Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundesjogi

Zitat von: Rheini in Gestern um 06:55Ich sehe massenhaft Scheidungen auf uns zukommen, weil man sich den Ehepartner nicht mehr leisten kann.

Allerdings habe ich da noch ne Schraube im Kopf.

Mal mit Zahlen unterlegt.

Verh. Beamter incl. 2 Kindern

- 1k Beamter, für Partner 0,5k (direkt wieder fiktiv mit 0,5k abgezogen - geplant durch DH), Kind 1 0,5k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), Kind 2 0,3k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage).

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Lediger Beamter mit 2 Kindern

1k Beamter, 2 Kinder (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), kein weiter Zuschlag, da nicht Verheiratet.

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Da aber geregelt das auch ein lediger Beamter eine 4 köpfige Familie ernähren muss, kann der Zuschlag für den nicht vorhandenen Partner nicht bei 0 liegen. Also muss die Summe bei einem ledigen Beamten, nach meiner Auffassung, größer als 1,8k sein (Aufschlag für den fiktiven Partner, kein Abzug da real kein Einkommen durch Partner).


Also entweder sollten die DH überlegen die vom BVerfG angesetzten 0,5k für den Partner auch nur zum Teil fiktiv anzurechnen oder ein lediger Beamter wird am Ende mehr bekommen, als ein Verheirateter, wenn Sie es stringend durchziehen wollen.
Zitat von: Rheini in Gestern um 06:55Ich sehe massenhaft Scheidungen auf uns zukommen, weil man sich den Ehepartner nicht mehr leisten kann.

Allerdings habe ich da noch ne Schraube im Kopf.

Mal mit Zahlen unterlegt.

Verh. Beamter incl. 2 Kindern

- 1k Beamter, für Partner 0,5k (direkt wieder fiktiv mit 0,5k abgezogen - geplant durch DH), Kind 1 0,5k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), Kind 2 0,3k (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage).

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Lediger Beamter mit 2 Kindern

1k Beamter, 2 Kinder (hier Annahme 50% Grundbesoldung, 50 % Zulage), kein weiter Zuschlag, da nicht Verheiratet.

Summe 1,4k Grundbesoldung plus 0,4k für die Kinder über Zuschläge, gleich 1,8k.


Da aber geregelt das auch ein lediger Beamter eine 4 köpfige Familie ernähren muss, kann der Zuschlag für den nicht vorhandenen Partner nicht bei 0 liegen. Also muss die Summe bei einem ledigen Beamten, nach meiner Auffassung, größer als 1,8k sein (Aufschlag für den fiktiven Partner, kein Abzug da real kein Einkommen durch Partner).


Also entweder sollten die DH überlegen die vom BVerfG angesetzten 0,5k für den Partner auch nur zum Teil fiktiv anzurechnen oder ein lediger Beamter wird am Ende mehr bekommen, als ein Verheirateter, wenn Sie es stringend durchziehen wollen.
Das ist ein Diskussionsstrang, der bis heute nicht gelöst werden kann. Logisch wäre aber folgendes: Damit der Gedanke des "die Besoldung reicht für eine 4K-Familie" eingehalten wird, muss sie so ausgestaltet sein, dass bei Vorhandensein der 4K auch genug Kohle da ist. Früher konnte man noch relativ ordentlich begründen, dass das alles aus der Grundbesoldung kommen muss. Nachdem das BverFG nun aber ausdrücklich alle Umstände eingerechnet hat (Steuerklasse 3, Kindergeld, Zuschläge) ist doch relativ klar, dass für Singles die Gewissheit reicht, dass sie im Falle einer Familiengründung ausreichend alimentiert werden. Dann ist auch die Frage der Familiengründung nicht beeinträchtigt. Das wiederum bedeutet, dass Scheidungen keinen Sinn machen. Im Extremfall wird der Zuschlag für den Ehepartner komplett aufgebraucht durch das fiktive Partnereinkommen, ich kann mir aber vorstellen, dass das am Ende dann doch nicht ganz so sein wird (immerhin gab es bisher da ja auch einen Zuschlag). Aber selbst wenn, ein Single wird nie absolut mehr haben als der Verheiratete. Aber eben unter Umständen auch nicht weniger und das ist natürlich real mehr Wohlstand.

