Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:08Hallo und juten Morjen.
@clarion
Schon ein wenig eng zusammengekehrt aber du triffst dennoch den Punkt :)

Ich antworte mal ein wenig salopper ob des Karnevalreigens:

Gesellschaftliches Leitbild austauschen ist keine Rechtsgrundlage.
Das BVerfG hat nicht nach Lifestyle-Trends gefragt, sondern nach der realitaetsgerechten Sicherung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts. Ob die Alleinverdienerfamilie ,,modern" ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Das Alimentationsprinzip ist kein Soziologie-Seminar :D

Der Staat darf Lebensmodelle nicht normativ erzwingen...Wenn Niedersachsen sagt: Der Partner muss fuer sich selbst aufkommen, dann ist das nichts anderes als eine verdeckte Zwangsannahme von Doppelverdienertum. Genau DAS hat Karlsruhe mehrfach ausgeschlossen. Die Besoldung ist statusbezogen, nicht beziehungsabhaengige Patchwork-Mathematik.

1,8 Netto-Median ist keine neue Wahrheit, sondern eine willkuerliche Setzung....die Absenkung der Bezugsgröße ist kein Erkenntnisgewinn, sondern ein politischer Spartrick (Lars'Enkeltrick). Das BVerfG hat klare Parameter vorgegeben (Abstandsgebot, Vergleichsgruppen, mehrdimensionale Pruefung). Niedersachsen ersetzt diese durch eine selbstdefinierte Zielzahl. Das ist methodisch unzulaessig.

Ich wuerde das nicht gleich apokalyptisch formulieren wie InternetistNeuland, aber der Kern ist richtig:
Wenn ein Gesetzgeber systematisch Urteile ,,uminterpretiert", statt sie umzusetzen, provoziert er bewusst eine erneute Verfassungswidrigkeit. Das ist keine Gewaltenteilung mehr, sondern Verzoegerungstaktik auf Kosten der Besoldungsempfaenger.

>>> erneute Kassation inklusive Rueckwirkung, Zinsfrage und Gesichtsverlust fuer das Land.

Als Zusatz:
Um es noch genauer (und härter) zu formulieren: die Alimentierung richtet sich nach Eignung, Befähigung und Leistung. Nicht nach individuellen Lebensentwürfen oder der Familienplanung. Ich bin ja Verfechter der These, dass das Partnereinkommen aus meinen weiter Vorne dagelegten These und Schlußfolgerung unwiederbringlich tot ist, die Besoldungsgesetzgeber sich aber daran klammern, weil es der LETZTE Ausweg für sie war.

Beim Rest des Postings folge ich dir und ergänze, dass sich das Besoldungsthema zu einer echten Verfassungsproblematik entwickeln kann, wenn die Rechtskreise der Besoldungsgesetzgeber dem Beschluss und den rechtlich (!, nicht politischen) Rahmenbedingungen des BVerfG nicht Folge leisten werden.

Dogmatikus hatte hier auch eine Einschätzung abgegeben:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg440091.html#msg440091

VierBundeslaender

Warum ist hier ständig von Lebensmodellen und Leitbildern die Rede? Das Gericht vergleicht früher mit später und wenn man das macht, darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ("die Äpfel früher waren kleiner als die Birnen heute"). Man muss gleiches mit gleichem vergleichen. Und weil es am einfachsten geht, nimmt man die 4K-Familie. Wer jetzt sagt "aber das Lebensmodell hat sich geändert" macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Er untersagt dem Gericht den Vergleich und schlägt einen neuen Vergleichsmaßstab vor. Das kann man machen, wird dem Gericht aber egal sein. Am schönsten hat solche "Argumente"  Loriot beschrieben ("Das Ei ist hart"). 

simon1979

Zitat von: VierBundeslaender in Gestern um 12:46Warum ist hier ständig von Lebensmodellen und Leitbildern die Rede? Das Gericht vergleicht früher mit später und wenn man das macht, darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ("die Äpfel früher waren kleiner als die Birnen heute"). Man muss gleiches mit gleichem vergleichen. Und weil es am einfachsten geht, nimmt man die 4K-Familie. Wer jetzt sagt "aber das Lebensmodell hat sich geändert" macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Er untersagt dem Gericht den Vergleich und schlägt einen neuen Vergleichsmaßstab vor. Das kann man machen, wird dem Gericht aber egal sein. Am schönsten hat solche "Argumente"  Loriot beschrieben ("Das Ei ist hart"). 

