Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Beamtenhustler

Zitat von: Rheini in Heute um 14:34Es gibt da einen Unterschied zwischen einem Beruf in dem man innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen so bezahlt wird, dass man diesen Beruf nicht ergreifen möchte und einen Beruf der derzeit nicht innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bezahlt wird.

Oder was sagte deine Oma zu dem Sachverhalt das man zu Unrecht zuwenig bekommt? Halte auch noch die andere Wange hin?

Warum gehst du denn überhaupt auf seine strohmannsche Diskursverschiebung ein? Darum ging es im ursprünglichen Post doch gar nicht. Das ist eins der ältesten rhetorischen Mittel um den Kopf aus der argumentativen Schlinge zu ziehen und du lässt das gerade zu.

EDIT: Was er gerade dankend angenommen hat. Sauber.

simon1979

Zitat von: Rheini in Heute um 14:34Es gibt da einen Unterschied zwischen einem Beruf in dem man innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen so bezahlt wird, dass man diesen Beruf nicht ergreifen möchte und einen Beruf der derzeit nicht innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bezahlt wird.

Oder was sagte deine Oma zu dem Sachverhalt das man zu Unrecht zuwenig bekommt? Halte auch noch die andere Wange hin?

"Der Mantel des Beamten ist eng aber sehr warm" kommt zwar nicht von meiner Oma sondern vom ollen Friedrich, aber das galt schon immer so.

Man könnte ja fast meinen, das manche hier am 03. des Monats kein Geld mehr haben und dann Pfandflaschen sammeln müssen.

Bin jetzt 25 Jahre im öffentlichen Dienst, 10 Jahre in Flecktarn und 15 Jahre in der Verwaltung und hab nie Hunger leiden müssen. Hab mir sogar eine Frau, zwei Kinder und ein Haus leisten können. Durch die Scheidung hab ich sparsamer leben müssen, aber an der Situation war ja nicht mein Dienstherr schuld.

Was meine Oma noch hätte sagen können, ist "Jammern auf hohem Niveau". Hat sie aber nicht.

Viele die sich hier beschweren und rum jammern, sind wahrscheinlich nicht mal Mitglieder in einer Gewerkschaft und zahlen dementsprechen auch keine Beiträge oder haben gegen Ihre Besoldung regelmäßig Widerspruch eingelegt oder sind gar den Klageweg gegangen.

Mitläufer würde ich sagen! Ganz ohne meine Oma!

ursus

Vorschlag: Zurück zum Thema. Obwohl das Land Bremen bereits zum vierten Mal in einer Jahresvorausschau des BVerfG aufgeführt ist, Schleswig - Holstein und das Saarland bereits zum zweiten Mal, wird es im ersten Halbjahr des Jahres 2026 definitiv keinen neuen Beschluss des BVerfG zur aA geben. Das BVerfG hat den entsprechenden Landtagen  sowie den entsprechenden Landesregierungen, vertreten durch das Ministerium für Inneres Gelegenheit zu einer erneuten Stellungnahme bis zum 30.Juni 2026 gegeben. Erfahrungsgemäß beantragen die Besoldungsgesetzgeber Fristverlängerungen, die auch regelmäßig gewährt werden, was wiederum die Angelegenheit noch weiter verzögern wird! Es ist daher davon auszugehen, dass frühestens Ende des Jahres - wenn überhaupt - eine erneute Entscheidung des BVerfG zur aA zu erwarten ist. Erinnert man sich daran, dass zur Zeit über 70 Verfahren aus 14 der 17 Besoldungsrechtskreise dem BVerfG zur Entscheidung vorliegen und es sich dabei um "unmittelbar, also sofort gültige" Alimentationsansprüche handelt, ist es schon frech den Begriff von einem "effektiven Rechtschutz" überhaupt in den Mund zu nehmen. Vielmehr ist hier eine falsche Realitätswahrnehmung bzw. eine Realitätsverweigerung, nicht nur der 17 Besoldungsgesetzgeber, sondern viel schlimmer, sogar des BVerfG festzustellen. Herr Stuttmann hat bereits im Jahr 2015 auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen, wie das BVerfG selbt in seiner jüngsten Entscheidung zitiert. Die Hoffnung stirbt zulezt. Ich hoffe dass die Beamtenschaft endlich wach wird und handelt, nicht immer nur abwartet und sich vertrösten lässt. Nehmt das Heft des Handelns in die Hand klagt und stellt Anträge auf einstweiligen Rechtschutz! Nur die Masse und nich der Einzelne kann eine Besserung herbei führen.

