Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Sauerlaender2

ui - jetzt haben sich die Beiträge überschnitten...  ::)

xap

Die Nase des Herrn FM ist ziemlich lang.

untersterDienst

Ich stelle mir die, für mich begründete Frage:
War der Antrag der Opposition und musste der FM halt so antworten?

Vollkommen losgelöst vom Inhalt der Antwort, ein Antrag der Opposition und zack und erledigt?

Finanzer

Zitat von: xap in Heute um 14:54Die Nase des Herrn FM ist ziemlich lang.

Um einen eher niveaulosen Witz zu Paraphrasieren:
Was sagt Schneewitchen zum FM Optendrenk: Rede einfach weiter.

Bundi

Das war doch zu erwarten.
Genau wie unsere DH immer davon ausgegangen sind, dass die bisherigen BesG verfassungskonform waren.
Ein Trauerspiel sondergleichen.
Das zeigt mir, wohin der Zug fahren wird.
Es wird ein Gesetz kommen, aber mit Sicherheit keines, das verfassungskonform sein wird.
Und das ganze Spiel fängt wieder von vorne an, bis Karlsruhe das nächste Urteil fällt.
Ich bin gespannt, wie lange Karlsruhe das Spiel noch mitspielt. Es stehen ja noch einige Verfahren an.
Aus der Position des FM sicher nachzuvollziehen, es wird halt teuer und ganz bestimmt medial nicht zu verkaufen und das Ganze vor dem Hintergrund, dass Landtagswahlen in einigen Ländern anstehen.
Aber diese Suppe haben die Damen und HErren sich über die letzten Jahre selber eingebrockt, nur auslöffeln will sie keiner.
Da das Ganze auch noch unter den FM/Ministern besprochen/abgesprochen ist, wird auch der Bund nicht den von uns erwarteten verfassungsgemäßen Entwurf zu Papier bringen, egal, was Herr Dobrindt zur Wertschätzung der BEamten gesagt hat.
Warme Worte auf dem DBB Tagung die nichts wert waren.
Das ist der nächste Schlag ins Gesicht aller Beamten.

Knecht

Zitat von: Sauerlaender2 in Heute um 14:53ui - jetzt haben sich die Beiträge überschnitten...  ::)

Habe es mittlerweile auch gesehen. Wie immer - mehr Fragen als Antworten...

Rentenonkel

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:31Deswegen bestand die gewerkschaftliche Hoffnung darin, dass das Bundesverfassungsgericht nun endlich die prozeduralen Anforderungen mit der letzten Entscheidung vom 25. September 2025 scharf stellen würde, wie es das Anfang 2023 offensichtlich vorbereitet hat. In NRW kann man nun als politischer Verantwortungsträger wieder behaupten, was man will, weil man später im Gerichtsverfahren ggf. der notwendigen oder als solche betrachteten materiellen Darlegungslast ja noch immer nachkommen könnte. Im Rahmen der vormaligen "Zweiten Säule" des Alimentationsprinzips, sofern sie so fortgesetzt worden wäre, wie das nach 2023 erwartbar war, wäre es nun möglich gewesen, im kommenden Gesetzgebungsverfahren des Gesetzgeber sachlich zu stellen, indem man die heute wiederkehrenden Fehlinterpretationen der aktuellen Entscheidung als sachliche Kritik ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht hätte, sodass der Gesetzgeber damit zu rechnen hatte, dass er, sofern er die sachliche Kritik nicht noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren entkräftet hätte, das auch nicht mehr hätte nachträglich hätte tun können, womit sich dann die gesetzliche Regelung als prozedural unzureichend und damit verfassungswidrig dargestellt hätte - heute braucht er keine sachliche Kritik im laufenden Gesetzgebungsverfahren mehr zur Kenntnis nehmen, ist es völlig unerheblich, was im Beteiligungsverfahren vorgebracht wird. Denn falls nötig, holt der Dienstherr eben die ihn treffende materielle Darlegungslast irgendwann in ferner Zukunft nach.

Wo genau sind jetzt eigentlich die Zähne? Und wo ist der Tiger?

Wobei in NRW die FDP das Anhörungsverfahren ja erst nach dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren angestoßen hat, es also während des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht vorlag, mithin lediglich die Frage offen bleiben kann, ob durch das Gutachten das bisherige Gesetzgebungsverfahren nochmal überprüft werden müsste.

