Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 09:39Es scheint eher, als sollten sich Beamte endlich mal mit dem untersten Einkommensniveau begnügen, um zu sehen, wie die "einfache" Bevölkerung tagtäglich zurechtkommen muss. Quasi allen soll es gleich schlecht gehen (was man zur Genüge aus der Renten/Pensionsdebatte kennt), so als wäre es "unser" Job, dass mindestens alle auf dem Stand der Beamten wären. Das ist aber nicht unser Job, ältere Semester kennen es mitunter noch recht gut, für ihre Berufswahl noch belächelt worden zu sein, in den fetten Zeiten der Bonner Republik. Von daher ist diese durch Journalisten und linke Parteien befeuerte Neiddebatte und der damit entstehende gesäte Beamtenhass einfach nur unappetitlich. Ihr könnt das mit den verfügbaren Mitteln schon selbst richten. Wir nicht.

Für einige ist genau das leider jetzt Realität bzw. einige Beamte müssen sigar mit weniger auskommen als die Ärmsten.

BWBoy

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 09:45Also da steht:
Dieser Rechner prüft, ob deine Jahresnettobesoldung die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17.09.2025(- 2 BvL 5/18 u.a. -, Rn. 65) vorgegebene Mindestbesoldung (sog. ,,Prekaritätsschwelle") in dem jeweiligen Jahr erreicht hat.



jop, und die bezieht sich ja eben auf das statusniedrigste Amt.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: BWBoy in Gestern um 10:23jop, und die bezieht sich ja eben auf das statusniedrigste Amt.

Ich stehe auf dem Schlauch. Wozu kann man dann im Rechner die eigene Besoldubgsgruppe eingeben. Da brauch es das Drop Down Feld mit der Besoldubgsgruppe doch gar nicht. Das A3 oder A5 bundesweit verfassungswidrig war, weiß inzwischen die ganze Welt. Wofür den Rechner dann?

BWBoy

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 09:26Ich war 2013 mit A9 in Hamburg ebenfalls ausreichend besoldet. Kann das sein? Steuerklasse 3?

Also ohne die PKV abzuziehen und nur mit der neuesten Besoldungstabelle gerechnet (Ich Faulpelz :D ) liege ich für Niedersachsen mit A10/11 ab 2019 so gerade eben drüber wenn ich Steuerklasse 3 ansetze. Mit Steuerklasse 4 liege ich drunter. Wenn ich PKV abziehe auch. Wenn ich tatsächlich die richtigen Tabellen für die Jahre rauswühle vermutlich auch.

BWBoy

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 10:37Ich stehe auf dem Schlauch. Wozu kann man dann im Rechner die eigene Besoldubgsgruppe eingeben. Da brauch es das Drop Down Feld mit der Besoldubgsgruppe doch gar nicht. Das A3 oder A5 bundesweit verfassungswidrig war, weiß inzwischen die ganze Welt. Wofür den Rechner dann?

der Rechner prüft nur bis zur untersten. mehr kann der nicht. Ob man amtsangemessen besoldet ist wenn man geradeso darüber liegt, obwohl das die Grenze für die UNTERSTE Besoldungsgruppe ist, kann man sich dann selbst überlegen. Ich bin es nicht.

Rheini

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 10:37Ich stehe auf dem Schlauch. Wozu kann man dann im Rechner die eigene Besoldubgsgruppe eingeben. Da brauch es das Drop Down Feld mit der Besoldubgsgruppe doch gar nicht. Das A3 oder A5 bundesweit verfassungswidrig war, weiß inzwischen die ganze Welt. Wofür den Rechner dann?

Wo gibst Du auf dieser Seite deine Besoldungsgruppe ein?

https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldungsrechner-fuer-die-jahre-2008-2024-fuer-alle-bundeslaender/

MOGA

#6741
Zitat von: gio in Gestern um 09:32So war es angekündigt  :D

Während die Landesbeamten auf ihre Besoldungsanpassung für 2026 warten, gibt es für die Bundesbeamte nun konkrete Signale aus dem Bundesinnenministerium. Das BMI beabsichtigt die zeitnahe Vorlage eines Referentenentwurfs, der zwei zentrale Vorhaben in einem Gesetz kombiniert: die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung und die Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Die Übertragung soll zeitgleich und systemgerecht erfolgen, teilte das BMI auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit.

