Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: MOGA in Gestern um 14:24Wo bleibt denn nun das Leak aus den Ministerien oder von den Verbaenden?
Das muessen doch so viele Leute mittlerweile gesehen haben dass es moeglich sein muss, dass ein Insider eine "moegliche" Tabelle etc. auf dem Flur gefunden/ gesehen hat?

Was soll denn geleakt werden, was noch nicht existiert?

SchrödingersKatze

Hallo, ein Gedanke, der mich schon länger in Bezug auf das Urteil vom September und das "fiktive Partnereinkommen" beschäftigt: Warum erst einen "fiktiven Bedarf" hinzurechnen, um dann ein andersartiges "fiktives Einkommen" wieder abzuziehen? Warum nicht gleich am Betrag zur Bemessung der Grundbesoldung abziehen und nicht erst im zweiten Schritt?

Die Berechnung ist ja 0,8 des Haushalts-Median-Äquivalenzeinkommens, also die Formel
0,8 X (1 + 0,5 + 0,3 + 0,3), also 0,8 X 2,1 X Median-Äquivalenzeinkommen
Dabei steht der Wert 1 für den Beamten selbst, 0,5 für den Partner und 0,3 jeweils für die Kinder.
Warum dann nicht im ersten Schritt schon den Wert 0,5 für den Partner verringern oder entfernen, wenn vorausgesetzt wird, dass dieser sich selbst ernährt?

Je nach Zahlen und fiktivem Einkommen könnte es ja dann passieren, dass ich ein höheres Einkommen ansetze, als ich vorher als "Bedarf" zuerkenne:
Bei einem angenommenen Median-Äquivalenzeinkommen von 2000 Euro pro Monat (beliebige Zahl) würde das für meinen Partner jährlich folgenden Wert ergeben:
2000 X 12 X 0,8 X 0,5 = 9.600 Euro/ Jahr.

Im zweiten Schritt nehme ich dann das fiktive Einkommen meines Partner, zB in Bayern 20.000 Euro Brutto, könnte grob überschlagen irgendwas um die 13.000 Euro Netto sein und  ziehe das dann wieder ab.

Dann ziehe ich doch ggf. mehr ab, als ich vorher als "Bedarf" zuerkannt habe?
Wäre es dann nicht logischer zu sagen, ich nehme nur 0,8 X (1 + 0,3 + 0,3) X Median-Äquivalenzeinkommen, also nehme den Partner schon vorher aus der Rechnung heraus?

Dieser Zwischen-Rechenschritt ist dann in der vorliegenden Konstellation in Bayern nochmal ungünstiger für den einzelnen Beamten. Gibt es hierzu Gedanken, wenn man den Gedanken an den Mehrverdienerhaushalt nicht schon von Vornherein ablehnt?

Insbesondere für Alleinerziehende, die keinen Unterhalt oder nur einen geringen Unterhaltsvorschuss bekommen, von denen es ja eine große Anzahl gibt, wäre dies ja eine massive Schlechterstellung, als wenn man den Partner von Vornherein aus der Gleichung herausnehmen würde.

Rentenonkel

Bevor es an das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldung geht, könnte der Staatssekretär allerdings auch darauf hinweisen, dass bereits, wenn ich mich richtig entsinne, seit 2016 die kinderreichen Bundesbeamten unteralimentiert werden und darauf drängen, dass endlich die 1,x MRD Euro für die Nachzahlung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind frei gemacht werden, notfalls auch per Rechtsverordnung. 

Immerhin gibt es nicht wenige kinderreiche Beamtenfamilien, die seit Jahren prekär besoldet werden und irgendwann hilft eine dicke Nachzahlung auch nicht mehr, und die fehlenden Nachhilfestunden, den nicht zu finanzierenden Urlaub oder die nicht zu finanzierende größere Wohnung mit einem Zimmer pro Kind rückwirkend zu heilen, wenn die Kinder mittlerweile schon groß sind und ausgezogen sind.

Der Schaden, der dadurch entstanden ist, kann dann im Nachhinein nicht mehr kompensiert werden und der Zustand ist aus meiner Sicht absolut beschämend. Mittlerweile fehlt mir das Verständnis dafür, dass auch dieser eigentlich völlig unstrittige Punkt immer wieder auf die lange Bank geschoben wird und die betroffenen Familien mit ihren finanziellen Sorgen alleine gelassen werden.

