Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundesjogi

Zitat von: GoodBye in 24.02.2026 18:36Jetzt haben wir schon zwei Spuren neben der Spur. Alex und Jogi.
Ich kann mich irren. Du tust es sicher.

GoodBye

Handwerker...

Auch als hD kann man die Wärmepumpe aus DK selbst einbauen. Notfall kann ich mir von der Differenz noch 3 Ersatzgeräte hinstellen.

Blinkaa

Gibt es eigentlich irgend ein Tool/Rechner von Gewerkschaften oder Verbänden bereitgestellt, die zumindest versuchen für Besoldungsgruppen, Familienkonstellationen Grundgehälter und Zulagen hypothetisch abzubilden.. Die dann amtsangemessen sein sollten.. ?

Rheini

Zitat von: Blinkaa in 24.02.2026 20:46Gibt es eigentlich irgend ein Tool/Rechner von Gewerkschaften oder Verbänden bereitgestellt, die zumindest versuchen für Besoldungsgruppen, Familienkonstellationen Grundgehälter und Zulagen hypothetisch abzubilden.. Die dann amtsangemessen sein sollten.. ?

https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121

Blinkaa

Danke. Demnach war und bin ich wohl amtsangemessen besoldet  :o  ;D

Rheini

Zitat von: Blinkaa in 24.02.2026 21:10Danke. Demnach war und bin ich wohl amtsangemessen besoldet  :o  ;D

Berechnet nur die Mindestbesoldung für eine tatsächliche 4K Familie (1,84 MAE). Inwieweit dann die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen definiert werden, werden wir sehen, wenn sich der erste DH aus der Deckung wagt.

Blinkaa

4K= 4 köpfige Familie?
Ich bin 2024 A11 St. 5 verheiratet mit 1 Kind gewesen.
Und habe diese Mindestanforderungen der Nettobesoldung locker gerissen. Wundert mich irgendwie.

Skywalker2000

Verstehe die ganzen Diskussionen nicht, wenn nicht mal ein Entwurf vorliegt??

Der Bund macht sein Spiel seit 2020 weiter...

So viel zum Thema in wenigen Wochen...

Rheini

Zitat von: Blinkaa in 24.02.2026 21:254K= 4 köpfige Familie?
Ich bin 2024 A11 St. 5 verheiratet mit 1 Kind gewesen.
Und habe diese Mindestanforderungen der Nettobesoldung locker gerissen. Wundert mich irgendwie.

Warum?

BWKA

[quote
4K= 4 köpfige Familie?
Ich bin 2024 A11 St. 5 verheiratet mit 1 Kind gewesen.
Und habe diese Mindestanforderungen der Nettobesoldung locker gerissen. Wundert mich irgendwie.
[/quote]

Dich wundert, dass du als Akademiker im Staatsdienst gerade so über dem realen Armutsrisiko bezahlt wirst?

Edit: sry falschen Kommentar zitiert

AltStrG

Zitat von: Alexander79 in 24.02.2026 18:42Also was hier manche fordern macht mich sprachlos.
Weil man zu fünft ist braucht man ein zweites Badezimmer?
Wie wärs noch mit einer Nanny?
Und alles zahlt der Handwerker der mit 2.500€ im Monat nach Hause geht.

Erklär doch mal wieviele zehntausend Euro deiner Meinung das dritte Kind braucht?
Also wie abgehoben hier der ein oder andere ist, ist schon langsam lächerlich.

Wenn ich solche Dinge hör, dann versteh ich warum immer mehr Menschen einen regelrechten Prass auf Beamte bekommen.
Da schäme ich mich ja schon für meinen Berufsstand, wenn ich sowas lesen muss.

Amtsangemesse Alimentation und Grundgesetz schön und gut und auch richtig und wichtig.

Aber was hier manche fordern  ist schon mehr schon mehr als dreist.
Was bringen dir eigentlich 2 Autos wenn die drei Kinder unabhängig zu Vereinen gefahren werden müssen?
Forder doch gleich noch ein drittes Auto mit Chauffeur, der das dritte Kind zum Ballettunterricht fährt, während Mama das zweite Kind zum Geigenuntertricht fährt und Papa den kleinen zum Bolzplatz bringt.

Ich klink mich jetzt erstmal aus bei solchen "kranken" Forderungen.

Das entscheidende Wort in "amtsangemessener Besoldung" ist AMTSangemessen. Und dazu reicht ein Blick zurück in die Geschichte, beginnend im Kaiserreich, wie angesehen ein Hauptmann, ein Amtsrat, ein Direktor etc. war und welchen Lebensstandard er haben musste (!). Das Besoldungs- und Beamtenrecht (auch im Sinne des GG) ist eben ein Recht aus der Vergangenheit mit Wirkung in die Zukunft.


BVerfGBeliever

Zitat von: Bundesjogi in 24.02.2026 18:18Glaube ich nicht.
In Besoldungsfragen bevorzuge ich Fakten gegenüber Glauben:

1.) Für die ersten beiden Kinder darf der Besoldungsgesetzgeber einen Zuschlag festlegen. Dabei muss er jedoch "gewisse Grenzen" beachten, die durch die BVerfG-Rechtsprechung noch nicht abschließend konkretisiert worden sind, siehe Rn. 92 des aktuellen Beschlusses 2 BvL 5/18.

2.) Ab dem dritten Kind muss der Besoldungsgesetzgeber (zumindest im aktuellen Besoldungsrahmen) hingegen einen Zuschlag festlegen, weil Beamten nicht zugemutet werden darf, für den Unterhalt des dritten/vierten/fünften/etc. Kindes auf familienneutrale Gehaltsbestandteile zurückgreifen zu müssen. Zurzeit darf der Besoldungsgesetzgeber dabei von den Leistungen der Grundsicherung ausgehen, muss jedoch einen 15%-igen Aufschlag gewähren, siehe die Leitsätze des Beschlusses 2 BvL 6/17.


Interessant ist aus meiner Sicht, wie die verschiedenen Besoldungsgesetzgeber die in Punkt 2 genannte BVerfG-Vorgabe aktuell umgesetzt haben:

- In Niedersachsen gibt es momentan für alle dritten/vierten/fünften/etc. Kinder jeweils 498,41 €.
- In Baden-Württemberg gibt es zurzeit für alle dritten/vierten/fünften/etc. Kinder jeweils 989,17 €.
- In Bayern ist es komplexer: So bekommt ein A11-Beamter in Ortsklasse I für das dritte Kind aktuell 482,05 €, ein A3-Beamter in Ortsklasse VII für das vierte Kind hingegen 870,97 €.

Gewissermaßen gibt es zurzeit also goldene, silberne und bronzene dritte/vierte/fünfte/etc. Beamtenkinder. Ob diese "Heterogenität" seitens des BVerfG mit dem oben genannten Urteil so "vorgesehen" war, lasse ich mal dahingestellt..