Ja, "zeitnah / in Kuerze / in einigen Wochen"
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Wasserkopp

Zitat von: gio in Gestern um 09:32So war es angekündigt  :D

Während die Landesbeamten auf ihre Besoldungsanpassung für 2026 warten, gibt es für die Bundesbeamte nun konkrete Signale aus dem Bundesinnenministerium. Das BMI beabsichtigt die zeitnahe Vorlage eines Referentenentwurfs, der zwei zentrale Vorhaben in einem Gesetz kombiniert: die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung und die Übertragung des TVöD-Tarifergebnisses vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Die Übertragung soll zeitgleich und systemgerecht erfolgen, teilte das BMI auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit.

Durch dieses Vorgehen wirkt natürlich der Sprung gleich nochmal größer und die Erregung der Öffentlichkeit ist sichergestellt.

Rheini

Wie seht Ihr folgende Überlegungen?

Einige sind ja der Meinung, dass es bis zur Untergrenze bzw. für die nicht betroffenen Besoldungsgruppen, die Einheitsbesoldung bzw. keine Erhöhung der Besoldung trotz Ws, gibt.

Begibt sich der DH nicht dann in die Gefahr, dass dann eigentlich alle WS gegen das Reperaturgesetz bzgl. Abstandsgebot für alle betroffenen Jahre einlegen können?

Sofern der DH eine Tabelle unter Beachtung des Abstandsgebotes erstellt, wird ein etwaiger neuer WS abzulehnen sein und nur die die Haushaltsnah WS eingelegt haben, bekommen eine Nachzahlung.

Dasselbe kann man auch für Zuschlagsorgien die das Grundgehalt schmälern, denken.

despaired


matthew1312

Zitat von: Rheini in Gestern um 13:15Wie seht Ihr folgende Überlegungen?

Einige sind ja der Meinung, dass es bis zur Untergrenze bzw. für die nicht betroffenen Besoldungsgruppen, die Einheitsbesoldung bzw. keine Erhöhung der Besoldung trotz Ws, gibt.

Begibt sich der DH nicht dann in die Gefahr, dass dann eigentlich alle WS gegen das Reperaturgesetz bzgl. Abstandsgebot für alle betroffenen Jahre einlegen können?

Sofern der DH eine Tabelle unter Beachtung des Abstandsgebotes erstellt, wird ein etwaiger neuer WS abzulehnen sein und nur die die Haushaltsnah WS eingelegt haben, bekommen eine Nachzahlung.

Dasselbe kann man auch für Zuschlagsorgien die das Grundgehalt schmälern, denken.
Ist das nicht (fast) dieselbe Fragestellung, die Beitrag #6554 von Durgi adressiert? Wobei dann folgerichtig gelten müsste, dass es dem Beamten nicht zugemutet werden kann, seinen Widerspruch "ins Blaue hinein" – also vor Verkündung des Reparaturgesetzes – in Bezug auf den von eben diesem Reparaturgesetz rückwirkend erfassten Zeitraum einzulegen.

Wir sind also bei "Zurück in die Zukunft".

Zitat von: Alexander79 in 23.02.2026 15:52Ich gebe dir grundsätzlich recht.
Versteh aber trotzdem nicht, wie man sagen kann, wenn das BVerfG festgestellt hat,
Zitat:"kann bei einer eingehenden Würdigung aller alimentationsrelevanten Kriterien eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG nicht festgestellt werden."

auch A14 hat zu wenig bekommen.

Und ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen das irgendein VG es anders sieht und einen Vorlagebeschluss schreibt, nachdem das BVerfG hier mehr als deutlich war,
Meine Besoldung steht nicht in der Disposition der Grenzen deines Abstraktionsvernögens. Damit spreche ich für mich, denke aber, dass einige Kolleginnen es auch so sehen, es aber nicht so deutlich formulieren.

Aber ich sehe in dem Streitigmachen eines angemessenen Lebensunterhalts einen Angriff.

In times of crisis, do not mess with another man's income.

