Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 12:42Auch hier wäre es dann interessant, ob es nach Behördenstandort oder Wohnort geht. Kann ja meinen Lebensmitelpunkt mit 10 Kollegen ziemlich zügig von Kleinkleckersdorf nach München verlegen (wenn es finanziell passt).
Dann würde es aber kriminell werden.

Rheini


netzguru

Zitat von: Rheini in Heute um 11:35Bonn Mietstufe 5, Köln Mietstufe 6 😉.
Da gibt es auch die Schreckenkammer, Lommy und usw. ::)

Alexander79

Wenn du mit 10 Kollegen deinen Lebensmittelpunkt von Kleinkleckersdorf nach München verlegst, obwohl er juristisch sich dort nicht befindet, sondern nur eine Briefkastenadresse um einen anderen irgendwie gearteten Ortszuschlag abzugreifen, würde es mich nicht wundern wenn wir hier beim Betrug wären.

Rheini

Ich habe natürlich nicht vor, dort nur eine Briefkastenadresse zu haben. Wie geschrieben, würde ich dort meinen Lebensmittelpunkt hin verlegen, da ich nun endlich das Geld (zusammen mit den anderen 10 Kollegen mit denen ich mich übrigens super verstehe) habe, um Abends gemütlich in der Stadt ein Maß Bier zu trinken und Skat zu kloppen.

Ab und an würde ich sicher meine Freundin in Kleinkleckersdorf besuchen und sicher auch dort mal Urlaub machen.

Alles andere hast Du selber hinzugedichtet.

P. S. Natürlich würde ich auch dann meine Meldeadresse ändern. Sowas geht natürlich gar nicht ... (leider Bezahlschranke).

https://rp-online.de/wirtschaft/nrw-will-bei-beamten-wohnorttrickser-entlarven-v1_aid-114445469

xap

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:01Wenn du mit 10 Kollegen deinen Lebensmittelpunkt von Kleinkleckersdorf nach München verlegst, obwohl er juristisch sich dort nicht befindet, sondern nur eine Briefkastenadresse um einen anderen irgendwie gearteten Ortszuschlag abzugreifen, würde es mich nicht wundern wenn wir hier beim Betrug wären.

Maximal unangenehm wie hier seitens eines bestimmten Nutzers anderen Nutzern regelmäßig Straftaten unterstellt werden.



Verwalter

BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Alexander79

Zitat von: xap in Heute um 13:19Maximal unangenehm wie hier seitens eines bestimmten Nutzers anderen Nutzern regelmäßig Straftaten unterstellt werden.
Wo hab ich was unterstellt?
Ich habe geschrieben, mich würde es wundern wenn wir hier nicht beim Betrug wären.

Bin aber kein Jurist, kann natürlich auch sein das es völlig legal ist, wenn man zum Schein seinen Lebensmittelpunkt verlegt  um einen höheren "Ortszuschlag" zu bekommen.

BalBund

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:59@BalBund: [...]
Dennoch würde der von dir genannte Gesetzesentwurf, so der denn die Mehrheit in Der Regierung und im Parlament findet, für einige ab dem Jahr 2026 Mehreinnahmen bedeuten und gerade für kinderreiche Beamte würde ich mir wünschen, dass zumindest die Frage der Familienzuschläge ab dem dritten Kind schon in diesem Gesetz abgearbeitet und nachgezahlt wird, weil diese Frage dürfte aus meiner Sicht bereits verfassungsrechtlich geklärt sein und die betroffenen Familien werden aus meiner Sicht schon seit Jahren prekär besoldet.

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:06Hallo BalBund, in Leitsatz 7 des BVerfG-Beschlusses steht explizit Folgendes: "Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt."

Die Anrechnung eines fiktiven – also nicht existenten – Partnereinkommens unterläuft in meinen Augen zwingend die obige BVerfG-Vorgabe! Und auch bei der Anrechnung eines tatsächlich vorhandenen Partnereinkommens sehe ich großes "Konfliktpotenzial" mit den Anforderungen des BVerfG (Leitsatz 2, etc.)..
@Rentenonkel: Ich stimme Dir im zitierten Bereich zu, hier gibt es tatsächlich wenig Diskussionsbedarf, fast alle Bundesländer die den Aspekt bereits reformiert haben zahlen um die 500 Euro pro Nase ab dem 3. Kind zusätzlich, ich sehe nicht, warum der Bund hier abweichen sollte. Zudem lässt sich das 2020er Urteil auch relativ einfach in Besoldungstabellen für die Zukunft einbauen, so dass zumindest ab Verkündung hier die Rahmenbedingungen verändert sein sollten. Ob für diesen Aspekt alleine dann noch ein eigenes Gesetz oder nur eine Verordnung geplant ist müsste man mal recherchieren :-)

@Believer: Was in Deinen Augen zwingend ist, ist es in anderen Augen nun einmal nicht. Das Urteil stellt an anderer Stelle heraus, dass die Rechtswidrigkeit der Berliner Annahme allein daraus hergeleitet ist, dass es nicht im Gesetzestext verankert und mit entsprechenden Erwägungen, WARUM sich die Lebensrealität geändert hat, begründet wurde.

Ob die Bundesrichter daher an einer strikten Auslegung wie bisher festhalten wollen und werden, nun daran habe ich durchgreifende Zweifel.

Dunkelbunter

Wie kommt Ihr überhaupt wieder auf das Thema mit Wohngeldstufen usw. ?
BalBund hatte doch davon gar nichts erwähnt.

