Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

Zitat von: lotsch in Heute um 10:05Die Prüfung der Beamtenbesoldung gehört zu den Pflichten des Beamten, sagt das BVerfG.
Wie lang prüfst du denn?

Aber so sind viele.

Der Dienstherr ist böse.
Deswegen braucht man sich selbst auch an keine Regeln halten, solange der Dienstherr sich nicht an das Grundgesetz hält.

MOGA

Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Verwaltungsgedöns

Also ich habe eine Hinweispflicht und Beratungspflicht. Ich bin verpflichtet, Missstände zu erforschen und meinem Dienstherrn zu berichten. Er selbst ist überfordert, die Verfassung und Urteile korrekt zu deuten. Er handelt rechtswidrig. Ich helfe ihm. Das ist keine Freizeit sondern Dienstzeit.

kimonbon

Großartig https://www.businessinsider.de/karriere/gehaelter-im-oeffentlichen-dienst-steigen-so-viel-verdienen-beamte-schon-bald-mehr/

!
Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:37
Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:37Also ich habe eine Hinweispflicht und Beratungspflicht. Ich bin verpflichtet, Missstände zu erforschen und meinem Dienstherrn zu berichten. Er selbst ist überfordert, die Verfassung und Urteile korrekt zu deuten. Er handelt rechtswidrig. Ich helfe ihm. Das ist keine Freizeit sondern Dienstzeit.

wieauchimmer

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:37Also ich habe eine Hinweispflicht und Beratungspflicht. Ich bin verpflichtet, Missstände zu erforschen und meinem Dienstherrn zu berichten. Er selbst ist überfordert, die Verfassung und Urteile korrekt zu deuten. Er handelt rechtswidrig. Ich helfe ihm. Das ist keine Freizeit sondern Dienstzeit.

Zumal die Grenzen hier fließend sind. Fast jede Behörde liefert doch inzwischen zu dem Thema auch mal die eine oder andere E-Mail oder Intranet-News. Ich würde wetten, dass selbst dieses Forum in der einen oder anderen Konversation auftaucht.

DerAlimentierte

Kann ein Insider sagen, wann mit einem neuen Entwurf zu rechnen ist? BMI-Minister Dobrindt sprach doch zuletzt von einigen ,,Wochen" oder sehe ich das falsch?

Einigung2023

Zitat von: DerAlimentierte in Heute um 12:42Kann ein Insider sagen, wann mit einem neuen Entwurf zu rechnen ist? BMI-Minister Dobrindt sprach doch zuletzt von einigen ,,Wochen" oder sehe ich das falsch?

#4810 lesen...

Alexander79

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 11:37Also ich habe eine Hinweispflicht und Beratungspflicht. Ich bin verpflichtet, Missstände zu erforschen und meinem Dienstherrn zu berichten. Er selbst ist überfordert, die Verfassung und Urteile korrekt zu deuten. Er handelt rechtswidrig. Ich helfe ihm. Das ist keine Freizeit sondern Dienstzeit.

Und sowas traust du dich wirklich als Beamter hier von dir zu geben?

Der nächste Schritt ist dann wohl, ich nehme mir im Monat 3 Karenztage weil der Dienstherr mich um 10% unteralimentiert oder was?

Ja, der Dienstherr zahlt zu wenig.
Jeder so denkt wie es mir manche machen, ist aber keine Spur besser als der Dienstherr.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Alexander79 in Heute um 12:55Und sowas traust du dich wirklich als Beamter hier von dir zu geben?

Der nächste Schritt ist dann wohl, ich nehme mir im Monat 3 Karenztage weil der Dienstherr mich um 10% unteralimentiert oder was?

Ja, der Dienstherr zahlt zu wenig.
Jeder so denkt wie es mir manche machen, ist aber keine Spur besser als der Dienstherr.

Ist das eine Täter-Opfer-Umkehr? Dir ist bewusst, dass wir seit 15 Jahre oder so gefickt werden? Ging ganz langsam los. Hat am Anfang gar nicht weh getan. Wir werden missbraucht. Mach mal Licht an!

MOGA

Zitat von: Alexander79 in Heute um 12:55Und sowas traust du dich wirklich als Beamter hier von dir zu geben?

Der nächste Schritt ist dann wohl, ich nehme mir im Monat 3 Karenztage weil der Dienstherr mich um 10% unteralimentiert oder was?

Ja, der Dienstherr zahlt zu wenig.
Jeder so denkt wie es mir manche machen, ist aber keine Spur besser als der Dienstherr.
Bleib mal locker, Veraltungsgedoens hat sich bei der Aussage eines gewissen Sarkasmus bedient. Das ist fuer manche schwer zu verstehen, im gegebenen Fall jedoch eindeutig...
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despaired

Können wir nun wieder beim Thema
Bleiben?

MOGA

Zitat von: despaired in Heute um 13:11Können wir nun wieder beim Thema
Bleiben?
Ja gut, also nun das Schwarmwissen; hat irgendwann waehrend der vargangenen  hunderten Seiten mal eine Beispielbesoldungstabelle gebastelt die sich an den Vorgaben des BVerfG orientiert und die 4K Familie als Basis beruecksichtigt?
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waynetology

Zitat von: despaired in Heute um 13:11Können wir nun wieder beim Thema
Bleiben?

Bleiben? Ich glaube wir sind schon vor einigen Seiten abgedriftet.

Pumpkin76

Mal eine "technische" Frage bzgl. der Wahl von 1996 als "Basisjahr": Inwiefern müsste berücksichtigt werden, dass es erst ab 2009 eine Krankenversicherungspflicht für Beamte und Versorgungsempfänger gab? Gab ja durchaus Kollegen, die vorher nur die Beihilfe in Anspruch genommen und sich die PKV Beiträge gespart haben. Kann man dann davon ausgehen, dass vor 2009 die Alimentation nicht die PKV Beiträge abdecken musste und auch dieser Sprung sich ab 2009 niederschlagen müsste?

PolareuD

Zitat von: MOGA in Heute um 13:23Ja gut, also nun das Schwarmwissen; hat irgendwann waehrend der vargangenen  hunderten Seiten mal eine Beispielbesoldungstabelle gebastelt die sich an den Vorgaben des BVerfG orientiert und die 4K Familie als Basis beruecksichtigt?

Die folgenden Betrag kannst du zum Aufbau einer Tabelle hernehmen. Bringen wird es einem aber nichts, da keiner effektiv sagen kann, wie hoch der FamZ exakt sein darf.

Mindestalimentation (Bayern 2024, Jahresbetrag)            51.396 €
- Kindergeld                                             6.000 €
+ Kranken- und Pflegeversicherung                     7.845 €
Äquivalente Nettobesoldung                            53.241 €
+ Einkommensteuer                                    7.950 €
Bruttogehaltsäquivalent zur Mindestalimentation            61.191 €
- Familienzuschlag                                     5.955 €

Grundgehaltsäquivalent:
Jahresbetrag (Brutto)                                    55.236 €
monatl. Bruttogrundgehaltsäquivalent                     4.603 €