TheBr4in

Also wenn ich die Ausführungen von Julian solese, dann verstehe ich den Grund dafür wo wir stehen etwas besser.

Es gibt einfach sehr viele die unterwürfigst agieren. In den Verbänden und in den zuständigen Ressorts.

Das geht anscheinend so weit, dass einige davon überzeugt sind, dass man selbst an der Situation schuld sei.

Der Dienstherr gehört eben zum "Wir". Selten so gelacht. Das kann nur Ergebnis von Gehirnwäsche sein.

Aber dann besteht das Dienst- und Treueverhältnis praktisch ja mit mir selbst. Spannende Möglichkeiten.

GoodBye

Hat eigentlich mal jemand daran gedacht, dass das Partnereinkommen in der Stkl. 5 erzielt werden muss, wenn man für den Beamten Klasse 3 annehmen möchte? Das macht das Ganze noch absurder.

TheBr4in

Unendlich + 1 ist weiterhin unendlich. Das tröstet  ;D

Pendler1

Ich lese jetzt fast ein Jahr nur noch mit, deswegen eine nochmalige Vorstellung.
Technischer Bundesbeamter (Ing.) a.D., über 55 Jahre alimentiert, also schon lange in Regelpension, die letzten 15 Jahre vor der Pension als ,,dienstüberlassener Beamter des Bundes (hieß tatsächlich so)" bei einer GmbH beschäftigt. Aber zumindest offiziell Beamter mit allen Rechten und Pflichten.

Ich gestehe ja, dass ich als Ingenieur nicht mehr in der Lage (oder vielleicht zu blöde) bin, die juristischen doppelten Rittberger bei der Besoldung hier zu verstehen. Ein Navigationssystem, ein Radarsystem oder auch ein Kommunikationssystem sind da für mich und meine technischen Kollegen wesentlich einfacher zu verstehen. Auch eine Differentialgleichung scheint mit einfacher und logischer zu sein, als das geplante Besoldungssystem.

Fiktives Partnereinkommen??? Wie mental anders gewebt  muss man denn sein, um so etwas auch nur zu erwähnen? Ich warte ja darauf, bis jemand darauf kommt, die für ein familiäres Bedarfssystem notwendigen Toilettenrollen zu berechnen.

So wie sich mir das darstellt, ist das Beamtensystem am Ende. So hochkomplex, dass es kaum noch jemand richtig versteht. (Siehe auch hier im Forum)

Und ist ja auch kein Weltuntergang. Art. 33 GG hat ja keine Ewigkeitsgarantie. Vielleicht kommen mal wie damals die Herren Schröder und Hartz zwei aufstrebende Jung Dynamiker und sagen, wir  basteln jetzt ein ganz neues Beamtensystem? Und Politik, Presse und Bevölkerung jubeln? Wer weiß?

wizzard

Zitat von: Pendler1 in Gestern um 16:36Ich gestehe ja, dass ich als Ingenieur nicht mehr in der Lage (oder vielleicht zu blöde) bin, die juristischen doppelten Rittberger bei der Besoldung hier zu verstehen.


Geht mir schon seit 394 Seiten so. Ich warte darauf, was lt. Dobrindt nur wenige Wochen dauern soll.

matthew1312

Zitat von: GoodBye in Gestern um 16:16Hat eigentlich mal jemand daran gedacht, dass das Partnereinkommen in der Stkl. 5 erzielt werden muss, wenn man für den Beamten Klasse 3 annehmen möchte? Das macht das Ganze noch absurder.
Austausch dazu siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg432427.html#msg432427


Knecht

Zitat von: wizzard in Gestern um 16:41Geht mir schon seit 394 Seiten so. Ich warte darauf, was lt. Dobrindt nur wenige Wochen dauern soll.

