Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Camouflage62

Zitat von: Pensionär007 in Gestern um 07:57Ich lese hier seit Jahren still mit. Was meint ihr denn, wie die Auswirkungen sein könnten oder müssten im Bezug auf die Mindestversorgung? Ich erhalte nur die Mindestversorgung wegen Dienstunfähigkeit, bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Ohne Sozialleistungen könnten wir gar nicht überleben. Das finde ich wirklich erbärmlich für einen Ruhestandsbeamten.

Vielen Dank.

Langsam zweifle ich auch daran, ob die Verbeamtung vor 2 Jahren so sinnvoll war.
Nur finanzielle Probleme, Altersarmut gefühlt, die privaten Versicherungen steigen wie sie wollen(ob gesund oder nicht,egal!); Egal wie viel Elan und Motivation du mitbringst-es wird nicht gesehen und nicht anerkannt(Zeit absitzen); eigentlich ein Armutszeugnis..

Überlege manchmal echt wieder in die Wirtschaft zu gehen.. bisher spüre ich von den Privilegien eines Beamten nichts, bis auf die Work Life Balance. Die ist echt super. Aber wenn dass Geld überall fehlt und du die Zeit zu Hause nur mit Haushaltsplan und Angebote von Discountern jagen, verbringst. Schwierig.

War dass schon immer so ? Ging es den Beamten immer so schlecht? 

Finanzer

Zitat von: Camouflage62 in Gestern um 08:26War dass schon immer so ? Ging es den Beamten immer so schlecht? 

Die Zahlen lügen nicht und decken sich mit den Anekdoten, früher war der Beamtensold im Vergleich zum Durchschnittlohn definitiv besser. Gibt bereits einige mit viel Fleiß aufbereitete Tabellen hier im Forum mit erschreckendem Inhalt.

Ansonsten hängt es natürlich von deiner persönlichen Situation ab. Lebt man zb. irgendwo im tiefsten Hinterland, oder in einer Metropolregion? Neben der PKV sind nunmal die Wohnkosten der größte Kostenfaktor.

Für die weitere Entscheidung muss man halt alle Faktoren betrachten. Bund oder Land? Welches Land? Kinder da oder geplant?

Camouflage62

Zitat von: Finanzer in Gestern um 08:32Die Zahlen lügen nicht und decken sich mit den Anekdoten, früher war der Beamtensold im Vergleich zum Durchschnittlohn definitiv besser. Gibt bereits einige mit viel Fleiß aufbereitete Tabellen hier im Forum mit erschreckendem Inhalt.

Ansonsten hängt es natürlich von deiner persönlichen Situation ab. Lebt man zb. irgendwo im tiefsten Hinterland, oder in einer Metropolregion? Neben der PKV sind nunmal die Wohnkosten der größte Kostenfaktor.

Für die weitere Entscheidung muss man halt alle Faktoren betrachten. Bund oder Land? Welches Land? Kinder da oder geplant?

Also wenn man Wohnhaft in Ba-Wü ist und bereits für eine 3 Zimmerwohnung die akzeptabel ist, 1200 aufwärts zahlt und sich keine hochwertigen Lebensmittel für sein Kind leisten kann, Spritpreise sind auch ein großer Faktor geworden.

Wenn man pauschal bereits für einen hohen BMI aufgrund großer Muskelmasse einen Risikozuschlag bei der PKV bekommt und die Amtsärztin sogar Kopf schüttelt und meint Sie müsste ja dann theoretisch 60% der USA Soldaten ausmustern...

Bis ich dann mal ne Erfahrungsstufe und ne Beförderung drinnen habe, wie letztes Jahr, frisst die PKV mit Ihrer Erhöhung diese lächerliche Erhöhung auf.

Klar ist es in der Wirtschaft stressiger, jedoch kann man wenigstens gut leben.

Bin sehr zufrieden mit meinem Dienstherrn, arbeite gerne, jedoch ist die finanzielle Wertschätzung nicht gegeben.

Die Pflichten bleiben beim Beamten hängen, es gibt dafür keine angemessene Wertschätzung.

Der Dienstherr geht sogar soweit, dass er dann Vergleiche mit der Wirtschaft zieht und noch mehr Arbeitsleistung abverlangt und es wäre ja in der Wirtschaft auch strenger, jedoch wird in der Wirtschaft größtenteils 35h gearbeitet mit 30% mehr Geld auf dem Konto.

Es gibt jedoch auch in der Wirtschaft identisches Arbeitspensum, es ist lange nicht mehr so dass die Beamten auf der faulen Haut sitzen, vom Land bis Bund gibt es so viel Arbeitspensum..



Natürlich bleibe ich meinem Dienstherrn treu und erledige meine Pflichten vorbildlich, aber zur Zeit frage ich mich oft, wenn ich durch die Foren schweife...