In NRW wird Anfang 2027 wieder gewählt und der Finanzminister rühmt sich schon jetzt, wer böses will, unterstellt ihm politischen Selbsterhaltungstrieb, mit den tollen Zahlen in NRW.

https://www.sueddeutsche.de/politik/landesfinanzen-keine-neuen-nrw-kredite-2025-altschuldenuebernahme-laeuft-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260120-930-568870

Mehrausgaben für die Beamten im Jahre 2026 würden diese Finanzsituation sicherlich zunichte machen, so dass man eine offene Flanke für den Wahlkampf für das Frühjahr 2027 hätte, so man dieses Jahr noch etwas nachreparieren müsste. Es ist doch politisch sinnvoller, wenn man den Standpunkt vertritt, es müsse nichts repariert werden, um dann, wenn man sich wider Erwarten doch geirrt hat, der nächsten oder besser übernächsten Nachfolgeregierung den Scherbenhaufen zu hinterlassen.

Vielleicht ist auch im FM mittlerweile durchgesickert, dass man die Mindestalimentation nicht nur dadurch erreichen kann, dass man die Familienzuschläge in beliebiger Höhe auf die zu niedrige Grundalimentation kippt, um rein mathematisierend zu dem Ergebnis zu kommen, das Gesamtergebnis passt doch, sondern auch diese Familienzuschläge sachgerecht sein müssen, mithin trotz der erheblichen Mehrausgaben für Beamtenfamilien in den letzten Jahren an der falschen Schraube geschraubt wurde und man, oh wunder, die sehr hohen Familienzuschläge im besten Fall nur einfrieren kann. Das, was in der Vergangenheit ausgekehrt wurde, kann man jedoch nicht zurückholen, so dass verbeamtete Familien in NRW vielleicht sogar doppelt profitieren könnten. Diese "hybride" Besoldung fällt NRW jetzt zumindest auf die Füße und im Nachhinein musste NRW vielleicht lernen, dass es für den Gesetzgeber sogar günstiger gewesen wäre, nicht vorzupreschen sondern, wie die meisten anderen, erstmal die Hände in den Schoß zu legen.

Diesen Fehler möchte man sicherlich nicht wiederholen, bis es entweder eine länderübergreifende Lösung gibt oder aber Karlsruhe die Zähne des Tigers wieder aus dem Glas mit den Kukident Tabs rausholt und dem Tiger zurück gibt.

Alles in allem muss man das Ganze wohl so verstehen, dass die monatlichen Zahlungen erstmal ein Abschlag auf die amtsangemessene Besoldung sind und man weiterhin jährlich seinen Unmut gegenüber dem Dienstherrn äußern sollte, um zumindest alle 8 Jahre mal zur Fußball WM zu fahren; sofern diese nicht ohnehin von Europa boykottiert wird, weil sie in einem unfreundlichen Land stattfindet.

Das einzige, was mich positiv stimmt, ist die Tatsache, dass nicht mehr die Legislative sondern der Dienstherr dieses Handeln bei den Fachgerichten zu rechtfertigen hat und auch in dem Bereich, der dann zu Gericht geht, die Nachwuchssorgen trotz der aus Sicht des Dienstherrn verfassungsgemäßen Besoldung auch immer größer werden; man also möglicherweise auf jemanden trifft, der sich nicht so genau mit der Besoldung beschäftigt hat und im Übrigen auch nicht sachlich begründen kann, was keiner sachlichen Begründung zugänglich ist.

Allerdings scheint der Groschen auch weiterhin nur pfennigweise zu fallen; mithin scheint der Weg zu einer aA doch weiter zu sein, als zunächst erhofft.

BVerfGBeliever

#4492
Zitat von: MoinMoin in Heute um 07:18Solange man nicht anhand der konkreten Situation der Besoldung in 1996 nachweisen kann, das die Besoldung nicht amtsangemessen oder doch amtsangemessen war, ist es müssig sich ein beliebiges anderes Jahr heraus zu suchen.

1.) Der durchschnittliche Vollzeit-Lohn ist zwischen 1970 und 1996 auf das 3,695-fache angestiegen. Inflationsbereinigt lag die Steigerung bei 44,6%.
2.) Die Endstufen-A3-Bundesbesoldung ist zwischen 1970 und 1996 auf das 3,344-fache angestiegen. Inflationsbereinigt lag die Steigerung bei 30,8%.
3.) Die Endstufen-A15-Bundesbesoldung ist zwischen 1970 und 1996 auf das 2,972-fache angestiegen. Inflationsbereinigt lag die Steigerung bei 16,3%.

In deinen Augen spiegeln diese Zahlen (16,3% vs. 44,6%) also keinerlei Abkopplung der Beamtenbesoldung – insbesondere in den höheren Besoldungsgruppen – von der ,,Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards" im betrachteten Zeitraum wider..?

