Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MOGA

Eine Fragen an die Rechtsexperten hier im Forum: Der folgende Hinweis auf der Seite des BMI ist doch weitestgehend verbindlich oder?
Hinweis: Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene
Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das gilt uneingeschränkt fort, ungeachtet des vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG). Das vorgenannte Rundschreiben wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Um Beachtung wird gebeten.
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Gruenhorn

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 14:00So sehe ich das auch.

Auf der "objektiven Zeitschiene" sind die Zeiträume verbraucht, wenn noch vor Inkrafttreten des rückwirkenden Reparaturgesetzes für A14-A16 bestandskräftige Bescheide kommen. Deren Bestandskraft betrifft aber nicht "den Zeitraum an sich", sondern den in den Zeitraum fallenden Streitgegenstand. Und dieser erfährt durch eine spätere Einebnung des ursprünglich vorhandenen Abstands zu A13 (und niedriger) eine neue Gestalt.
In meinem Verfahren wird bereits ausgehend von der Mindestbesoldung bis A12 und damit fiktiven Einebnung bei der ausschließlichen Reparatur dort argumentiert. Mit Reparatur nur bis A13 ginge einher ginge eine Stauchung des  Besoldungsgefüges von vorher durchschnittlich (ich glaube) ca 4% pro Gruppe auf, je nach Jahr, irgendwas um 1,5% mal etwas mehr, mal weniger (rein mathematisch, linear).
Es wird also argumentiert, dass man in A14 nicht erst auf das Reparaturgesetz warten muss, um die die Verletzung des Abstandsgebots aus Sicht A14 juristisch zu würdigen. Andernfalls wäre ich auf die Wahrnehmung ihrer Rechte durch dritte verwiesen, was einer Entrechtung gleichkäme.

Rentenonkel

Zitat von: Durgi in Gestern um 12:17Wichtig ist aber: Das waere dann keine Fortsetzung der alten Entscheidung, sondern eine neue Normkonstellation. Ein Reparaturgesetz ist selbst formelles Gesetz. Wenn es neue Abstandsverwerfungen erzeugt, ist es isoliert justiziabel. Dann beginnt das Spiel von vorn – Widerspruch, Fachgericht, Vorlage.

Allerdings dürften, so denke ich, nur diejenigen überhaupt (erneut) Widerspruch einlegen dürfen, die einen Bescheid bekommen. Das wiederum dürften nur diejenigen sein, die nicht auf das Rundschreiben vertraut haben sondern kalenderjährlich getrennt voneinander einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt haben. Nur diejenigen dürften einen Anspruch haben auf einen (ablehnenden) Bescheid.

Alle anderen in A 14 oder A 15 bekommen einfach nichts, also weder einen Bescheid noch Geld, so sie denn im Reparaturgesetz gar nicht berücksichtigt werden sollten. Somit würde sich der Anteil derjenigen, die in den fraglichen Besoldungsgruppen befinden, und überhaupt noch einen Rechtsweg offen haben, deutlich verringern.

Da über diesen Weg auch wider fiskalpolitisch Gelder eingespart werden könnten, würde das deutlich günstiger, als sofort allen etwas nachzuzahlen. Daher die spannende Frage: Wird die Politik freiwillig allen A 14 oder A 15 Beamten was nachzahlen, so sie denn das Abstandsgebot im Blick haben, oder doch nur den 5 % der Beamten, die erneut Widerspruch erheben und ggf. klagen?

Ich hätte da eine Vermutung ....

Durgi

Zitat von: MOGA in Gestern um 14:24Wo bleibt denn nun das Leak aus den Ministerien oder von den Verbaenden?
Das muessen doch so viele Leute mittlerweile gesehen haben dass es moeglich sein muss, dass ein Insider eine "moegliche" Tabelle etc. auf dem Flur gefunden/ gesehen hat?

