Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: Kuddel in Gestern um 10:39Die Kollegen in der gdp und dpolg sind halt so sozialisiert und dann kommt so etwas reflexartig.

Die mDler in meinem Arbeitsumfeld haben ihre Schäfchen längst im Trockenen. Langfristige, günstige Mietverhältnisse, Wohneigentum und Kinder wenn überhaupt dann bereits aus dem Haus. Der Grund, warum viele von denen trotzdem finanziell schlecht darstehen ist, dass die Partner aus Gewohnheit häufig weiter Teilzeit, geringfügig oder gar nicht arbeiten, obwohl dazu nicht unbedingt eine Notwendigkeit besteht.

Ich gönne auch denen jeden Cent mehr, denn auch die leiden unter der Inflation der letzten Jahre.
Aber sich dafür abfeiern, dass der DH denen nun mehr gibt und denen "da oben" weniger, sorry, aber das ist das allerletzte. Der PK oder POK mit zwei Kindern, der am Flughafen München (Frankfurt, Hamburg, Berlin, Köln/Bonn) arbeitet, freut sich bestimmt über so viel gewerkschaftliche Wertschätzung.

Beamtenhustler


Hummel2805

Vielen Dank Alexander, die Beträge sind in Brutto oder Netto?
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:482023 und 2024 gabs die aufgestückelte "Sonderprämie".
quote author=Alexander79 link=msg=450344 date=1776242893]
2023 und 2024 gabs die aufgestückelte "Sonderprämie".
[/quote]
Zitat von: Alexander79 in Gestern um 10:482023 und 2024 gabs die aufgestückelte "Sonderprämie".
nder

wieauchimmer

Zitat von: Tarifgeist in Gestern um 10:50Quintessenz, ohne jetzt diesen Entwurf im Detail bewerten zu wollen, bzw. zu können, da ich ihn in Gänze noch nicht lesen könnte:

Berufsanfänger (meistens ja Unverheiratet und kinderlos) profitieren sehr stark, was damit zusammenhängen dürfte verstärkt neues Personal locken zu wollen. Erfahrung(sstufen) wird entwertet. Die eigentlichen Verlierer sind jedoch die Etablierten, die vll. 7-12 Jahre im Beruf sind, verheiratet sind und 1 Kind haben...denen wird der FZ1 gestrichen und nicht durch den leicht erhöhten Kinderzuschlag kompensiert. On top wird deren erreichte Erfahrungsstufe noch dadurch entwertet, dass ihnen 2 Jahre durch die nun entfallende Stufe 1, die sie ja noch durchlaufen mussten "gestohlen" wird....das sind in meinen Augen diejenigen, die das Lockangebot für Einsteiger quersubventionieren

Absolut Lächerlich, dass man die Prioritäten hier derart falsch gesetzt hat. Beim BVerfG ging es nie um Neuakquise im Personalbereich, sondern um eine gerechte Bezahlung insbesondere für kinderreiche Familien. Und jetzt profitieren am meisten Neueinsteiger Singles und Familien die sich einem 1-Verdiener-Modell (die Mutti macht den Haushalt und sorgt für einen höheren Ergänzungszuschlag) beugen wollen. Soll das ein Witz sein?

Thoth

Ich finde den Entwurf super und freue mich drauf

Durgi

11 neue Seiten Inhalt seit meinem letzten Besuch gestern...da is wohl der Entwurf raus :D
8)
Ich korrigiere meine Reifenbestellung nach oben. Nehm' nun doch die 24"....
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Alexander79

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 10:56Vielen Dank Alexander, die Beträge sind in Brutto oder Netto?quote author=Alexander79 link=msg=450344 date=1776242893]
2023 und 2024 gabs die aufgestückelte "Sonderprämie".
nder
Die Prämie war damals Netto.

Kority

Zitat von: Perikles in Gestern um 10:52Was ich nicht ganz verstehe. Wenn die Tabellen erst mit Stufe 2 beginnen, wie kann die Neufassung des § 27 Absatz 2 Satz 1 folgenden Wortlaut haben (S. 13)?

(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden.

