Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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InternetistNeuland

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:31Naja, er kann ja dann Rente beantragen.
Versteh nicht, warum der Dienstherr diese Jahre auf die Pension anrechnen müsste auch wenn sie Einstellungsvorraussetzung wären.
40 Dienstjahre trotz Studium sollte normal jeder hinbekommen, wer es nicht schafft, bekommt statt Pension eben Rente, so wie er auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Hier muss man unterscheiden.

Ein dualer Student in der freien Wirtschaft ist sozialversicherungspflichtig und zahlt somit auch in die Rentenversicherung ein.

Ein dualer Student für den gehobenen Dienst ist bereits verbeamtet (Beamter auf Widerruf) und somit nicht rentenversicherungspflichtig. Dafür zählen diese Jahre aber als Dienstjahre. Somit entstehen Pensionsansprüche.

Ein Lehramtsstudent ist noch nicht verbeamtet. Genauso ein Jura Student. Beide können in der freien Wirtschaft ihr Studium bis zu 8 Jahre als Ausbildungszeit auf die Rentenjahre anrechnen lassen. Dies erhöht jedoch nicht die Rente sondern zählt lediglich zu den Jahren der Wartezeit hinzu.

Wird der Lehrer bzw. Jurist nun verbeamtet, so können sie bis zu 3 Jahre als Ausbildungszeit anrechnen lassen.


Finanzer

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 17:39Schon absurd, wie unfassbar dilettantisch die angeblich ja so wirtschaftsbegabte CDU agiert.

Verstehe ich auch nicht, warum die Leute diesen Blödsinn noch glauben. Die Wirtschaftskompetenz der Union besteht aus Kontaktbuch vergolden (Merz); Geschäftspartner und Freunde reicher machen und günstige Darlehen für Immobiliengeschäfte bekommen (Spahn); Ausbildung zum Bankkaufmann (Linnemann) und reich heiraten & Wurstindustrie unterstützen (Söder).

GoodBye

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 18:49Hier muss man unterscheiden.

Ein dualer Student in der freien Wirtschaft ist sozialversicherungspflichtig und zahlt somit auch in die Rentenversicherung ein.

Ein dualer Student für den gehobenen Dienst ist bereits verbeamtet (Beamter auf Widerruf) und somit nicht rentenversicherungspflichtig. Dafür zählen diese Jahre aber als Dienstjahre. Somit entstehen Pensionsansprüche.

Ein Lehramtsstudent ist noch nicht verbeamtet. Genauso ein Jura Student. Beide können in der freien Wirtschaft ihr Studium bis zu 8 Jahre als Ausbildungszeit auf die Rentenjahre anrechnen lassen. Dies erhöht jedoch nicht die Rente sondern zählt lediglich zu den Jahren der Wartezeit hinzu.

Wird der Lehrer bzw. Jurist nun verbeamtet, so können sie bis zu 3 Jahre als Ausbildungszeit anrechnen lassen.



Deutschland, das Land der Dichter und Denker.

Hauptsache alles ,,praxisbezogen" machen. Studium Generale hat ja noch niemandem weitergeholfen.


Knecht

Zitat von: Finanzer in Heute um 19:22Verstehe ich auch nicht, warum die Leute diesen Blödsinn noch glauben.

Das ist, glaube ich, wirklich einfach erklärt: die meisten Leute sind einfach dumm und ungefähr so gut informiert wie eine Scheibe Aufschnitt.

Dazu ein bisschen Gebühren finanzierte Berieselung und das Paket ist komplett. Nicht ohne Grund sind Rentner die Hauptwahlquelle der sogenannten GroKo.