Grisupoli

Ich sehe inzwischen ROT – und das ist gut so!      (Bitte lesen – Wichtig!)

Liebe bayerische Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

wie einige von Euch hier im Forum vielleicht mitbekommen haben, bin ich einer der -nach meinem Wissensstand- aktuell vier Musterkläger gegen die bayerische Alimentation.  Hiervon war ich der erste Klagende.

Nun überschlagen sich aktuell die Nachrichten vonseiten verschiedenster Gewerkschaften, die nun die erste Initiative für sich beanspruchen. Dies kann und möchte ich so nicht stehen lassen.

Bis Mai 2023 war ich Angehöriger einer Polizeigewerkschaft unter dem Dach des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Mit dieser Gewerkschaft, bzw. einem Gewerkschaftsfunktionär, führte ich ab Ende 2022 bereits diverse Gespräche und wurde von demselben animiert als Kläger zu fungieren. Hiernach kam es auch bereits zu Gesprächen mit anderen Klagewilligen anderer Gewerkschaften, welche ebenso unter dem Dach des BBB beheimatet sind.

Anfang 2023 wurde mir ein erster Antrag auf Rechtsschutz gewährt und mir wurde die volle Unterstützung versprochen, sodass ich diverse Fachanwälte kontaktierte. Einige der Anwälte wurden mir auch von der Gewerkschaft als mögliche Kontakte empfohlen. Leider wollte keiner der Anwälte die Sache zu den von der Gewerkschaft angebotenen Kosten übernehmen, da laut deren Ansicht die Angelegenheit nicht mit Standardsätzen abrechenbar sei. Sodann wurde mir vom zuvor genannten Gewerkschaftsfunktionär dazu geraten einen Kostenübernahmeantrag für die Zusatzkosten bei meiner Gewerkschaft zu stellen. Dies wäre reine Formsache und ich würde diese Zusage sicher erhalten.

Es kam wie es kommen musste – die Rechtsschutzkommission der Gewerkschaft lehnte meinen Antrag ab. Auf telefonische Nachfrage wurde mir vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass man mir lediglich Rechtschutz im Rahmen des normalen Satzes gewähren würde. Dies müsse reichen. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass der BBB nicht hinter mir stehe und man sich auch als Polizeigewerkschaft nicht gegen diesen stellen werde. Der BBB gehe davon aus, dass die Alimentation verfassungskonform sei.

Aus diesem Grund setzte ich mich sofort mit dem BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter – in Verbindung. Hier wurde mir bei einem Wechsel sofortiger vollumfänglicher Rechtsschutz zugesagt. Man hielt hier auch Wort. Ich kündigte meine bisherige Gewerkschaft und wechselte zum BDK. Bereits eine Woche später lag mir die Rechtschutzzusage der Roland Rechtsschutzversicherung vor. Mithilfe des BDK wurde innerhalb kürzester Zeit eine Fachanwältin gefunden und beauftragt, sodass am 18.04.2024 die Klage eingereicht wurde, nachdem natürlich vorher das Widerspruchsverfahren durchlaufen wurde.
Seither läuft die ganze Sache reibungslos.

Warum schreibe ich das alles?

Aktuell hört man von allen Gewerkschaften wie aktiv man bereits in der Sache sei – jetzt plötzlich – nachdem sich eine Vielzahl der Gewerkschaftsmitglieder aufbäumen und ihr Recht einfordern. Allerdings sieht dieser Aktionismus eher mau aus. Man bekommt Musterschreiben vorgesetzt und muss sich um alles selbst kümmern, da von keiner Gewerkschaft hier mehr Rechtsschutz gewährt wird. Auch die nicht unerheblichen pauschalen Verfahrenskosten der Klage von 500€ muss man selbst tragen.

Auch dem BDK ist es aufgrund des großen Kostenumfangs nicht mehr möglich weiteren Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren, jedoch hat sich der BDK als EINZIGE Gewerkschaft etwas einfallen lassen.