Auf Seite 32 steht dann aber wiederum:

11. § 27 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe ,,Stufe 1" durch die Angabe ,,Stufe 2" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe ,,von zwei Jahren in der Stufe 1," gestrichen.

Warum macht man so eine unelegante "Lösung"?

Jedenfalls bedeutet das, dass die Erfahrungszeiten auch rückwirkend für alle über Erfahrungsstufe 1 angerechnet werden. Dann kommt die Stufensteigerung wenigstens frührer...


Sicher? sprich ich mit stufe 3 wäre dann eig bereits in stufe 4, obwohl ich diese erst nächstes jahr erreichen würde?

Liest man es wirklich so raus das die zeit zwischen stufe 1-2 angerechnet wird?

tochris06

Was ich auch geil finde: das Partnereinkommen wird immer angerechnet. Unabhängig davon, ob verheiratet oder nicht. Ein verheiratetes Paar bekommt dann während der Elternzeit ein paar Euro Familienzuschlag. Ein unverheiratetes Paar nicht.
Ja was denn nun?! Damit würde man ja zugeben, dass der unverheiratete Beamte nicht mehr amtsangemessen Alimentiert ist.

Pumpe14

Mal ne praktische Frage, kann ich auf Grundlage des zukünftigen Gesetzes (falls so beschlossen) nochmal Widerspruch, auch für die Jahre ab 2021 einlegen? Da es sich ja um nachträgliche Auszahlungen handelt, wäre das dann noch haushaltsnah?
Ich kann dem Prinzip, dass jetzt verabschiedet wird ja erst nach der Verabschiedung widersprechen, da ich vorher ja nicht dessen Inhalt kannte

JHS

Puh ich bin zu doof das auszurechenen was ich mehr bekommen soll. Ich warte einfach ab was am Ende dabei rauskommt und gut ist ;)

Unknown

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:0011 neue Seiten Inhalt seit meinem letzten Besuch gestern...da is wohl der Entwurf raus :D
8)
Ich korrigiere meine Reifenbestellung nach oben. Nehm' nun doch die 24"....
Oder den Fussbus  :)

Wie bewertest du den Entwurf, wenn ich fragen darf?
Ich finde das BMI hat alle Erwartungen erfüllt und ich selber habe nichts anderes erwartet.

Candyman

also auf der Tagesordnung des Bundestags findet man diese Woche nichts dazu, auch das BVA Kiel (zumindest mein Sachbearbeiter) zeigte sich interessiert an dem Entwurf weil er nichts davon wusste bis ich es ihm erzählte.

Perikles

Zitat von: Kority in Gestern um 11:01Sicher? sprich ich mit stufe 3 wäre dann eig bereits in stufe 4, obwohl ich diese erst nächstes jahr erreichen würde?

Liest man es wirklich so raus das die zeit zwischen stufe 1-2 angerechnet wird?
Zusammen liest sich der neue § 27 so:
(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 2 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden. [...]

(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.

Fraglich ist, ob dies rückwirkend gilt, also die Erfahrungszeiten ab der ersten Ernennung auch für Beamte gelten, die die Stufe 1 durchlaufne haben....

LeoMUC

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 11:02Mal ne praktische Frage, kann ich auf Grundlage des zukünftigen Gesetzes (falls so beschlossen) nochmal Widerspruch, auch für die Jahre ab 2021 einlegen? Da es sich ja um nachträgliche Auszahlungen handelt, wäre das dann noch haushaltsnah?
Ich kann dem Prinzip, dass jetzt verabschiedet wird ja erst nach der Verabschiedung widersprechen, da ich vorher ja nicht dessen Inhalt kannte


Die Gerichte sagen: Wenn ein Beamter meint, seine Besoldung sei verfassungswidrig zu niedrig, muss er das ,,zeitnah geltend machen". Hintergrund ist, dass der Dienstherr sonst jahrelang davon ausgehen darf, dass die gezahlte Besoldung akzeptiert wird und seine Haushalte entsprechend plant. Deshalb sichern viele Beamte ihre Ansprüche jedes Jahr durch einen Widerspruch ab. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, gilt rechtlich oft so, als habe er die damalige Besoldung hingenommen.