Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

Zitat von: BerndStromberg in Gestern um 08:11Sollten wir den Entwurf des BMI nicht mal abwarten, bevor wir hier früheren Gesetzentwürfen hinterhertrauern? Jammern können wir dann immer noch.

Habe ich das übrigens richtig verstanden? Bayern zahlt trotz fiktiven Partnereinkommens von 20.000 Euro einen Orts- und Familienzuschlag (auch für den hD), der zusätzlich bis A10 je Kind weiter durch sog. Erhöhungsbeiträge aufgestockt wird?

https://bayerischer-jobtitan.de/familienzuschlag-beamte-in-bayern

Das wäre doch auch ein realistisches Modell für den Bund?


Da in meiner Konstellation Bayern sogar schlechter zahlt als der Bund, wäre ein Wechsel zum Land ein sozialer Abstieg  ???

Mal davon abgesehen, dass auch dieses Modell weit davon entfernt ist verfassungskonform zu sein. Die "Pinsel" in der Landesregierung behaupten das natürlich gerne.   ;)

Julianx1

Na man kann noch so abschätzend über Alex sein Philosophie schreiben wie man möchte. Je nachdem aus welcher Perspektive er schreibt hat er nicht ganz unrecht.

Ich habe Mietenstufe 2. Aber halt 7 Kinder auf der Uhr. Selbst mit dem Entwurf welcher dem Bundestag bereits vorgelegt wurde, hätte ich mich sehr gut gestanden.

Die NRW Kollegen haben bei gleicher Konstellation 1,3K netto mehr im Monat. Und das bereits seit 2021. das kriegt man nie wieder ausgeglichen oder nachgezahlt.

Aus einer anderen Perspektive kann man den Entwurf natürlich auch ganz anders sehen. Aber er hätte erstmal Planungssicherheit gegeben.

Und ganz ehrlich, Alex hat recht. Wir wissen zwar alle nicht was kommt. Aber eins wissen wir eigentlich. Das Partnereinkommen wird in irgendeiner Art und Weise Berücksichtigung finden. Da werden schon die Länder nachhaken 

Und Dobi wird sich auch Mit Markus kurzschließen.

Im Moment haben wir nichts. Ne Aussage von nem Minister gegen über Gewerkschaften. Gewerkschaften die da warten und seltsamer Weise mehr als ruhig sind. Zwei Urteile, die ziemlich viel Fragen und Spekulationen ausgelöst haben. Aber was fehlt ist ,,Kohle"! In jeder Hinsicht. Kohle damit Gleiche fließen kann. Und Kohle, die nach wieviel Jahren fließt?

Das ganze Ding wird so oder so heftigste Nachwehen haben aufgrund der Zeit. Wieviele Kollegen sind bereits verstorben? Der Bund hat mit seinem Rundschreiben aus 2021 mehr Böcke geschossen, als Zuversicht ausgelöst. Er hat indirekt eingestanden, dass Handlungsbedarf besteht. Daran wird er noch genagelt werden. Und daraus wird er noch versuchen sich zu Winden.

Durgi

Zitat von: clarion in 14.02.2026 07:42Durgi und Swen wie würdet ihr die Begründung von Niedersachen beurteilen? Verkürzt dargestellt sagt Niedersachsen: Die Alleinverdienerfamilie entspricht nicht dem  gesellschaftlichen Bild, deswegen passen wir die Bezugsgröße an. Der Partner muss für sich selbst aufkommen, deshalb ist eine Mindestbesoldung von 1,8 Netto-Medianäquivalenteinkommen ausreichend.

