Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Ndsftw

Die Gehaltsabstände wurden krass eingeebnet. Bin A11 Stufe 4 und bekomme 5% mehr ab Mai ggü April und in A10 Stufe 3 sind es 10,7% mehr. Im Übrigen muss man die 2,8 % respektive 4,02 % mit Jahressonderzahlungserhöhung gegenrechnen, sodass ich ca. 1% mehr habe als bei einfacher Tarifübernahme. Stark!

Rheini

Zitat von: Illunis in Gestern um 07:33Wenn wirklich von uns Bayern abgeschrieben wurde habt ihr einen fiktiven Partner, aber keine Sorge immerhin erzeugen fiktive Partner weniger kosten als echte.

Aber das Hauptproblem "fiktives Partnereinkommen" geht jetzt ja auch schon in den Kindergarten, weshalb ich Karlsruhe echt nicht mehr verstehe und auch das Vertrauen verliere. Eine klare Ansage wäre halt super, aber auch 2BvL 5/18 spricht von 4K und erklärt Seitenlang warum eig. nur der Alleinverdiener Sinn macht nur um gleichzeitig das "Loch" offensichtlich wieder auf zu machen.


Darf ich dann den fiktiven Ehegatten im Rahmen des Ehegattensplittings bei meiner Steuererklärung geltend machen?

wieauchimmer

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 09:28Der ergänzende Familienzuschlag ist aber nicht gleich der Familienzuschlag.
Der ergänzende FZ sind Sonderfälle. Pflegefälle usw.

Nein, der ergänzende Familienzuschlag ist kein reiner Sonderfall-Zuschlag, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument der Reform.

GeBeamter

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 09:28;D Hab gehört, der Bund macht nun auch das "(fiktive) Partnereinkommens"-Spiel. Nachdem man bisher als lästiger Landesdödel hingestellt wurde, der mit seinen eigenen Problemen gefälligst im eingenen Forum bleiben soll:

Darf man nun endlich auch hier zur Diskussion stellen, ob sich das BVerfG mit den Begründungen des Dienstherrn für die Umstellung auf das Mehrverdienermodell zurfrieden gibt oder nicht?

Nicht rückwirkend, das wissen wir ja alle. Aber zukünftig.

Dem aufmerksamen Leser ist aber aufgefallen, dass der Bund als einziger dieses Modell sogar rückwirkend einführt.
Da gönnt sich der Bund dann ein Alleinstellungsmerkmal,dass er hoffentlich alsbald wieder verlieren wird.

Alexander79

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 09:28Der ergänzende Familienzuschlag ist aber nicht gleich der Familienzuschlag.
Der ergänzende FZ sind Sonderfälle. Pflegefälle usw.
Und was ändert das?
Ein Kind ist ein Pflegefall, das andere Kind macht ein Ausbildung und schon wird der der ergänzende Familienzuschlag gekürzt.

Vor allem weil man gleich unterstellt das die Ehefrau einen Stundenlohn von 23,50€ verdient.

wieauchimmer

Zitat von: Ndsftw in Gestern um 09:30Die Gehaltsabstände wurden krass eingeebnet. Bin A11 Stufe 4 und bekomme 5% mehr ab Mai ggü April und in A10 Stufe 3 sind es 10,7% mehr. Im Übrigen muss man die 2,8 % respektive 4,02 % mit Jahressonderzahlungserhöhung gegenrechnen, sodass ich ca. 1% mehr habe als bei einfacher Tarifübernahme. Stark!

Jap, der "Wert" der Beförderung ab A11 wird abgeflacht mit dieser Reform. Das ist gewollt und eine Kompression der Besoldung. Schön für die unteren Gruppen, alles ab A11 wird sich etwas veräppelt vorkommen.

Finanzer

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 09:36Jap, der "Wert" der Beförderung ab A11 wird abgeflacht mit dieser Reform. Das ist gewollt und eine Kompression der Besoldung. Schön für die unteren Gruppen, alles ab A11 wird sich etwas veräppelt vorkommen.

B9 und B11 dürften recht zufrieden sein.

Pumpkin76

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 09:32Dem aufmerksamen Leser ist aber aufgefallen, dass der Bund als einziger dieses Modell sogar rückwirkend einführt.
Da gönnt sich der Bund dann ein Alleinstellungsmerkmal,dass er hoffentlich alsbald wieder verlieren wird.