Das haette eine derartige politische Sprengkraft, dass schwerwiegende Folgen fuer Karriere unausweichlich waeren. Merke: Vor dem Kurtau eines Ministeriums rollen auch gerne mal B8/B9 Koepfe.
Jeder halbwegs bei Sinnen befindliche Beamte taete gut daran, die derzeitigen Modelle schoen brav weiterhin mit Diskretion zu behandeln.

Nachtrag aus dem Gedaechtnis:
Wie Hansjoerg Geiger an der Haeppchenbar choram publico mit jener trockenen Nuechternheit bemerkte, die man sich nur in Jahrzehnten ministerieller Praxis erwirbt :D :
,Das Problem an internen Papieren ist nicht, dass sie geheim sind. Sondern dass ihre Wege bis zum Durchstechen dokumentiert werden und Personalakten ein sehr gutes Gedaechtnis haben.'
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 07:06Also in besagten Jahren war die Besoldung für A14-16 in keinster Weise verfassungswidrig.
Nochmals: Den vier Prüfparametern kommt für die wertende Betrachtung der zweiten Stufe eine Steuerungsfunktion hinsichtlich Prüfungsrichtung und -tiefe zu (Rn. 96):

1.) Ist kein Parameter verletzt (bzw. "erfüllt" im BVerfG-Sprech), dann besteht die Vermutung einer verfassungskonformen Besoldung.
2.) Sind zwei, drei oder vier Parameter verletzt, dann besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unterbesoldung.
3.) Wird genau ein Parameter verletzt, dann steht es quasi "unentschieden" und es bedarf einer eingehend(er)en Würdigung aller Ergebnisse, Kriterien und Aspekte.

Selbst wenn kein Parameter verletzt ist (Fall eins), kann die Besoldung also dennoch evident unzureichend bemessen sein! Und dieser Frage müssen die Gerichte gegebenenfalls auch nachgehen, und zwar insbesondere, wenn dazu aufgrund eines entsprechenden Beteiligtenvorbringens im gerichtlichen Verfahren Anlass besteht, siehe Rn. 97.

In den von dir genannten Fällen (A14/A15 in den Jahren 2016/2017, A14 im Jahr 2019, A14/A15/A16 im Jahr 2020) war bekanntermaßen jeweils genau ein Parameter verletzt, und zwar das mittelbare Abstandsgebot. Ein entsprechendes Beteiligtenvorbringen eines klagenden Beamten hätte also möglicherweise durchaus Einfluss auf die Entscheidung nehmen können (wenn ja, wie gerade erwähnt, sogar bei gar keinem verletzten Parameter unter Umständen trotzdem eine unzureichende Besoldung vorliegen kann). Und zumindest aus mathematisch/statistisch/ökonomischer Sicht gäbe es in meinen Augen definitiv valide Argumente für ein solches Beteiligtenvorbringen, wie wir hier ja seit November ausführlich diskutiert haben.

Einziges "Problem": Im aktuellen BVerfG-Beschluss gab es (aufgrund der Ausweitung auf alle A-Besoldungsgruppen in allen Jahren 2008 bis 2020) schlicht keinerlei Möglichkeit für irgendein Beteiligtenvorbringen irgendeines A14/A15/A16-Beamten, dessen Besoldung in den oben genannten Jahren angeblich nicht evident unzureichend gewesen sein soll.

Somit nochmals mein Hinweis: Warten wir doch einfach mal ab, was demnächst noch alles so passieren wird (Reparaturgesetze, "Dobrindt"-Entwürfe, weitere Urteile, usw. usf.).


Und bis dahin lesen wir einfach interessiert die fachkundigen Ausführungen von Durgi und erfreuen uns am jeweiligen (juristischen) Erkenntnisgewinn..  :)

Bund123

@Durgi. @BalBund und alle die vielleicht etwas Einblick beim BMI haben.
Das ihr nichts problemlos bekanntgeben könnt, ist sehr verständlich.
Wäre es aber möglich, zu bestätigen, das derzeit aktiv an was neuem gearbeitet wird ? Bzw. wie lange wir realistisch auf offizielle Infos warten müssen?
Es sind halt spannende Zeiten für alle und man sieht ja, einige haben mittlerweile schon Panik, das es am Ende sogar weniger wie jetzt wird.


