Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Zitat von: BalBund in Heute um 12:34Was ich aber auch sehe, also in meiner Glaskugel natürlich, ist, dass alle, inkl. der Bund darauf warten, ob Karlsruhe zum Vorlagebeschluss des VG Freiburg (Az. 13 K 4616/24) vom 24.11.2025 eigene Ausführungen machen wird. Hier sind wir aber, bei günstigem Verlauf, Anfang 2027, auch die Verfahren des VG Hamburg (Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24, 21 B 150/24) sind für die Ausgestaltung der künftigen Bundesbesoldung nicht unbeachtlich, aber auch hier würde ich vor Ende 2026 nicht mit belastbaren Fortschritten rechnen.



 ;D  ;D  ;D

Irgendwas worauf man warten kann gibt es halt immer. Im Zweifel die eigene Bedeutungslosigkeit. Wahnsinn.

PolareuD

Zitat von: BalBund in Heute um 12:34Was ich aber auch sehe, also in meiner Glaskugel natürlich, ist, dass alle, inkl. der Bund darauf warten, ob Karlsruhe zum Vorlagebeschluss des VG Freiburg (Az. 13 K 4616/24) vom 24.11.2025 eigene Ausführungen machen wird. Hier sind wir aber, bei günstigem Verlauf, Anfang 2027, auch die Verfahren des VG Hamburg (Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24, 21 B 150/24) sind für die Ausgestaltung der künftigen Bundesbesoldung nicht unbeachtlich, aber auch hier würde ich vor Ende 2026 nicht mit belastbaren Fortschritten rechnen.

Das klingt so als wenn auch der jetzige in Arbeit befindliche Entwurf noch zu Fall gebracht werden kann, wenn diese Entscheidungen noch in 2026 vorliegen.

Im Endeffekt bedeutet das aber auch, dass der Bund hofft, dass das fiktive Partnereinkommen vor dem BVerfG bestehen wird.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Ich sehe das so, dass gar nichts in einigen Wochen kommt, ausser man meinte 52 Wichen.

Pumpkin76

Zitat von: Rheini in Heute um 12:48Ich sehe das so, dass gar nichts in einigen Wochen kommt, ausser man meinte 52 Wichen.

Oder einige 52 Wochen  ;D

Rheini


HansGeorg

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:32Stichwort Ankündigungen: Für Schleswig-Holstein wurde übrigens ein Entwurf "bis zu den Sommerferien" in Aussicht gestellt, siehe hier auf Seite 14. Wobei ich natürlich hoffe, dass wir im Bund deutlich früher etwas Neues zu lesen bekommen werden..

Tatsächlich soll dieser auch schon sehr weit fortgeschritten sein und gestern sollen die Gewerkschaften über diesen vorab informiert worden sein.

Verwalter

Zitat von: HansGeorg in Heute um 12:52Tatsächlich soll dieser auch schon sehr weit fortgeschritten sein und gestern sollen die Gewerkschaften über diesen vorab informiert worden sein.

Na dann sollten die mal an ihrer Öffentlichkeitsarbeit arbeiten. Gibt ja kein Dienstgeheimnis diesbezüglich.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Pumpkin76

Zitat von: Rheini in Heute um 12:51Das ist zumindest Berlin verwehrt.

Auch hier ist die Frage einer Signalwirkung im Raum. Ich frage mich, ob beispielsweise in einem Stadtstaat ein Erwerbstätigkeit von Müttern eher vorausgesetzt werden kann als in einem Flächenstaat. Also ob es vor dem BVerfG evtl. doch einen Unterschied macht, ob die Infrastruktur (Kinderbetreuung, ÖPNV, etc.) dafür besser oder schlechter ausgestaltet ist.

RArnold

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 13:01Auch hier ist die Frage einer Signalwirkung im Raum. Ich frage mich, ob beispielsweise in einem Stadtstaat ein Erwerbstätigkeit von Müttern eher vorausgesetzt werden kann als in einem Flächenstaat. Also ob es vor dem BVerfG evtl. doch einen Unterschied macht, ob die Infrastruktur (Kinderbetreuung, ÖPNV, etc.) dafür besser oder schlechter ausgestaltet ist.

Das wird lustig!
"An Ihrem Wohnort sind 5 Kindergartenplätze frei. Wir berechnen für Ihren Partner/Partnerin bei 8 Stunden Betreuung eine 6 Stunden Tätigkeit täglich auf der Höhe des Mindestlohns. Ihre Bezüge werden um den entsprechenden Betrag gekürzt."

Pumpkin76

Zitat von: RArnold in Heute um 13:06Das wird lustig!
"An Ihrem Wohnort sind 5 Kindergartenplätze frei. Wir berechnen für Ihren Partner/Partnerin bei 8 Stunden Betreuung eine 6 Stunden Tätigkeit täglich auf der Höhe des Mindestlohns. Ihre Bezüge werden um den entsprechenden Betrag gekürzt."

"Typisierung" wäre hier wohl das Stichwort..