Rheini

Auch der Ledige hatte was mit dem Geld vor, was er mit 85 nicht mehr umsetzen kann.

waynetology

Zitat von: BeamterNRW in 21.02.2026 14:30Hallo zusammen,

manchmal frage ich mich, ob wir in verschiedenen Realitäten leben. Des öfteren entsteht auf mich der Eindruck, als würde ein Großteil von euch in absoluter Armut leben und "grottenschlecht" bezahlt bzw. alimentiert werden. Ehrlicherweise empfinde ich das nicht so. Das mag auch alles von Familienkonstelation und Besoldungsgruppe abhängen, dass ist mir klar. Aber mich würde mal eurer ehrliche, reflektierte Einschätzung interessieren, ob ihr euch wirklich als so "unterfinanziert" anseht.

Ich betone, dass ich dies nicht als Vorwurf mein. Vielmehr möchte ich einige Ansichten verstehen. Es leuchtet mir nicht ein, dass man ernsthaft der Meinung sein kann, dass die unterste Besoldungsgruppe (in NRW wäre das A5) um die 4200 € netto verdienen müsste. Schon klar, dass diese Summe aufgrund der Rechtssprechung abgeleitet wird. Rechtlich legitim, dies als Mindestalimentation anzusehen. Aber ist es nicht auch mehr als nachvollziehbar, dass die Besoldungsgesetzgeber die Summe einfach nicht zahlen können? Hiermit beziehen ich mich nicht auf die Haushaltssituation, sondern auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. 4200 € netto entsprächen rd. 6250 € brutto einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (SK 3). Ergo ca. 75.000 € Jahresbrutto. Und wir reden immer noch vom ehemals einfachen Dienst, also verhältnismäßig weniger komplexen Tätigkeiten. Zur Einordnung: Lt. Kununu liegt das durchschnittliche Gehalt eines Ingenieurs bei 68.400 € p.a. Wo sollte denn -aufgrund von Abstandsgebot- dann der verbeamtet Ingenieur liegen? Gehen wir mal von einen Abstand von 5% zwischen jeder Besoldungsgruppen aus und nehmen an, der verbeamtet Ingenieur hat ein A12er Stelle, dann lägen wir bei 5.900 € netto im Monat, ergo 108.000 € brutto p.a. Also mehr als der durchschnittliche Ingenieur in der Privatwirtschaft, jedoch mit absoluter Jobsicherheit und in vielen Fällen vermutlich auch weniger Stress. Hoffe mein Anliegen ist verständlich und aufgrund von Umrechnung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht zu verwirrend.

Zur Einordnung: Ich lege ebenfalls immer Widerspruch ein und habe gegen 2022 geklagt. Jedoch nicht, weil ich mich zu schlecht bezahlt fühle. Sondern einfach aus folgenden simplen Grund: Mein Dienstherr erwartet von mir, dass ich mich an Recht und Gesetz halte und hiernach entscheide. Genau das erwarte ich im Gegenzug auch. Wenn damit eine höhere Bezahlung einhergehen muss, dann fordere ich diese ein. Will man dies nicht oder kann es finanziell einfach nicht leisten, dann erwarte ich eine entsprechende rechtliche Änderung (GG, Mehrheit z.Z. nicht denkbar). Ich bin eher bereit dazu, dass das Beamtentum eingeschränkt (z.B. Quote; nur 1/3 aller Beschäftigten darf verbeamten werden), limitiert (nur gewisse Berufe, z.B. Polizei) oder abgeschafft wird als hinzunehmen, dass die Rechtssprechung durch Rechentricks ausgehöhlt und lächerlich gemacht wird.

Wie gesagt: Will niemanden auf die Füße treten oder Meinungen absprechen. Aber so wie hier manchmal geschrieben wird, kann ich die öffentliche (schlechte) Meinung über uns wenigstens nachvollziehen.

