430002927d2eadc8617fb1a57d057eaa4b53683d83fe9ca6923ece623ca2ddf2f044c4c7564ca5b8f7b7fa5f95f35fc847e6c

Tabelle ab 2020

Alte Bundesländer 2024 Median
2213 *2,3 = 5.089,716 *0,8 = 4.071,77 Netto

Neue Bundesländer 2024 Median
2051 *2,3 = 4.717,3 *0,8 = 3.773,196 Netto

Arithmetisches:
3.922,48 Netto

Baden Württemberg hat allgemein etwas höhere Zahlen weil es halt einer der drei Kings ist in Deutschland (Bayern, BaWü, Hessen) die hier die ganze Parade bezahlen.

Ich weiß jetzt nicht genau was der Journo da gerechnet hat aber irgendwo in der richtung wie ich es gemacht habe wird es wohl gewesen sein.

Für BaWü hab ich in meiner Tabelle für 2024 das hier gerechnet:
2024
4.220,96

Fehler sehe ich jetzt hier kaum. Es sieht beides näherungsweise richtig aus.



Ich würde hier gerne mal eine Nachfrage stellen. Diese 3800-3900€ wäre dann die unterste Stufe auch bei den Soldaten mit A3 Stufe 1, richtig ? Kommt darauf dann noch Familienzuschlag oder ist das dann die Summe, die einfach jeder bekommt ? Davon ausgehend dann 10% Abstand zu jeder Besoldungsstufe - würde somit in meinem Fall 2600€ Netto mehr bedeuten. Da stellt sich mir dann die Frage, was machen dann die Leute mit uns ? Denen ist das ja egal, seit wann wir Unteralimentiert sind oder Verfassungswidrig bezahlt werden.

Die Zahl wird sicherlich irgendwie auch Wunschdenken bleiben, aber ich fand Dobrinth hat in der Rede schon mehr als deutlich gemacht, den öffentlichen Dienst generell zu stärken und das würde ja nun mal dazu gehört, was er ja mehrfach gesagt hat jetzt.

Ich hoffe einfach, dass er den Worten jetzt auch taten folgen lässt. In welche Richtung auch immer es gehen wird, er spricht von Wochen nicht Jahren, dass macht mir etwas Hoffnung.