Pumpe14

Zitat von: MOGA in Gestern um 14:27Eine Fragen an die Rechtsexperten hier im Forum: Der folgende Hinweis auf der Seite des BMI ist doch weitestgehend verbindlich oder?
Hinweis: Kein Erfordernis zur Erhebung von Widersprüchen im Jahr 2024 zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene
Es wird darauf hingewiesen, dass es für Besoldungs- oder Versorgungsberechtigte in Bezug auf die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene auch für das Jahr 2024 nicht erforderlich und auch nicht vorsorglich geboten ist, zur vollständigen Wahrung ihrer Rechtspositionen auch für vergangene Jahre Widersprüche zu erheben. Das Rundschreiben des BMI vom 14. Juni 2021 zur amtsangemessenen Alimentation betreffend den Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen hat weiterhin Bestand. Mit ihm verzichtet der Bund seit dem Jahr 2021 fortlaufend auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung entsprechender Ansprüche sowie auf die Einrede der Verjährung. Das gilt uneingeschränkt fort, ungeachtet des vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG). Das vorgenannte Rundschreiben wird so lange in Kraft bleiben, bis gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vom parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Um Beachtung wird gebeten.

Auf der Besoldungsseite des BVA steht es ähnlich, für mich habe ich das auf Grund der Veröffentlichung als rechtmäßigen Verwaltungsakt subsummiert - stelle aber dennoch Widersprüche jedes Jahr, nur für den Fall ^^

Durgi

Zitat von: Bund123 in Gestern um 15:29@Durgi. @BalBund und alle die vielleicht etwas Einblick beim BMI haben.
Das ihr nichts problemlos bekanntgeben könnt, ist sehr verständlich.
Wäre es aber möglich, zu bestätigen, das derzeit aktiv an was neuem gearbeitet wird ? Bzw. wie lange wir realistisch auf offizielle Infos warten müssen?
Es sind halt spannende Zeiten für alle und man sieht ja, einige haben mittlerweile schon Panik, das es am Ende sogar weniger wie jetzt wird.




von meinem Post weiter oben:
Wie Hansjoerg Geiger an der Haeppchenbar choram publico mit jener trockenen Nuechternheit bemerkte, die man sich nur in Jahrzehnten ministerieller Praxis erwirbt :D :
,Das Problem an internen Papieren ist nicht, dass sie geheim sind. Sondern dass ihre Wege bis zum Durchstechen dokumentiert werden und Personalakten ein sehr gutes Gedaechtnis haben.'

 ;D  ;D  ;D  ;D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

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,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Unlucky

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:22Das haette eine derartige politische Sprengkraft, dass schwerwiegende Folgen fuer Karriere unausweichlich waeren.

Das heißt es wird sehr teuer für den Staat und die Bürger, das muss so lang wie möglich geheim bleiben, zumindest so lang, bis sich ein Freiwilliger gefunden hat der die schlechte Nachricht überbringt. ;D

Durgi

Zitat von: Unlucky in Gestern um 15:35Das heißt es wird sehr teuer für den Staat und die Bürger, das muss so lang wie möglich geheim bleiben, zumindest so lang, bis sich ein Freiwilliger gefunden hat der die schlechte Nachricht überbringt. ;D

Nun darf ich ob der guten Laune heute auch mal mit ein wenig Ironie:

Ach was, ,,schlechte Nachricht" ist doch eine Frage der Perspektive.
Ich wuerde eher davon ausgehen, dass die Dramaturgie rueckwaerts geschrieben wird. Zunaechst wird irgendjemand im Lagevortrag sehr ueberzeugend darlegen, dass es sich um eine ausgesprochen kluge, ausgewogene und zukunftsweisende Loesung handelt... fiskalisch verantwortungsvoll, politisch anschlussfaehig und mit solidem Potenzial fuer mindestens sechs Prozentpunkte bei der naechsten Bundestagswahl.