Abschließend möchte ich noch anbieten, dass man meine Ausführungen und "Fragen" als Angebot sehen kann. Diese könnte ggf. bei der Landesgesetzgebung Berücksichtigung finden. Mehr kann ich dazu gerade nicht sagen ;

Sicherlich etwas spät aber besser als gar nicht.

ich bin A8 besoldet, bin Verheiratet und habe 3 Kinder. Meine Frau Arbeitet aufgrund der Kinder nicht. Wir leben in einer viel zu kleinen Wohnung, weil etwas größeren finanziell nicht drin ist. Ich kenne eine Bürgergeldfamilie in selber Personen Konstellation und die leben in einem Haus.
Ich glaube, das muss dir/denjenigen die so denken bewusst werden, bevor sie solche Aussagen tätigen. Und jetzt kann man natürlich überlegen wo das Problem liegt. Sind einfach viele Jobs unterbezahlt oder das Burgergeld zu hoch? Es gibt bestimmt genug andere Faktoren die ebenfalls ein Problem sind.

GoodBye

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:34Bevor es an das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldung geht, könnte der Staatssekretär allerdings auch darauf hinweisen, dass bereits, wenn ich mich richtig entsinne, seit 2016 die kinderreichen Bundesbeamten unteralimentiert werden und darauf drängen, dass endlich die 1,x MRD Euro für die Nachzahlung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind frei gemacht werden, notfalls auch per Rechtsverordnung. 

Immerhin gibt es nicht wenige kinderreiche Beamtenfamilien, die seit Jahren prekär besoldet werden und irgendwann hilft eine dicke Nachzahlung auch nicht mehr, und die fehlenden Nachhilfestunden, den nicht zu finanzierenden Urlaub oder die nicht zu finanzierende größere Wohnung mit einem Zimmer pro Kind rückwirkend zu heilen, wenn die Kinder mittlerweile schon groß sind und ausgezogen sind.

Der Schaden, der dadurch entstanden ist, kann dann im Nachhinein nicht mehr kompensiert werden und der Zustand ist aus meiner Sicht absolut beschämend. Mittlerweile fehlt mir das Verständnis dafür, dass auch dieser eigentlich völlig unstrittige Punkt immer wieder auf die lange Bank geschoben wird und die betroffenen Familien mit ihren finanziellen Sorgen alleine gelassen werden.

Bei Kind 3 aufwärts werden wir die nächsten Verbiegungskünste erleben.

Einigung2023

Zitat von: Durgi in Gestern um 15:44Davor allerdings, so meine bescheidene Glaskugel, wird irgendwo ein Staatssekretaer sehr staatsmaennisch zu dem Schluss kommen, es sei klug, ,,den Diskurs fruehzeitig zu rahmen". Und was eignet sich da besser als ein wohldosierter Hinweis an die WELT? Vielleicht sogar in Form eines noch unverbindlichen Entwurfsentwurfs... rein zur Einordnung, versteht sich.
:D

Es gab schon einen Artikel Anfang des Monats in der WELT zu lesen.

https://www.welt.de/wirtschaft/plus6968afc693fcdee3c2bea60e/das-ist-wahnsinn-auf-deutschlands-beamte-wartet-eine-sagenhafte-gehaltserhoehung.html

Wurde da auch wohldosiert informiert?

Ryan

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 15:17
ZitatWichtig ist aber: Das waere dann keine Fortsetzung der alten Entscheidung, sondern eine neue Normkonstellation. Ein Reparaturgesetz ist selbst formelles Gesetz. Wenn es neue Abstandsverwerfungen erzeugt, ist es isoliert justiziabel. Dann beginnt das Spiel von vorn – Widerspruch, Fachgericht, Vorlage.

Allerdings dürften, so denke ich, nur diejenigen überhaupt (erneut) Widerspruch einlegen dürfen, die einen Bescheid bekommen. Das wiederum dürften nur diejenigen sein, die nicht auf das Rundschreiben vertraut haben sondern kalenderjährlich getrennt voneinander einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt haben. Nur diejenigen dürften einen Anspruch haben auf einen (ablehnenden) Bescheid.

Alle anderen in A 14 oder A 15 bekommen einfach nichts, also weder einen Bescheid noch Geld, so sie denn im Reparaturgesetz gar nicht berücksichtigt werden sollten. Somit würde sich der Anteil derjenigen, die in den fraglichen Besoldungsgruppen befinden, und überhaupt noch einen Rechtsweg offen haben, deutlich verringern.