Verwalter

Zitat von: PublicHeini in Gestern um 06:53https://nord.dgb.de/aktuelles/news/anpassung-der-besoldung-und-versorgung-nun-druck-machen-petition-unterschreiben/

Eine Petition ist wie eine Beschwerde: Formlos, fristlos, fruchtlos! Die gab es in Berlin schon zuhauf.
Ich erwarte da mehr. Vielleicht mal einen Aufruf zur Klagewelle? Die Erfolgschance stehen ja derzeit nicht schlecht, angesichts der Entscheidung aus Karlsruhe.

Ach, ja können und wollen die ja finanziell nicht stemmen. Aber das könnte man ja auch so kommunizieren. Dann halt alle dazu anhalten die private RV zu nutzen. Aber was weiß ich schon.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

matthew1312

Zitat von: Verwalter in Gestern um 14:31Eine Petition ist wie eine Beschwerde: Formlos, fristlos, fruchtlos! Die gab es in Berlin schon zuhauf.
Ich erwarte da mehr. Vielleicht mal einen Aufruf zur Klagewelle? Die Erfolgschance stehen ja derzeit nicht schlecht, angesichts der Entscheidung aus Karlsruhe.

Ach, ja können und wollen die ja finanziell nicht stemmen. Aber das könnte man ja auch so kommunizieren. Dann halt alle dazu anhalten die private RV zu nutzen. Aber was weiß ich schon.
Es muss dringend die Möglichkeit zur Inkassozession, Abtretung oder ähnlichen Modellen geprüft werden.

Damit hunderttausende Beamtinnen und Beamte gegen anteilige Provivion JETZT ihr Geld erhalten, während ein Vehikel, etwa eine juristische Person, die Beträge über den Rechtsweg beim Dienstherrn beitreibt.

Mit einer solchen Prüfung, Empfehlung und Ausgründung würden uns die Intereseenverbände helfen.

Rentenonkel

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 06:38Interessant ist aus meiner Sicht, wie die verschiedenen Besoldungsgesetzgeber die in Punkt 2 genannte BVerfG-Vorgabe aktuell umgesetzt haben:

- In Niedersachsen gibt es momentan für alle dritten/vierten/fünften/etc. Kinder jeweils 498,41 €.
- In Baden-Württemberg gibt es zurzeit für alle dritten/vierten/fünften/etc. Kinder jeweils 989,17 €.
- In Bayern ist es komplexer: So bekommt ein A11-Beamter in Ortsklasse I für das dritte Kind aktuell 482,05 €, ein A3-Beamter in Ortsklasse VII für das vierte Kind hingegen 870,97 €.


Das liegt daran, dass Bildung immer noch Ländersache ist und daher der Bildungsstand in den MINT Fächern in den unterschiedlichen Bundesländern auch stark voneinander abweicht.

Nachhilfe hätte sicherlich gut getan, aber solange die Beamten nicht amtsangemessen besoldet werden, wird das wohl auch bei den ehemaligen Beamtenkindern nix mit dem sauberen Errechnen einer amtsangemessenen Besoldung ;)

(Achtung: Sarkasmus included)

Gruenhorn

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 14:46Es muss dringend die Möglichkeit zur Inkassozession, Abtretung oder ähnlichen Modellen geprüft werden.

Damit hunderttausende Beamtinnen und Beamte gegen anteilige Provivion JETZT ihr Geld erhalten, während ein Vehikel, etwa eine juristische Person, die Beträge über den Rechtsweg beim Dienstherrn beitreibt.

Mit einer solchen Prüfung, Empfehlung und Ausgründung würden uns die Intereseenverbände helfen.

Ich hatte vor drei oder vier Jahren tatsächlich einige Prozessfinanzierer angeschrieben und das Potential erläutert. Die Reaktionen waren sehr zurückhaltend. Ein Telefonat gab es im Anschluss mit den Versprechen die Sache zu prüfen. Nix weiter.
Ich vermute es lag daran, dass Verwaltungsrecht unattraktiv ist. Es geht ja zunächst um die Feststellungsklage. Erst danach kommt eine Leistungsklage in Betracht. An ersterer und dem mit dem Unterfangen verbundenen Zeithorizont ohne Verzinsung erlahmt wahrscheinlich jedes finanzielle Interesse.