Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SonicBoom

Zitat von: Bundesjogi in 27.03.2026 17:06Sitzen und ruhig sein, genau so hätten einige die Welt ja gerne. Dabei habe ich dich und andere nur freundlich darauf hingewiesen, was du eh schon wissen müsstest. Dass du für die FDGO eintreten musst und deshalb nach Möglichkeit keine Partei wählen solltest, deren Zustimmung zu den entsprechenden Werten im Zweifel ist. Wenn du also der deutschen Tradition folgen willst und vorher nichts gewusst hast und nur dabei bist wegen der schönen Fahnen und Fackeln bist du sicher. Falls du selbst Zweifel am Grundgesetz hast und deine Wahlentscheidung der Zustimmung zu den "Werten" der AfD entspringt, dann nicht. Dass das bei manchen schon wieder triggert entspricht dem Kindergartenniveau das man von dieser Klientel gewohnt ist. Exakt so, wie dass man aus dem einen Unrecht schließt, dass man selbst sich auf das Niveau herablässt und sich dann auch was rausnimmt, in dem Fall eben eine Partei zu wählen, bei der derzeit gerichtlich geklärt wird, ob sie jetzt rechtsextrem ist oder nicht.

Niemand hier muss sich von einem anonymen Forenuser erklären lassen, wie er zu wählen hat. Die Wahlfreiheit ist nicht das Sahnehäubchen auf der FDGO — sie ist ihr Fundament. Wer Kollegen mit NS-Anspielungen und moralischer Nötigung von zugelassenen Parteien fernhalten will und jeden Widerspruch als ,,Trigger auf Kindergartenniveau" abtut, verteidigt nicht die Verfassung. Er instrumentalisiert sie. Der Rechtsstaat hat Verfahren für die Frage der Verfassungsfeindlichkeit — und die laufen vor dem BVerfG, nicht in diesem Forum.
Was hier tatsächlich durchscheint, ist keine Verfassungstreue, sondern der Reflex einer politischen Sozialisation, die nie hinterfragt wurde und deren Deutungshoheit längst nur noch auf dem Papier existiert. Wer den Verlust der eigenen Hegemonie mit dem Untergang der Demokratie verwechselt, hat von Demokratie weniger verstanden, als er glaubt.

Besoldeter

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 13:34Niemand hier muss sich von einem anonymen Forenuser erklären lassen, wie er zu wählen hat. Die Wahlfreiheit ist nicht das Sahnehäubchen auf der FDGO — sie ist ihr Fundament. Wer Kollegen mit NS-Anspielungen und moralischer Nötigung von zugelassenen Parteien fernhalten will und jeden Widerspruch als ,,Trigger auf Kindergartenniveau" abtut, verteidigt nicht die Verfassung. Er instrumentalisiert sie. Der Rechtsstaat hat Verfahren für die Frage der Verfassungsfeindlichkeit — und die laufen vor dem BVerfG, nicht in diesem Forum.
Was hier tatsächlich durchscheint, ist keine Verfassungstreue, sondern der Reflex einer politischen Sozialisation, die nie hinterfragt wurde und deren Deutungshoheit längst nur noch auf dem Papier existiert. Wer den Verlust der eigenen Hegemonie mit dem Untergang der Demokratie verwechselt, hat von Demokratie weniger verstanden, als er glaubt.


Mit dieser zunächst wohlklingenden Replik lässt sich inhaltlich trotzdem nicht dem Einwand beikommen, dass Beamte kaum für die FDGO eintreten können, wenn gleichzeitig eine Partei gewählt wird, deren Bundesverband gerichtlich bestätigt als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist; von mehreren gesichert extremistischen Landesverbänden (ebenfalls gerichtlich bestätigt) gar nicht zu sprechen. Ich bin ebenfalls über alle Maßen frustriert. Die Verfassungstreue lässt sich aber nicht an der Wahlkabine abgeben und danach wieder anlegen.

Eventuell sollte man hier aber auch wieder zurück zum eigentlichen Thema des Threads kommen...

