Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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waynetology

Zitat von: MOGA in Gestern um 12:52Auf welcher Grundlage?

Sicherlich weil er sich das wünscht. Ich verstehe zwar Elterngeld nicht ganz, da das doch Einkommensabhängig berechnet wird?
Bei den Diäten war das alles kein Problem, wird aber so nicht bei den Beamten kommen.

Ich wäre ja eher dafür, die ganzen Wasserköpfe wieder zu verkleinern.

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: KAR in Gestern um 13:00Hallöchen,

ich freue mich regelmäßig hier die verschiedensten Theorien und Ausführungen zum Beschluss zu lesen, die ja teilweise sehr umfangreich geschrieben sind. Ich komme leider nicht immer hinterher alles zu lesen, oder die Informationen "verschwinden" aufgrund der Vielzahl der Beiträge in kurzer Zeit.
Daher bitte ich um kurze Bestätigung, dass mein Weg im Klageverfahren nicht aussichtslos ist.

Für die Jahre 2023 und 2024 habe ich zurzeit die Möglichkeit, vor dem VG vorzutragen. Grundsätzlich ist mein Ziel das Verfahren ruhen zu lassen,  mein Dienstherr hat (zumindest bisher) ein anderes Ziel wie es scheint. Ich "kratze" nach meiner ersten Einschätzung in den Jahren an der Grenze der Mindestbesoldung und bitte daher hier nochmal um kritisches draufsehen bzw. Beantwortung von Rückfragen.

1) Bin ich auf dem richtiger Dampfer, wenn ich die "fiktive Besoldung" über den Rechner auf dieser Seite ausrechnen lasse: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_10&s=2&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulage=&stj=2023b&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=2&pvk=2u&pkpv=250 ? Das Nettoergebnis vergleiche ich dann mit der Zahl aus dem aktuellen Stuttmann-Aufsatz / dem Rechner auf berliner-besoldung.de (aus Vereinfachungsgründen rechne ich überschlägig Kindergeld = PKV [oder wo bekomme ich die PKV-Daten her?])

2) Wie gehe ich mit unterjährigen Beförderungen um? Mache ich eine "Spitzausrechnung" (ich möchte damit ausdrücklich niemanden triggern) und addiere die Monatsbruttos zusammen, oder zählt dann "nur" das höhere Amt?

3) Vergleiche ich die Mindestalimentation mit dem Vergleichswert für mein Bundesland oder für die NUTS2-Region, in der ich lebe/auch mein kommunaler Dienstherr seinen Sitz hat? Das wären noch ein paar € mehr.

Rechne lieber spitz selbst aus und nutze dann den Bundesrechner für Einkommensteuer (Tabelle B, falls vorhanden) das ist genauer. Ich stelle hier Regelmäßig Abweichungen auf dieser Website fest, weil sie anders rechnet.

Nimm den von Berliner Besoldung wenn du das MAE nicht selber rechnen kannst oder willst. Besser nimm die Tabelle https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9?TSPD_101_R0=083bd47448ab2000c22750bdb997b67f4ad2bfcbdb27d3949635fe5458bc3af383feebca05382263080e7aa2ba14300081c1f29f9d65be8767829c08653934daadf816416bfdc8d2602296989bb90025706d948ff2d19302723c80d2f2c3ad92 und rechne für dich spezifisch am Standort aus

Kindergeld und PKV kannst du grob gegeneinander aufrechnen. aber eben nur GROB.

Rechne direkt auf Jahreswert, gehe nicht über los, ziehe keine amtsangemessene Besoldung ein

RArnold

Zitat von: waynetology in Gestern um 13:39Sicherlich weil er sich das wünscht. Ich verstehe zwar Elterngeld nicht ganz, da das doch Einkommensabhängig berechnet wird?
Bei den Diäten war das alles kein Problem, wird aber so nicht bei den Beamten kommen.

Ich wäre ja eher dafür, die ganzen Wasserköpfe wieder zu verkleinern.

Ja, das wäre mein Wunsch. Der Höchstbetrag beim Elterngeld wurde seit der Einführung übrigens nicht erhöht. Dieser Deckel sollte automatisch angepasst werden.

Die Grundlage kann man gesetzlich schaffen, wenn man das möchte. Zum Jahreswechsel per Rechtsverordnung die Beträge erhöhen.

Finanzer

Zitat von: waynetology in Gestern um 13:39Sicherlich weil er sich das wünscht. Ich verstehe zwar Elterngeld nicht ganz, da das doch Einkommensabhängig berechnet wird?
Bei den Diäten war das alles kein Problem, wird aber so nicht bei den Beamten kommen.

Ich wäre ja eher dafür, die ganzen Wasserköpfe wieder zu verkleinern.

Gerade beim Elterngeld wäre eine Anpassung, gerne auch jährlich bitterlich nötig. Seit der Einführung 2007 wurde der Höchstsatz nicht mehr angepasst, das sind gut und gerne 30 bis 40% Kaufkraftverlust seitdem.

Rheini

Die Thüringer glauben noch an das Beamten System.

"Drei Staatssekretäre werden in Thüringen zu Lebenszeitbeamten. Auffällig dabei: Die Mindestprobezeit ist gerade erst abgelaufen."

