Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: RArnold in Heute um 11:19Das Partnereinkommen kommt aus der "alten" 115%-Regelung, die sich an der Sozialhilfe/Hartz IV/Bürgergeld/Grundsicherung orientiert hat. In diesen Systemen wird die Bedarfsgemeinschaft gebildet.
Da wir jetzt die 80%-Schwelle des Median-Einkommens haben, lässt sich das Partnereinkommen nicht mehr herleiten.

Wie gesagt, nur bei der Herleitung der Mindestalimentation als Grenze gegenüber einem realen Armutsrisiko.

Diederich Heßling

Zitat von: Knarfe1000 in Heute um 10:14Geht´s nicht noch ein bisschen absurder?
jeden Tag ein bischen mehr  ;) das einzige in meinem Beitrag was nicht belegt ist, bzw. nicht durch ökonomische Prinzipien herleiten ließe in seiner logischen Konsequenz, ist der vorletzte Absatz. Nicht jeder ist ein Harald Schmidt, aber auch mir sei Zynismus gegönnt. Hingegen ist der letzte Absatz eine Schlussfolgerung aus den ersten beiden, die absolut zulässig ist. Du kannst mir gerne privat schreiben, wenn dir was nicht passt, meine Meinung und Übertreibubg ggf. hier ins Absurde ziehen szeht dir nicht zu, was weißt du denn was ich nicht weiß!

simon1979

#4322
Solange es kein Urteil des BVerfG zum Thema "fiktives Partnereinkommen" gibt, ist es der Notausgang, den jeder Besoldungsgesetzgeber gehen wird, damit seine zukünftigen Ausgaben möglichst gering sind.

Ob nun 5, 10 oder 20 Tausend Euro fiktiv angerechnet werden, ist mal dahin gestellt. Aber solange es nicht durch ein Urteil als verfassungswidrig ernannt wird, wird es Berlin aufgreifen und auch der Bund.

Was das BVerfG dann in 3 bis 5 Jahren entscheidet, interessiert die Finanzminister von heute doch nicht.

Alexander79

Ja, man kann glaub ich zurecht sagen, das Partnereinkommen hat "uns" das BVerfG eingebrokt.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: simon1979 in Heute um 12:05Solange es kein Urteil des BVerfG zum Thema "fiktives Partnereinkommen" gibt, ist es der Notausgang, den jeder Besoldungsgesetzgeber gehen wird, damit seine zukünftigen Ausgaben möglichst gering sind.

Ob nun 5, 10 oder 20 Tausend Euro fiktiv angerechnet werden, ist mal dahin gestellt. Aber solange es nicht durch ein Urteil als verfassungswidrig ernannt wird, wird es Berlin aufgreifen und auch der Bund.

Was das BVerfG dann in 3 bis 5 Jahren entscheidet, interessiert die Finanzminister von heute doch nicht.

3 Jahre. Klingt ansatzweise wie effektiver Rechtsschutz.

ToniHassla

Und gibt's was Neues seit der Ankündigung von Dobrindt?

LehrerBW

Zitat von: ToniHassla in Heute um 13:13Und gibt's was Neues seit der Ankündigung von Dobrindt?

Ist jetzt ja noch nicht so lange her...
Wär jetzt so ein Punkt an dem (T)rollo83 wieder aus der Versunkung kommen würde um zu behaupten "Es wird nichts passieren....nie wieder...und nie wird jemand irgendwas irgendwann bekommen"  :o

Gruenhorn

Zitat von: LehrerBW in Heute um 13:35Ist jetzt ja noch nicht so lange her...
Wär jetzt so ein Punkt an dem (T)rollo83 wieder aus der Versunkung kommen würde um zu behaupten "Es wird nichts passieren....nie wieder...und nie wird jemand irgendwas irgendwann bekommen"  :o

Phänomenologisch mit einem Betrachtungszeitraum seit 2017, wäre das korrekt beobachtet. Seit da wird nämlich angekündigt, dass eine Regelung für kinderreiche Beamte kommt. Was also sollte zu Optimismus stimmen?

Maximus

Zitat von: LehrerBW in Heute um 13:35Wär jetzt so ein Punkt an dem (T)rollo83 wieder aus der Versunkung kommen würde um zu behaupten "Es wird nichts passieren....nie wieder...und nie wird jemand irgendwas irgendwann bekommen"

Rollo83 wollte sich doch entschuldigen, insbesondere bei Swen. Bisher ist nichts passiert...ich denke, wir werden von Rollo83 nichts mehr hören. Dieser kleine Feigling  ;) hat sich hier bestimmt unter einen anderen Namen angemeldet.