SonicBoom

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 15:07Mit dieser zunächst wohlklingenden Replik lässt sich inhaltlich trotzdem nicht dem Einwand beikommen, dass Beamte kaum für die FDGO eintreten können, wenn gleichzeitig eine Partei gewählt wird, deren Bundesverband gerichtlich bestätigt als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist; von mehreren gesichert extremistischen Landesverbänden (ebenfalls gerichtlich bestätigt) gar nicht zu sprechen. Ich bin ebenfalls über alle Maßen frustriert. Die Verfassungstreue lässt sich aber nicht an der Wahlkabine abgeben und danach wieder anlegen.

Eventuell sollte man hier aber auch wieder zurück zum eigentlichen Thema des Threads kommen...

Deine Antwort klingt versöhnlich, aber sie enthält mehrere Fehler, die ich nicht stehen lassen kann.
Erstens: Deine Fakten stimmen nicht.
Du schreibst von einem Bundesverband, der ,,gerichtlich bestätigt als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist", und von ,,mehreren gesichert extremistischen Landesverbänden, ebenfalls gerichtlich bestätigt". Das klingt solide, hält einer Prüfung aber nicht stand.
Die Hochstufung des Bundesverbands auf ,,gesichert rechtsextremistisch" — verkündet in den buchstäblich letzten Amtstagen von Ministerin Faeser — hat das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026 in einem 55-seitigen Eilbeschluss kassiert. Das Gericht erkannte einzelne verfassungsfeindliche Positionen, kam aber zum Ergebnis, dass diese die Gesamtpartei nicht prägen. Nicht ,,Gewissheit", sondern allenfalls ,,starker Verdacht". Dass du die aktuellste Gerichtsentscheidung in diesem Komplex unterschlägst, ist entweder Unkenntnis oder selektive Darstellung.
Bei den Landesverbänden: Gerichtlich bestätigt ist die Einstufung als ,,gesichert rechtsextremistisch" bisher nur in Sachsen — im Eilverfahren. In Thüringen ist die Einstufung gültig, aber nur, weil die AfD dort nicht geklagt hat. ,,Gerichtlich ungeprüft" und ,,gerichtlich bestätigt" sind zwei verschiedene Dinge. In Brandenburg und Niedersachsen laufen Verfahren noch, in Sachsen-Anhalt wurde ausgesetzt. Deine Pauschalbehauptung ist unzutreffend.
Zweitens: Ein Verdacht ist keine Feststellung — und aus einem Verdacht lassen sich keine Pflichten für Dritte ableiten.
Das Wort ,,Verdachtsfall" bedeutet: Es wird geprüft. Es ist nicht entschieden. Der Rechtsstaat unterscheidet aus guten Gründen zwischen Verdacht und Feststellung, zwischen Ermittlung und Urteil. Wer aus einem laufenden Verdacht die moralische Pflicht ableitet, eine zugelassene Partei nicht zu wählen, verlässt die Logik des Rechtsstaats und betreibt Vorverurteilung. Dass es laufende Verfahren gibt, zeigt doch gerade, dass der Rechtsstaat funktioniert — und dass die Klärung dieser Frage dem BVerfG vorbehalten ist, nicht einem Forenuser.
Drittens: Die Einstufung des Verfassungsschutzes ist kein Gerichtsurteil.
Wer die Bewertungen des Verfassungsschutzes wie richterliche Wahrheiten behandelt, ignoriert, dass diese Behörde dem Innenministerium untersteht — in Dienst- und Fachaufsicht, weisungsgebunden. Auf Länderebene existieren manche Verfassungsschutzämter als bloße Abteilung des Landesinnenministeriums. Das sind keine unabhängigen Institutionen. Das sind nachgeordnete Behörden, deren Leitung von der jeweiligen Regierung eingesetzt und abgesetzt wird. Der ehemalige SPD-Politiker Mathias Brodkorb hat das in ,,Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?" analysiert: In keiner anderen westlichen Demokratie existiert eine solche weisungsgebundene Behörde zur Prüfung der politischen Gesinnung der Bürger. Das ist kein rechtes Framing — das kommt aus der SPD.
Dass die Hochstufung in den letzten Amtstagen einer abgewählten Ministerin kam und dann vom VG Köln kassiert wurde, bestätigt, was strukturell zu befürchten war: Hier wurde politisch gehandelt, nicht analytisch. Eine Regierung, deren Machtbasis schwindet, nutzt die ihr unterstehende Behörde, um der stärksten Oppositionskraft ein Etikett aufzudrücken, das maximale Abschreckungswirkung entfaltet — gerade bei Beamten, die um ihre Karriere fürchten müssen.
Viertens: Dein Bonmot ist inhaltlich falsch.
Du schreibst: ,,Die Verfassungstreue lässt sich nicht an der Wahlkabine abgeben und danach wieder anlegen." Die Verfassungstreuepflicht betrifft das dienstliche Handeln. Die Wahlkabine ist kein dienstliches Handeln. Sie ist der Ort, an dem das Grundgesetz dich ausdrücklich vor genau den moralischen Zumutungen schützt, die hier verteilt werden. Keine Rechtsprechung hat jemals die Stimmabgabe für eine zugelassene Partei als Treuepflichtverletzung gewertet. Die Wahlfreiheit ist nicht das Sahnehäubchen auf der FDGO — sie ist ihr Fundament. Wer sie unter Vorbehalt stellt, greift genau das an, was er vorgibt zu verteidigen.
Und ja — vielleicht sollte man ,,zurück zum eigentlichen Thema" kommen. Das ist meistens ein guter Vorschlag, wenn die eigene Argumentationsgrundlage gerade bröckelt.