Versprochen wird viel, am Ende gehts auch mit der Pension nicht mehr so gut wie früher, wenn man es gesund bis 67 schafft..,.

Traurig.

Soviel dazu, wollte nicht abschweifen, wir warten ab wie immer...

Pensionär007

Ja, es ist wirklich traurig und ich kann es auch Niemandem mehr pauschal empfehlen, Beamter zu werden. Die entgegengebrachte Wertschätzung ist einfach nur lächerlich.

Pensionär007

Man muss gar nicht bis nach Baden-Württemberg gehen. Wir leben in Rheinland Pfalz auf einem Dorf. Es herrscht absoluter Wohnungsmangel und nach fast 30 Ablehnungen mussten wir eine Wohnung nehmen für knapp 1200 Euro warm...das ist einfach nur unglaublich, was in diesem Land los ist.

Pensionär007

Als angemessen von der Behörde werden rund 650 Euro betrachtet  ;)
Solche Wohnungen gibt es nur leider gar nicht

Dogmatikus

Zitat von: SwenTanortsch in 11.03.2026 17:00Im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung dürfte der Senat auch dem bayerischen Besoldungsgesetzgeber die Betrachtung des Partnereinkommens in der Bemessung der Nettobesoldung/Nettoalimentation in beliebiger Höhe gestatten, wenn es jenem gelänge, hinreichend zu konkretisieren und zu plausibilisieren, dass so der Form nach keine evident sachwidrige und der Höhe nach keine evident unzureichende Besoldung gewährt werden würde, dass also das Mindestabstandsgebot gewährleistet wäre und wenn zugleich auch neben dem Gleichheitsgebot die maßgeblichen hergebrachten Grundsätze hinreichend im Blick behalten worden wären, was für den Senat dann der Fall sein dürfte, wenn diese Begründung sachlich durchschlüge. In diesem Sinne sollte auch das zu verstehen sein, was der ehemalige BvR Huber seit 2024 wiederkehrend ausgeführt hat.

Ohne eine solche Begründung, die der Dienstherrn auch noch im gerichtlichen Verfahren "nachschieben" könnte, wird der Senat solche Regelungen allerdings als verfassungswidrig betrachten. Da es m.E. bislang in keinem Rechtskreis eine entsprechende Begründung gibt - ja, bislang noch nirgends überhaupt begonnen worden wäre, entsprechend konkretisierende und plausibilisierende Begründungen zu erstellen, die also u.a. ohne hinreichende empirische Betrachtungen nicht auskommen könnten -, wird das, was bislang an Ausführungen vorliegt, den Senat kaum überzeugen. Anders als bislang dürfte der Dienstherr nun aber entsprechende Begründungen, sofern er zu dem Ergebnis käme, dass sie im Gesetzgebungsverfahren nicht hinreichend vollzogen worden wären, im gerichtlichen Verfahren noch "nachschieben". Auch deshalb habe ich davon gesprochen, dass wir ab dem zweiten Halbjahr noch die eine oder andere Überraschung erleben werden. Denn es würde mich doch wundern, wenn nicht der eine oder andere Dienstherr nun nicht doch noch versuchen wollte, die heute entsprechend vorliegenden Begründungsdefizite in gerichtlichen Verfahren zu beheben - was auch immer dann das Ergebnis solcher Versuche wäre.

Diese Möglichkeit besteht nun, da es die Zweite Säule des Alimentationsprinzips nicht mehr gibt und sie also einer materiellen Darlegungslast gewichen ist, die in ihrer systematischen Rahmung dem effektiven Rechtsschutz dienen soll.

Die Zurückverlagerung der Verfassungsfrage ins Gerichtsgebäude kann man also durchaus als Appell des Senats an die Besoldungsgesetzgeber und Dienstherrn verstehen, spätestens mit dem aktuellen Judikat die Konsequenzen seiner neueren Rechtsprechung zum Besoldungsrecht anzuerkennen und also nun weiterhin bestehende Begründungsmängel im Rahmen anhängiger oder bevorstehender gerichtlichen Verfahren zu beheben oder eben mit den ansonsten folgenden Konsequenzen leben zu müssen, wie das nun für Berlin aus Sicht des Senats der Fall sein dürfte. Es wird sich alsbald zeigen, ob diese Struktur von Beklagten durchdrungen wurde oder ernstgenommen wird oder ob die sich nicht zuletzt in den bislang unzureichenden Begründungen offenbarende Missachtung der Rechtsprechung des Senats ungebrochen fortgesetzt wird.

Swen, wie schätzt du auf dieser Grundlage die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Bundesland in absehbarer Zeit eine Vollstreckungsanordnung trifft?

Denn der worst case für uns alle hier wäre ja:

  • DH regelt irgendwas verfasungswidriges (bspw. Partnereinkommen)
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG ....

Knecht

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 09:07Swen, wie schätzt du auf dieser Grundlage die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Bundesland in absehbarer Zeit eine Vollstreckungsanordnung trifft?