Hallo und juten Morjen.
@clarion
Schon ein wenig eng zusammengekehrt aber du triffst dennoch den Punkt :)

Ich antworte mal ein wenig salopper ob des Karnevalreigens:

Gesellschaftliches Leitbild austauschen ist keine Rechtsgrundlage.
Das BVerfG hat nicht nach Lifestyle-Trends gefragt, sondern nach der realitaetsgerechten Sicherung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts. Ob die Alleinverdienerfamilie ,,modern" ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Das Alimentationsprinzip ist kein Soziologie-Seminar :D

Der Staat darf Lebensmodelle nicht normativ erzwingen...Wenn Niedersachsen sagt: Der Partner muss fuer sich selbst aufkommen, dann ist das nichts anderes als eine verdeckte Zwangsannahme von Doppelverdienertum. Genau DAS hat Karlsruhe mehrfach ausgeschlossen. Die Besoldung ist statusbezogen, nicht beziehungsabhaengige Patchwork-Mathematik.

1,8 Netto-Median ist keine neue Wahrheit, sondern eine willkuerliche Setzung....die Absenkung der Bezugsgröße ist kein Erkenntnisgewinn, sondern ein politischer Spartrick (Lars'Enkeltrick). Das BVerfG hat klare Parameter vorgegeben (Abstandsgebot, Vergleichsgruppen, mehrdimensionale Pruefung). Niedersachsen ersetzt diese durch eine selbstdefinierte Zielzahl. Das ist methodisch unzulaessig.

Ich wuerde das nicht gleich apokalyptisch formulieren wie InternetistNeuland, aber der Kern ist richtig:
Wenn ein Gesetzgeber systematisch Urteile ,,uminterpretiert", statt sie umzusetzen, provoziert er bewusst eine erneute Verfassungswidrigkeit. Das ist keine Gewaltenteilung mehr, sondern Verzoegerungstaktik auf Kosten der Besoldungsempfaenger.

>>> erneute Kassation inklusive Rueckwirkung, Zinsfrage und Gesichtsverlust fuer das Land.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Zerot

und wie kann das Bundesverfassungsgericht da schon vorab dazwischen grätschen?

Die Leitplanken beim nächsten Beschluss noch enger setzen ist keine Lösung wenn es nach der Feststellung:
Alimentation verfassungswidrig

der DH dahinter dann gleich ein Komma setzt und mit einem "aber" fortfährt.

Ich versuche wirklich seit einiger Zeit mich in die Rolle des Bundesverfassungsgericht hineinzuversetzen.
Man erklärt eine Verfassungswidrigkeit. Vorgang abgeschlossen. Und dann modelliert, in diesem Fall der DH, die Verfassungswidrigkeit zu Verfassungskonform um. Was macht das mit dem Bundesverfassungsgericht, was macht das mit den Berichterstatter, ist nach dem letzten Punkt im Beschluss dem Bundesverfassungsgericht und den Berichterstatter egal was daraus gemacht wird. Da zweifelt man doch sicherlich an der eigenen Funktion. Die besten Verfahren sind vermutlich die, die nicht zur Entscheidung angenommen werden, weil einem hier nicht die Machtlosigkeit im späteren Verlauf vorgezeigt bekommt. 

Pumpkin76

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:08Der Staat darf Lebensmodelle nicht normativ erzwingen

Just dies tut aber doch ein Dienstherr, der nicht amtsangemessen alimentiert und so den Ehepartner zur Erwerbstätigkeit zwingt, da sonst das Geld nicht ausreicht.

Nur, und diese Angst ließe ich mir sehr gerne nehmen - passiert das lange genug, dann erfolgt augenscheinlich (weil durch statistische Erhebungen hinreichend nachweisbar) die "realitätsgerechte Sicherung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts.", da der Dienstherr das Besoldungsgefüge normativ typisierend ausgestalten darf - oder eben doch nicht?

Würde das BVerfG dies verhindern wollen, hätte es diese Bestrebungem im Keim ersticken müssen - und hat dies leider nicht getan..