Offen gestanden konnte ich es noch nicht so aufmerksam lesen. Nachdem das BVerfG dies so eindeutig für die Vergangenheit abgelehnt hat, konnte ich mir nicht vorstellen, dass es der Bund "halt mal versucht". So "doof" werden sie wohl kaum sein, daher denke ich, sie werden von irgendeinem Sonderfall ausgehen.

Dienstreise

A11 Stufe 8 ab 01.05.2026

Nach der bisherigen vorläufigen Tabelle:

5.611,55

Laut Entwurf

5.867,44

sind 255,89 Euro Unterschied bzw. 4,56%.

Im Gegenzug fällt aber der FZ Stufe 1 für verheiratete ohne Bestandsschutzregelung weg?

BVerfGBeliever

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 09:36Jap, der "Wert" der Beförderung ab A11 wird abgeflacht mit dieser Reform.
Nope. Siehe hier:

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 09:23Die prozentualen Erhöhungen der (Endstufen-)Grundgehälter gegenüber der bisherigen 2026er Prognose sind (verblüffend) unterschiedlich:

A3: Von 3.226 € auf 3.646 € -> plus 13,0%
A7: Von 3.901 € auf 4.198 € -> plus 7,6%
A11: Von 5.612 € auf 5.867 € -> plus 4,6%
A14: Von 7.383 € auf 7.952 € -> plus 7,7%
A16: Von 9.230 € auf 9.798 € -> plus 6,2%

B3: Von 10.168 € auf 10.854 € -> plus 6,8%
B5: Von 11.411 € auf 12.219 € -> plus 7,1%
B9: Von 14.077 € auf 15.485 € -> plus 10,0%
B11: Von 17.031 € auf 19.831 € -> plus 16,4%

wieauchimmer

Zitat von: Dienstreise in Gestern um 09:38Im Gegenzug fällt aber der FZ Stufe 1 für verheiratete ohne Bestandsschutzregelung weg?[/b]

Korrekt, FZ Stufe 1 würde in jedem Fall mit der Reform weg fallen, ausnahmslos. Man spricht von einer Abgeltung mit der Grundbesoldung.

LehrerBW

Welches MÄE wurde nun eigentlich genommen? Ein Bundesschnitt oder das von Bayern?

Finanzer

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 09:40Welches MÄE wurde nun eigentlich genommen? Ein Bundesschnitt oder das von Bayern?

Finsterwalde.

Nee, gute Frage, mal reinschauen.

GeBeamter

Zitat von: Dienstreise in Gestern um 09:38A11 Stufe 8 ab 01.05.2026

Nach der bisherigen vorläufigen Tabelle:

5.611,55

Laut Entwurf

5.867,44

sind 255,89 Euro Unterschied bzw. 4,56%.

Im Gegenzug fällt aber der FZ Stufe 1 für verheiratete ohne Bestandsschutzregelung weg?


Nein, der FZ1 ist jetzt natürlich in die Grundbesoldung integriert. Damit kannst du jetzt ausrechnen, wie hoch deine tatsächliche Erhöhung der Besoldung ausfällt ;)

BlauerJunge

Zitat von: Seppo84 in Gestern um 08:57wow... 280€ Brutto mehr (A11 Stufe 7)
Bist du dir sicher? Der FZ1 ist ja ins Grundgehalt überführt worden. Das ist ja in der Tabelle zusätzliche Augenwischerei.

Wenn ich es richtig lese, wird das fiktive Partnereinkommen pauschal angenommen und in den Ausnahmefällen, dass - ich zitiere - "die Ehegattin oder der Ehegatte
in diesen Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, mit einem eigenen Einkommen zur Deckung der alimentativ zu deckenden Bedarfe der Familie beizutragen", der Ergänzungszuschlag gewährt wird.

Die Ausnahmenfälle sind abschließend, wenn der Ehegatte:
- Elternzeit für ein Kind, dass das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nimmt
- Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher in häuslicher Umgebung pflegt
- eigene Kinder mit Pflegegrad 2 oder höher in häuslicher Umgebung pflegt
- wegen eigener Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit ausfällt
- selbst erkrankt ist und der Anspruch auf Krankengeld erloschen ist


Gemindert wird der Zuschlag um jeden Euro eigenen Einkommens des Partners. Einkommen von Kindern wird dabei auch berücksichtigt.

Well well well..... das ist dem BMI wirklich ein großer Wurf gelungen. Shit > Fan