Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:22Noch mal zum Mitschreiben (in der Hoffnung, dass du es irgendwann "verstehen" wirst):

1.) Die "verhältnismäßig ähnliche" Anhebung der Berliner Besoldung spiegelt sich 1:1 in den Besoldungsindex-Werten wider:
- In den Gruppen A4 bis A9 lagen die 2020er Index-Werte zwischen 148,24 und 151,05, siehe Rn. 123.
- In den Gruppen A10 bis A16 lagen die 2020er Index-Werte zwischen 144,18 und 145,54, siehe Rn. 124.

2.) Im Gegensatz dazu ist bei den Tariflohnindex-Werten eine deutliche Variation zu beobachten:
- In den Gruppen E4 bis E9 lagen die 2020er Index-Werte zwischen 146,52 und 166,23, siehe Rn. 127.
- In den Gruppen E10 bis E15Ü lagen die 2020er Index-Werte zwischen 148,08 und 165,40, siehe Rn. 128.

Im Ergebnis basiert das von dir genannte erheblich andere Maß der Parameterwerte (beim Vergleich der Besoldung mit dem Gehalt der öD-Angestellten) also nahezu ausschließlich auf der relativ heterogenen Tariflohnentwicklung..
Man dreht sich aber leider im Kreis.
Du magst recht haben, bringt dir aber nichts.
Denn das BVerfG sagte ja bereits das A14-A16 in Berlin nicht verfassungswidrig unteralimentiert wurde.
Wenn A14 in Berlin erst verfassungswidrig war, dann war beim Bund wohl selbst noch A12 amtsangemessen besoldet.

GoodBye

Zitat von: MoinMoin in Heute um 17:03Meine Aussage ist:
Anhand dieser Daten kann man nicht beurteilen, ob es sich um eine Amtsangemessen Alimentation handelt. Oder handelte.


Komisch, wieso kann man mit den Zahlen ab 1996 dann die Verfassungswidrigkeit vermuten?

Man kann sich als Verfassungsgericht auch indirekt zum Gesetzgeber aufschwingen, indem man bestimmte Bezugspunkte wählt oder nicht.

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:22Komisch, wieso kann man mit den Zahlen ab 1996 dann die Verfassungswidrigkeit vermuten?

Man kann sich als Verfassungsgericht auch indirekt zum Gesetzgeber aufschwingen, indem man bestimmte Bezugspunkte wählt oder nicht.

Nun, das BVerfG ist kein Ersatzgesetzgeber auf Vorrat, aber seine Beschlüsse erwirken / haben gesetzliche Bindungswirkung, was quasi die gleiche Wirkung bedeutet.

Seppo84

Über den DBwV habe ich erfahren das dass BMI mitgeteilt hat das der Entwurf wohl Ende des 1. Quartals an die Verbände geht.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 17:35Nun, das BVerfG ist kein Ersatzgesetzgeber auf Vorrat, aber seine Beschlüsse erwirken / haben gesetzliche Bindungswirkung, was quasi die gleiche Wirkung bedeutet.

Die Wirkungsweise ist mir bekannt.

Vielleicht war es unklar, aber in der Debatte lese ich nur, dass das BVerfG bloß nicht den Spielraum des Gesetzgebers zu weit einschränken darf.

Das wird hier anscheinend immer nur in der Richtung verstanden, dass es den Gesetzgeber nicht in der Richtung einschränken darf, für den Beamten negative Regelungen zu treffen.

Hier hat es hat es ihm gleich die Arbeit abgenommen. Und indirekt eine Einschränkung gesetzt, weil man jetzt stets sagen kann, mehr z.B. für höhere Besoldungsgruppen wäre haushaltsrechtswidrig.


AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:47Die Wirkungsweise ist mir bekannt.

Vielleicht war es unklar, aber in der Debatte lese ich nur, dass das BVerfG bloß nicht den Spielraum des Gesetzgebers zu weit einschränken darf.


Nun, der Beschluss hat den Gesetzgeber massiv eingeschränkt. Ein gewisser Spielraum wird immer übrig bleiben, ABER: das BVerfG hat noch Luft nach unten, genau diesen Spielraum noch weiter einzuengen, bis hin zu Vollstreckungsanordnungen. Ein gewisser Fingerzeit ist die relativ kurze Frist, die dem Berliner Senat (noch) zugestanden wurde.

Knecht

Zitat von: Seppo84 in Heute um 17:38Über den DBwV habe ich erfahren das dass BMI mitgeteilt hat das der Entwurf wohl Ende des 1. Quartals an die Verbände geht.

Also Ende März... Naja, Lebenszeit ist ja bekanntermaßen unendlich.

kimonbon


PolareuD


GeBeamter

Zitat von: MOGA in Heute um 16:43Na wenn es wahr ist dass der neue Entwurf im Bund auf dem Faeserentwurf fusst, so steht zu befuerchten dass das fiktive Partnereinkommen auch im Bund erhalten bleibt und die unendliche Geschichte fortgesetzt werden wird...

Es gibt einen wesentlichen Punkt, warum das nicht der Fall sein wird und sich alle wieder beruhigen können.

Der Faeser-Entwurf sah vor, einen Minijob des Partners pauschal zu unterstellen, um in A3 die Mindestbesoldung zu erreichen. Das ist nach Rechtsprechung des BVerfG aus September letzten Jahres definitiv verfassungswidrig. Da das ein Leitsatz der Entscheidung war, besteht hier auch kein Spielraum für eine Auslegung mehr. Der Beamte darf zur Vermeidung eines ihn und seine Familie betreffenden reellen Armutsrisikos nicht auf andere Einkünfte verwiesen werden.

Tequila

Moin Moin zusammen,
mein erster Beitrag und gleich eine Frage.
Verstehe ich das Antwortschreiben vom BVA richtig, das wir noch sehr lange warten müssen?

AltStrG

Zitat von: Tequila in Heute um 19:56Moin Moin zusammen,
mein erster Beitrag und gleich eine Frage.
Verstehe ich das Antwortschreiben vom BVA richtig, das wir noch sehr lange warten müssen?

Wie kommst du darauf? Im Übrigen: Ist das ein allgemeines Rundschreiben oder ein an dich adressierter und gerichteter (Widerspruchs-)Bescheid?

Tequila

Wegen dem Verweis auf die nächste Legislaturperiode

despaired

Zitat von: Tequila in Heute um 20:02Wegen dem Verweis auf die nächste Legislaturperiode

Dass stammt noch aus Zeiten von Seehofer

Tequila

Das Schreiben ist von heute bzw vom 16.01.2026