:D

Ja ist denn schon Karneval...

GoodBye


Ryan

Zitat von: BVerfGBeliever in 11.02.2026 20:10Unser Thema scheint übrigens nicht nur heute, sondern auch schon vor vier Wochen im niedersächsischen Finanzausschuss besprochen worden zu sein (Quelle). Hier mal ein paar kurze Zitate aus dem zugehörigen Protokoll vom 14. Januar:

-"Vor dem Hintergrund der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Gewichtung stelle das MF jetzt darauf ab, den Hinzuverdienst quasi als die Gewichtung des Ehegatten zu betrachten, das heißt, mit 0,5 anzusetzen. Dabei werde unterstellt, dass sich der Ehegatte innerhalb der vierköpfigen Familie finanziell selbst versorge."
-"Nach Auffassung des MF sei die anzusetzende Höhe des Hinzuverdiensts dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zuzurechnen und folglich nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar."
-"Im Ergebnis zeigten die Berechnungen des MF, dass durch die vorgesehene Einmalzahlung in Höhe von 800 bzw. 500 Euro eine auskömmliche und verfassungsgemäße Mindestbesoldung gewährleistet werde."
-"MR Dr. Blissenbach (MF) erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren zur Besoldung in Berlin als Pilotverfahren ansehe. Der entsprechende Beschluss stamme aus dem Oktober 2025, sei allerdings erst Ende November 2025 veröffentlicht worden. Eine Entscheidung zur Besoldung in Sachsen sei bereits angekündigt. Er, Dr. Blissenbach, gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfahren zu den anderen Ländern jetzt zeitnah abarbeiten und eine Entscheidung zur Besoldung in Niedersachsen vermutlich noch in diesem Jahr erfolgen werde."


Welch ein Kontrast zu den kürzlich kolportierten Worten der schleswig-holsteinischen Finanzministerin..!


Der Ansatz, den Partner bei der Festsetzung der Bezüge zunächst unberücksichtigt zu lassen ist m.E. eine nicht von vorneherein ausgeschlossene Möglichkeit - im Gegensatz zur Anrechnung des Partnereinkommens. In Niedersachsen ist das natürlich nicht konsequent zu Ende gedacht.

Während die Anrechnung des Partnereinkommens nur darauf abzielt, den gerichtlichen Prüfungsmaßstab anzupassen (was ausdrücklich nicht vom Gestaltungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers umfasst ist!), wäre die "Herausrechnung" doch tatsächlich ein Systemwechsel von 4K zu 3K allerdings mit der Konsequenz, dass der Partner separat bei der Alimentation zu berücksichtigen wäre, sofern er sich aus welchen Gründen auch immer nicht selbst unterhält (also vergleichbar zum "dritten Kind") Denn das Grundgehalt ist in diesem Fall von vorneherein nicht darauf ausgelegt, damit einen Partner mitzuversorgen.

Und sollten die Gesetzgeber diesen Weg einschlagen, dann dürfen sie sich mit allerlei Fragen auseinandersetzen, z.B.

- wie hoch ist der "mein-Partner-arbeitet-nicht-Zuschlag" aka "Herdprämie"?
- was bedeutet in diesem Zusammenhang (in Niedersachsen) eigentlich "0,5"? Steigende Zuschläge mit höherer Besoldungsgruppe? Oder Armutsgrenzenzuschlag auch für alle?
- wie ist das Ganze vor dem Hintergrund des Leistungsprinzips zu beurteilen?
- Wie will der Bund einen solchen Zuschlag vor dem Hintergrund rechtfertigen, dass er schon jahrelang behauptet, er möchte den FZ1 reformieren?
- Warum möchte man tatsächlich einen Anreiz schaffen, die Arbeit niederzulegen? Kommt man hier wohl mit dem GG an anderer Stelle in Konflikt? (Interessanterweise wird immer wieder behauptet, das Alleinverdienermodell schaffe den falschen Anreiz, dabei setzt das Mehrverdienermodell den falschen Anreiz!)
- etc.