Beamtenhustler

#4329
Auch wenn ich nicht alles unterschreiben kann, warum wird Diederich hier in die Aluhut-Fraktion geschoben? Erheblich Schlimmeres ist mit den Beamten in Griechenland passiert. Auch hier kann das GG geändert werden.

emdy

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:27Eine Abkehr vom Alleinverdienermodell hin zu einem Mehrverdienermodell oder Hinzuverdienermodell kann nur pro futura erfolgen.

Wobei ich mir grundsätzlich wünschen würde, dass die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung ausschließlich von deren Höhe abhinge und nicht von irgendwelchen zweckgetriebenen Vermutungen des BMI.

Das BVerfG allein sollte die gesellschaftlichen Realitäten feststellen und ebenso in den Blick nehmen, dass der öffentliche Dienst attraktiv für überdurchschnittlich qualifizierte bzw. leistungswillige Personen sein sollte.

Vielleicht war das in grauer Vorzeit ja mal der Fall.




Beamtenhustler

Zitat von: Maximus in Heute um 13:52Rollo83 wollte sich doch entschuldigen, insbesondere bei Swen. Bisher ist nichts passiert...ich denke, wir werden von Rollo83 nichts mehr hören. Dieser kleine Feigling  ;) hat sich hier bestimmt unter einen anderen Namen angemeldet.

Rollo meinte, es wird niemals eine aA geben und ja, die kann ich immer noch nicht sehen. Allein das fiktive Partnereinkommen wird den DH doch auf Jahre hinaus jede Menge Geld sparen. Was daran ist amtsangemessen?

MOGA

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 14:36Auch wenn ich nicht alles unterschreiben kann, warum wird Diederich hier in die Aluhut-Fraktion geschoben? Erheblich Schlimmeres ist mit den Beamten in Griechenland passiert. Auch hier kann das GG geändert werden.

Das war ich, vielleicht etwas vorschnell und mit der Aluhutfraktion nicht ganz korrekt, aber es klang fuer mich einfach beim ersten lesen so als sei der liebe Diederich gerade vom Stammtisch gekommen....
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rallyementation

Zitat von: BVerfGBeliever in 17.01.2026 16:45...
Zitat von: SwenTanortsch in 17.01.2026 18:10Ich habe auf Nachfrage von dir dich auf den von dir genannten ersten Satz der Rn. 155 des aktuellen Judikats hingewiesen...

Jeder Satz hat, wie auch jedes Wort, eine sinnstiftende Eigenständigkeit. Wird aber der vom Senat in einer Redenr. geklammte beabsichtigte Sinnzusammenhang, durch Abtrennung einzelner Sätze aus den Augen verloren? Ich vermute, der erste Satz hat sich mit den weiteren Sätzen der fünfsätzigen Redennr. aneinanderfügen zu lassen. Z.B. Satz 1 mit 4: Das Gewicht dieser Parametererfüllung [Verletzung des ,,Abstandsgebots"] wird allerdings schon dadurch abgeschwächt, dass ... den betroffenen Besoldungsgruppen gewisse finanzielle Mittel zur Unterstützung ihrer Altersvorsorge zur Verfügung gestanden haben dürften.

Der Senat hat mit dieser Redenr. 155 bereits Argumente zur Prüfung vorgegeben, aus denen vielleicht auch jahresübergreifend vergleichbare mehrjährig gültige Methodiken entwickeln lassen.
Muss der Kläger oder die Beklagte sich an folgendes Schema entlanghangeln für Indizien des über der Mindestbesoldung liegenden amtsangemessenen Abstands:

1.    werden nicht bereits in den jeweils unmittelbar angrenzenden Besoldungsgruppen die Anforderungen der Mindestbesoldung verfehlt?

2.    Fortschreibungsprüfung TLI,NLI,VPI ,,Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards

3.    Wie die Allgemeinheit ist dem Besoldungsempfänger und seiner Familie allein zuzumuten, mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen die steigenden Kosten des demographischen Wandels zu bewältigen. Argumente dahingehend greifen nicht, und der Besoldungsempfänger ist dem schutzlos ausgeliefert. Absenkungen des Rentenniveaus, Verfügbarkeit von Ärzten und Pfleger, Beträge zu Sozialversicherungen sind adäquat von Beamten in Eurowährung mitzutragen. Auch wenn die Entwicklung (Von vier Arbeitnehmern zahlen einen Rentner) zu ein Beschäftigter geht einem Viertjob nach, dann darf der Beamte sich nicht über eine 60h-Woche beklagen und einen Pensionseintritt erst bei ärztlicher Einweisung in ein Hospiz wundern.