Denn der worst case für uns alle hier wäre ja:

  • DH regelt irgendwas verfasungswidriges (bspw. Partnereinkommen)
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG ....


Läuft doch quasi seit Jahren genau so. Nur ohne die 10 € mehr...

PolareuD

Zitat von: Knecht in Gestern um 09:25Läuft doch quasi seit Jahren genau so. Nur ohne die 10 € mehr...

Deswegen hat ja das BVerfG den Fokus von den Prozeduralisierungspflichten der Besoldungsgesetzgeber (2020) hin zur gerichtlichen Kontrolle (2025) verlegt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Knecht

Zitat von: PolareuD in Gestern um 09:31Deswegen hat ja das BVerfG den Fokus von den Prozeduralisierungspflichten der Besoldungsgesetzgeber (2020) hin zur gerichtlichen Kontrolle (2025) verlegt.

Toll. Hab aber immer noch nichts mehr. Sehe auch nichts außer Ausreden im Anflug.

PolareuD

Zitat von: Knecht in Gestern um 09:36Toll. Hab aber immer noch nichts mehr. Sehe auch nichts außer Ausreden im Anflug.

Letztendlich werden die Besoldungsgesetzgeber, sofern sie auch im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle keine sachgerechten Begründungen für ihr Vorgehen liefern können, zunehmend vom den anstehenden Beschlüssen des BVerfG überrollt werden. Ob dann das herauskommt, was wir uns alle erhoffen, bleibt erstmal abzuwarten.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

KAR

Die neue Jahresvorschau des BVerfG ist erschienen, BVR Dr. Frank will über Bremen (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16), Saarland (2 BvL 11/18, 2 BvL 12/18, 2 BvL 14/18) und Schleswig-Holstein (2 BvL 13/18, 2 BvL 4/21) entscheiden.

Knecht

Zitat von: PolareuD in Gestern um 09:42Letztendlich werden die Besoldungsgesetzgeber, sofern sie auch im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle keine sachgerechten Begründungen für ihr Vorgehen liefern können, zunehmend vom den anstehenden Beschlüssen des BVerfG überrollt werden. Ob dann das herauskommt was wir uns alle erhoffen, bleibt erstmal abzuwarten.

Das gebetsmühlenartige Wiederholen von Hoffnungen die offensichtlich nicht eintreten nervt mich wirklich zu Tode. Nehms mir nicht übel. Und nein, ich habe wirklich keinen Bock mehr auf "abwarten".

BWBoy

Zitat von: Pensionär007 in Gestern um 09:02Man muss gar nicht bis nach Baden-Württemberg gehen. Wir leben in Rheinland Pfalz auf einem Dorf. Es herrscht absoluter Wohnungsmangel und nach fast 30 Ablehnungen mussten wir eine Wohnung nehmen für knapp 1200 Euro warm...das ist einfach nur unglaublich, was in diesem Land los ist.

Selbst westliches Niedersachen ist schon so weit. Kleines Dorf, holländische Grenze, angeblich Mietstufe 1. Mieten immer grundsätzlich um die 1000€ oder drüber. Darunter gibt es quasi nichts. In unseren Städten hier gibt es dagegen auch wohl mal etwas günstigeren Wohnraum. Da stehen dann aber die Interessenten auch direkt Schlange. Aufm Dorf steht man in krasser Konkurrenz zu den Holländern die hier rüberziehen weil es in Holland noch teurer ist. In der Wohngeldtabelle sieht man davon allerdings nichts. Aber da sind ja in Niedersachsen sowieso teilweise ziemlich realitätsferne Klopper drin. Nordhorn Stufe zwei, dafür aber Lingen als Studentenstadt nur Stufe 1. Auch die anderen umliegenden Landkreise im Bereich der Grenze sind alle Stufe 1. :D


Naja, aber eigentlich sollten wir uns ja über Wohnen keine Sorgen machen müssen. Laut Medien und deren Kommentarsektion bekommen wir ja quasi fürs nichts tun genug Kohle um uns gleich 2-3 Häuser zu kaufen. Der Durchschnittsbeamte B9 bekommt schließlich den Hals nicht voll. :D

Ozymandias

Zitat von: KAR in Gestern um 09:45Die neue Jahresvorschau des BVerfG ist erschienen, BVR Dr. Frank will über Bremen (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16), Saarland (2 BvL 11/18, 2 BvL 12/18, 2 BvL 14/18) und Schleswig-Holstein (2 BvL 13/18, 2 BvL 4/21) entscheiden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Richtig, das Partnereinkommen dürfte dieses Jahr nicht geklärt werden, meiner Meinung nach.

29   2 BvL 2/16,
2 BvL 3/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.   

31.   2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.   

32.   2 BvL 13/18,
2 BvL 4/21   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein zur Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig sind.

Das jüngste Jahr hier ist 2016 im Saarland.