BVerfGBeliever

#4493
Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:02Denn wie das Bundesverfassungsgericht ausführt, ist in Berlin die Besoldung in der Vergangenheit in den Besoldungsgruppen verhältnismäßig ähnlich angehoben worden, was sich so jedoch wie gezeigt im erheblich anderen Maße in den Parametern zeigt.
Noch mal zum Mitschreiben (in der Hoffnung, dass du es irgendwann "verstehen" wirst):

1.) Die "verhältnismäßig ähnliche" Anhebung der Berliner Besoldung spiegelt sich 1:1 in den Besoldungsindex-Werten wider:
- In den Gruppen A4 bis A9 lagen die 2020er Index-Werte zwischen 148,24 und 151,05, siehe Rn. 123.
- In den Gruppen A10 bis A16 lagen die 2020er Index-Werte zwischen 144,18 und 145,54, siehe Rn. 124.

2.) Im Gegensatz dazu ist bei den Tariflohnindex-Werten eine deutliche Variation zu beobachten:
- In den Gruppen E4 bis E9 lagen die 2020er Index-Werte zwischen 146,52 und 166,23, siehe Rn. 127.
- In den Gruppen E10 bis E15Ü lagen die 2020er Index-Werte zwischen 148,08 und 165,40, siehe Rn. 128.

Im Ergebnis basiert das von dir genannte erheblich andere Maß der Parameterwerte (beim Vergleich der Besoldung mit dem Gehalt der öD-Angestellten) also nahezu ausschließlich auf der relativ heterogenen Tariflohnentwicklung..

AltStrG

Zitat von: Goldene Vier in Heute um 13:40So war es auch nicht... der FM hat daraufhin gewiesen, dass der 1. Senat grds. bei allen Entscheidungen auf die Mehrverdienerebene abstellt und diese auch berücksichtigt....

Der 2. Senat aber dies bei Besoldungsfragen nicht tut... dies wäre in seinen Augen aber eher widersprüchlich... nur darum hat es NRW ja selber geregelt.....  wahrscheinlich hat er die Entscheidung aus dem November nicht vollständig gelesen....

Nochmal: Der FM (Finanzminister) bezieht sich auf die alte Rechtsprechung des 2.Senats, welcher die Rechtsprechung des Ersten Senats aufgenommen hat, als es um das 115% Modell ging.

Diese ist mit dem "neuen" Beschluss, der neuen gültigen Rechtslage jetzt passè.

Und das hat der FM offensichtlich übersehen, missinterpretiert oder einfach politisch ignoriert, was er (noch) kann.

Illunis

#4495
Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 12:52sag mal von wann das war bitte

28.11.2023 | Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Bayerischer Landtag
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=327200 war aber auf Youtube

Böswilliger Dienstherr II

Ihr könnt mir gerne links zu Sitzungen geben sofern öffentlich und zumindest im stream verfügbar Video oder Audio. Ich bemühe mich dann dran zu kommen und es zu konservieren

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Illunis in Heute um 15:3828.11.2023 | Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Bayerischer Landtag
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=327200 war aber auf

Die Dame vom Archiv mal
Anschreiben

MOGA

Na wenn es wahr ist dass der neue Entwurf im Bund auf dem Faeserentwurf fusst, so steht zu befuerchten dass das fiktive Partnereinkommen auch im Bund erhalten bleibt und die unendliche Geschichte fortgesetzt werden wird...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:201.) Der durchschnittliche Vollzeit-Lohn ist zwischen 1970 und 1996 auf das 3,695-fache angestiegen. Inflationsbereinigt lag die Steigerung bei 44,6%.
2.) Die Endstufen-A3-Bundesbesoldung ist zwischen 1970 und 1996 auf das 3,344-fache angestiegen. Inflationsbereinigt lag die Steigerung bei 30,8%.
3.) Die Endstufen-A15-Bundesbesoldung ist zwischen 1970 und 1996 auf das 2,972-fache angestiegen. Inflationsbereinigt lag die Steigerung bei 16,3%.

In deinen Augen spiegeln diese Zahlen (16,3% vs. 44,6%) also keinerlei Abkopplung der Beamtenbesoldung – insbesondere in den höheren Besoldungsgruppen – von der ,,Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards" im betrachteten Zeitraum wider..?
Meine Aussage ist:
Anhand dieser Daten kann man nicht beurteilen, ob es sich um eine Amtsangemessen Alimentation handelt. Oder handelte.