4.    Fanden Verschlechterungen des Beihilfewesens statt? Kostendämpungspauschale (=Ausgabenverschiebungspauschale auf Beamte) oder Veränderungen des Leistungskatalogs für alle Beamte oder Umstrukturierung des Leistungskatalogs für Besoldungsgruppen in Abstände (z.B. untere Besoldungsgruppen erhalten nur noch GKV-Leistungen, mittlere Besoldungsgruppen erhalten Zweibettzimmer, obere Besoldungsgruppen erhalten Chefarztbehandlung quotal (50/70/90) erstattet)
Hat mit Reduzierung des Beihilfeumfangs der Beamte die Chance auch seinen pflichtigen Privatanteil ausgabemindernd anzupassen, oder anders herum freiwillig mit Ergänzungstarifen aufzustocken?
Oder zwingt einem das Beihilfewesen für den korrespondierenden Privatversicherungsanteil in evident ausufernde Kostenbeteiligung?
Kann man das methodisch mit weiteren Vergleichsindizes prüfen? Z.B. Veränderung zu Vorjahren beim vierkopf GKV vs. Vierkopf PKV?

5.    Ist eine steigende/sinkende Lebenserwartung der Beamtenfamilien festzustellen und zu prognostizieren (immun gegen die Übersterblichkeit wg. Covid, Krankenhauskeimen oder ähnliches?) Wenn ja, wäre die Altersvorsorge vorzeitig aufgezehrt, die aber gegen die Pflicht des Besoldungsgesetzgebers verstößt lebenslang ausreichende Alimente zu gewähren inkl. der in der Besoldungsphase in private Altersvorsorge gewandelte Bezüge, als auch die Versorgungsbezüge.
Haben die privaten Versicherer ihre Bücher zu öffnen, um die Entwicklung der Abschlussquote von Altersvorsorgeverträgen, deren Beitragsfreistellung oder Kündigung durch die verbeamteten Vertragspartner offenzulegen, um daraus einen AV-Index zu bilden, der eine Unteralimentation aufzeigen könnte? Oder haben Finanzämter Daten der Anlage AV zur Analyse freizugeben?

6.    Stehen ,,gewisse" finanzielle Mittel zum Aufbau der Altersvorsorge zur Verfügung, oder wurden diese durch den unmittelbaren amtsangemessenen Lebensunterhalt aufgezehrt, so dass mittlerweile nur in Höhe und Verfügbarkeitsdatum ,,ungewisse" Beträge eventuell übrig bleiben? Wird aufgrund der nachgekommen Betragszahlung in die Altersvorsorge-Langfristverträge das unmittelbare amtsangemessene Lebensniveau durch den Besoldeten gezwungenermaßen unterlaufen (Frugalismus wider Willen, um z.B. mit Pensionseintritt mit 70 mutmaßlich noch über die Runden kommen zu können)?
Hat der Besoldungsgesetzgeber offenzulegen, wie hoch die Deckschicht oberhalb der Mindestbesoldung des jeweiligen Statusamtes für die amtsangemessenen Lebensunterhalt im Sofortverzehr liegt und welche Werte darüber hinaus zur Altersvorsorge übrig bleiben müssten (x,x % des Bruttogehalts, für untere Besoldungsgruppen derzeit zweistellige Monatsbeträge, mittlere Besoldungsgruppen um die Dreistelligkeit, hohe Besoldungsgruppen ab der mittleren Dreistelligkeit derzeit?).

Wer hat Lust dieses Sechs-Punkte-Programm lt. BVerfG für eine Klage aufzubereiten?

Verwalter

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:25Zumindest an der Stelle hat der SenFin betont, dass die Abwicklung der 100.000 bis 120.000 Widersprüche selbst bei einem schnellen Reparaturgesetz sehr lange dauern wird und mit der vom BVerfG festgesetzten Verzinsung von 6 % er ein großes Interesse daran hat, bis März 2027 möglichst viele, wenngleich nicht alle Ansprüche abzuarbeiten.

Ich staune, wo ist die Verzinsung festgesetzt, habe ich etwas überlesen?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"