Ich hatte vorhin auch schon eine diesbezügliche Frage gestellt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Widerspruch im Falle eines durch ein Reparaturgesetz herbeigeführten Verstoßes gegen das Abstandsgebot (z.B. vollständige Einebnung) denjenigen vorbehalten ist, die schon vor Bekanntwerden des Verstoßes Widerspruch eingelegt haben.

Was wäre denn, wenn Berlin A14 bei der Reparatur berücksichtigen würde, aber nur bei männlichen Beamten? Würden die Frauen dann die Diskriminierung hinnehmen müssen, weil sich sich nicht schon fünf Jahre vorher gegen Ihre Besoldung zur Wehr gesetzt haben? Das ist doch absurd.

GoodBye

Auf jeden Fall trifft es dann ja wohl nicht mehr den Haushalt von anno tobak, sondern einen aktuellen Haushalt. Wenn es weiterhin Sinn und Zweck der Haushaltsnahen Geltendmachung sein soll, den Haushaltsgesetzgeber vor unkalkulierbaren Risiken zu bewahren.

Könnte auch spannend sein, wenn man als Nichtbedachter eines Reparaturgesetzes unmittelbar nach Erlass dieses Gesetzes erstmals Widerspruch einlegt.

Die Haushaltsrisiken entstehen ja im aktuellen Jahr und nicht in 2008 bis 2020.

Gruenhorn

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:34Bevor es an das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldung geht, könnte der Staatssekretär allerdings auch darauf hinweisen, dass bereits, wenn ich mich richtig entsinne, seit 2016 die kinderreichen Bundesbeamten unteralimentiert werden und darauf drängen, dass endlich die 1,x MRD Euro für die Nachzahlung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind frei gemacht werden, notfalls auch per Rechtsverordnung. 

Immerhin gibt es nicht wenige kinderreiche Beamtenfamilien, die seit Jahren prekär besoldet werden und irgendwann hilft eine dicke Nachzahlung auch nicht mehr, und die fehlenden Nachhilfestunden, den nicht zu finanzierenden Urlaub oder die nicht zu finanzierende größere Wohnung mit einem Zimmer pro Kind rückwirkend zu heilen, wenn die Kinder mittlerweile schon groß sind und ausgezogen sind.

Der Schaden, der dadurch entstanden ist, kann dann im Nachhinein nicht mehr kompensiert werden und der Zustand ist aus meiner Sicht absolut beschämend. Mittlerweile fehlt mir das Verständnis dafür, dass auch dieser eigentlich völlig unstrittige Punkt immer wieder auf die lange Bank geschoben wird und die betroffenen Familien mit ihren finanziellen Sorgen alleine gelassen werden.

Absolute Zustimmung. Vergleicht man die Eile, die bei Klagen zu Bürgergeld oder Hartz4 an den Tag gelegt wird, verstehe einer diese Melange aus lahmarschigen Gerichte und unwilligen Politikern.
Ich verstehe es nicht.
Ich sehe auch mittlerweile für mich keine Möglichkeit mehr, den bisherigen immateriellen Schaden, als ich umziehen wollte/musste/sollte wieder gut zu machen.
Ich werde aufgrund, der über Jahre fehlenden Besoldung für 5 Kinder, nicht mehr an meinen bisherigen Dienstort zurück kehren dürfen, da der erste Versuch aus Geldmangel fehlschlug und man mich nun nicht mehr möchte.
Der Umgang des Dienstherrn mit seinen Knechten ist wirklich erbärmlich.

Ozymandias

Zitat von: SchrödingersKatze in Gestern um 16:32Die Berechnung ist ja 0,8 des Haushalts-Median-Äquivalenzeinkommens, also die Formel
0,8 X (1 + 0,5 + 0,3 + 0,3), also 0,8 X 2,1 X Median-Äquivalenzeinkommen
Dabei steht der Wert 1 für den Beamten selbst, 0,5 für den Partner und 0,3 jeweils für die Kinder.
Warum dann nicht im ersten Schritt schon den Wert 0,5 für den Partner verringern oder entfernen, wenn vorausgesetzt wird, dass dieser sich selbst ernährt?