Pumpe14

Ex CSU Vorsitzender Huberüber Herrn Söder: ,,In Bayern spart er für den ausgeglichenen Haushalt zulasten von Familien, Pflege, Besoldung",


Besoldeter

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 15:24Deine Antwort klingt versöhnlich, aber sie enthält mehrere Fehler, die ich nicht stehen lassen kann.
Erstens: Deine Fakten stimmen nicht.
Du schreibst von einem Bundesverband, der ,,gerichtlich bestätigt als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist", und von ,,mehreren gesichert extremistischen Landesverbänden, ebenfalls gerichtlich bestätigt". Das klingt solide, hält einer Prüfung aber nicht stand.
Die Hochstufung des Bundesverbands auf ,,gesichert rechtsextremistisch" — verkündet in den buchstäblich letzten Amtstagen von Ministerin Faeser — hat das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026 in einem 55-seitigen Eilbeschluss kassiert. Das Gericht erkannte einzelne verfassungsfeindliche Positionen, kam aber zum Ergebnis, dass diese die Gesamtpartei nicht prägen. Nicht ,,Gewissheit", sondern allenfalls ,,starker Verdacht". Dass du die aktuellste Gerichtsentscheidung in diesem Komplex unterschlägst, ist entweder Unkenntnis oder selektive Darstellung.
Bei den Landesverbänden: Gerichtlich bestätigt ist die Einstufung als ,,gesichert rechtsextremistisch" bisher nur in Sachsen — im Eilverfahren. In Thüringen ist die Einstufung gültig, aber nur, weil die AfD dort nicht geklagt hat. ,,Gerichtlich ungeprüft" und ,,gerichtlich bestätigt" sind zwei verschiedene Dinge. In Brandenburg und Niedersachsen laufen Verfahren noch, in Sachsen-Anhalt wurde ausgesetzt. Deine Pauschalbehauptung ist unzutreffend.
Zweitens: Ein Verdacht ist keine Feststellung — und aus einem Verdacht lassen sich keine Pflichten für Dritte ableiten.
Das Wort ,,Verdachtsfall" bedeutet: Es wird geprüft. Es ist nicht entschieden. Der Rechtsstaat unterscheidet aus guten Gründen zwischen Verdacht und Feststellung, zwischen Ermittlung und Urteil. Wer aus einem laufenden Verdacht die moralische Pflicht ableitet, eine zugelassene Partei nicht zu wählen, verlässt die Logik des Rechtsstaats und betreibt Vorverurteilung. Dass es laufende Verfahren gibt, zeigt doch gerade, dass der Rechtsstaat funktioniert — und dass die Klärung dieser Frage dem BVerfG vorbehalten ist, nicht einem Forenuser.
Drittens: Die Einstufung des Verfassungsschutzes ist kein Gerichtsurteil.
Wer die Bewertungen des Verfassungsschutzes wie richterliche Wahrheiten behandelt, ignoriert, dass diese Behörde dem Innenministerium untersteht — in Dienst- und Fachaufsicht, weisungsgebunden. Auf Länderebene existieren manche Verfassungsschutzämter als bloße Abteilung des Landesinnenministeriums. Das sind keine unabhängigen Institutionen. Das sind nachgeordnete Behörden, deren Leitung von der jeweiligen Regierung eingesetzt und abgesetzt wird. Der ehemalige SPD-Politiker Mathias Brodkorb hat das in ,,Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?" analysiert: In keiner anderen westlichen Demokratie existiert eine solche weisungsgebundene Behörde zur Prüfung der politischen Gesinnung der Bürger. Das ist kein rechtes Framing — das kommt aus der SPD.
Dass die Hochstufung in den letzten Amtstagen einer abgewählten Ministerin kam und dann vom VG Köln kassiert wurde, bestätigt, was strukturell zu befürchten war: Hier wurde politisch gehandelt, nicht analytisch. Eine Regierung, deren Machtbasis schwindet, nutzt die ihr unterstehende Behörde, um der stärksten Oppositionskraft ein Etikett aufzudrücken, das maximale Abschreckungswirkung entfaltet — gerade bei Beamten, die um ihre Karriere fürchten müssen.
Viertens: Dein Bonmot ist inhaltlich falsch.
Du schreibst: ,,Die Verfassungstreue lässt sich nicht an der Wahlkabine abgeben und danach wieder anlegen." Die Verfassungstreuepflicht betrifft das dienstliche Handeln. Die Wahlkabine ist kein dienstliches Handeln. Sie ist der Ort, an dem das Grundgesetz dich ausdrücklich vor genau den moralischen Zumutungen schützt, die hier verteilt werden. Keine Rechtsprechung hat jemals die Stimmabgabe für eine zugelassene Partei als Treuepflichtverletzung gewertet. Die Wahlfreiheit ist nicht das Sahnehäubchen auf der FDGO — sie ist ihr Fundament. Wer sie unter Vorbehalt stellt, greift genau das an, was er vorgibt zu verteidigen.
Und ja — vielleicht sollte man ,,zurück zum eigentlichen Thema" kommen. Das ist meistens ein guter Vorschlag, wenn die eigene Argumentationsgrundlage gerade bröckelt.