Jedes BDK-Mitglied, welches gegen seine Alimentation klagen möchte, wird bei den ersten Verfahrenskosten mit einem 50%-Anteil (ca. 250€) unterstützt. Auch bekommt man sofort Musterwidersprüche und bei Bedarf eine Klagevorlage. Hier ist es nicht mehr der Gewerkschaftsrechtsschutz der greift, sondern es werden eigens hierfür vom BDK bereitgestellte Gelder sinnvoll investiert. Man hat verstanden, dass einige Kläger nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um dies alleine zu stemmen.

Nach heutiger Rücksprache mit dem BDK – Landesverband Bayern kann nach einem Wechsel zum BDK  nach Rücksprache auch ein Neumitglied hiervon profitieren und hat die Möglichkeit diese Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, da es unabhängig vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein nahtloser Wechsel von einer Vorgewerkschaft zum BDK erfolgt. Bei Neumitgliedern, welche zuvor nicht Mitglied einer Gewerkschaft waren, wird aktuell die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung geprüft (Ergebnis noch ausstehend).

Natürlich gibt es hier einen kleinen Haken. Ein Eintritt in den BDK ist satzungsgemäß leider nur Angehörigen von Behörden der Kriminalitätsbekämpfung (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Justiz, etc.) möglich. Dies wird jedoch großzügig ausgelegt, sodass sich zumindest eine Anfrage beim BDK Bayern lohnt, wenn ihr zumindest im Entferntesten mit der Kriminalitätsbekämpfung zu tun habt (z.B. Allgemeine Verwaltung, etc.)

Bei Fragen könnt ihr Euch gerne an mich wenden. Ich versuche auch schnellstmöglich zu antworten.

Für die, die sich jetzt fragen was ich hiervon habe: NIX. Ich erhalte hier keine Werbeprämie oder Ähnliches. Ich bin nur der Meinung, dass jeder die Chance haben sollte sein Recht einzufordern - auch die ohne ausreichende finanzielle Mittel.

Kleiner weiterer Hinweis:

Der BDK hat momentan eine Mitgliederwerbeaktion. Jedes Neumitglied erhält ein Begrüßungspaket im Wert von 100 Euro und 100€ cash.

https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/bayern

Liebe Grüße

Euer Grisupoli

Beamtenhustler

Zitat von: ursus in Heute um 15:13Vorschlag: Zurück zum Thema. Obwohl das Land Bremen bereits zum vierten Mal in einer Jahresvorausschau des BVerfG aufgeführt ist, Schleswig - Holstein und das Saarland bereits zum zweiten Mal, wird es im ersten Halbjahr des Jahres 2026 definitiv keinen neuen Beschluss des BVerfG zur aA geben. Das BVerfG hat den entsprechenden Landtagen  sowie den entsprechenden Landesregierungen, vertreten durch das Ministerium für Inneres Gelegenheit zu einer erneuten Stellungnahme bis zum 30.Juni 2026 gegeben. Erfahrungsgemäß beantragen die Besoldungsgesetzgeber Fristverlängerungen, die auch regelmäßig gewährt werden, was wiederum die Angelegenheit noch weiter verzögern wird! Es ist daher davon auszugehen, dass frühestens Ende des Jahres - wenn überhaupt - eine erneute Entscheidung des BVerfG zur aA zu erwarten ist. Erinnert man sich daran, dass zur Zeit über 70 Verfahren aus 14 der 17 Besoldungsrechtskreise dem BVerfG zur Entscheidung vorliegen und es sich dabei um "unmittelbar, also sofort gültige" Alimentationsansprüche handelt, ist es schon frech den Begriff von einem "effektiven Rechtschutz" überhaupt in den Mund zu nehmen. Vielmehr ist hier eine falsche Realitätswahrnehmung bzw. eine Realitätsverweigerung, nicht nur der 17 Besoldungsgesetzgeber, sondern viel schlimmer, sogar des BVerfG festzustellen. Herr Stuttmann hat bereits im Jahr 2015 auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen, wie das BVerfG selbt in seiner jüngsten Entscheidung zitiert. Die Hoffnung stirbt zulezt. Ich hoffe dass die Beamtenschaft endlich wach wird und handelt, nicht immer nur abwartet und sich vertrösten lässt. Nehmt das Heft des Handelns in die Hand klagt und stellt Anträge auf einstweiligen Rechtschutz! Nur die Masse und nich der Einzelne kann eine Besserung herbei führen.

Hast du uns da eine Quelle für und ist eigentlich der Nick BVerfGDisbeliever noch frei?