Für die Vergangenheit und alle laufenden Verfahren gilt die Alleinverdiener Familie. Die Besoldungsgesetzgeber dürfen für die Vergangenheit somit kein Partnereinkommen berücksichtigen.
Das BVerfG hat aber durchaus die Tür für zukünftige Gesetze und Änderungen hin zur Mehrverdiener Familie geöffnet, was bedeutet, dass auf die eine oder andere Weise ein weiteres Einkommen berücksichtigt werden kann.

Die 4K Familie bleibt sowohl in der Vergangenheit als auch der Zukunft Berechnungsmaßstab.

PolareuD

Zitat von: simon1979 in Gestern um 13:08Das BVerfG hat aber durchaus die Tür für zukünftige Gesetze und Änderungen hin zur Mehrverdiener Familie geöffnet, was bedeutet, dass auf die eine oder andere Weise ein weiteres Einkommen berücksichtigt werden kann.

Nur bedingt. Mit Sicherheit ist jede Fiktivität unzulässig.

GoodBye

Etwas systematisch auszuschließen oder etwas sprachlich explizit auszuschließen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Pumpe14

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 12:00Weder der Gesetzgeber noch das BVerfG darf Lebensmodelle normativ bestimmen oder einschränken.

Dennoch kann der Gesetzgeber auf der Grundlage von gesättigten, empirischen Erhebungen eine Änderung der Besoldung hin zu einem Mehrverdienermodell einführen, so lange er den vom Grundgesetz und Senat gesteckten Rechtsrahmen nicht verlässt und sicherstellt, dass die Beamtenfamilie in jeglicher Familienkonstellation ausreichend und amtsangemessen alimentiert wird.

Problematisch ist daher zunächst einmal die Anrechnung eines "fiktiven" Partnereinkommens, dass, wie der Name schon sagt, im Zweifel fiktiv ist, also dem Beamten und seiner Familie gar nicht zur Verfügung steht. Ich denke, dass hier der Senat früher oder später ein Stopp Schild verhängen wird.

Das bedeutet jedoch nicht, dass nicht unter Umständen ein Einkommen eines Partners oder Kindes doch Auswirkungen haben kann auf die Nebenbesoldungskomponenten. Daher kann und darf der Senat hier diese Bestrebungen nicht im Keim ersticken; er kann und muss jedoch darauf hinweisen, dass ein solcher Systemwechsel nicht dazu führen darf, dass die Beamten nicht mehr amtsangemessen besoldet werden, auch wenn der Partner ein Einkommen hat. Die Amtsangemessenheit der Grundalimentation bestimmt sich ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und nicht nach der Höhe des Einkommens des Partners. Ob das dann am Ende die gewünschten Einsparungen bringt, darf zu Recht bezweifelt werden.

Klar dürfte somit sein, dass die Grundalimentation seit einiger Zeit von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wurde und somit insbesondere der Höhe nach nicht mehr verfassungsgemäß sein kann. Diese Erkenntnis dürfte mittlerweile überall angekommen sein; dennoch wird der Eindruck erweckt, soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann. dass die Politik versucht, sich Zeit zu erkaufen, weil sie gelernt hat, dass das der fiskalisch deutlich preiswertere Weg ist.

Die Verfassungskrise und der fehlende Nachwuchs im ÖD wird nach meinem Eindruck dabei als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen, da die Haushaltsgesetzgeber die Schuldenbremse als mindestens gleichrangig bewerten und somit kein Geld ausgeben wollen, dass nicht im Haushalt vorhanden ist und Steuererhöhungen oder Streichung von Subventionen einfach unpopulär sind.

Sehr schön dargelegt, Danke dir!

Wie schon einmal beschrieben - der ergänzende Zuschlag für die Ehe, wäre m.E. das Höchstmaß des möglich streichbaren. Dieser dient ja dem verheirateten Beamten, zusätzlich als Alimentationsanteil für die Unterhaltsgemeinschaft der Ehe - gegenüber dem Single.

Damit wäre wir dann aber noch immer entfernt von einer entsprechend hohen Grundbesoldung, welche leistungs- und amtsbezogen sein soll.