Bundi

Da kann das BVerfG nach meiner bescheidenen BEwertung gar nicht eingraetschen.
Es kann ggf. dies im Rahmen eines der nächsten zu entscheidenden Verfahren aufgreifen, wenn der Vorgang es hergibt.
Ich glaube, niemand hat im Traum daran gedacht, als die Institution BVerfG und die diesbezügliche Gesetzgebung und Regelung der Prozessabläufe ins Leben gerufen wurden, dass zukünftige DH und Gesetzgeber, also andere VErfassungsorgane, so offensichtlich die Rechtsprechung des BVerfG misinterpretieren und missachten.
Eine derartige, ich nenne es, Missachtung des BVerfG und in Konsequenz unserer VErfassung durch andere Verfassungsorgane, die ja letztendlich die Gesetze beschließen, die seitens der DH vorgelegt werden, war mit Sicherheit nicht zu erwarten. Ich gehe davon aus, dass das BVErfG davon ausgehen muss, dass seine Rechtsprechung auch seitens der Gesetzgeber entsprechend beachtet wird. 
Im vorliegenden Fall kann man mit Sicherheit auch nicht davon ausgehen, dass dies ein VErsehen seitens der DH/Gesetzgeber ist, Sie also quasi den BEschluss falsch verstanden haben, dies geschieht, wie schon mehrfach erwähnt, konzertiert über nahezu alle Rechtskreise und das mit Vorsatz.

PolareuD

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:08>>> erneute Kassation inklusive Rueckwirkung, Zinsfrage und Gesichtsverlust fuer das Land.

Der Gesichtsverlust dürfte für die Verantwortlichen unerheblich sein. Bis das BVerfG hierzu eine Entscheidung getroffen hat, sind die Verantwortlich lange nicht mehr in Amt und Würden.

Die Verantwortlichen sollten sich viel mehr die Frage stellen, ob der zunehmende Vertrauensverlust der Bediensteten in die rechtskonforme Handlungsfähigkeit des Dienstherrn hinnehmbar ist. Wenn das nicht mehr gegeben ist, kann die FDGO zu Grabe getragen werden.  ;)

Bundi

Zitat von: Zerot in Gestern um 09:25und wie kann das Bundesverfassungsgericht da schon vorab dazwischen grätschen?

Die Leitplanken beim nächsten Beschluss noch enger setzen ist keine Lösung wenn es nach der Feststellung:
Alimentation verfassungswidrig

der DH dahinter dann gleich ein Komma setzt und mit einem "aber" fortfährt.

Ich versuche wirklich seit einiger Zeit mich in die Rolle des Bundesverfassungsgericht hineinzuversetzen.
Man erklärt eine Verfassungswidrigkeit. Vorgang abgeschlossen. Und dann modelliert, in diesem Fall der DH, die Verfassungswidrigkeit zu Verfassungskonform um. Was macht das mit dem Bundesverfassungsgericht, was macht das mit den Berichterstatter, ist nach dem letzten Punkt im Beschluss dem Bundesverfassungsgericht und den Berichterstatter egal was daraus gemacht wird. Da zweifelt man doch sicherlich an der eigenen Funktion. Die besten Verfahren sind vermutlich die, die nicht zur Entscheidung angenommen werden, weil einem hier nicht die Machtlosigkeit im späteren Verlauf vorgezeigt bekommt. 

Ich stelle mir darüber hinaus auch die Frage, was dies mit den betroffenen Beamten macht.
Da verlangt der DH, zB der BMI von der BPol die Umsetzung und Durchsetzung von Recht und Gesetz und selber haelt derselbe DH sich nicht die Spur an Recht und Gesetz bzw in unserem Fall die Rechtsprechung des BVerfG.
Was macht das mit den Beamten ?
Das Dienst- und Treueverhältnis ist einseitig seitens des DH aufgekündigt.
Dies ist, so hab ich es verstanden, unter anderem das was Battis mit der Verfassungskrise angedeutet hat.
Wenn selbst die ausfuehrenden Beamten nicht mehr an seinen DH und die durch Ihn getroffenen Gesetze und Regelungen glauben koennen bzw deren Verfassungswidrigkeit zur Kenntnis nehmen muessen, was ist dann mit unserem Rechtsstaat passiert ? Es ist 5 vor 12, dass die DH und Gesetzgeber zurück auf den Boden der Verfassung kommen. Vielleicht ist mein Bild aber auch zu düster gezeichnet, und alles ist weiterhin in Ordnung ?