Das war sicherlich nicht deine Absicht, aber zum Bundesverband war von "gerichtlich bestätigten Verdachtsfall" die Rede, nicht "gesichert rechtsextremistisch" (dies sind zwei getrennte Dinge). Dass sich die Debatte darum drehen soll, ob es nun "Verdachtsfall" oder "gesichert rechtsextremistisch" heißt, zeigt aber schon, in welchem Fahrwasser wir uns bewegen. Wer gleichzeitig einräumt, dass es laut BVerfG "verfassungsfeindliche Positionen" auf Bundesebene sowie gerichtlich bestätigte Extremismus-Einstufungen auf Landesebene gibt, und dass der Rechtsstaat die weitere Klärung vornehmen muss, der beschreibt exakt die Problemlage, die den Ausgangspunkt bildet. Hierin nicht die geringste Relevanz für Beamte, Verfassungstreue sowie Einstehen für die FDGO zu sehen, ist eine bemerkenswerte Position... die, wie ersichtlich, sehr langer Begründungstexte bedarf.

SonicBoom

#7895
Zitat von: Besoldeter in Gestern um 17:18Das war sicherlich nicht deine Absicht, aber zum Bundesverband war von "gerichtlich bestätigten Verdachtsfall" die Rede, nicht "gesichert rechtsextremistisch" (dies sind zwei getrennte Dinge). Dass sich die Debatte darum drehen soll, ob es nun "Verdachtsfall" oder "gesichert rechtsextremistisch" heißt, zeigt aber schon, in welchem Fahrwasser wir uns bewegen. Wer gleichzeitig einräumt, dass es laut BVerfG "verfassungsfeindliche Positionen" auf Bundesebene sowie gerichtlich bestätigte Extremismus-Einstufungen auf Landesebene gibt, und dass der Rechtsstaat die weitere Klärung vornehmen muss, der beschreibt exakt die Problemlage, die den Ausgangspunkt bildet. Hierin nicht die geringste Relevanz für Beamte, Verfassungstreue sowie Einstehen für die FDGO zu sehen, ist eine bemerkenswerte Position... die, wie ersichtlich, sehr langer Begründungstexte bedarf.


Die Länge der Begründung ist dem Umstand geschuldet, dass hier mehrere faktisch falsche Behauptungen im Raum standen, die einer Korrektur bedurften. Wer Fakten richtigstellt, braucht mehr Platz als derjenige, der sie verkürzt.