DrStrange

Seit 2020 werden Bundesbeamte hingehalten und weiterhin verfassungswidrig alimentiert! Das sind fast 6 Jahre!! Die BL wursteln sich mit unterschiedlichem Werkzeug so durch. Da werden Beamte einfach mal von A4/A5 in A7 übergeleitet. Neues Endgrundgehalt. Das ist faktisch eine Beförderung. Allerdings außerhalb von Eignung, Leistung und Befähigung. Wie begründet man das denn jetzt für normale Beförderungen?Man könnte doch auch einfach auf eine "Überleitung" bestehen und das Beurteilungssystem vor Gericht ziehen!?

Dann geht der mD von A7 bis A10Z. Das ganze Gefüge ist völlig im Eimer.

Beamte sollen nicht von Dritten abhängig sein, ein Partnereinkommen wird dennoch bereits fiktiv angerechnet oder ist in Planung. Nebeneinkommen könnten mglw auch berücksichtigt werden.

Dann soll man privat vorsorgen und dann ist in Planung, dass man darauf Sozialabgaben leistet.

Die Geschichte von leeren Kassen höre ich seit Beginn meiner öD Laufbahn. (>20 Jahre)

Ich muss ehrlich sagen, wenn man das alles mal so zusammenfasst und nüchtern betrachtet, werden wir seit Jahrzehnten belogen und verarxxt.

Man fühlt sich wie ein Betroffener des Stockholmsyndroms. Der, den man verteidigt aufgrund des geleisteten Eides, schlägt dir permanent weiter in die Frexxe. Was soll man tun!? Sich selbst befördern und bei gleicher Dienstzeit weniger arbeiten??
Es ist eine Qual..

Alexander79

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:15Dann geht der mD von A7 bis A10Z. Das ganze Gefüge ist völlig im Eimer.
Das Gefüge war dahin, als man die Dienstpostenbündelung eingeführt hat.
Aber da war es für den ein oder anderen positiv, deswegen hat man sich damals nicht drüber beschwert.

Mich würde es nicht mal wundern wenn der Dienstherr ein Partnereinkommen einführt und weil dann soviel Familieneinkommen vorhanden ist, streicht er mal fix für die Zukunft den Familienzuschlag.

wieauchimmer

Zitat von: DrStrange in Gestern um 14:15Man fühlt sich wie ein Betroffener des Stockholmsyndroms. Der, den man verteidigt aufgrund des geleisteten Eides, schlägt dir permanent weiter in die Frexxe. Was soll man tun!? Sich selbst befördern und bei gleicher Dienstzeit weniger arbeiten??
Es ist eine Qual..

Es gibt schon legitime Möglichkeiten des Protests für uns Beamte - die durchaus auch eloquent rüber kommen können und würdevoll sind. Z.B. kann man sich nebenbei selbstständig oder angestellt machen und die Arbeitszeiten des Amts reduzieren - allein die Anzeige bzw. Antrag hierzu ist doch auch ein Signal an den Dienstherren. Wenn plötzlich jeder 2. Beamte ein 2. Standbein anzeigt, weil da der Stundenlohn besser bezahlt ist, hat das durchaus Signalwirkung, auch wenn am Ende vielleicht nur jeder 2. oder 3. seine Nebenbeschäftigung genehmigt bekommt. Nicht nur reden, einfach auch Mal machen!

Nicht-Legitime Mittel gibt es sicher auch, aber das kann langfristig auch keine gütliche Lösung für alle Beteiligten sein.

AndreasS

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 14:23Es gibt schon legitime Möglichkeiten des Protests für uns Beamte - die durchaus auch eloquent rüber kommen können und würdevoll sind. Z.B. kann man sich nebenbei selbstständig oder angestellt machen und die Arbeitszeiten des Amts reduzieren - allein die Anzeige bzw. Antrag hierzu ist doch auch ein Signal an den Dienstherren. Wenn plötzlich jeder 2. Beamte ein 2. Standbein anzeigt, weil da der Stundenlohn besser bezahlt ist, hat das durchaus Signalwirkung, auch wenn am Ende vielleicht nur jeder 2. oder 3. seine Nebenbeschäftigung genehmigt bekommt. Nicht nur reden, einfach auch Mal machen!