BWBoy

Zitat von: Durgi in Heute um 09:13Auffaellig ist allerdings, dass bestimmte Aspekte inzwischen nicht mehr kategorisch ausgeschlossen werden. Das betrifft vor allem strukturelle Fragen der Abstandswahrung. Diese Verschiebung im Tonfall ist kein Zufall. Sie deutet darauf hin, dass die Diskussion inhaltlich weiter ist, als es nach aussen sichtbar wird.



kannst du näher erklären was damit gemeint ist? Inhaltlich weiter zu sein klingt erstmal gut, strukturelle Fragen zur Abstandwahrung klingt für mich schlecht.

MOGA

Vielleicht koennen wir die Zwischenzeit ja auch nutzen und uns weiterbilden beim Thema Verwaltungsablaeufe... Hier speziell in den Ablauefen zwischen den betroffenen Ministerien...

Bedeutet das was wir heute gesehen und gelesen haben denn, dass die - nennen wir sie "Arbeitsentwuerfe" - auch zwischen den Ministerien hin und hergehen oder wird zunaechst das BMI den Entwurf fertigen und erst dann Lars Truppe zur Abstimmung geben oder laufen die Abstimmungen waehrend der Entwicklung des Ganzen?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

simon1979

Zitat von: BWBoy in Heute um 13:46kannst du näher erklären was damit gemeint ist? Inhaltlich weiter zu sein klingt erstmal gut, strukturelle Fragen zur Abstandwahrung klingt für mich schlecht.

Meine Glaskugel sagt, weniger Besoldungsstufen, weniger Erfahrungsstufen mit längerer Laufzeit.

Wobei weniger Besoldungsstufen bei der BW ja schwierig wird, da diese an den DG gebunden sind. Meine Glaskugel vernebelt gerade wieder! Leider... ;D

Pumpe14

Zitat von: humatrix in Heute um 11:49Sorry Kollege, die meisten arbeiten 41h, in der Wirtschaft geht man in der Woche als DiplIng ohne Führungsverantwortung gern mal nach 35 Wochenstunden nach Hause.

Da reißt sich bei mir die Frage auf, ob die unterschiedlichen Indizes, welche bei den Prüfungsschritten im Beschluss zu Grunde gelegt werden, um die tatsächliche Arbeitszeit bereinigt betrachtet werden...

PerPlex

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 11:05Durgi,

ich fand deinen Beitrag bzgl. der Vorgänge um den Entwurf wirklich interessant - es klingt so, als würden sich viele (hoffentlich) kluge Köpfe starke Gedanken machen und möglichst alles im Blick haben.

Gleichzeitig frage ich mich, was dann beim Bayerischen Gesetzgeber schiefgelaufen ist, der fast schon beeindruckend dünn "argumentierend" im Gesetzesentwurf auf das Mehrverdienermodell mit fiktivem Einkommen umgestellt hat.

Wo waren denn da die klugen Köpfe, wo waren da die Abstimmungen mit anderen Ressorts, wo ware da die Berücksichtigung in alle Richtungen?

Die Bayerische Agumentation (nur drei Jahre her) war ungefähr so:

"Heutzutage arbeiten beide, schaut mal, hier eine Statistik über die Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern im Alter von sechs Jahren und aufwärts. Außerdem ist der Anteil von zu berücksichtigenden Ehepartnern bei der Beihilfe beim Gesamtanteil der Beihilfeaufwendungen verschwindend gering. Details hierzu geben wir aber keine bekannt, auch nicht, wie wir die Zahlen betrachten (Witwen mit eigenem Beihilfeanspruch = berücksichtigungsfähige Ehepartner?)
 Also, mindestens die 20.000 Euro brutto im Jahr können für JEDES Ehepaar angenommen werden, nicht mal nur für die mit Kindern 6 und aufwärts."

Das wurde einfach nur billig (entschuldigung) hingerotzt und das läuft nun seit drei Jahren. War man sich hier sicher, dass Dreistigkeit siegt? Oder nimmt man halt mit, dass es eh nur wenige gibt, die Widersprechen/Klagen und so im schlimmsten Fall selbst die Nachzahlungen überschaubar wären?

Warum sollte der Bund das anders machen? Oder dir zufolge:Warum macht der Bund das anders?

Bei der bayerischen Lösung hat man ja das Urteil von 2020 zum Anlass genommen, eine gewisse Verbindung zwischen Besoldungsrechts und Sozialrecht zu ziehen. Wie Swen im alten Faden ja mal dargestellt hat, hat auch ein damaliger Referent des FM einen entsprechen Aufsatz veröffentlicht - das sollte man auch bei der Lektüre des 2025er Urteils im Hinterkopf haben, wo ja der Gleichsetzung von Besoldung und Sozialhilfe ausdrücklich (!) eine Absage erteilt wurde. Dies war ja die zweite Begründung neben der Verfahrensvereinfachung, warum man zur 80%-Schwelle gewechselt ist.

Insofern erklärt sich aus meiner Sicht zumindest ein bisschen die "schlampige" Begründung, da man sich vermutlich (gegenüber der Grundsicherung) noch als sehr großzügig verstanden hat - immerhin wird ja nur das Partnereinkommen und nicht auch etwaige andere Einkünfte oder Bestandseinkommen berücksichtigt....