Die Formel nach dem neuen Beschluss lautet 1+0,5+0,5+0,3 = 2,3 *0,8 = 1,84

Es wird angenommen ein Kind ist über 14 und wird mit 0,5 angesetzt. Für das Kind unter 14 wird 0,3 angesetzt.

Ist halt der akademische Elfenbeinturm. Man kann beide Kinder bis zur Kindergeldgrenze mit 25 oder noch länger an der Backe haben. Alles weltfremd und modellhaft. Gleichzeitig will man keinerlei Dynamik zulassen und lässt auch alle Tricksereien zu und hat trotzdem noch 10-20 Jahre Verfahrensdauern.

gio



Frankfurterin

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:34Bevor es an das Reparaturgesetz und die zukünftige Besoldung geht, könnte der Staatssekretär allerdings auch darauf hinweisen, dass bereits, wenn ich mich richtig entsinne, seit 2016 die kinderreichen Bundesbeamten unteralimentiert werden und darauf drängen, dass endlich die 1,x MRD Euro für die Nachzahlung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind frei gemacht werden, notfalls auch per Rechtsverordnung. 

Immerhin gibt es nicht wenige kinderreiche Beamtenfamilien, die seit Jahren prekär besoldet werden und irgendwann hilft eine dicke Nachzahlung auch nicht mehr, und die fehlenden Nachhilfestunden, den nicht zu finanzierenden Urlaub oder die nicht zu finanzierende größere Wohnung mit einem Zimmer pro Kind rückwirkend zu heilen, wenn die Kinder mittlerweile schon groß sind und ausgezogen sind.

Der Schaden, der dadurch entstanden ist, kann dann im Nachhinein nicht mehr kompensiert werden und der Zustand ist aus meiner Sicht absolut beschämend. Mittlerweile fehlt mir das Verständnis dafür, dass auch dieser eigentlich völlig unstrittige Punkt immer wieder auf die lange Bank geschoben wird und die betroffenen Familien mit ihren finanziellen Sorgen alleine gelassen werden.



Lieber Rentenonkel,
danke für diesen Beitrag, der mich dazu bewegt, nach langer, langer Zeit des mit Lesens (und Leidens) einmal was aus der Tiefe des Beamtenseins aus meiner Sicht zu schreiben.
Liebe Mitforisten oder Mitfrustrierten,
ich lese gespannt mit. Ich für meinen Teil mag jede Art von Beitrag, sei er informell, persönlich, emotional, erhellend oder sonst was. Dafür ist das Forum da.
Ich warte allerdings auch. Auf was Neues, einen neuen Entwurf, neue Perspektive, neuen Mut.
Klingt melancholisch? ist es!
Ich bin bei euch, wenn es um die R-Besoldung geht, die Spitzausrechnung, die Unart wie nun A14 aufwärts abgebügelt wurde. Ich wünsche mir verfassungsgemäße Besoldung für uns alle. Weil sie auch sehr, sehr dringend benötigt wird.
Der Wandel hin zur Verfassungskrise ist so deutlich spürbar, auf der Straße, in den Familien, im Büro, an der Supermarktkasse und auch hier im Forum.
Ich bin Bundesbeamtin. Alleinerziehend. Ich habe Kinder und ich möchte einige Foristen bestätigen in der Annahme dass Kinder und überhaupt auch Beamtenkinder eine der Säulen der Gesellschaft von morgen sein werden. Die Bindung an Recht und Gesetz hört nämlich, wie wir alle wissen, nicht an der Haustür auf. So sind bei mir zu Hause Themen die Politik und Gesellschaft spiegeln Tagesordnung, genau wie das Vorleben für die fdgo einzutreten, Demokratie zu verteidigen in all ihren Ausprägungen, sicherlich auch bei euch wichtig und sie sind richtig. Ehrenamtlich in der Schule und anderswo mitzuwirken sind sehr typisch für uns und ist was uns ausmacht.
In den letzten Jahren (seit Corona ca.) spüre ich aber (in meinem Geldbeutel) auch ganz deutlich: Ich kann nicht mehr mithalten, ich kann mir das alles nicht leisten. Ich gehe nur noch zum Discounter, Kultur Fehlanzeige.
Nachhilfe? Gott bewahre! Anfang des Schuljahres- eine Klassenfahrt steht an- ach du lieber Himmel. Ein weiteres Jahr Elternbeirat? Ich brauche vielmehr einen Nebenjob um überhaupt noch klarzukommen!
Führerschein und Studierende Kinder- Luxusgut. Sparen in ETF- nice to know about it, good joke.
Ich bin Bundesbeamtin und kann meine Rechnungen manchen Monat nicht zahlen.
Ich muss vielmehr überlegen, ob ich umziehe (sorry Kids- wir müssen sehr weit weg, und ihr woanders zur Schule/Uni/Ausbildung) oder mein Schlafzimmer vermiete und selber auf dem Sofa schlafe. Ein Kind zur Ausbildung überreden, weil studieren einfach nicht drin ist? Ich brauche also einen Nebenjob... tja lieber Dienstherr und nun?
Das ist auch harte Wahrheit und wirklich traurig.
Hat sich schonmal einer gefreut, wenn der Kassierer bei Aldi den Artikel auf der unteren Ablage vergessen hat?
Musste sich auch schon jemand krank melden, weil man das Geld zum tanken nicht hatte? Ich habe es mal einfach in einem kleinen Kreis zugegeben und siehe da- es ist zum schämen, aber es ist auch bittere Realität, genau wie die Nicht-mehr-Mär von Nudeln mit Ketchup!
Wir jammern hier NICHT MEHR auf hohem Niveau. Die Realität Vieler der jetzt eher nicht mehr Mittelschicht hat uns ebenfalls erreicht. Und das ist- unwürdig. Ich kann also verstehen, egal auf welchem Niveau hier diskutiert wird, wie anstrengend, nervenraubend, verfassungskrisenverstimmt es auch ist, es ist gut, dass es diskutiert wird, wir dürfen nicht aufhören. Wir verteidigen Innen und Außen unser Land, unsere Werte, unsere Prinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat es auch eindeutig festgestellt.
Ich warte also auf bessere Zeiten. Die sollten wirklich schnell kommen- ansonsten werde ich mein altes Auto verkaufen müssen, damit mein Kind studieren kann.. und das kann es echt nicht sein.