GoodBye

Zitat von: Finanzer in Gestern um 13:56Gerade beim Elterngeld wäre eine Anpassung, gerne auch jährlich bitterlich nötig. Seit der Einführung 2007 wurde der Höchstsatz nicht mehr angepasst, das sind gut und gerne 30 bis 40% Kaufkraftverlust seitdem.

105% Elterngeld wären für viele der Knaller. Wir müssen jetzt noch klären, wo die ganzen Krippenplätze herkommen, damit das faule Elternpack nicht nach einem Jahr auf der faulen Teilzeithaut liegt.  ;D

DeltaR95

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 12:01Aber einmal Hand aufs Herz Rentenonkel: welcher Dienstherr wird denn freiwillig mehr als die Mindestbesoldung nach Prüfmaßstab in die Tabelle oben links schreiben?

Die 115% Schwelle zum Bürgergeld, die nach dem vorletzten Beschluss galt, wurde auch direkt von allen DH als Ziel definiert, dass es irgendwie in einer Gesamtbetrachtung aller denkbaren Tricks so gerade irgendwie zu erreichen galt.

Und in beiden Fällen haben die Dienstherren die Urteile nur selektiv gelesen. Das BVerfG hat mehrfach klargestellt, dass die Mindestalimentation nicht amtsangemessen sein kann und auch für deren mathematische Herleitung nicht geeignet und gedacht ist.

Man hat jetzt so gesehen nur die absolute Grenze zur Verfassungswidrigkeit definiert. Der nächste darf dann halt in 20 Jahren die Entscheidung durchklagen, was amtsangemessen ist ;)

GoodBye

Ich habe es ja bereits einmal geschrieben, ohne Schlussakte wird es nix. Vielleicht ist das Beispiel schlecht, aber so hat man z.B. in der Schlussakte von Helsinki die Grenzen einmal festgeschrieben. So müsste es auch mit der Besoldung sein, danach wäre dann Ruhe.

Und es gäbe dann einen Orientierungspunkt, ab dem man gestalten könnte und der auch gerichtlich besser überprüfbar wäre.  So wie jetzt mäandert die Besoldung zwischen Gesetzgeber und BVerfG ins Nichts.

PolareuD


GoodBye

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:29Für Wechselwillige:  ;)

https://www.welt.de/finanzen/plus697893bf421b9660fac240e0/raus-aus-dem-beamten-status-ab-diesem-gehalt-lohnt-sich-der-wechsel.html

Lohnt sich aber meistens erst ab einem Bruttoeinkommen von mindestens 77.400€.

Ab A14 ist man ja jetzt (zumindest in Berlin) ja offiziell nicht mehr erwünscht.

Rentenonkel

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 12:01Aber einmal Hand aufs Herz Rentenonkel: welcher Dienstherr wird denn freiwillig mehr als die Mindestbesoldung nach Prüfmaßstab in die Tabelle oben links schreiben?

Wenn oben links die Mindestbesoldung stehen würde, wäre ich schon sehr froh. Derzeit steht da ja

Mindestbesoldung minus fiktives Partnereinkommen = Wunschbetrag oben links

Wunschbetrag oben links minus tatsächlicher Betrag = Höhe der Familienzuschläge

Tata, es passt ja alles  ;)

Rheini

Und Boten, verheiratet mit 2 Kindern, sind auch bald nicht mehr erwünscht.

PublicHeini

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:29Für Wechselwillige:  ;)

https://www.welt.de/finanzen/plus697893bf421b9660fac240e0/raus-aus-dem-beamten-status-ab-diesem-gehalt-lohnt-sich-der-wechsel.html

Lohnt sich aber meistens erst ab einem Bruttoeinkommen von mindestens 77.400€.

so pauschal für alle Besoldungsgruppen kann man das nicht sagen. Berechnet man die Pension mit, müsste man etwa das 1,6 bis 1,8fache des Beamtenbrutto in der freien Wirtschaft verdienen, damit sich der Wechsel finanziell lohnt. Aber nur unter  der Voraussetzung, dass die Nettodifferenz konservativ mit 6% angelegt wird.

Rentenonkel

Zitat von: PublicHeini in Gestern um 16:00so pauschal für alle Besoldungsgruppen kann man das nicht sagen. Berechnet man die Pension mit, müsste man etwa das 1,6 bis 1,8fache des Beamtenbrutto in der freien Wirtschaft verdienen, damit sich der Wechsel finanziell lohnt. Aber nur unter  der Voraussetzung, dass die Nettodifferenz konservativ mit 6% angelegt wird.

Kannst Du das auch mit Zahlen unterfüttern, wie Du zu diesem Ergebnis kommst?

waynetology

Zitat von: Finanzer in Gestern um 13:56Gerade beim Elterngeld wäre eine Anpassung, gerne auch jährlich bitterlich nötig. Seit der Einführung 2007 wurde der Höchstsatz nicht mehr angepasst, das sind gut und gerne 30 bis 40% Kaufkraftverlust seitdem.

Ja, daran habe ich nicht gedacht. Liegt sicherlich an meiner Armut in A8.