Aber kommen wir zum eigentlichen Punkt, denn was in diesem Thread passiert, ist bemerkenswert — und zwar aus einem Grund, der bisher nicht angesprochen wurde.

Hier sitzen Beamte, die anderen Beamten vorschreiben wollen, wie sie zu wählen haben. Im Namen der Verfassungstreue. Im Namen der Treuepflicht. Diese Treuepflicht ist ein gegenseitiges Verhältnis — das wird gerne vergessen, wenn man sie als moralische Keule gegen Kollegen schwingt.

Der Dienstherr schuldet seinen Beamten eine amtsangemessene Alimentation. Das BVerfG hat in den letzten Jahren in mittlerweile erschlagender Regelmäßigkeit festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Bundesländern verfassungswidrig zu niedrig ist. Nicht grenzwertig, nicht diskutabel — verfassungswidrig. Die Reaktion der Dienstherren? Jahrelanges Aussitzen, minimalinvasive Reparaturgesetze, die beim nächsten Urteil wieder kassiert werden, und Besoldungstabellen, die das Abstandsgebot verletzen. Bei der Beihilfe wird gekürzt, bei der Versorgung geschraubt, die Arbeitsbelastung steigt, Stellen bleiben unbesetzt. Wer als junger Beamter in einer Großstadt eine Familie gründen will, wird vom Dienstherrn alimentiert auf einem Niveau, das derselbe Dienstherr bei einem Sozialhilfeempfänger als menschenunwürdig einstufen würde.

Das ist keine Randnotiz. Das ist ein systematischer Bruch der verfassungsrechtlich verankerten Fürsorgepflicht. Der Dienstherr verletzt seine Seite des Treueverhältnisses — fortgesetzt, wissentlich, gerichtlich festgestellt. Und zwar nicht von irgendeiner weisungsgebundenen Behörde, sondern vom Bundesverfassungsgericht selbst.

Und in genau diesem Kontext stehen hier Beamte auf und erklären anderen Beamten, sie hätten gefälligst dem Dienstherrn gegenüber treu zu sein, indem sie bestimmte zugelassene Parteien nicht wählen. Der Dienstherr darf seine Treuepflicht fortgesetzt brechen — aber der Beamte soll sich an eine Pflicht halten, die es in dieser Form gar nicht gibt. Denn noch einmal: Es existiert keine Rechtsprechung, die die Stimmabgabe für eine zugelassene Partei als Verletzung der Verfassungstreuepflicht wertet. Keine. Die Treuepflicht betrifft das dienstliche Verhalten. Punkt. Die Wahlkabine ist verfassungsrechtlich geschützter Raum, in dem das Grundgesetz den Beamten — wie jeden anderen Bürger — vor genau der Art von moralischem Druck schützt, die in diesem Thread ausgeübt wird.

Wer also die Verfassungstreue von Beamten diskutieren will, darf gerne damit anfangen — aber dann bitte vollständig. Dann reden wir über Dienstherren, die seit Jahren verfassungswidrig besolden. Über Landesgesetzgeber, die BVerfG-Urteile zur Alimentation ignorieren, bis das nächste Urteil kommt. Über eine Fürsorgepflicht, die auf dem Papier steht, aber in der Praxis systematisch unterlaufen wird. Wer all das stillschweigend hinnimmt, aber gleichzeitig Kollegen im Forum die Wahlentscheidung vorschreiben will, hat ein seltsames Verständnis davon, was Verfassungstreue bedeutet und vor allem, von wem sie in welche Richtung geschuldet wird.

Die Frustration, die in diesem Thread zum Ausdruck kommt, kommt nicht aus dem Nichts. Sie kommt daher, dass Beamte erleben, wie der Dienstherr seine Seite des Deals nicht einhält — und dann von Kollegen zu hören bekommen, sie sollen sich gefälligst loyal verhalten. Das ist keine Verteidigung der FDGO. Das ist die Forderung nach einseitiger Treue in einem Verhältnis, in dem die andere Seite ihre Pflichten fortgesetzt verletzt.