und wenn ich schon mal einen Beitrag verfasse:
Danke an alle Kollegen die hier fleißig ihr Wissen teilen, klagen und Texte zur Verfügung stellen. (schade, dass wir das brauchen)
An denjenigen, der meinte man könne ja 48 Stunden arbeiten: sorry, nein! 41h bedeutet für mich schon, dass ich einen 10h Tag habe, nur beruflich. Da ist noch kein Essen eingekauft, gekocht, nichts geputzt und keine Hausaufgabe kontrolliert. Wirklich hier mein Veto! 41h sind schon viel zu viel. Gerade in Familien und noch prekärer wird die Situation für alle die, die keinen Partner, und schon gar keinen fiktiven Partner haben, also noch nicht mal einen der eine Mahlzeit zubereitet oder mal fünf Euro in den Briefkasten für eine Mahlzeit wirft, ja. Also hang on a minute...











Kreidefresser

Wenn ich Durgi richtig verstehe, ergibt sich durch ein mögliches Reparaturgesetz eine neue Rechtslage, die ggf. separat beklagt werden müsste. Eröffnet aber ein unzureichendes Reparaturgesetz dann nicht die Möglichkeit für alle, die in der Vergangenheit nicht Widerspruch eingelegt haben und zunächst leer ausgegangen sind (A14 und darüber) die Chance hier Widerspruch einzulegen, da ihre nicht angemessene Alimentation erst durch die Reparatur (Abstandsverringerung) begründet wurde. Damit würde sich der Besoldungsgesetzgeber doch im Zweifel ins eigene Knie schießen oder eben seinem Nach-Nach-Folger........ok, jetzt sehe ich die Denkweise...schade.

Nebenbei hätte ich noch einen Vorschlag für die neu zu gründende Behörde in Berlin zur Abarbeitung der Widersprüche: "Amt für dauerhaftes Politikversagen". Ich finde so etwas sollte inzwischen wirklich in Berlin stehen. Da könnte jeder wütende beamte ein Selfie mit dem Schild machen und wir alle wären dann viel entspannter, weil wir das Versagen ja ordentlich verwalten.