Pumpe14

Zitat von: abi in Heute um 09:21Stellungnahme vom Richterbund Mecklenburg-Vorpommernz um Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Quelle

Zitat:
Wir haben Verständnis für die angespannte Haushaltssituation des Landes und sind bereit,
unseren Teil beizutragen; gleichwohl ist eine amtsangemessene Alimentation
verfassungsrechtlich geboten
...
...Unverständnis besteht unsererseits zudem hinsichtlich der zeitlichen Abläufe und der
Verfahrenshandhabung. Seitens der Finanzverwaltung war man zunächst nicht bereit, sich auf
Musterverfahren zur Klärung der Rechtslage zu verständigen. Damit wurden die Kolleginnen
und Kollegen förmlich in den Widerspruch und die Klageerhebung getrieben. Dass die
Verwaltung nunmehr offenbar nicht in der Lage ist, angemessen mit der dadurch entstandenen
Verfahrenslast umzugehen, stellt eine unnötige Belastung sämtlicher involvierter Akteurinnen
und Akteure dar.
Angesichts der Tatsache, dass sowohl der Tarifabschluss als auch die Parameter des
Bundesverfassungsgerichts seit geraumer Zeit bekannt sind, erscheint es zudem fragwürdig, die
Entkoppelung der amtsangemessenen Alimentation von der Tarifübertragung mit ausstehenden
Berechnungen zu begründen und den Verbänden lediglich eine Frist von einer Woche zur
Stellungnahme einzuräumen
. Das Hinausschieben auf einen unbestimmten Zeitpunkt nach den
Landtagswahlen halten wir für ein fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen.


Dass ein anderer und konstruktiver Umgang möglich ist, zeigt Schleswig-Holstein: Dort
wurden unter identischen zeitlichen Rahmenbedingungen bereits konkrete Lösungen erarbeitet
und veröffentlicht.



Gibt es irgendwo den Entwurf aus Meck Pomm, der dieser Stellungnahme zu Grunde liegt?

Bundesjogi

Zitat von: SonicBoom in Heute um 12:40Die Wahlen sind frei, gleich und geheim insbesondere um die Menschen vor solcher Beeinflussung zu befreien. Steht aufm Wahlzettel? ja, also physisch Wählbar? okay. Ansonsten sitzen und ruhig sein gell. Braucht hier niemand niemanden auf irgendeinen Ethos zu verweisen wenn sich die DH verhalten als wären es die 1% Menschen, die genetisch und biologisch ohne Gewissen und ohne Reue zur Welt kommen.

Sitzen und ruhig sein, genau so hätten einige die Welt ja gerne. Dabei habe ich dich und andere nur freundlich darauf hingewiesen, was du eh schon wissen müsstest. Dass du für die FDGO eintreten musst und deshalb nach Möglichkeit keine Partei wählen solltest, deren Zustimmung zu den entsprechenden Werten im Zweifel ist. Wenn du also der deutschen Tradition folgen willst und vorher nichts gewusst hast und nur dabei bist wegen der schönen Fahnen und Fackeln bist du sicher. Falls du selbst Zweifel am Grundgesetz hast und deine Wahlentscheidung der Zustimmung zu den "Werten" der AfD entspringt, dann nicht. Dass das bei manchen schon wieder triggert entspricht dem Kindergartenniveau das man von dieser Klientel gewohnt ist. Exakt so, wie dass man aus dem einen Unrecht schließt, dass man selbst sich auf das Niveau herablässt und sich dann auch was rausnimmt, in dem Fall eben eine Partei zu wählen, bei der derzeit gerichtlich geklärt wird, ob sie jetzt rechtsextrem ist oder nicht.

Ozymandias

Nach dem Rechtsprechungswandel waren weitere Stellungnahmen abzusehen.
Die haben aber sehr selten wirklich Einfluss auf die geplante Rechtsprechung.
Juristerei ist halt eine riesige Zeitverschwendung.