SchrödingersKatze

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 15:33Ex CSU Vorsitzender Huberüber Herrn Söder: ,,In Bayern spart er für den ausgeglichenen Haushalt zulasten von Familien, Pflege, Besoldung",


Recht hat er. Als Beamter mit zu pflegender Angehöriger und kleinen Kindern ist es jeden Tag frustrierender. Was auch so zermürbend ist: Das ständige Wechselspiel und dass man sich auf keine Aussage verlassen kann, weil sie schon morgen wieder revidiert, ignoriert oder minimiert wird. Wozu eigentlich noch Koalitionsverträge, Presseauftritte, Parlamentsbeschlüsse wenn sie dann am Ende doch nicht gelten.

Alrik

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 17:41Die Länge der Begründung ist dem Umstand geschuldet, dass hier mehrere faktisch falsche Behauptungen im Raum standen, die einer Korrektur bedurften. Wer Fakten richtigstellt, braucht mehr Platz als derjenige, der sie verkürzt.


Nein. Das ist faktisch falsch. Wie Besoldeter oben bereits klar gestellt hat ist die Einstufng als Verdachtsfall bereits in mehreren Instanzen bestätigt. Insofern ist Deine Behauptung, dass das faktisxh falsch ist ist unzutreffend.

Der Rest hört sich leider für mich wieder wie das typische Jammern der Funktionäre an, die ansonsten gerne große Töne spucken.

SonicBoom

Zitat von: Alrik in Gestern um 19:12Nein. Das ist faktisch falsch. Wie Besoldeter oben bereits klar gestellt hat ist die Einstufng als Verdachtsfall bereits in mehreren Instanzen bestätigt. Insofern ist Deine Behauptung, dass das faktisxh falsch ist ist unzutreffend.

Der Rest hört sich leider für mich wieder wie das typische Jammern der Funktionäre an, die ansonsten gerne große Töne spucken.

das ist zu stark verkürzt als ich darauf umfassend antworten würde. netter versuch. weiter gehen. Besoldeter hat mir sogar noch einen Fehler verbessert der meine Aussage unterstützt. So viel zur Fairness was ich okay finde.

Besoldeter

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 17:41Die Länge der Begründung ist dem Umstand geschuldet, dass hier mehrere faktisch falsche Behauptungen im Raum standen, die einer Korrektur bedurften. Wer Fakten richtigstellt, braucht mehr Platz als derjenige, der sie verkürzt.

Aber kommen wir zum eigentlichen Punkt, denn was in diesem Thread passiert, ist bemerkenswert — und zwar aus einem Grund, der bisher nicht angesprochen wurde.

Hier sitzen Beamte, die anderen Beamten vorschreiben wollen, wie sie zu wählen haben. Im Namen der Verfassungstreue. Im Namen der Treuepflicht. Diese Treuepflicht ist ein gegenseitiges Verhältnis — das wird gerne vergessen, wenn man sie als moralische Keule gegen Kollegen schwingt.

Der Dienstherr schuldet seinen Beamten eine amtsangemessene Alimentation. Das BVerfG hat in den letzten Jahren in mittlerweile erschlagender Regelmäßigkeit festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Bundesländern verfassungswidrig zu niedrig ist. Nicht grenzwertig, nicht diskutabel — verfassungswidrig. Die Reaktion der Dienstherren? Jahrelanges Aussitzen, minimalinvasive Reparaturgesetze, die beim nächsten Urteil wieder kassiert werden, und Besoldungstabellen, die das Abstandsgebot verletzen. Bei der Beihilfe wird gekürzt, bei der Versorgung geschraubt, die Arbeitsbelastung steigt, Stellen bleiben unbesetzt. Wer als junger Beamter in einer Großstadt eine Familie gründen will, wird vom Dienstherrn alimentiert auf einem Niveau, das derselbe Dienstherr bei einem Sozialhilfeempfänger als menschenunwürdig einstufen würde.

Das ist keine Randnotiz. Das ist ein systematischer Bruch der verfassungsrechtlich verankerten Fürsorgepflicht. Der Dienstherr verletzt seine Seite des Treueverhältnisses — fortgesetzt, wissentlich, gerichtlich festgestellt. Und zwar nicht von irgendeiner weisungsgebundenen Behörde, sondern vom Bundesverfassungsgericht selbst.