Haftnotiz

Zitat von: Bundi in Gestern um 11:20Ich stelle mir darüber hinaus auch die Frage, was dies mit den betroffenen Beamten macht.
Da verlangt der DH, zB der BMI von der BPol die Umsetzung und Durchsetzung von Recht und Gesetz und selber haelt derselbe DH sich nicht die Spur an Recht und Gesetz bzw in unserem Fall die Rechtsprechung des BVerfG.
Was macht das mit den Beamten ?
Das Dienst- und Treueverhältnis ist einseitig seitens des DH aufgekündigt.
Dies ist, so hab ich es verstanden, unter anderem das was Battis mit der Verfassungskrise angedeutet hat.
Wenn selbst die ausfuehrenden Beamten nicht mehr an seinen DH und die durch Ihn getroffenen Gesetze und Regelungen glauben koennen bzw deren Verfassungswidrigkeit zur Kenntnis nehmen muessen, was ist dann mit unserem Rechtsstaat passiert ? Es ist 5 vor 12, dass die DH und Gesetzgeber zurück auf den Boden der Verfassung kommen. Vielleicht ist mein Bild aber auch zu düster gezeichnet, und alles ist weiterhin in Ordnung ?


Wir erleben hier eine echte Verfassungskrise. Es ist ein gefährliches Signal, wenn der Staat von seinen Beamten Gehorsam und Rechtstreue fordert, sich aber selbst nicht an die Vorgaben aus Karlsruhe bzw. an die Gesetze hält. Dass wir Beamte mittlerweile wie Bittsteller beim Sozialamt Anträge auf Ergänzungszuschläge stellen müssen, zeigt, dass der Dienstherr das Treueverhältnis einseitig aufgekündigt hat. Es ist 5 vor 12 für den Rechtsstaat.

Dass Beamte mittlerweile wie Sozialempfänger jedes Jahr private Verhältnisse offenlegen und Anträge auf Ergänzungszuschläge stellen müssen, ist eine Entwürdigung. Die Alimentation ist kein Almosen, sondern ein verfassungsrechtlicher Anspruch. Der Dienstherr hat die Pflicht, von sich aus amtsangemessen zu besolden.

matthew1312

Schon bei den aktuellen Formularen zum Familienzuschlag dachte ich zuerst, ich bin im falschen Film.

Die sollen uns anständig bezahlen und uns mit diesem Schwachsinn in Ruhe lassen.

Zerot

Für mein empfinden ist man dem DH schutzlos ausgeliefert. Nicht einmal das Bundesverfassungsgericht vermag ihn daran zu hindern. Unabhängig der Argumentation, unabhängig der Beschlüsse, unabhängig der Vorgaben entscheiden Personen die eventuell 4 Jahre das Zepter in der Hand haben über die finanzielle Zukunft (da alles aufeinander aufbaut) von tausenden. Und deshalb ist es auch für mich ein Bild, das düsterer nicht sein kann!

AlrightyThen

Hallo in die Runde,

als jemand der hier die vergangenen 5 Jahre still mitgelesen hat und natürlich auch heiß auf das Urteil gewartet hat bin ich unfassbar überrascht mit welcher Selbstsicherheit hier und auch in anderen Forenbereichen davon ausgegangen wird, dass jetzt endlich alles klar ist.

Sind wir doch mal ehrlich, man kann das Urteil komplett falsch verstehen, wenn man es denn will. Den juristischen Anspruch, den hier viele an die Besoldungsgesetzgeber stellen, können diese einfach ignorieren.

Wenn man auf Länderebene guckt, dann haben hier ja schon Sachsen, Hessen und BaWü teilweise komplett unterschiedlich auf vergangene Urteile reagiert und andere Bundesländer ignorieren trotzdem weiterhin.

Ich wäre sehr überrascht wenn der Bund mit einer tollen Vorlage vorweg geht. Diese muss dann allerdings auch durch den Bundestag kommen und bzgl. der Finanzierung wird das wohl auch nicht einfach.