SwenTanortsch

Da ich mittlerweile wieder mit anderen Sachen beschäftigt bin, überfliege ich hier nur unregelmäßig, was geschrieben wird.

Wenn ich es richtig sehe, finden wir hier im Forum des Bundes in Teilen einen - zumindest, was den höheren Bundesdienst betrifft, ggf. auch Teile des gehobenen - Optimismus vor, dass sich die Besoldung im Rahmen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mitsamt eines festen Basisjahrs 1996 im hohen Maße und also regelmäßig wiederkehrend in der Vergangenheit als evident unzureichend darstellen sollte, für den mit einiger Wahrscheinlichkeit ein allenfalls nur begrenzter sachlicher Grund vorhanden sein könnte. Und der ggf. fehlende Grund entsprechender Empfindungen dürfte sich ggf. nicht nur auf die Vergangenheit beziehen.

Egal aber, worauf man jenen Optimismus begründen wollte, dürfte es durchaus empfehlenswert sein, einfach mal den zweiten und dritten Parameter für eine Besoldungsgruppe des höheren Bundesdiensts mit dem Basisjahr 1996 für den Zeitraum 1997 bis 2024 zu bemessen (für 2025 liegt zumindest die Nominallohnentwicklung noch nicht vollständig vor; die Bemessung des ersten Parameterwerts erweist sich weiterhin als recht komplex).

Eventuell täte es dem Forum durchaus gut, wenn hier weniger spekuliert und mehr die harten Fakten betrachtet werden würden. Dazu würde ich zumindest raten - denn unabhängig davon, dass hier ebenfalls wiederkehrend bezüglich des zukünftigen Handelns von Besoldungsgesetzgebern in Teilen ein Optimismus vorherrscht, für den m.E. nach den Erfahrungen der letzten rund fünf Jahre gleichfalls wenig sachlicher Grund gegeben sein dürfte, geht es verfassungsrechtlich darum, dass Prüfprogramm des Bundesverfassungsgerichts den eigenen Sichtweisen zugrundezulegen. Und dieses Prüfprogramm ist das mit der Entscheidung vom 25. September 2025 gewandelte "Pflichtenheft", das sachgerecht anzuwenden, sich die Fachgerichtsbarkeit veranlasst sieht, und das sachgerecht anzuwenden, dem Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seiner Prüfung der von ihm gewährten Besoldung und Alimentation nicht untersagt ist. Untersagt ist ihm nur, die Parameter des "Pflichtenhefts" mathematisch so zu verwenden, als ließe sich die Höhe der amtsangemessenen Besoldung unter Rückgriff auf statistische Daten exakt berechnen.

Ein großer Teil dessen, worüber hier nicht nur in den letzten Tagen diskutiert wurde, könnte man sich - wenn ich das richtig sehe - im Hinblick zumindest auf den höheren und ggf. auch mindestens auf Teile des gehobenen Bundesdiensts sparen, wenn man in die konkrete Parameterbetrachtung eintreten würde.

Der Volksmund weiß um den schönen Grundsatz "Augen zu und durch"; ich weiß nicht, wie eigentlich sein Pendant lauten müsste: "Augen auf und ..." (den treffenden Begriff bei Bedarf einfügen).

Rheini

Zitat von: Verwalter in Heute um 13:26https://www.berliner-besoldung.de/informationsveranstaltung-und-podiumsdiskussion-der-berliner-verwaltungsjuristen-vom-21-januar-2026/

Was Verwaltungsjuristen zur aktuellen Entscheidung sagen ...


Wenn es so kommt wie ich aus dem Papier lese, ist das hoher finanzieller Sprengstoff, leider verbunden mit langer Verfahrensdauer.

Hugo

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 13:35Der Volksmund weiß um den schönen Grundsatz "Augen zu und durch"; ich weiß nicht, wie eigentlich sein Pendant lauten müsste: "Augen auf und ..." (den treffenden Begriff bei Bedarf einfügen).
Augen auf bei der Berufswahl?

BVerfGBeliever

#4934
Zitat von: BalBund in Heute um 13:30@Believer: Was in Deinen Augen zwingend ist, ist es in anderen Augen nun einmal nicht. Das Urteil stellt an anderer Stelle heraus, dass die Rechtswidrigkeit der Berliner Annahme allein daraus hergeleitet ist, dass es nicht im Gesetzestext verankert und mit entsprechenden Erwägungen, WARUM sich die Lebensrealität geändert hat, begründet wurde.

Ob die Bundesrichter daher an einer strikten Auslegung wie bisher festhalten wollen und werden, nun daran habe ich durchgreifende Zweifel.
Wenn man vom gebotenen Mindestbesoldungs-Betrag (der gerade so die Prekaritätsschwelle überschreitet) einen fiktiven Betrag abzieht – den die Beamtenfamilie also vom Dienstherrn explizit nicht ausgezahlt bekommt –, dann kann die resultierende Besoldung rein mathematisch nicht mehr den hinreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko sicherstellen. Laut Leitsatz 7 muss sie jedoch genau dies tun.

Nach meinem Verständnis gilt die genannte Armutsrisiko-Abstands-Bedingung für die Besoldung unabhängig von der konkreten "Lebensrealität", die gegebenenfalls zukünftigen Besoldungsgesetzen zugrundgelegt werden wird. Es würde mich sehr erstaunen, wenn das BVerfG bezüglich der genannten Vorgabe demnächst einen Meinungswandel vollziehen würde.

Aber ich gebe dir insofern Recht, schlussendlich müssen wir abwarten, was am Ende tatsächlich passieren wird..