Der Minister wird sich – nachvollziehbar – freuen, die Verbaende werden in wohltemperierten Pressemitteilungen von ,,wichtigem Signal" und ,,Schritt in die richtige Richtung" sprechen, und erst dann wird verkuendet. Natuerlich mit Pathos und strategischem Unterton.

Davor allerdings, so meine bescheidene Glaskugel, wird irgendwo ein Staatssekretaer sehr staatsmaennisch zu dem Schluss kommen, es sei klug, ,,den Diskurs fruehzeitig zu rahmen". Und was eignet sich da besser als ein wohldosierter Hinweis an die WELT? Vielleicht sogar in Form eines noch unverbindlichen Entwurfsentwurfs... rein zur Einordnung, versteht sich.
:D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

MOGA

Zitat von: Unlucky in Gestern um 15:35Das heißt es wird sehr teuer für den Staat und die Bürger, das muss so lang wie möglich geheim bleiben, zumindest so lang, bis sich ein Freiwilliger gefunden hat der die schlechte Nachricht überbringt. ;D
Ich meine, wann waere es denn leichter gewesen so etwas unters Volk zu bringen als gerade jetzt?

Aus Sicht der Legislativen koennte man sich doch die Haende in Unschuld waschen und der Judikativen unverbluemt die Schuld in die Schuhe schieben nach dem Motto "Wir hatten keine andere Wahl, wir waren dazu gezwungen". Diese Art von - sich aus der Verantwortung winden - haben sie doch drauf die Brueder...
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Alexander79

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 15:23...
Ich gebe dir grundsätzlich recht.
Versteh aber trotzdem nicht, wie man sagen kann, wenn das BVerfG festgestellt hat,
Zitat:"kann bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG nicht festgestellt werden."

auch A14 hat zu wenig bekommen.

Und ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen das irgendein VG es anders sieht und einen Vorlagebeschluss schreibt, nachdem das BVerfG hier mehr als deutlich war,

AltStrG

Zitat von: Einigung2023 in Gestern um 12:13Ohne paywall

https://archive.ph/OqEv3

Wieder einmal wird die Systemlogik in der Alimentation im Artikel nicht verstanden. Auch ist die kurze Zusammenfassung der Beschlüsse des BVerfG falsch interpretiert. Herr Körting übersieht auch, dass durch steigende Besoldung durch die falsche Alimentation natürlich auch die Pension prozentual steigt. Er bzw. Sarrazin seiner Zeit erreichte durch die Kürzungen: nichts. Rechnerisch legt der Staat sogar drauf. Für den damaligen Augenblick gab es ein Verringerung der Ausgaben, aber zu welchem rechtlich-politisch-finanziellen Preis....

DeltaLima

[quote
Vielleicht sogar in Form eines noch unverbindlichen Entwurfsentwurfs... rein zur Einordnung, versteht sich.
:D
[/quote]


Na dann würde ich diesen Entwurf zu einem Entwurf gerne mal sehen 😅

Garret

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:44Davor allerdings, so meine bescheidene Glaskugel, wird irgendwo ein Staatssekretaer sehr staatsmaennisch zu dem Schluss kommen, es sei klug, ,,den Diskurs fruehzeitig zu rahmen". Und was eignet sich da besser als ein wohldosierter Hinweis an die WELT? Vielleicht sogar in Form eines noch unverbindlichen Entwurfsentwurfs... rein zur Einordnung, versteht sich.
:D

Die alles entscheidende Frage ist ja immer, in welchem Zeitrahmen so etwas geschehen könnte. Hat deine Glaskugel da auch einen Verdacht ob es 4 Wochen oder 4 Jahre sind?