Ich gehe nicht davon aus, dass das am Ende so kommen wird. Das ist politisch wohl gefährlicher eine 20%ige (vierstellige) Herdprämie zu zahlen, als im aktuellen System zu bleiben und die FZ für die Kinder zu erhöhen.

Den gerichtlichen Prüfungsmaßstab müsste man in diesem Fall übrigens nicht unbedingt ändern.

DeltaR95

Zitat von: Ryan in Gestern um 20:33Ich gehe nicht davon aus, dass das am Ende so kommen wird. Das ist politisch wohl gefährlicher eine 20%ige (vierstellige) Herdprämie zu zahlen, als im aktuellen System zu bleiben und die FZ für die Kinder zu erhöhen.

Die interessante Frage ist doch eher, ob der Besoldungsgesetzgeber nicht einfach hergehen kann und sagen:

- lediger Beamter erhält nur 1,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit erwerbstätigem Ehepartner erhält 1,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner erhält 1,5 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und einem Kind erhält 2,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und zwei Kindern erhält 2,3 x MÄE

Familienzuschläge gibt es dann erst ab dem dritten Kind.

Auf diese Art bräuchte es doch gar keine Familenzuschläge mehr, wenn man ab dem dritten Kind einfach rechnet 2,6, 2,9, 3,2 usw.?

Damit eröffnet sich aber automatisch die Frage, ob der ledige Beamte mit "1,0 x MÄE" noch seinem Amt nach angemessen besoldet ist und seinen Status in der Gesellschaft mit diesem Einkommen darstellen kann.

despaired

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 20:44Die interessante Frage ist doch eher, ob der Besoldungsgesetzgeber nicht einfach hergehen kann und sagen:

- lediger Beamter erhält nur 1,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit erwerbstätigem Ehepartner erhält 1,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner erhält 1,5 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und einem Kind erhält 2,0 x MÄE
- verheirateter Beamter mit nicht erwerbstätigem Ehepartner und zwei Kindern erhält 2,3 x MÄE

Familienzuschläge gibt es dann erst ab dem dritten Kind.

Auf diese Art bräuchte es doch gar keine Familenzuschläge mehr, wenn man ab dem dritten Kind einfach rechnet 2,6, 2,9, 3,2 usw.?

Damit eröffnet sich aber automatisch die Frage, ob der ledige Beamte mit "1,0 x MÄE" noch seinem Amt nach angemessen besoldet ist und seinen Status in der Gesellschaft mit diesem Einkommen darstellen kann.

Nein.

netzguru

Hallo zusammen,

könnte folgender Weg gehen wenn das kommt:

"Vor dem Hintergrund der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Gewichtung stelle das MF jetzt darauf ab, den Hinzuverdienst quasi als die Gewichtung des Ehegatten zu betrachten, das heißt, mit 0,5 anzusetzen. Dabei werde unterstellt, dass sich der Ehegatte innerhalb der vierköpfigen Familie finanziell selbst versorge."

1. Gütertrennung, sollte schnell gehen
2. Da durch die Vorgabe des DH, Ehepartner muss sich selbet Versorgen und der Ehepartner ist nicht Erwerbstätig, sollte dem Ehepartner doch Bürgergeld und sonstiges zustehen.
Der DH sieht doch beide als getrennte Lebengemeinschaften an.

Bitte um Meinungen

DeltaR95


netzguru

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 20:44Auf diese Art bräuchte es doch gar keine Familenzuschläge mehr, wenn man ab dem dritten Kind einfach rechnet 2,6, 2,9, 3,2 usw.?

Geht auch nicht denn Kinder werden älter und sollte es 0,5 sein.