InternetistNeuland

Zitat von: ursus in Heute um 15:13Vorschlag: Zurück zum Thema. Obwohl das Land Bremen bereits zum vierten Mal in einer Jahresvorausschau des BVerfG aufgeführt ist, Schleswig - Holstein und das Saarland bereits zum zweiten Mal, wird es im ersten Halbjahr des Jahres 2026 definitiv keinen neuen Beschluss des BVerfG zur aA geben. Das BVerfG hat den entsprechenden Landtagen  sowie den entsprechenden Landesregierungen, vertreten durch das Ministerium für Inneres Gelegenheit zu einer erneuten Stellungnahme bis zum 30.Juni 2026 gegeben. Erfahrungsgemäß beantragen die Besoldungsgesetzgeber Fristverlängerungen, die auch regelmäßig gewährt werden, was wiederum die Angelegenheit noch weiter verzögern wird! Es ist daher davon auszugehen, dass frühestens Ende des Jahres - wenn überhaupt - eine erneute Entscheidung des BVerfG zur aA zu erwarten ist. Erinnert man sich daran, dass zur Zeit über 70 Verfahren aus 14 der 17 Besoldungsrechtskreise dem BVerfG zur Entscheidung vorliegen und es sich dabei um "unmittelbar, also sofort gültige" Alimentationsansprüche handelt, ist es schon frech den Begriff von einem "effektiven Rechtschutz" überhaupt in den Mund zu nehmen. Vielmehr ist hier eine falsche Realitätswahrnehmung bzw. eine Realitätsverweigerung, nicht nur der 17 Besoldungsgesetzgeber, sondern viel schlimmer, sogar des BVerfG festzustellen. Herr Stuttmann hat bereits im Jahr 2015 auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen, wie das BVerfG selbt in seiner jüngsten Entscheidung zitiert. Die Hoffnung stirbt zulezt. Ich hoffe dass die Beamtenschaft endlich wach wird und handelt, nicht immer nur abwartet und sich vertrösten lässt. Nehmt das Heft des Handelns in die Hand klagt und stellt Anträge auf einstweiligen Rechtschutz! Nur die Masse und nich der Einzelne kann eine Besserung herbei führen.

Was genau hindert das Bundesverfassungsgericht eigentlich alle Besolder um Stellungnahme zu beten? Dies würde Verfahren um Jahre beschleunigen.

Rheini

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 15:03Warum gehst du denn überhaupt auf seine strohmannsche Diskursverschiebung ein? Darum ging es im ursprünglichen Post doch gar nicht. Das ist eins der ältesten rhetorischen Mittel um den Kopf aus der argumentativen Schlinge zu ziehen und du lässt das gerade zu.

EDIT: Was er gerade dankend angenommen hat. Sauber.

Du kannst doch weiter mit ihm im anderen Gefankengang diskutieren. Meinst Du er antwortet so wie Du dir das erhoffst?

Verfassungsmäßige

#7885
Zitat von: simon1979 in Heute um 15:07"Der Mantel des Beamten ist eng aber sehr warm" kommt zwar nicht von meiner Oma sondern vom ollen Friedrich, aber das galt schon immer so.

Man könnte ja fast meinen, das manche hier am 03. des Monats kein Geld mehr haben und dann Pfandflaschen sammeln müssen.

Bin jetzt 25 Jahre im öffentlichen Dienst, 10 Jahre in Flecktarn und 15 Jahre in der Verwaltung und hab nie Hunger leiden müssen. Hab mir sogar eine Frau, zwei Kinder und ein Haus leisten können. Durch die Scheidung hab ich sparsamer leben müssen, aber an der Situation war ja nicht mein Dienstherr schuld.

Was meine Oma noch hätte sagen können, ist "Jammern auf hohem Niveau". Hat sie aber nicht.

Viele die sich hier beschweren und rum jammern, sind wahrscheinlich nicht mal Mitglieder in einer Gewerkschaft und zahlen dementsprechen auch keine Beiträge oder haben gegen Ihre Besoldung regelmäßig Widerspruch eingelegt oder sind gar den Klageweg gegangen.

Mitläufer würde ich sagen! Ganz ohne meine Oma!

Na was denkst du denn was abgeht in München und Hamburg mit A6? Da wird mehr als die Hälfte netto durchgereicht Mit Miete und PKV,ohne dass du dich überhaupt bewegt hast.

Haushaltshilfe

Da ja aktuell das Thema Mehrwertsteuererhöhung von 19% auf 21% in den Medien rummschwirrt: Eine MwSt-Erhöhung würde sich direkt mal auf den Verbraucherpreisindex niederschlagen.

Sprich, das hat natürlich auch wieder Einfluss auf die verfassungskonforme Besoldung.