Und in genau diesem Kontext stehen hier Beamte auf und erklären anderen Beamten, sie hätten gefälligst dem Dienstherrn gegenüber treu zu sein, indem sie bestimmte zugelassene Parteien nicht wählen. Der Dienstherr darf seine Treuepflicht fortgesetzt brechen — aber der Beamte soll sich an eine Pflicht halten, die es in dieser Form gar nicht gibt. Denn noch einmal: Es existiert keine Rechtsprechung, die die Stimmabgabe für eine zugelassene Partei als Verletzung der Verfassungstreuepflicht wertet. Keine. Die Treuepflicht betrifft das dienstliche Verhalten. Punkt. Die Wahlkabine ist verfassungsrechtlich geschützter Raum, in dem das Grundgesetz den Beamten — wie jeden anderen Bürger — vor genau der Art von moralischem Druck schützt, die in diesem Thread ausgeübt wird.

Wer also die Verfassungstreue von Beamten diskutieren will, darf gerne damit anfangen — aber dann bitte vollständig. Dann reden wir über Dienstherren, die seit Jahren verfassungswidrig besolden. Über Landesgesetzgeber, die BVerfG-Urteile zur Alimentation ignorieren, bis das nächste Urteil kommt. Über eine Fürsorgepflicht, die auf dem Papier steht, aber in der Praxis systematisch unterlaufen wird. Wer all das stillschweigend hinnimmt, aber gleichzeitig Kollegen im Forum die Wahlentscheidung vorschreiben will, hat ein seltsames Verständnis davon, was Verfassungstreue bedeutet und vor allem, von wem sie in welche Richtung geschuldet wird.

Die Frustration, die in diesem Thread zum Ausdruck kommt, kommt nicht aus dem Nichts. Sie kommt daher, dass Beamte erleben, wie der Dienstherr seine Seite des Deals nicht einhält — und dann von Kollegen zu hören bekommen, sie sollen sich gefälligst loyal verhalten. Das ist keine Verteidigung der FDGO. Das ist die Forderung nach einseitiger Treue in einem Verhältnis, in dem die andere Seite ihre Pflichten fortgesetzt verletzt.

Die ständige Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG erstreckt die beamtenrechtliche Treuepflicht ganz ausdrücklich auch auf den außerdienstlichen Bereich. Relevanter aus dem Text ist aber folgender Satz: "Die Frustration, die in diesem Thread zum Ausdruck kommt, kommt nicht aus dem Nichts. Sie kommt daher, dass Beamte erleben, wie der Dienstherr seine Seite des Deals nicht einhält — und dann von Kollegen zu hören bekommen, sie sollen sich gefälligst loyal verhalten. Das ist keine Verteidigung der FDGO. Das ist die Forderung nach einseitiger Treue in einem Verhältnis, in dem die andere Seite ihre Pflichten fortgesetzt verletzt." Nun kommen wir zum Kern der Diskussion. Das Geschriebene kann ich zu 100% verstehen und fasst das Problem sehr gut zusammen. Was ich täglich fluche... . Wer verfassungswidrig besoldet und damit "behandelt" wird, hat jedes Recht, wütend zu sein. Aber: Treue ggü. der FDGO ist nicht gleichzusetzen mit Loyalität ggü. der Regierung. Wer eine Regierung abwählen will, tut gut daran. Wer dabei aber einer Partei mit oben beschriebener Vorgeschichte  die Stimme gibt, der wählt nicht einfach nur eine Regierung ab. Der nimmt billigend in Kauf, die Ordnung zu gefährden, für die man einstehen will, und die ihm als Beamten seine Rechte erst zuspricht. Hieraus resultiert dann auch Widerspruch der Kollegen.

SonicBoom

Zitat von: Besoldeter in Gestern um 19:44Wer dabei aber einer Partei mit oben beschriebener Vorgeschichte  die Stimme gibt, der wählt nicht einfach nur eine Regierung ab. Der nimmt billigend in Kauf, die Ordnung zu gefährden, für die man einstehen will, und die ihm als Beamten seine Rechte erst zuspricht. Hieraus resultiert dann auch Widerspruch der Kollegen.

Der Widerspruch der Kollegen mag aus deren Sicht gerechtfertigt sein, widerspiegelt aber die Rechtsprechung nicht. Und was nicht Recht ist muss ich mir keineswegs anschauen oder gefallen lassen oder mich, Gott bewahre, von Möchtegerns belehren lassen.