Nicht-Legitime Mittel gibt es sicher auch, aber das kann langfristig auch keine gütliche Lösung für alle Beteiligten sein.

Das verhindert § 99 (3) BBG. 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit ist nur erlaubt.

Verwaltungsgedöns

Naja der Gesetzgeber hält sich seit Jahren nicht an die Regeln. Warum sollen es dann die Beamten?

Ich weiß, unmoralisch und so. Aber ich habe als Kind Horrorfilme statt Biene Maja geguckt.

wieauchimmer

#6161
Zitat von: AndreasS in Gestern um 14:31Das verhindert § 99 (3) BBG. 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit ist nur erlaubt.

Was genau verhindert der Paragraph jetzt? Es zieht eine Grenze was den Umfang der Nebentätigkeit angeht, verhindert deshalb aber diese Option nicht grundsätzlich. Man kann sowohl Stunden reduzieren (erst recht Beamte mit Kindern unter 12 Jahren), als auch eine Nebentätigkeit anzeigen - das schließt sich beides nicht aus. Gerade mit Kindern (und das ist ja beim Thema der aA irgendwie eine Kern-Zielgruppe) hat man es leicht bzgl. der Genehmigung. DAS ist ein Signal - und wenn man diesen Antrag/Anzeige bei Ablehnung dennoch alle 3 Monate wiederholt stellt (natürlich abgewandelt mit anderer Tätigkeit),bleibt das definitiv im Gedächtnis. Das schöne ist, oft bieten die Anträge auch Platz zur Begründung/Erklärung - da lässt sich so schön "amtsangemessene Alimentation" verpacken. Wer einzig anzeigepflichtige und nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten einreicht, hat es noch einfacher. Hier bräuchte der Dienstherr außerordentlich gute Gründe ein Veto einzulegen.

Wir haben auch Möglichkeiten ganz legitim unbequem zu werden, liebe Beamtinnen und Beamten - man muss die Lücken und das Unbequeme nur mit ein wenig Kreativität suchen. Und Arbeit/Nebenjobs gibt es an jeder Ecke, zumindest wenn man hier "nur" 200-300€ ausgleichen möchte (was immerhin ca. 2 Std. die Woche wären, oder 1 Samstag im Monat, die/den man dann woanders verbringt).

Vtdgfachangestellter

Zitat von: matzeso in 17.02.2026 09:00Hat eigentlich schon jemand einen Widerspruch pro forma gebastelt für den Fall es kommt das fiktive Partnereinkommen?😇
Ich screenshotte fleißig Kommentare um im Fall der Fälle mit der Vorformulierung beginnen zu können. Da ich gedenke recht früh Widerspruch einzulegen, muss ich mit abschlägiger Bescheidung rechnen und auf den Klageweg vorbereitet sein.

Dies empfehle ich jedem hier.

clarion

@wieauchimmer, unbequem sind solche Anträge für die Abteilung Human Ressources und für sonst niemanden.

wieauchimmer

Zitat von: clarion in Gestern um 14:55@wieauchimmer, unbequem sind solche Anträge für die Abteilung Human Ressources und für sonst niemanden.

Dessen wäre ich mir nicht so sicher. Ich denke, wenn viele diese Möglichkeit nutzen würden, machen sich auch 2 Std./Woche weniger in einem Arbeitsbereich oder einer Abteilung deutlich bemerkbar (man ist ja nicht mal gewillt uns Beamte 1Std/Woche wieder zurück zu geben). Und so etwas wird dann gerne Mal nach oben weiter gereicht. Da ist dann nicht nur das HR genervt. Ich bleibe dabei: das wäre unter all den wenigen Möglichkeiten die es gibt, ein legitimes und zugleich würdevolles Signal - zugeben nicht besonders groß, aber immerhin. Besser als einfach krank melden.

Man stelle sich nur vor, unbequeme Parteien stellen dann eine Anfrage, wie viele Bundesbeamte nebenbei beschäftigt sind und es stellt sich heraus, ziemlich viele. Das baut Druck auf. Und ist vor allem glaubwürdig nach außen hin, wenn wir Beamte sagen, "wir bräuchten eigtl mehr Sold", denn so eine Nebenbeschäftigung sind nicht nur leere Worte.