Der Clou ist doch, wenn jetzt alle Partnereinkommen anrechnen und auch diese wieder in ein paar Jahren als Verfassungswidrig eingestuft werden, was genau kommt dann?

=> Nachzahlungen nur für Kläger und Widersprüche
=> So gering bemessen wie möglich
=> Unter Missachtung des Abstandsgebotes

Und dann denkt man sich einfach was neues aus. Negativer Solidaritätsabschmelzungszuschlag zur Alimentation. Und das Spiel geht von Vorne los. Ohne politischen Willen gibt es für die Besoldungsgesetzgeber überhaupt keinen Grund grundlegende Erhöhungen zu vollziehen. Und belangt wird im Nachhinein ja auch niemand, egal wie krumm die Gesetze sind.

Das Einzige was uns wirklich helfen würde, das wäre wohl eine Beschleunigung der Verfahren auf Lichtgeschwindigkeit, sodass zeitnah Rechtsklarheit herrscht.

Der aktuelle Tanz, der sich je nach Verfahren 5, 10 oder auch 15 Jahre hinzieht, der beeindruckt doch niemanden.

MOGA

Ich warte ab bis ich das Resultat sehe bevor ich mir ein abschliessendes Urteil bilde.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rentenonkel

Weder der Gesetzgeber noch das BVerfG darf Lebensmodelle normativ bestimmen oder einschränken.

Dennoch kann der Gesetzgeber auf der Grundlage von gesättigten, empirischen Erhebungen eine Änderung der Besoldung hin zu einem Mehrverdienermodell einführen, so lange er den vom Grundgesetz und Senat gesteckten Rechtsrahmen nicht verlässt und sicherstellt, dass die Beamtenfamilie in jeglicher Familienkonstellation ausreichend und amtsangemessen alimentiert wird.

Problematisch ist daher zunächst einmal die Anrechnung eines "fiktiven" Partnereinkommens, dass, wie der Name schon sagt, im Zweifel fiktiv ist, also dem Beamten und seiner Familie gar nicht zur Verfügung steht. Ich denke, dass hier der Senat früher oder später ein Stopp Schild verhängen wird.

Das bedeutet jedoch nicht, dass nicht unter Umständen ein Einkommen eines Partners oder Kindes doch Auswirkungen haben kann auf die Nebenbesoldungskomponenten. Daher kann und darf der Senat hier diese Bestrebungen nicht im Keim ersticken; er kann und muss jedoch darauf hinweisen, dass ein solcher Systemwechsel nicht dazu führen darf, dass die Beamten nicht mehr amtsangemessen besoldet werden, auch wenn der Partner ein Einkommen hat. Die Amtsangemessenheit der Grundalimentation bestimmt sich ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und nicht nach der Höhe des Einkommens des Partners. Ob das dann am Ende die gewünschten Einsparungen bringt, darf zu Recht bezweifelt werden.

Klar dürfte somit sein, dass die Grundalimentation seit einiger Zeit von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wurde und somit insbesondere der Höhe nach nicht mehr verfassungsgemäß sein kann. Diese Erkenntnis dürfte mittlerweile überall angekommen sein; dennoch wird der Eindruck erweckt, soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann. dass die Politik versucht, sich Zeit zu erkaufen, weil sie gelernt hat, dass das der fiskalisch deutlich preiswertere Weg ist.

Die Verfassungskrise und der fehlende Nachwuchs im ÖD wird nach meinem Eindruck dabei als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen, da die Haushaltsgesetzgeber die Schuldenbremse als mindestens gleichrangig bewerten und somit kein Geld ausgeben wollen, dass nicht im Haushalt vorhanden ist und Steuererhöhungen oder Streichung von Subventionen einfach unpopulär sind.

PolareuD

Einen Weg hat Swen ggf. schon aufgezeigt mit den Ruhensregelungen bei der Hinterbliebenenversorgung. Klar ist, dass die Alimentation nicht von Anträgen abhängig sein kann, d.h. antragsabhängige FEZs, REZs oder AEZs sind unzulässig, solange sie nicht auf wenige Einzelfälle begrenzt sind.