Die Wahl einer nicht verbotenen Partei durch einen Beamten stellt nach geltendem Recht keinen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue dar. Die geheime Stimmabgabe ist durch Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt und entzieht sich jeder dienstrechtlichen Kontrolle. Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG verbietet die Benachteiligung von Wählern einer nicht verbotenen Partei. Die Verfassungstreuepflicht nach § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG knüpft an das nach außen tretende Verhalten des Beamten an und erfasst die innere Überzeugung oder das geheime Wahlverhalten nicht. Die Grenze zur disziplinarrechtlichen Relevanz ist erst überschritten, wenn der Beamte durch sein nach außen erkennbares Verhalten begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue weckt, was einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Beschluss vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 – sog. Radikalenbeschluss) den Inhalt der beamtenrechtlichen Treuepflicht näher bestimmt. Danach verlangt die Verfassungstreuepflicht mehr als eine nur formale korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle und innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung. Sie fordert vom Beamten insbesondere, dass er den Staat und seine geltende Verfassungsordnung bejaht und sich aktiv für sie einsetzt. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht aber betont, dass die Treuepflicht den Beamten nicht zu einer politischen Gesinnungskontrolle unterwirft. Die Pflicht knüpft an das nach außen erkennbare Verhalten des Beamten an, nicht an seine innere Überzeugung oder an eine im Geheimen getroffene Wahlentscheidung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Grundsätze in zahlreichen Entscheidungen fortentwickelt. So hat es in seinem Urteil vom 29. Oktober 1981 (BVerwGE 64, 110) ausgeführt, dass die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei zwar ein Indiz für mangelnde Verfassungstreue sein könne, für sich allein genommen aber nicht ausreiche, um einen Pflichtverstoß zu begründen. Vielmehr bedürfe es stets einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des konkreten Verhaltens des Beamten. Wenn bereits die bloße Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Organisation nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht begründet, so kann dies für die geheime Stimmabgabe erst recht nicht gelten.


Rheini


SonicBoom

Zitat von: Rheini in Gestern um 19:57Könnt ihr das woanders diskutieren?

Klar. ich stelle sofort ein. wenn sich noch einer erdreistet hier Wahlvorschläge zu machen komme ich aber wieder aus dem loch. bye :D

wieauchimmer

#7903
Meiner Meinung nach bietet der Verfassungsschutz keinen Mehrwert, ganz im Gegenteil, es stellt sich mir als systemisches Risiko der Gewaltenteilung bzw  Demokratie dar. Wir brauchen weder in gemäßigten Zeiten eine Behörde die Bürger aufgrund der politischen Gesinnung belauscht, noch in Krisenzeiten. Mich würde interessieren, wer in letzteren Zeiten immernoch so höhe Töne über eine weisungsgebundene Behörde dieser Art von sich gibt. Eine Behörde die Menschen "einstuft" und, deren Vorgesetzte, dann im worst-case, auf der falschen Seite des Gesetzes agieren. Ist dann plötzlich nicht mehr so toll. Insofern ist meiner Meinung nach alles was von dieser Behörde kommt mit Vorsicht zu genießen. DAS verstehe ich unter Hingabe zur FDGO, denn diese Treue ordnet sich weder Legislative, Judilative noch Exekutive unter - sie ist eine allgemeingültige Maxime die über der politischen Agenda der aktuell regierenden steht. Erschreckend wie folgsam sich hier manche darstellen und es vermutlich gut meinen, aber am Ende nicht die FDGO schützen, sondern nur jene die aktuell an der Macht sind. Jedoch ist beides potentiell schutzwürdig, das sollte jeder im Auftrag des Staates niemals vergessen. Spätestens wenn man mit Gummigeschossen auf Menschen zielt oder verdeckt in Wohnungen von Menschen eindringt weil diese ihr Kreuz unpassend machen, sollte man sich das steht vor Augen führen, denn das ist die Rückversicherung unserer Demokratie.

Rheini

#7904
Zitat von: SonicBoom in Gestern um 20:00Klar. ich stelle sofort ein. wenn sich noch einer erdreistet hier Wahlvorschläge zu machen komme ich aber wieder aus dem loch. bye :D

Evtl. ist dann ne Meldung an den Admin von Dir das richtige Mittel 😉.